Pläne der Bundesregierung für ein Verbot der Anbindehaltung in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geplante Gesetz zum Verbot der Anbindehaltung soll in diesem Jahr verabschiedet werden (www.topagrar.com/rind/news/aus-fuer-bayerische-rinderbetriebe-bmel-will-anbindehaltung-ab-50-tieren-verbieten-a-13387992.html).
Neben Informationen zu Tierrechtsverstößen sind Daten zu den klassischen Produktionskrankheiten (Erkrankungen, die mit der Haltung, Nahrungsaufnahme, dem Ruheverhalten, der Körperpflege bzw. dem Komfortverhalten, Mutter- Kind-Verhalten, Sozialverhalten, der Fortbewegung und dem Management assoziiert sind) für eine umfassende Bewertung des Tierwohls und dementsprechende Änderungen des Tierschutzgesetzes erforderlich.
Der Öffentlichkeit und Politik liegen kaum umfassende Informationen vor, die eine valide Beurteilung des Status quo in deutschen Ställen zulassen, geschweige denn Aussagen zu einer möglichen Verbesserung der Tierwohlsituation, wie von der Bundesregierung in der Antwort zu den Fragen 2 bis 4, 9, 12 und 14 auf Bundestagsdrucksache 20/926 geschildert wird (www.agrarheute.com/politik/verbot-anbindehaltung-regierung-gesteht-unkenntnis-591682).
Vermehrt werden Bedenken an die Fragesteller herangetragen, dass laut dem Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes die ganzjährige Anbindehaltung in Deutschland nur noch fünf Jahre erlaubt sein soll (vgl. dazu auch www.agrarheute.com/politik/anbindehaltung-oezdemir-will-ab-2028-verbieten-607209).
Auf operativer Ebene bedarf es nach Auffassung der Fragesteller Ausnahmeregelungen von dem Verbot der dauerhaften Anbindehaltung und für Um- und Neubauten verstärkt staatliche Fördermittel bzw. Konzepte, um Landwirten den Ausstieg aus der Anbindehaltung zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Rinder in Deutschland, die ganzjährig und dauerhaft in Anbindehaltung leben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haltungsverfahren deutscher Rinder über die letzten zehn Jahre gewandelt, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Tiere, die Zugang zu Auslauf oder zur Weide haben (bitte nach Elterntieren, Milchkühen, Aufzuchtkälbern aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung und/oder Kombinationshaltung vorzunehmen, um die ökonomischen Folgen eines Verbots ab 2028 abzufedern?
a) Wenn ja, inwiefern, und welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung inzwischen Kenntnisse vor, welche agrarstrukturellen Auswirkungen ein Verbot der Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung hätte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen der Erarbeitungsprozesse zum Referentenentwurf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auch externe Beratungsleistungen in Anspruch genommen, und wenn ja, von welchen Firmen bzw. Anwaltskanzleien (bitte auflisten), und zu jeweils welchen Kosten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
In welchem finanziellen Umfang wurden Greenpeace e. V. Haushaltsmittel des Bundes für die Erstellung von Rechtsgutachten (zum Beispiel für Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung – Dringender Reformbedarf zur Abschaffung normativer Regelungslücken) gewährt (www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/milchviehhaltung-tierschutz-101.html)?
Wurde Nichtregierungsorganisationen, Interessen- oder Wirtschaftsverbänden der Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetztes in Bezug auf die Anbindehaltung bereits zugänglich gemacht, und wenn ja, welchen?
a) Wenn ja, wie erfolgte diese Einbindung, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn ja, wurde der Deutsche Bauernverband eingebunden, und falls nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Tiere aus Anbindehaltung zutraulicher und, z. B. nach Aussagen von praktizierenden Tierärzten, keine Unterschiede im Tierwohl festzustellen sind (www.zuerchertierschutz.ch/fileadmin/user_upload/_PDFs/2_Nutztiere/ZT_Stellungnahme_Anbindestall.pdf)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Tierschutzverordnung verankerten Auslaufzeiten für Kühe und Rinder deutlich zu erhöhen und daraus entstehenden Härtefällen auf für den Auslauf ungeeigneten Betrieben mit einer Ausnahmeregelung Rechnung zu tragen?
Sieht der Referentenentwurf tragfähige Konzepte vor, um eine Neuorganisation von Tierschutzkontrollen zu gewährleisten, die den Tierschutz in der Landwirtschaft stärken können, und wenn ja, welche?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Rinder im Anbindestall im Vergleich zum Laufstall eine wesentlich höhere Lebenserwartung?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbindehaltung für Rinder umweltfreundlicher als andere Haltungsformen?
Haben die Kühe bzw. Rinder in der Anbindehaltung nach Kenntnis der Bundesregierung ein „stressfreieres“ Leben als in anderen Haltungsformen?
Hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den heimischen Tourismus, wenn alle Anbindungshaltungsbetriebe 2028 aufhören müssten, und wenn ja, welche?
Wie fasst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Vor- und Nachteile der Anbindehaltung und der Kombinationshaltung zusammen?
Wie beurteilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die einzelnen Haltungsformen für Rinder und ihre Auswirkungen auf die Umwelt?
Welche Maßnahmen sieht der Referentenentwurf vor, um gleichwohl die Versorgungssicherheit hinsichtlich Lebensmitteln aus Rinderanbindehaltung ab 2028 zu gewährleisten (www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/tierhaltung/kaelber-zuchtviehtransporte-plan-b-immer-wichtiger-568796)?
Welche Möglichkeiten haben die betroffenen Betriebe, um mit einem Verbot der Anbindehaltung umzugehen, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie hoch der Anteil der Betriebe ist, die keine der vorgestellten Alternativen umsetzen können?