Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7270 –
Mögliche politische Einflussnahme der Lobbyorganisation Agora Agrar auf das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lobbyorganisation Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH
wurde im Jahr 2012 gegründet und wird von verschiedenen privaten
Stiftungen und Organisationen sowie über mehrere Ministerien durch Steuergelder
finanziert. Auf diese Weise kamen im Jahr 2022 knapp 19 Mio. Euro
zusammen. Nach Angaben der Lobbyorganisation haben vier verschiedene
Bundesministerien seit 2019 insgesamt etwa 9,2 Mio. Euro staatliche Fördermittel in
die SEFEP gesteckt, die dann wiederum an die verschiedenen Agora-
Organisationen Agora Energiewende, Agora Verkehrswende, Agora Industrie, Agora
Agrar und Agora Digitale Transformation weiterverteilt wurden, deren
Rechtsträger die SEFEP ist (
www.agora-agrar.de/assets/Financial_Sources_S
EFEP_2019-2022EN.pdf). Als Gründungsorganisationen gelten die private
deutsche Stiftung Mercator und die internationale European Climate
Foundation (ECF) mit Sitz in Den Haag, die in die in San Francisco ansässige Climate-
Works Foundation (CWF) eingebunden ist (
www.agora-energiewende.de/uebe
r-uns/agora-energiewende/)
Im Impressum aller Agora-Organisationen wird auf die SEFEP verwiesen,
deren Geschäftsführer Markus Steigenberger und Frauke This sind, obwohl
beispielsweise die Agora Agrar Dr. Harald Grethe und Dr. Christine Chemnitz als
Direktoren nennt (
www.agora-agrar.de/). Die Agora Agrar erstellt nach
eigener Aussage für politische Entscheidungsträger, Interessenvertretungen und
Journalisten Analysen und Empfehlungen zur „Transformation“ der
Ernährung, Land- und Forstwirtschaft. Sie bezeichnet sich selbst als gemeinnützig
und unabhängig von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen (ebd.).
Dabei sitzen im sogenannten Rat der Agora Agrar unter anderem die
Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL),
Silvia Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der Staatssekretär im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
Jochen Flasbarth, die Leiterin des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Dr. Margareta
Büning-Fesel, sowie der Präsident des Umweltbundesamtes, Dr. Dirk Messner
(
www.agora-agrar.de/assets/Agora_Agrar_Rat_20230330.pdf). Dieser Rat der
Agora Agrar versteht sich nach eigener Aussage als ein „Ort des offenen, ver-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7752
20. Wahlperiode 13.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 11. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
trauensvollen Austausches zu den unterschiedlichen Perspektiven auf die
Herausforderungen der Nachhaltigkeitstransformation in Ernährung, Land- und
Fortwirtschaft und zu der Arbeit der Agora Agrar“ (
www.agrar.hu-berlin.de/e
n/institut-en/departments/daoe/ihe-en/publ/agora-agrar-wir-wollen-keine-papi
ere-fur-die-schublade-schreiben-top-agrar-online.pdf). Dieser Austausch
findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt (
www.agora-agrar.de/).
Nach Auffassung der Fragesteller besteht aufgrund der personellen
Zusammensetzung dieses Rates ein hohes Potenzial der Einflussnahme auf die
Bundesregierung, und es besteht sogar die Gefahr, dass parlamentarische und
rechtsstaatliche Mechanismen möglicherweise unterlaufen werden könnten.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele ihrer Staatssekretäre und
Parlamentarischen Staatssekretäre derzeit Mitglied in einem Rat der
Agora (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) sind oder in der
Vergangenheit Mitglied waren (wenn ja, bitte jeweils nach Namen, Zeitraum der
Mitgliedschaft sowie nach Unterscheidung von „Agora Energiewende“,
„Agora Verkehrswende“, „Agora Industrie“, „Agora Agrar“ und „Agora
Digitale Transformation“ aufschlüsseln)?
Insgesamt sechs Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesregierung sind bzw. waren Mitglied in einem Rat der
Agora:
• Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und
für Heimat Johann Saathoff: Mitglied von 2016 bis 2021 beim Rat der
Agora Energiewende,
• Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen Sören Bartol: Mitglied von 2016 bis 2020
im Rat der Agora Verkehrswende,
• Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Jochen Flasbarth: Mitglied seit 2023 im Rat der Agora
Agrar, seit 2016 im Rat der Agora Verkehrswende und seit 2012 im Rat der
Agora Energiewende,
• Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz Dr. Christiane Rohleder: Mitglied seit
2022 im Rat der Agora Verkehrswende,
• Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz Stefan Tidow: Mitglied seit 2021 im Rat
der Agora Energiewende,
• Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Silvia Bender: Mitglied seit 2023 im Rat der Agora Agrar.
2. Ist die Mitgliedschaft der Staatssekretärin im BMEL, Silvia Bender, im
Rat der Agora Agrar nach Ansicht der Bundesregierung mit den
Regelungen zur Integrität und die Neutralität des Staates vereinbar, auch wenn
Agora Agrar betont, dass die Mitglieder des Rats persönlich und nicht als
Vertreter ihrer jeweiligen Institutionen berufen sind (
www.agora-agra
r.de/)?
Die Mitgliedschaft von Staatssekretärin Silvia Bender ist nach Ansicht der
Bundesregierung mit den Regelungen zur Integrität und der Neutralität des
Staates vereinbar. Bei dem Rat Agora Agrar handelt es sich nicht um ein
Entscheidungsgremium, sondern um ein Diskussionsforum mit Teilnehmenden aus
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Verbänden und zivilgesellschaftlichen
Organisationen.
3. Ist die Mitgliedschaft des Staatssekretärs im BMZ, Jochen Flasbarth, im
Rat der Agora Agrar nach Ansicht der Bundesregierung mit den
Regelungen zur Integrität und die Neutralität des Staates vereinbar, auch wenn
Agora Agrar betont, dass die Mitglieder des Rats persönlich und nicht als
Vertreter ihrer jeweiligen Institutionen berufen sind (
www.agora-agra
r.de/)?
Die Mitgliedschaft von Staatssekretär Jochen Flasbarth ist nach Ansicht der
Bundesregierung mit den Regelungen zur Integrität und der Neutralität des
Staates vereinbar. Bei dem Rat Agora Agrar handelt es sich nicht um ein
Entscheidungsgremium, sondern um ein Diskussionsforum mit Teilnehmenden aus
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Verbänden und zivilgesellschaftlichen
Organisationen.
4. Hat die Bundesregierung Bedenken, dass beispielsweise durch die
Mitgliedschaft einiger Staatssekretäre im Rat der Agora Agrar die
Regierungsstellen von der Programmatik von Agora Agrar beeinflusst werden
könnten, und wie schützt sich die Bundesregierung beziehungsweise das
BMEL gegebenenfalls vor einer solchen Einflussnahme und
gewährleistet, dass parlamentarische und rechtsstaatliche Mechanismen nicht
unterlaufen werden?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird Bezug genommen. Die Gefahr,
dass parlamentarische und rechtsstaatliche Mechanismen ggf. unterlaufen
werden könnten, ist nicht ersichtlich. Insbesondere Rechtsetzungsvorhaben, die
von der Bundesregierung vorbereitet werden, unterliegen normierten
Beteiligungs- und Kontrollmechanismen.
5. Wie viele Personen, die seit dieser Legislaturperiode im höheren Dienst
im Bundesministerium für Ernährung und beschäftigt sind, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar zuvor für eine der Smart
Energy for Europe Platform gGmbH zugehörigen Organisation o. ä.
tätig?
Nach den im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
vorliegenden Informationen sind keine Personen seit dieser 20.
Legislaturperiode im höheren Dienst beschäftigt, die unmittelbar zuvor für eine der Smart
Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH zugehörigen Organisation tätig
waren.
6. Für welche konkreten Leistungen hat die SEFEP nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2019 etwa 9,2 Mio. Euro staatliche Fördermittel
erhalten (
www.agora-agrar.de/assets/Financial_Sources_SEFEP_2019-2022E
N.pdf, bitte nach Jahr, Ministerium, Fördersumme und konkreter
Leistung aufschlüsseln)?
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
finanzierten Vorhabens „Ökonomie des Klimawandels – Verbundprojekt:
Dekarbonisierung des Gebäudewärmesektors (DeGeb) – Anreizwirkungen
unterschiedlicher Rechtsgestaltungen, gesamtwirtschaftliche Wirkungen und
Entwicklung energiepolitischer Strategien – Teilprojekt 1: Stakeholder“ wurden im
Rahmen der Projektförderung Zuwendungen in folgender Höhe gewährt: 2019:
42 626,07 Euro, 2020: 47 932,71 Euro, 2021: 24 470,65 Euro, 2022:
6 050,89 Euro, 2023: 25 342,00 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im
Rahmen der internationalen Energiezusammenarbeit drei Zuwendungen als
Projektförderung an die SEFEP gGmbH wie folgt vergeben:
• Unabhängige Expertise für die globale Energiewende, 1. Januar 2018 bis
31. Dezember 2020, Bewilligungssumme 1 627 457,00 Euro (jahresweise
Auszahlungen in 2018: 98 811,00 Euro, 2019: 764 323,00 Euro, 2020:
764 323,00 Euro),
• Unabhängige Expertise für die Energiewende, 1. Januar 2021 bis 31.
Dezember 2023, Bewilligungssumme 2 454 408,00 Euro (jahresweise
Auszahlungen in 2021: 761 959,00 Euro, 2022: 848 528,00 Euro, 2023:
843 921,00 Euro),
• Trainingsprogramm Energiewende für globalen Klimaschutz, 1. August
2018 bis 31. Dezember 2023, Bewilligungssumme 2 357 787,88 Euro
(jahresweise Auszahlungen in 2018: 93 456,20 Euro, 2019: 59 1491,00 Euro,
2020: 506 128,24 Euro, 2021: 439 901,50 Euro, 2022: 534 810,63 Euro,
2023: 192 000,31 Euro).
Für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2026 werden im Rahmen des
Verbundforschungsprojekts „Trans4Real Wissenschaftliche Transferforschung
für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien; Teilvorhaben:
Umfeld, Wissenstransfer, Handlungsoptionen“ vom BMWK insgesamt
750 728,00 Euro vergeben (jahresweise Auszahlungen in 2021:
49 943,54 Euro, 2022: 124 038,00 Euro, 2023: 155 962,00 Euro; geplant in
2024: 150 000,00 Euro, 2025: 160 000,00 Euro, 2026: 110 784,46 Euro).
7. Hat die Bundesregierung oder eine der ihr nachgeordneten
Bundesbehörden Agora Agrar finanziell gefördert, oder beabsichtigt die
Bundesregierung oder eine der ihr nachgeordneten Bundesbehörden, Agora Agrar zu
fördern, und wenn ja, um welche konkreten Projekte ging
beziehungsweise geht es dabei (bitte nach Jahr, Angabe des Projekts und der
jeweiligen Fördersumme angeben)?
Agora Agrar wird weder von der Bundesregierung noch von einer ihr
nachgeordneten Bundesbehörde finanziell gefördert.
8. Wie viele Gespräche hat es seit Dezember 2021 zwischen dem BMEL
und Agora Agrar gegeben (bitte nach Inhalt, Teilnehmern, Datum
auflisten)?
Im Zeitraum Dezember 2021 bis 15. Juni 2023 fanden folgende Gespräche des
BMEL (Abteilungs- und Leitungsebene) mit Vertreterinnen und Vertretern der
Agora Agrar statt:
• 18. Januar 2023: Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia
Nick beim Eröffnungsabend von Agora Agrar,
• 24. Januar 2023: Gespräch von Bundesminister Cem Özdemir mit der
Direktorin und Mitarbeitenden von Agora Agrar beim Standbesuch von Agora
Agrar im Rahmen des Messerundganges bei der Internationalen Grünen
Woche,
• 25. Januar 2023: Gespräch von Staatssekretärin Silvia Bender mit der
Direktorin und Mitarbeitenden von Agora Agrar beim Standbesuch von Agora
Agrar im Rahmen des Messerundganges bei der Internationalen Grünen
Woche,
• 28. April 2023: Gespräch von Bundesminister Cem Özdemir mit der
Direktorin und dem Direktor von Agora Agrar zu Themen des Politikfeldes des
BMEL,
• 17. Mai 2023: Gespräch von Staatssekretärin Silvia Bender mit der
Direktorin und dem Direktor von Agora Agrar zu Themen des Politikfeldes des
BMEL.
Die Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher Gespräche besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht geführt, und
diesbezügliche Daten können nicht mit zumutbarem Aufwand bezüglich aller Gespräche
im Sinne der Fragestellung mit jedem Mitarbeitenden des Hauses nachverfolgt
werden.
9. Zu welchen Themen beziehungsweise Regulierungsvorhaben hat das
BMEL Agora Agrar konsultiert und/oder um entsprechende
Stellungnahme gebeten (bitte nach Themen, Datum und Zuständigkeit
beziehungsweise Bearbeitung im BMEL auflisten; bitte Schriftsätze bzw. Vorgänge
als Anhang beifügen)?
Agora Agrar war neben weiteren Organisationen aus Verwaltung, Wissenschaft,
Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verbraucherschaft in den Akteursprozess zur
Ernährungsstrategie zwischen Juni 2022 bis Februar 2023 und bei einem
Expertengespräch zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung im Juni 2023
eingebunden. Die Zuständigkeit für diese Themen liegen in der Abteilung 2 des
BMEL.
Es wird darauf hingewiesen, dass das klassische Fragerecht der Abgeordneten
bzw. die in den §§ 100 ff. der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
näher ausgestalteten Informationsrechte der Fraktionen grundsätzlich kein
Akteneinsichtsrecht umfasst. Im Ergebnis werden daher im Rahmen der
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage keine Dokumente zur Verfügung gestellt.
10. Zu welchen Themen beziehungsweise Regulierungsvorhaben hat Agora
Agrar das BMEL schriftlich angeschrieben und entsprechende
Stellungnahmen zugesandt (bitte nach Themen, Datum und Zuständigkeit bzw.
Bearbeitung im BMEL auflisten; bitte Schriftsätze bzw. Vorgänge als
Anhang beifügen)?
Im Rahmen einer durch die Abteilung 2 des BMEL durchgeführten öffentlichen
Veranstaltung zur Ernährungsstrategie mit über 150 Teilnehmenden hat Agora
Agrar im Oktober 2022 eine Stellungnahme vorgelegt.
Agora Agrar hat im Februar 2023 in einer Unterarbeitsgruppe des BMEL zur
„GAP nach 2027“ den Entwurf des in der Antwort zu Frage 14 erwähnten
Impulspapiers vorgestellt.
Hinsichtlich der Akteneinsicht wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Welche Regelungen und Verfahren gelten im BMEL, um
Interessenkonflikte zwischen Vertretern des BMEL und Lobbyorganisationen wie der
Smart Energy for Europe Platform gGmbH oder Agora Agrar bei
Vergaben bezüglich Auftragsvergaben, Forschungsförderungen oder anderen
Arten der Kooperation zu vermeiden?
Neben den gesetzlichen Vorgaben aus § 60 des Bundesbeamtengesetzes gelten
insbesondere die Richtlinie zur Korruptionsprävention und die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch
Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen). Für
Vergabeverfahren gelten ferner strenge rechtliche Vorgaben mit entsprechend
aufgestellten Verfahrensabläufen. Forschungs-Fördermittelbewilligungen werden
durch die Projektträger des BMEL, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung sowie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. unter
Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (v. a. Bundeshaushaltsordnung und
Verwaltungsverfahrensgesetz) vorgenommen.
12. Wurden der Agora Agrar Haushaltsmittel für Reisen (zum Beispiel für
die Begleitung von Delegationen o. ��.) gewährt, und wenn ja, in
welchem Umfang (bitte ggf. jeweils den Anlass der Reise, die Höhe der
aufgewendeten Haushaltsmittel und den Namen sowie die Funktion des
Reisenden nennen)?
Für die Teilnahme als Referentin (Fachforum 1 für Ernährung/
Abschlusspodium) im Rahmen der im Mai 2023 stattgefundenen BMEL-
Nachhaltigkeitskonferenz wurden der Teamleiterin für Nachhaltige Ernährung von Agora Agrar
Reisekosten in Höhe von 231,25 Euro auf Grundlage der Vorschriften des
Bundesreisekostengesetzes gewährt.
13. Bestehen Beraterverträge mit der Agora Agrar oder mit einer von der
Agora Agrar beherrschten juristischen Person oder mit haupt- oder
nebenberuflich Beschäftigten von Agora Agrar, und wenn ja, in welchem
Umfang, insbesondere mit welchem Entgelt?
Die Bundesregierung hat keine Beraterverträge im Sinne der Fragestellung
abgeschlossen.
14. Ist der Bundesregierung das Impulspapier der Lobbyorganisation Agora
Agrar bekannt, in dem gefordert wird, im Rahmen einer GAP
(Gemeinsame Agrarpolitik)-Reform ab 2028 vollständig aus der Basisprämie der
Ersten Säule auszusteigen und parallel dazu nach und nach Prämien zur
Honorierung von Gemeinwohlleistungen aufzubauen, und wenn ja, hat
die Bundesregierung eine eigene Position diesbezüglich, und wenn ja,
welche (
www.topagrar.com/management-und-politik/news/denkfabrik-a
gora-agrar-empfiehlt-ausstieg-aus-der-gap-basispraemie-1338527
7.html)?
Die Bundesregierung sieht sich dem Koalitionsvertrag 2021 verpflichtet, in
dem es heißt: „Für die verlässliche Weiterentwicklung [der GAP] ab 2027 legt
die Bundesregierung […] ein Konzept vor, wie die Direktzahlungen durch die
Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen ersetzt werden
können. Dies dient auch der Einkommenswirksamkeit.“
Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen der Zukunftskommission
Landwirtschaft (ZKL), welche einen bedeutenden gesellschaftlichen Konsens
darstellen. Darin wird als Erfordernis genannt, „dass die bisherigen
flächengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP im Laufe der nächsten zwei
Förderperioden schrittweise und vollständig in Zahlungen umgewandelt
werden, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele
betriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen.“ Die genannten Forderungen hinsichtlich des
Ausstiegs aus der Basisprämie der GAP ab 2028 stellen somit einen möglichen
Umsetzungspfad der von den relevanten gesellschaftlichen Gruppen getragenen
Empfehlung der ZKL dar. Das BMEL arbeitet derzeit an der Umsetzung des
Auftrags aus dem Koalitionsvertrages. Dabei ist ein wesentlicher Punkt, eine
Einkommenswirkung durch die Erbringung von Gemeinwohlleistungen im
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz zu entwickeln.
Das Impulspapier von Agora Agrar zur GAP nach 2027 ist dem BMEL
bekannt. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode
Regelungen für Transparenz- und Rechenschaftspflichten für sogenannte
NGOs (Nichtregierungsorganisationen) zu beschließen, damit diese über
die Herkunft der Mittel verpflichtend öffentliche Rechenschaft legen
müssen?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt ein Mehr an Transparenz in Hinblick darauf, wer
die Interessenvertretung verantwortet und tatsächlich ausübt. Diese
Transparenz ist Ziel des Lobbyregisters. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen
gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den
Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens, daher ist die
Interessenvertretung Teil des demokratischen Willensbildungsprozesses.
Zur Umsetzung des Koalitionsvertrages und auf Grundlage der ersten
Praxiserfahrungen mit dem seit dem 1. Januar 2022 eingerichteten Lobbyregister sind
Änderungen des Lobbyregistergesetzes vorgesehen. Der Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren. Mit dem Gesetzentwurf sollen u. a. auch Anwendungsbereich und
Offenlegungspflichten im Lobbyregistergesetz im Interesse einer transparenten
Staatstätigkeit nachgeschärft werden.
Die Bundesregierung arbeitet zudem an den im Koalitionsvertrag geplanten
Regelungen zur Einführung des „Legislativen Fußabdrucks“ in deren
Geschäftsordnung. Diese werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren zum
Lobbyregistergesetz erarbeitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333