Einordnungen nach dem Definitionssystem der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität
der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut Vorbemerkung des „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) wurde das Definitionssystem PMK im Jahre 2022, auch unter Einbindung wissenschaftlicher Expertise, umfassend überprüft. Auch in den Jahren 2002, 2004 und 2015 kam es zu Modifizierungen und Neustrukturierungen des Definitionssystems PMK (Stand 19. November 2022, polizei.thueringen.de/fileadmin/tlka/statistik/PMK/01_Definitionssystem_PMK.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Wissenschaftler, welche Organisationen stellten die Expertise (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Überprüfung des Definitionssystems PMK, welche Änderungen wurden im Wesentlichen empfohlen, welche im Wesentlichen umgesetzt?
Wird das Definitionssystem PMK auch auf Internetseiten der Bundesregierung veröffentlicht, und wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht?
Existieren über das veröffentlichte Definitionssystem PMK hinaus nichtöffentliche Richtlinien für die Zuordnung von Straftaten zu den unterschiedlichen Phänomenbereichen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität, und wenn ja, welche?
Wenn Frage 3 bejaht wird, von wem werden diese Richtlinien erstellt, und unterliegen sie der Genehmigung oder Zustimmung durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)?
Wenn Frage 3 bejaht wird, wie oft sind diese Richtlinien seit 2013 geändert worden, und was war der wesentliche Inhalt der jeweiligen Änderung?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in den bundesweiten Fallzahlen zur PMK 2022 vom 21. April 2023 für den Bereich PMK-rechts 3 482 Fälle von Volksverhetzung aufgeführt werden, für den Bereich PMK-links aber nur 25 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-straftaten-nach-delikt.pdf?__blob=publicationFile&v=1), nehmen die Strafverfolgungsbehörden volksverhetzende Sachverhalte aus dem linken politischen Spektrum nicht ernst genug, oder ereignen sie sich im linken Spektrum schlicht nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass es ausweislich der bundesweiten Fallzahlen zur PMK 2022 vom 21. April 2023 im Bereich PMK-ausländische Ideologie gegenüber 2021 zu einer Verdreifachung der Fallzahlen gekommen ist (von 1 153 auf 3 886) – wie muss man die nach Auffassung der Fragesteller lapidare Aussage des BMI verstehen, wonach es sich um „Resonanzstraftaten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“ handele (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-factsheets.pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 23) –, um welche Arten von Straftaten handelt es sich bei diesen sogenannten Resonanzstraftaten, und welchen Gruppen und Gruppierungen kann man die Täter typischerweise in welcher Größenordnung zuordnen?
Trifft es zu, dass bei der statistischen Erfassung Politisch motivierter Straftaten antisemitische Straftaten pauschal dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden, „wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben“ (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article231793623/Hass-und-Gewalt-gegen-Juden-Innenminister-wollen-antisemitische-Straftaten-genauer-erfassen.html)?
Trifft es zu, dass die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Innenministerkonferenz 2021 Kritik an dieser Praxis (vgl. Frage 8) geübt haben (www.welt.de/politik/deutschland/article231793623/Hass-und-Gewalt-gegen-Juden-Innenminister-wollen-antisemitische-Straftaten-genauer-erfassen.html), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Kritik eine Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
Wenn Frage 9 bejaht wurde, welche Konsequenzen wurden aus der Kritik (siehe etwa auch www.tagesspiegel.de/politik/antisemitische-straftaten-unter-dem-radar-der-polizei-5107207.html) einer zu pauschalen Zuordnung antisemitischer Straftaten zum Phänomenbereich PMK-rechts gezogen – wurden das Definitionssystem PMK oder andere interne Richtlinien geändert?