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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.07.2023

Aktualisiert

12.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/731620.06.2023

Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Um die Folgen der Energiekrise abzufedern, sollte rund 20 Millionen Rentnern eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt werden. Der Antrag mit dem Titel „Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen“ (Bundestagsdrucksache 20/2034) forderte bereits im Mai 2022 die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der „wenigstens die Zahlung eines einmaligen Zuschusses zu den Energiekosten für Erwerbsminderungs- und Altersrentner in Höhe von 300 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung vorsieht, wobei die entstehenden Kosten durch den Bund in voller Höhe zu erstatten“ seien, sowie einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der vorstehend genannte Zuschuss steuerfrei gestellt wird. Schließlich hat die Bundesregierung diesem Wunsch entsprochen und entsprechende Vorlagen vorgelegt. Medienberichten zufolge warten zehntausende Rentner noch auf die Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro. Rund 40 000 Anträge auf nachträgliche Auszahlung seien bei der zuständigen Deutschen Rentenversicherung eingegangen (www.mdr.de/brisant/energiepauschale-beantragen-100.html).

Rentner, die ihre Energiepreispauschale noch nicht erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Zwar sei die Energiepauschale den meisten Rentnern bis zum 15. Dezember 2022 oder zum zweiten Termin Anfang 2023 automatisch überwiesen worden, jedoch gäbe es Anspruchsberechtigte, die die Entlastung noch nicht erhalten hätten (www.rnd.de/wirtschaft/energiepauschale-fuer-rentner-antraege-noch-bis-ende-juni-moeglich-QSXUJAJNPNCDZD6ALIYUMXKYQ4.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Rentner haben automatisch die sogenannte Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten?

2

Wie viele Rentner haben nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf die Zahlung der Energiepreispauschale?

3

Wie viele Rentner haben, zum Beispiel aufgrund von Fehlern in der Bearbeitung, die Energiepreispauschale nicht ausbezahlt bekommen?

4

Wie viele Rentner haben einen Antrag auf die Zahlung der Energiepreispauschale gestellt?

5

Wie viele Anträge wurden bisher bearbeitet, und wann rechnet die Bundesregierung damit, dass die Bearbeitung abgeschlossen wird?

6

Wie viele Anträge wurden jeweils positiv oder negativ beschieden?

7

Wie wurden Rentner darüber informiert, dass sie einen Antrag mit Frist 30. Juni 2023 stellen müssen, falls ihnen aufgrund von Fehlern, die sie nicht zu vertreten haben, keine Energiepreispauschale gezahlt wurde?

8

Liegen der Bundesregierung Schätzungen bezüglich der Anzahl an Rentnern vor, die aufgrund von nicht selbst zu vertretenden Fehlern keine Energiepreispauschale ausgezahlt bekamen, und wenn ja, welche?

9

Plant die Bundesregierung, die Frist 30. Juni 2023 zu verlängern, und wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht, wie wird die Bundesregierung mit Anträgen umgehen, die nach Ende der Frist eingehen, und welche Gründe gibt es für die enge Fristsetzung?

Berlin, den 16. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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