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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Übertragung der restituierten Benin-Bronzen aus deutschen Museumssammlungen in das Privateigentum des Oba von Benin

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.06.2023

Aktualisiert

10.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/717113.06.2023

Übertragung der restituierten Benin-Bronzen aus deutschen Museumssammlungen in das Privateigentum des Oba von Benin

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Anlässlich der Rückgabe von 20 wertvollen Kunstobjekten aus dem historischen Königreich Benin bei einer feierlichen Zeremonie in Abuja an Nigeria erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth im Dezember 2022, dass dies „ein Wendepunkt in der internationalen Kulturpolitik“ bzw. ein „historischer Moment“ sei, weil „wir […] Nigeria und den Menschen in diesem Land ihr kulturelles Erbe“ zurückgäben (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rueckgabe-benin-bronzen-2155038; letzter Zugriff: 25. Mai 2023). Der „historische Moment“, von dem Claudia Roth sprach, meint die bedingungslose Rückgabe aller Preziosen aus dem historischen Königreich Benin in deutschen Museumssammlungen an Nigeria. Die BKM und ihre Vorgängerin waren nach Auffassung der Fragesteller treibende Kräfte hinter diesem Restitutionsprozess.

Monate später stehen diese Bekundungen in einem vollkommen anderen Licht. Wie durch einen Artikel der Schweizer Ethnologin Brigitta Hauser-Schäublin vom 6. Mai 2023 bekannt wurde, hat der mittlerweile aus dem Amt geschiedene nigerianische Staatspräsident Muhammadu Buhari bereits am 23. März 2023 in einer öffentlichen Erklärung bekanntgegeben, dass er die Eigentumsrechte sämtlicher Benin-Artefakte, die 1897 im Königspalast „geplündert wurden“, dem Oba (König) von Benin übertragen habe. Mit dieser Übertragung sei aus einem „öffentlichen Gut […] exklusives Privateigentum“ geworden, merkte Hauser-Schäublin an (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/benin-bronzen-werden-privatbesitz-des-oba-war-das-der-sinn-18872272.html; letzter Zugriff: 25. Mai 2023).

Damit ist in den Augen der Fragesteller völlig offen, ob in dem geplanten Edo Museum of West African Art (EMOWAA), einer privaten Initiative des Legacy Restoration Trust, die seitens der Bundesregierung mit einer Millionensumme unterstützt wird, jemals aus deutschen Museumssammlungen restituierte Benin-Bronzen zu sehen sein werden. In den Medien wurde berichtet, dass es derzeit in den Räumlichkeiten des Königspalastes zwar „ein kleines Museum“ gebe. Der Zugang werde aber durch den „Hofstaat des Oba“ kontrolliert; der nigerianische Staat habe dort „nichts zu suchen“ (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/benin-bronzen-deutsche-politik-muss-eine-lehre-aus-der-rueckgabe-ziehen-18876030.html; letzter Zugriff: 25. Mai 2023). Wie sich diese Situation mit Blick auf das angekündigte Palastmuseum des Oba gestalten wird, das erst einmal gebaut werden muss, ist derzeit völlig offen (vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/benin-bronzen-ausgerechnet-ein-britisches-museum-stoppte-nun-die-rueckgabe-auch-sachsen-will-abwarten-li.349483; letzter Zugriff: 25. Mai 2023).

Bemerkenswert ist nach Auffassung der Fragesteller weiter, dass die nigerianische Nationale Kommission für Museen und Monumente (NCMM), die in Gestalt ihres Generaldirektors Prof. Dr. Abba Isa Tijani der Verhandlungspartner der deutschen Seite gewesen war, bei der Entscheidung des damaligen nigerianischen Staatspräsidenten Muhammadu Buhari offenbar nicht eingebunden wurde (vgl. z. B. www.preussischer-kulturbesitz.de/fileadmin/user_upload_SPK/documents/presse/pressemitteilungen/2023/Agreement_Benin_Bronzes.pdf).

Die Fragesteller weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sie bereits frühzeitig auf die Gefahr hingewiesen haben, dass die Benin-Bronzen in den Privatbesitz des Oba gelangen könnten. Bereits im September 2022 machten sie die Bundesregierung ausdrücklich auf dieses Risiko aufmerksam: „Die Gefahr, dass die restituierten Benin-Bronzen aus deutschen Museen damit letztlich doch in private Hände – konkret in die Hände der Familie des Oba – gelangen und somit der Öffentlichkeit entzogen werden könnten, steht deshalb aus Sicht der Fragesteller stärker denn je im Raum“ (Bundestagsdrucksache 20/3555, Vorbemerkung der Fragesteller). Die Bundesregierung ignorierte jedoch diese Warnung und erklärte in diesem Zusammenhang lediglich, dass nach „erfolgter Rückgabe […] die Entscheidungen über die Verwendung und den Schutz der Bronzen bei der nigerianischen Seite“ lägen, und dass beide Seiten ihre Absicht bekräftigt hätten, zur „universellen Rolle der Benin-Bronzen beizutragen“ und sie der „breiten Öffentlichkeit und [… der] Forschung zugänglich“ zu machen (Bundestagsdrucksache 20/3555, Antwort zu den Fragen 1, 1a, 3 bis 3b, 5 bis 5b und 6 bis 6b). Die Fragesteller schlussfolgern aus dieser Antwort, dass sich die Bundesregierung mit der unverbindlichen Erklärung der nigerianischen Seite zufriedengegeben hat.

Die BKM erklärte nach Bekanntwerden der Eigentumsübertragung an den Oba laut Medienberichten, dass „gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt“ aufgehellt werden soll, „was diese Maßnahme des scheidenden Präsidenten zu bedeuten“ habe, und bekräftigte, dass die Zuständigkeit der NCMM für den Restitutionsprozess „eine wichtige Grundlage der Verhandlungen“ gewesen sei (www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/zurueckgegebene-benin-bronzen-verschenkt-jetzt-aeussern-sich-claudia-roth-li.345946; letzter Zugriff: 26. Mai 2023).

Offenbar waren, zu diesem Ergebnis sind die Fragesteller gekommen, weder die BKM noch die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock im Hinblick auf die innernigerianischen Verhältnisse hinreichend informiert; die Ambitionen des Oba, in den Besitz der restituierten Bronzen zu gelangen, sind bereits seit längerem nachweisbar, wie die Fraktion der AfD der Bundesregierung frühzeitig darlegte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3555).

In dieser Situation hielten es der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Prof. Dr. Hermann Parzinger, und Prof. Dr. Barbara Plankensteiner, Direktorin des Hamburger Museums am Rothenbaum und Leiterin der Benin Dialogue Group, für angemessen, die Überbringerin der schlechten Botschaft, nämlich die Schweizer Ethnologin Hauser-Schäublin, in einem Artikel zu bezichtigen, die Entwicklung zu dramatisieren, „Ängste“ zu schüren und in „überholt geglaubte Haltungen der Siebzigerjahre“ zurückzufallen (zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2023-05-19/11dd5675a935a5c0ff238ceb00a28b4b/?GEPC=s3; letzter Zugriff: 25. Mai 2023).

Der Artikel baut – analog zur Einschätzung der BKM, die Restitution der Benin-Bronzen sei „ein Wendepunkt in der internationalen Kulturpolitik“ – mit dem Verweis darauf, die Rückgabe sei ein „Jahrhundertereignis“, eine Kulisse auf, deren Sinn aus Sicht der Fragesteller offenbar darin besteht, jede Kritik als unstatthaft dastehen zu lassen. Diese Art von Immunisierungsstrategie ist vor dem Hintergrund des „Fiaskos“ (Hauser-Schäublin) deutscher Restitutionspolitik im Fall der Benin-Bronzen und dem kulturpolitischen Schaden, der daraus erwächst, nach Auffassung der Fragesteller inakzeptabel.

Der Irrweg deutscher Restitutionspolitik rührt aus Sicht der Fragesteller, und hier folgen sie u. a. den Ausführungen des deutschen Direktors des British Museum, Dr. Hartwig Fischer (culturalpropertynews.org/hartwig-fischer-collections-entail-responsibilities-notes-on-a-global-institution/; letzter Zugriff: 26. Mai 2023), ganz maßgeblich von dem Bericht her, den der französische Präsident Emmanuel Macron über die Restitution von Objekten an Afrika in Auftrag gegeben hat. Dr. Hartwig Fischer weist darauf hin, dass dieser von Felwine Sarr und Bénédicte Savoy verfasste und im November 2018 veröffentlichte Bericht (dt. Übersetzung: Felwine Sarr/Bénédicte Savoy, „Zurückgeben. Über die Restitution afrikanischer Kulturgüter“, Berlin 2019) vorschlage, den „größten Teil der afrikanischen Bestände in Frankreich (und damit auch in Europa)“ zurückzugeben; diese Bestände seien nach Sarr/Savoy „immer noch Eigentum von Nationen, Gemeinschaften, Institutionen oder Einzelpersonen in Afrika“ (ebd.). Es sei die Pflicht Frankreichs, diese Tatsache anzuerkennen. Die „einzige Aufgabe der afrikanischen Staaten“ bestehe darin, „zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt in den nächsten Jahrzehnten sie die Objekte zurücknehmen wollen“ oder ob sie sie „als Leihgaben in europäischen Museen belassen“ möchten (ebd.). Dr. Hartwig Fischer stellt fest, dass „Nationen, Gemeinschaften, Institutionen oder Einzelpersonen“ hier dem Staat „subsumiert“ würden und nicht im eigenen Namen handelten; dies sei „eine rechtliche und politische Annahme mit weitreichenden Folgen“ (dt. Übersetzung durch die Fragesteller), die wohl auch bei der Eigentumsübertragung an den Oba von Benin eine zentrale Rolle spielt (ebd.).

Sarr und Savoy erklärten, so Dr. Hartwig Fischer, „andere Formen der Zusammenarbeit für unzureichend und grundsätzlich inakzeptabel“, solange die Artefakte nicht zumindest im Prinzip zurückgegeben“ worden seien (ebd.). Allein deren Rückgabe bestätige „das Eingeständnis vergangenen Unrechts und die Absicht, sich auf einen Prozess einzulassen, der die durch den europäischen Kolonialismus zugefügten Wunden heilen soll“ (dt. Übersetzung durch die Fragesteller).

Die Art und Weise der bedingungslosen Restitution der Benin-Preziosen aus deutschen Museumssammlungen ist aus Sicht der Fragesteller eine mustergültige Umsetzung der apodiktischen Thesen von Sarr und Savoy. Die Fragesteller nehmen die daraus erwachsende Restitutionspolitik, die sie entschieden ablehnen, zum Anlass für eine neuerliche Initiative zu den Umständen der Restitution der Benin-Bronzen aus deutschen Museumssammlungen. Es handelt sich hier um kulturelles Welterbe, um dessen Pflege, Erforschung und Bewahrung sich deutsche Kuratoren über Jahrzehnte hinweg verdient gemacht haben. Es bleibt auch aus diesen Gründen aus Sicht der Fragesteller in keiner Weise nachvollziehbar, dass sich die Vertreter der Bundesregierung vertraglich fixiert einer Verantwortung für das weitere Schicksal der Benin-Artefakte entschlagen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage, keine wirtschaftlichen Interessen (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/478) im Hinblick auf die Restitution der Artefakte aus dem historischen Königreich Benin aus deutschen Museumssammlungen zu verfolgen, angeben, welche politischen Gründe sie für deren Rückgabe hat, aufgrund derer u. a. von einer Wertermittlung abgesehen wurde (vgl. www.bundestag.de/ausschuesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/914338-914338; ab Minute 01:20:07 [Dr. Andreas Görgen, Amtschef bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien])?

2

Seit wann genau hat die Bundesregierung Kenntnis von der Übertragung der Eigentumsrechte an den aus deutschen Museumssammlungen restituierten Benin-Bronzen durch den mittlerweile aus dem Amt geschiedenen nigerianischen Staatspräsidenten Buhari an den Oba von Benin (bitte angeben, aus welchen Informationsquellen die Bundesregierung hierüber informiert worden ist)?

3

Hat die Bundesregierung mit Blick auf den neuen Staatspräsidenten von Nigeria, Bola Ahmed Tinubu, Erkenntnisse dazu, dass die Eigentumsübertragung der Benin-Artefakte aus deutschen Museen durch seinen Amtsvorgänger an den Oba von Benin nicht bestätigt werden könnte?

Wenn ja, welcher Art sind diese Erkenntnisse, und was beinhalten sie (bitte darlegen, aufgrund welcher Hinweise sich aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen ablesen lässt, dass die Eigentumsübertragung der Benin-Artefakte aus deutschen Museen an den Oba von Benin rückgängig gemacht werden könnte)?

4

Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen (www.welt.de/kultur/plus245351680/Benin-Bronzen-Die-erstaunliche-Ahnungslosigkeit-deutscher-Verantwortlicher.html; letzter Zugriff: 26. Mai 2023), nach denen sich laut eines Berichtes des nigerianisch-britischen Senders Arise der damalige nigerianische Staatspräsident Buhari und der Oba von Benin bereits am 28. April 2022 – also deutlich vor der „Gemeinsamen Erklärung“ vom 1. Juli 2022 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) – im Parlamentsgebäude von Abuja getroffen haben sollen, um „ihre Zusammenarbeit“, z. B. auch mit Blick auf den Bau eines Königlichen Palastmuseums, zu organisieren?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Kenntnis dieses Treffens und der hier vereinbarten „Zusammenarbeit“ gezogen (bitte auch darlegen, ob die Bundesregierung die involvierten deutschen Museen über dieses Treffen informiert hat, und wenn nein, warum nicht)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einlassung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), Prof. Dr. Hermann Parzinger, nach der der in der Frage 4 angesprochene Erlass des nigerianischen Präsidenten „noch nicht rechtskräftig“ sei (www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/benin-bronzen-ausgerechnet-ein-britisches-museum-stoppte-nun-die-rueckgabe-auch-sachsen-will-abwarten-li.349483; letzter Zugriff: 26. Mai 2023; bitte ausführen, ob die Bundesregierung auch dieser Auffassung ist, und aufgrund welcher Informationen sie zu dieser Auffassung gelangt ist)?

6

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung darauf verzichtet, in der oben erwähnten „Gemeinsamen Erklärung“ – hierauf machte die Schweizer Ethnologin Brigitta Hauser-Schäublin aufmerksam (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/benin-bronzen-in-gefahr-wie-ein-welterbe-verloren-geht-18709784.html; letzter Zugriff: 26. Mai 2023) – mit Blick auf den nigerianischen Verhandlungspartner Nationale Kommission für Museen und Monumente (NCMM) die vom Internationalen Museumsrat (ICOM) definierte Standardaufgabe von Museen, worunter die Aufgaben Bewahren, Schützen, Erforschen und Zugänglichmachen fallen, als verbindlich für die Rückgabe der Benin-Preziosen zu verankern (bitte die Gründe hierfür im Einzelnen aufführen)?

7

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung der restituierten Benin-Preziosen an den Oba von Benin auf ihre finanzielle Beteiligung beim Bau des geplanten Edo Museum of West African Art (EMOWAA; bitte auch darlegen, ob die Bundesregierung erwägt, noch nicht bereitgestellte finanzielle Mittel zu stoppen, und wenn nein, warum nicht)?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, warum die NCMM, deren Zuständigkeit laut BKM für den Restitutionsprozess „eine wichtige Grundlage der Verhandlungen“ gewesen sei, offenbar nicht über diese Eigentumsübertragung informiert wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, warum die NCMM nicht über die Eigentumsübertragung der restituierten Benin-Preziosen aus deutschen Museumssammlungen an den Oba von Benin informiert war (wenn ja, bitte darlegen)?

b) Wenn nein, muss in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass die Bundesregierung keine Sorge dafür getragen hat, zeitnah über Entwicklungen informiert zu werden, die von den Verhandlungsvereinbarungen abweichen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und inwieweit die Art und Weise der Restitution der Benin-Artefakte durch Deutschland Thema auf der Museumskonferenz von Dakar im April 2023 war (www.tagesspiegel.de/kultur/ruckgabe-der-benin-bronzen-an-nigeria-ist-da-noch-was-zu-retten-9791903.html#:~:text=Der%20Fall%20wird%20international%20mit%20Anspannung%20verfolgt.&text=Es%20war%20die%20umfangreichste%20Restitution,die%20Bundesregierung%20an%20Nigeria%20zur%C3%BCck; letzter Zugriff: 26. Mai 2023)?

Wenn ja, in welcher Form wurde dieses Thema angesprochen, und was waren die wesentlichen Inhalte?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung um die Restitution der Benin-Bronzen deren „bedingungslose Rückgabe“, wie sie in der „Gemeinsamen Erklärung“ vom 1. Juli 2022 zwischen Deutschland und Nigeria fixiert worden ist (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/2059172/ab7043499680d93226e7ba5e571dbf00/2022-07-01-joint-declaration-benin-bronzes-data.pdf?download=1, S. 3, Nummer 1), im Lichte der aktuellen Entwicklungen (bitte darlegen, ob die Bundesregierung diesen Passus der „Gemeinsamen Erklärung“ vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller skizzierten aktuellen Entwicklung mittlerweile für einen Fehler hält, und wenn die Bundesregierung diesen Passus für keinen Fehler hält, bitte die Gründe dafür erläutern, warum sie die „Bedingungslosigkeit“ der Rückgabe für alternativlos hält)?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Aussage der Sprecherin der Benin-Dialog-Gruppe, Prof. Dr. Barbara Plankensteiner, die erklärte, es sei „nicht unsere Aufgabe zu prüfen, was wann in der Geschichte wo geschehen“ sei (www.ndr.de/kultur/kunst/Debatte-um-Benin-Bronzen-Kein-Fiasko-sondern-richtiger-Schritt,beninbronzen120.html; letzter Zugriff: 26. Mai 2023)?

Wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Aussage der Sprecherin der Benin-Dialog-Gruppe eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ausführen, ob die Bundesregierung der Meinung ist, dass die Prüfung des historischen Kontextes bestimmter Geschehnisse im Zusammenhang mit Restitutionsverlangen „nicht unsere Aufgabe“ sei, und wenn nein, warum vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sehr wohl „unsere Aufgabe“ sein muss, den historischen Kontext bestimmter Geschehnisse im Zusammenhang mit Restitutionsvorgängen zu prüfen)?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Gründe des British Museum, keine der rund 900 Benin-Preziosen in seinen Sammlungsbeständen zurückgeben zu wollen (www.sueddeutsche.de/politik/benin-raubkunst-restitution-1.5647468; letzter Zugriff: 26. Mai 2023)?

Wenn ja, kann die Bundesregierung diese Gründe des British Museum darlegen und auch erläutern, ob und inwieweit sich die Bundesregierung hierzu eine Meinung gebildet hat, und zwar auch dahin gehend, ob und aus welchen Gründen sie die Positionierung des British Museum in der Restitutionsfrage für richtungweisend oder für ablehnungswert hält (wenn ja, bitte darlegen)?

13

Kann die Bundesregierung darlegen, ob und inwieweit der von dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Auftrag gegebene Bericht über die Restitution von Objekten an Afrika, der von Felwine Sarr und ‚Bénédicte Savoy verfasst und im November 2018 veröffentlicht wurde (dt. Übersetzung: Felwine Sarr/Bénédicte Savoy, Zurückgeben. Über die Restitution afrikanischer Kulturgüter, Berlin 2019), bei ihrer Entscheidung, die Eigentumsrechte der Benin-Preziosen in deutschen Museumssammlungen bedingungslos an Nigeria zu übertragen, eine Rolle gespielt hat (wenn ja, bitte darlegen, in welcher Hinsicht dieser Bericht im Zusammenhang mit der Frage eine Rolle gespielt hat)?

14

Hat sich die Bundesregierung zu der zentralen These des in der Frage 13 angesprochenen Berichtes, der inhaltlich nach Auffassung der Fragesteller bestrebt ist, Emmanuel Macrons Diktum vom Kolonialismus als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu stützen (vgl. www.deutschlandfunk.de/kolonialgeschichte-frankreich-stellt-sich-der-vergangenheit-100.html; letzter Zugriff: 26. Mai 2023), was u. a. zur Konsequenz hat, dass jede Übertragung von Artefakten in der Ära des Kolonialismus von vornherein illegal war, ausgenommen den Fall, jetzige Eigentümer können nachweisen, dass Artefakte mit der (dokumentierten) Zustimmung des früheren Eigentümers erworben wurden und ein angemessener Preis gezahlt wurde, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte ggf. darlegen, ob, und wenn ja, inwiefern die Bundesregierung diese dort vertretene These unterstützt)?

a) Wenn sich die Bundesregierung zu dieser These eine eigene Auffassung gebildet hat und die dortige These unterstützt, kann die Bundesregierung die Gründe dafür anführen, warum sie die o. g. zentrale These des Sarr/Savoy-Berichtes teilt (bitte ggf. ausführen)?

b) Wenn die Bundesregierung die dort vertretene These nicht unterstützt, kann die Bundesregierung darlegen, warum sie die o. g. zentrale These des Sarr/Savoy-Berichtes nicht teilt?

15

Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 14 angeben, warum der Passus: „Die Bundesregierung, die Länder und die Kommunen erkennen an, dass Kolonialismus ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war. Sie verurteilen den Kolonialismus sowohl in seiner formalen als auch informellen Form“, der laut Medienberichten ursprünglich Teil der „Gemeinsamen Erklärung zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ vom 13. März 2019 sein sollte (www.kmk.org/fileadmin/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-03-25_Erste-Eckpunkte-Sammlungsgut-koloniale-Kontexte_final.pdf; www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/restitutions-debatte-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-16081793.html; letzter Zugriff: 26. Mai 2023), dort letztlich doch keinen Eingang fand (bitte die genauen Gründe hierfür im Einzelnen erläutern und auch darauf eingehen, auf wessen Initiative hin dieser Passus keinen Eingang fand)?

Berlin, den 9. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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