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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2022 und 2023

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.06.2023

Aktualisiert

08.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/717013.06.2023

Mit Visum eingereiste Asylbewerber in den Jahren 2022 und 2023

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Auf ihrem „Flüchtlingsgipfel“ am 10. Mai 2023 haben der Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder anerkannt, dass die Kommunen mit Blick auf die vorhandenen Unterbringungskapazitäten an ihre Grenzen stoßen (Beschluss „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern“ vom 10. Mai 2023, S. 2, www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2189202/6b0fb8745bb6d8430328a426c04626c1/2023-05-10-mpk-beschluss-data.pdf?download=1). Angesichts eines Anstiegs der Erstanträge auf Asyl in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 um 78 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum will man „den Zugang der Geflüchteten stärker steuern“ (Beschluss, ebd.).

Ein Ansatz hierzu kann aus Sicht der Fragesteller eine restriktivere und zielgenauere Praxis der Vergabe von Schengenvisa sein, denn von den 217 000 Erstantragstellern auf Asyl im Jahr 2022 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-april-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 5) sind 25 237 und damit über 11 Prozent mit einem Visum eingereist. 14 770 dieser Visa wurden von Deutschland und 10 467 von einem anderen Mitgliedstaat des Schengenraumes ausgestellt (vgl. jeweils Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6933). 32 Prozent dieser mit Visum eingereisten Erstantragsteller auf Asyl sind syrische und 9 Prozent afghanische Staatsangehörige, bei 2,7 Prozent (675 Personen) ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6933).

Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinen „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2019/bemerkungen-2019-volltext.html) die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Vergabe von Schengenvisa durch Deutschland und die anderen Schengenstaaten einer näheren Prüfung unterzogen und dabei einige Kritikpunkte formuliert (ebd., S. 187 ff.). So bestünden Defizite sowohl bei der Visaerteilung als auch bei der Einreisekontrolle. Bei der Visaerteilung würden einige Visumstellen nicht alle Nachweise einfordern bzw. vorgelegte Nachweise nicht hinreichend überprüfen. Gerade solche Visumstellen würden dann von Drittstaatenangehörigen gezielt aufgesucht. In der Folge reisen Drittstaatenangehörige mit einem ggf. nicht rechtmäßig erlangten Visum in den Schengenraum ein, häufig mit dem Ziel, Asyl zu beantragen („Visum-Shopping“, ebd., S. 190). Die Schritte der Bundesregierung, dieses Visum-Shopping nachhaltig einzudämmen, qualifiziert der Bundesrechnungshof abschließend als nicht ausreichend (ebd., S. 193). Er fordert die Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligten im Schengensystem die Vorgaben für Visumsprüfung und Grenzkontrollen einhalten, Mängel unvoreingenommen aufklären und zügig für Abhilfe sorgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie vielen der im Jahr 2022 erfassten 14 770 Erstantragsteller auf Asyl, die zuvor mit einem von Deutschland ausgestellten Visum eingereist sind, wurde das Visum zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens in Deutschland ausgestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welches sind die fünf Nationalitäten, denen am häufigsten ein solches Visum ausgestellt wurde?

3

Welches sind die fünf Länder, in denen sich die syrischen und afghanischen Asylbewerber (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) am häufigsten befanden, als ihnen das Visum ausgestellt wurde?

4

Befinden sich unter den Personen im Sinne von Frage 1 auch vorher in der Türkei aufhältige Syrer, denen in Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens ein Visum für Deutschland ausgestellt wurde, und wenn ja, in welcher Zahl?

5

Zu welchen anderen Zwecken als dem Betreiben eines Asylverfahrens wurde den mit Visum eingereisten späteren Asylbewerbern ein solches ausgestellt (bitte die zehn Visakategorien, die insoweit am häufigsten einschlägig waren, auflisten)?

6

Wie soll in Zukunft verhindert werden, dass ein von Deutschland zu einem anderen Zweck ausgestelltes Visum dazu missbraucht wird, um hier Asyl zu beantragen?

7

Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass Drittstaatenangehörige mithilfe eines von einem anderen Schengenstaat ausgestellten Visums nach Deutschland einreisen und hier einen Asylantrag stellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das aktuelle Ausmaß und die Methoden der vom Bundesrechnungshof als Schwachstelle der Visavergabe identifizierten Praxis des Visum-Shoppings (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung

a) national ergriffen und

b) auf EU-Ebene mitinitiiert,

um die vom Bundesrechnungshof monierten Mängel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) abzustellen?

10

Auf welcher Grundlage ist es möglich, dass Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, bei denen nach Ansicht der Fragesteller damit ihre Identität nicht hinreichend geklärt ist, von deutscher Seite ein Visum erteilt wird?

Spielt es dabei eine Rolle, dass diese Personen bei Verweigerung der Ausreise nach Ablauf des Visums infolge der Unkenntnis ihres Herkunftslandes in der Regel nicht abgeschoben werden können, und wenn ja, inwieweit?

11

Stellt die Bundesregierung auch im laufenden Jahr Visa zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens nach Einreise aus, und wenn ja, wie viele solcher Visa wurden bislang an welche Nationalitäten ausgestellt?

12

Wie viele der Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2023 sind mit einem von Deutschland ausgestellten Visum eingereist?

13

Sieht die Bundesregierung die sofortige Einstellung der Visaerteilung zum Zwecke des Betreibens eines Asylverfahrens als eine Möglichkeit an, den Zugang nach Deutschland stärker zu steuern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und beabsichtigt sie, diese Möglichkeit zu ergreifen?

14

Wie viele türkische und syrische Staatsangehörige, denen infolge des Erdbebens in der Türkei ein Visum ausgestellt wurde, um temporär bei Verwandten in Deutschland unterzukommen, haben während ihres Aufenthalts in Deutschland bislang Asyl beantragt?

15

Ist es die Zielvorstellung der Bundesregierung, dass die in Frage 14 genannten syrischen Staatsangehörigen nach Ablauf ihres Visums wieder an ihren bisherigen Aufenthaltsort bzw. nach Syrien zurückkehren?

Nimmt die Bundesregierung dabei bewusst das Risiko in Kauf, dass diese Rückkehrpflicht jedenfalls insoweit nicht durchgesetzt werden kann, als derzeit keine Abschiebungen nach Syrien erfolgen?

Berlin, den 9. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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