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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verfahren des Journalisten Billy Six gegen das Auswärtige Amt

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.07.2023

Aktualisiert

14.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/729916.06.2023

Verfahren des Journalisten Billy Six gegen das Auswärtige Amt

der Abgeordneten Petr Bystron, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, René Springer, Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 16. Mai 2023 wurde das Verwaltungsgerichtsverfahren VG 34 K 183/20 des Journalisten Billy Six gegen das Auswärtige Amt vor dem Berliner Verwaltungsgericht vorläufig abgeschlossen. Das Auswärtige Amt ließ sich dabei nach Informationen der Fragesteller als Beklagte von einer privaten Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Ein Rechtsanwalt stellte dabei nach Informationen, die den Fragestellern vorliegen, im Namen des Auswärtigen Amts fest, dass sich seine Mandantin während der nach Auffassung der Fragesteller politisch motivierten Inhaftierung von Billy Six 2018/2019 in Venezuela nicht für dessen Freilassung eingesetzt habe, weil er „möglicherweise zu Recht der Spionage beschuldigt“ worden sei und die Bundesregierung Sorge gehabt habe, sie „könnte diplomatisches Ansehen verlieren“. Der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt Niels Annen hatte dagegen am 21. März 2019 gegenüber dem Deutschen Bundestag erklärt, dass „die Botschaft […] sich umgehend bemüht und […] diese Vorwürfe mit Nachdruck zurückgewiesen“ und „gegen die Verhaftung von Herrn Six protestiert“ habe (vgl. www.bundestag.de/mediathek?videoid=7337546#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MzM3NTQ2&mod=mediathek).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Tatsachenversion ist nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend – jene, die vor dem Verwaltungsgericht oder die, welche vor dem Deutschen Bundestag vorgetragen wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wenn die vor dem Verwaltungsgericht vorgebrachte Version zutreffen sollte, liegt nach Ansicht der Bundesregierung eine unwahre Tatsachenbehauptung vor dem Deutschen Bundestag vor, die dem Recht der Abgeordneten auf eine umfassende und wahrheitsgemäße Information widerspricht (vgl. z. B. www.bundestag.de/resource/blob/190750/a026afbcafd1cab9ba816fc928e34989/bverfg_zur_beantwortung_k_anfragen-data.pdf; bitte begründen)?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die öffentliche Forderung nach Freilassung des venezolanischen Politikers Juan Requesens vom 7. Januar 2019 nicht die diplomatischen Beziehungen zu Venezuela belastet habe (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-7-januar-2019-1566088; bitte begründen)?

4

Wie hoch sind nach letztem Stand die für diesen Fall über den normalen Gebührensatz hinausgehenden Kosten der Bundesregierung für die Anwaltskanzlei, welche dem Steuerzahler auch nach Obsiegen im Rechtsstreit in jedem Falle verbleiben?

5

Warum wurde eine private Rechtsanwaltskanzlei mit dem Fall betraut, anstatt die angestellten Juristen aus dem Auswärtigen Amt zu verwenden?

Berlin, den 31. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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