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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gemeinsame EU-Agrarpolitik 2023 - Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme der Ökoregelungen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

03.07.2023

Aktualisiert

11.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/734020.06.2023

Gemeinsame EU-Agrarpolitik 2023 – Erkenntnisse aus der Inanspruchnahme der Ökoregelungen

der Abgeordneten Uwe Schulz, Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In einer Pressemitteilung vom 1. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Daten zur Inanspruchnahme der sogenannten Eco Schemes (Ökoregelungen) im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik veröffentlicht (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/ 2023/072-gap-oekoregelungen.html#[1]).

Diese zeigen ein sehr unterschiedliches Bild beim Verhältnis zwischen erwarteter (Berechnung durch das Thünen-Institut) und tatsächlicher Inanspruchnahme durch die Landwirte. Während einzelne Ökoregelungen deutlich über den Erwartungen in Anspruch genommen wurden, fanden andere Regelungen gar keinen Zuspruch (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/inanspruchnahme-oekoregelungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 1 „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende sehr geringe Inanspruchnahme?

2

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?

3

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 3 „Agroforst“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende praktisch ausbleibende Inanspruchnahme?

4

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 4 „Extensivierung Dauergrünland“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?

5

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 5 „Kennarten“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende deutlich höhere Inanspruchnahme?

6

Welche Auswirkungen hat die deutlich höhere Inanspruchnahme der Ökoregelung 5 „Kennarten“ auf den dafür vorgesehenen Fördersatz je Hektar?

7

Worauf fußte die Berechnung des Thünen-Instituts zur erwarteten Inanspruchnahme der Ökoregelung 6 „Pflanzenschutzmittel-Verzicht“, und wie erklärt die Bundesregierung sich die davon abweichende geringe Inanspruchnahme?

8

Welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Daten der Inanspruchnahme der Ökoregelungen?

9

Wie viel zahlt die Bundesregierung insgesamt für die Ökoregelungen im Jahr 2023 aus?

10

Wie werden die überschüssigen Mittel aus dem Budget der Ökoregelungen verteilt?

11

Plant die Bundesregierung, in einer möglichen Evaluation der Ökoregelungen auch die Themen Tierwohl und Haltungsbedingungen in das Angebot mit aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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