Deutscher Bundestag Drucksache 20/7890
20. Wahlperiode 19.07.2023
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7367 –
Wolfsverbreitung und Schäden in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die exponentielle Zunahme der Wölfe in Deutschland führt zu einer
flächenhaften Verbreitung in fast allen Bundesländern und verursacht dabei eine hohe
Anzahl von tödlichen Opfern bei den Weidetieren (
www.agrarheute.com/tier/a
ktuelle-zahlen-fakten-wolf-deutschland-580568).
In einigen Bundesländern geht die Anzahl der getöteten Weidetiere bei
Schafen, Rindern und Pferden durch Raubtierrudel und Einzeltieren in die
Tausende
(
www.wolfsmonitoring.com/nutztierrisse, www.dbb-wolf.de/wolfsmanageme
nt/herdenschutz/schadensstatistik).
Das zieht hohe Kosten durch Präventionsmaßnahmen, Rissentschädigungen
und Verwaltungskosten nach sich. Im Jahr 2019 wurden bereits mehr als
8 Mio. Euro nur für Präventionszahlungen ausgegeben (
www.agrarheute.com/
land-leben/bundesregierung-wolfsschutz-kostet-millionen-583994).
Der günstige Erhaltungszustand wird ab einer Population von 250 Tieren
erreicht, wenn sie im genetischen und geographischen Austausch mit anderen
Populationen steht (de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstiger_Erhaltungszust
and_(Wolfspopulation)). Die sogenannte deutsch-polnische
Flachlandpopulation mit mehreren tausend Exemplaren steht dazu noch im Austausch mit der
osteuropäischen bzw. russisch-baltischen Population, deren westliche
Ausläufer einer größeren Metapopulation sie ist (tu-dresden.de/bu/umwelt/forst/wb/w
ildoekologie/ressourcen/dateien/publikationen/PopulationsbiologieWolf2017.
pdf?lang=de).
Auch nach Berichten der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur
(IUCN) sind ca. 1 000 Exemplare ohne genetischen Austausch mit anderen
Populationen ausreichend, um genetische Inzuchtdepressionen zu vermeiden
(de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstiger_Erhaltungszustand_(Wolfspopulat
ion)).
Neben den freilaufenden Wölfen gibt es aber in Deutschland auch noch eine
erhebliche Anzahl von Gehegewölfen, die man bei
Inzuchtdepressionserscheinungen zur Blutauffrischung einsetzen könnte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 19. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vom europäischen Grauwolf werden Krankheiten verbreitet, die
humanpathogen sind, als auch Infektionskrankheiten innerhalb der Wolfspopulation
(
www.jagdverband.de/zahlen-fakten/tiersteckbriefe/wolf-canis-lupus).
Wölfe werden nach Ansicht der Fragesteller auf dem Lande bereits zur
Landplage und dringen in Städte vor (
www.welt.de/politik/deutschland/plus231139
353/Woelfe-in-Deutschland-Fast-taeglich-Sichtungen-in-Staedten-oder-Erhol
ungsgebieten.html,
www.hessenschau.de/politik/landtag/hessischer-landtag-an
gst-vor-dem-wolf-angst-um-den-wolf-v1,landtag-debatte-wolf-102.html,
www.wz-net.de/lokales/heidekreis/ahlden/in-vielen-regionen-ist-der-wolf-zur-
landplage-geworden_151_112226106-21-.html).
1. In welchen Bundesländern ist der europäische Grauwolf als freilaufendes
Wildtier in Deutschland verbreitet?
2. Wie viele Rudel, Paare und Einzeltiere gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den jeweiligen Bundesländern (bitte die
Jahreszahl der Erfassung mit angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Monitoringjahr 2021/2022 kamen territoriale Wölfe in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen vor (Stand: 26. Juni 2023). Die Anzahl der Rudel,
Paare und Einzeltiere ist Tabelle 1 zu entnehmen. Die Daten sind außerdem auf
dem Internetportal der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum
Thema Wolf (DBBW) unter
www.dbb-wolf.de abrufbar.
Tabelle 1: Wolfsrudel, Paare und territoriale Einzeltiere in den Bundesländern
im Monitoringjahr 2021/2022 (Stand: 26. Juni 2023, nach den Angaben der
Bundesländer).
Bundesland Rudel Paar Territoriales
Einzeltier
Baden-Württemberg 0 0 3
Bayern 3 1 2
Brandenburg 47 14 0
Hessen 1 3 1
Mecklenburg-Vorpommern 18 6 4
Niedersachsen 34 10 5
Nordrhein-Westfalen 2 0 1
Sachsen 32 7 1
Sachsen-Anhalt 24 4 2
Schleswig-Holstein 0 1 0
Thüringen 1 1 2
Summe 162 47 21
3. Wie lauten die jüngste und die älteste Kennzeichnung des Senckenberg
Institutes bei den Rissgutachten zur genetischen Bestimmung mit den
Kenndaten GW****m bzw. GW****f?
An Rissabstrichen (entnommen an Nutz- oder Wildtieren) wurde GW056f als
erster und GW3373f als letzter Wolf (Stand: 23. Juni 23) nachgewiesen.
Im Nationalen Referenzlabor für genetische Untersuchungen an Wolf und
Luchs in Deutschland, Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg
Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, werden die GW-Nummern unabhängig
von der Probenart (u. a. Kot, Gewebe, Blut, Urin oder Haare) vergeben. Ferner
wird in der genetischen Datenbank des Referenzlabors für genetische
Untersuchungen an Wolf und Luchs in Deutschland nicht zwischen Rissabstrichen,
die an Nutztieren oder Wildtieren entnommen wurden, unterschieden.
Anhand der GW-Nummern lässt sich somit kein Rückschluss auf die Anzahl
von Nutztierrissen sowie den daran beteiligten Wolfsindividuen in Deutschland
ziehen.
4. Welche statistischen Unsicherheiten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Wolfsanzahlerfassung, bei der etwaige Rudel oder
Einzeltiere bzw. die Jungwölfe nicht berücksichtigt werden?
Bei der Erhebung der Anzahl der Wolfsterritorien durch die Bundesländer
handelt es sich um einen Zensus: Das heißt, die Anzahl der Territorien (Rudel,
Paare, territoriale Einzeltiere) wird gezählt und nicht geschätzt und enthält daher
keinen statistischen Unsicherheitsfaktor. Ergeben sich in den nachfolgenden
Monitoringjahren Erkenntnisse, die belegen, dass im Vorjahr ein Territorium
nicht erfasst worden ist (was insbesondere bei neu etablierten Wolfspaaren
vorkommen kann), so werden die Zahlen der bekannten Territorien nachträglich
korrigiert.
Für den langfristigen Erhalt des Wolfes in Deutschland sind vor allem die
erwachsenen, fortpflanzungsfähigen Individuen in den Wolfsterritorien
maßgeblich. Daher konzentrieren sich die Bundesländer im Rahmen ihres
Wolfsmonitorings auf die Erhebung der Anzahl der Wolfsfamilien (Rudel) und
Wolfspaare.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für das
Wolfsmanagement bezogen auf Verwaltungskosten, Rissentschädigungen
und Herdenschutzzäune, bezogen auf das letzte Jahr in den jeweiligen
Bundesländern?
Das Wolfsmanagement liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Dementsprechend basieren die Informationen zu Schäden, Präventions- und
Ausgleichszahlungen im Jahr 2022 auf den Angaben der Bundesländer. Am 19.
Juni 2023 wurden die letzten Daten der DBBW übermittelt. Die
Zusammenstellung des Berichts erfolgt nunmehr und wird anschließend auf der Seite der
DBBW unter
www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praeventi
on-und-nutztierschaeden veröffentlicht.
6. Wie viele Schafe, Rinder, Pferde und sonstige Weidetiere wurden in den
letzten drei Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern von Wölfen getötet (bitte nach Tierart und Bundesland
jeweils aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/16626 verwiesen.
7. In vielen europäischen Ländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung
die Wolfspopulation durch ein aktives Wolfsmanagement reguliert, um
die Akzeptanz bei der Landbevölkerung zu erhalten (
www.agrarheut
e.com/land-leben/schweden-woelfe-systematisch-gejagt-modell-fuer-deu
tschland-589796). Wieso erscheint der Bundesregierung diese
Maßnahme, z. B. mit einer Schutzjagd, als ungeeignet?
12. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den § 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu erweitern, um nach Artikel 16 der Fauna-
Flora-Habitatsrichtlinie (FFH) die Wolfsentnahme auch nach
Empfehlung eines EU-Kommissars gesetzeskonform zu erweitern und
umzusetzen (bauernzeitung.at/wolfsentnahme-alle-moeglichkeiten-ausnuetzen/)?
52. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung ihrer Wolfspolitik auf die
anderen europäischen Länder ein, die schon längerfristig mit
Schutzjagden die Schäden mit einer national abgestimmten Wolfspolitik begrenzen
(
www.natuerlich-jagd.de/news/auch-frankreich-will-den-wolfsschutz-loc
kern/)?
Die Fragen 7, 12 und 52 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland ist durch mehrere internationale
Übereinkommen und europäische Regelungen verpflichtet, den Wolf streng zu schützen. In
Europa ist der Wolf in Anhang II (streng geschützte Arten) der Berner
Konvention (Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural
Habitats) gelistet. Ferner ist der Wolf in der EU nach der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL) eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem
Interesse. Ausnahmen sind nur unter Beachtung der Anforderungen des Artikels 16
der FFH-RL zulässig. Artikel 16 FFH-RL ist in § 45 Absatz 7 und § 45a des
Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Abschüsse unabhängig vom Vorliegen
der Ausnahmevoraussetzungen des Artikels 16 FFH-RL sind daher nicht
zulässig.
8. Wie möchte die Bundesregierung eine unkontrollierte Vermehrung mit
steigenden Schäden entgegenwirken, wenn Wölfe in Deutschland keine
natürlichen Feinde mehr haben (
www.topagrar.com/panorama/news/zah
l-der-wolfsrisse-erneut-stark-gestiegen-12655912.html#:~:text=Die%20
Dokumentations%2D%20und%20Beratungsstelle%20des,Wolfspaare%2
0und%209%20einzelne%20W%C3%B6lfe)?
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die europäische Umweltbehörde
es den einzelnen Nationalstaaten erlaubt, eine eigenstaatliche
Wolfsstrategie zu entwickeln, wenn diese Tierart durch diese Maßnahmen nicht
vom Aussterben bedroht wird (
www.jagdverband.de/sites/default/files/2
020-02/2020-01_FuA_Wolf.pdf)?
Ab welcher Tieranzahl sieht die Bundesregierung den günstigen
Erhaltungszustand beim europäischen Grauwolf in Deutschland erreicht?
10. Welche Obergrenzen beim Wolfsbestand werden von der
Bundesregierung als angemessen betrachtet, um die Schäden nicht weiter aus dem
Ruder laufen zu lassen?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die Anzahl der Wölfe, die für einen günstigen Erhaltungszustand
notwendig ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/12781
verwiesen.
In Bezug auf „Obergrenzen“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/5239 verwiesen.
Mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Grundlagen für
Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“
wurde 2009 ein Rahmenplan für das Management des Wolfs vom Bund vorgelegt.
Auf dieser Grundlage haben die Bundesländer ihre Managementpläne erstellt
und weite Teile aus dem Rahmenplan aufgenommen und umgesetzt.
Inzwischen liegen von allen Flächen-Bundesländern Managementpläne vor. Die
Managementpläne der Bundesländer sind auf der Internetseite der DBBW unter db
b-wolf.de/Wolfsmanagement/bundeslaender/managementplaene abrufbar.
Abschüsse von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen sind nach geltendem Recht
bereits jetzt möglich und liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die
Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung einer artenschutzrechtlichen
Ausnahme sind im Jahr 2021 in einem intensiven Prozess mit allen Ländern, dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) in einem „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei
Nutztierrissen“ erarbeitet und von der Umweltministerkonferenz (UMK)
angenommen worden.
11. Welche Untergrenze bei der Anzahl der Individuen beim europäischen
Grauwolf in Deutschland wird von der Bundesregierung als notwendig
angesehen?
Der Wolf (Canis Lupus) ist nach den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Ziel der Richtlinie ist es nach ihrem
Artikel 2 Absatz 2, einen günstigen Erhaltungszustand aller durch die
Richtlinie erfassten natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen.
Der Parameter Population stellt nur eines der für die Bewertung des
Erhaltungszustands maßgeblichen Kriterien dar, die zur Ermittlung des
Erhaltungszustands Verwendung finden. Maßgeblich sind gleichermaßen das
Verbreitungsgebiet, das Habitat der Art und die Zukunftsaussichten.
Der Erhaltungszustand wird nach Artikel 17 FFH-Richtlinie alle sechs Jahre an
die EU-Kommission durch die Bundesregierung nach Abstimmung mit allen
Bundesländern und den betroffenen Ressorts berichtet. Der nächste nationale
Bericht, der in Abstimmung mit den Bundesländern verfasst wird, deckt die
Berichtsperiode 2019 bis 2024 ab und muss im Jahr 2025 an die EU-
Kommission übermittelt werden.
13. Wie hoch waren die Kosten für Rissprävention in den letzten zwei
Erfassungsjahren in den jeweiligen Bundesländern (
www.topagrar.com/jagd-u
nd-wald/news/wolf-kosten-fuer-praevention-und-entschaedigung-kraefti
g-gestiegen-12649681.html)?
Auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/16626 wird verwiesen.
14. Werden die jetzigen freiwilligen Billigkeitsleistungen im Rahmen eines
Gesetzgebungsverfahrens auf eine rechtlich belastbare Rechtsgrundlage
gestellt, um die Geschädigten auch in Zukunft bei finanziellen
Engpässen einzelner Bundesländer abzusichern (
www.t-online.de/nachrichten/p
anorama/tiere/id_100038258/immer-mehr-woelfe-in-deutschland-schaed
en-bleiben-gross-exklusive-zahlen.html)?
Regelungen zur Entschädigung von Rissvorfällen obliegen den Bundesländern.
15. Wie hoch sind die Profite bei der Zucht von Herdenschutzhunden (HSH),
und teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass
Zertifizierungsverfahren bei der Vermittlung von HSH die allgemeine
Gewerbefreiheit in Deutschland einschränken (
www.wolfszone.de/000main/tex
te/hsh.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Einnahmen, Ausgaben
oder Gewinne von Betrieben zur Herdenschutzhundezucht vor. Die allgemeine
Gewerbefreiheit wird aus Sicht der Bundesregierung durch
Zertifizierungsverfahren bei der Vermittlung von Herdenschutzhunden nicht eingeschränkt.
Zertifizierungsverfahren verfolgen das Ziel der fach- und sachgerechten Zucht,
Ausbildung, Haltung und Einsatzes von Herdenschutzhunden.
16. Hat es strafrechtliche Anzeigen in Deutschland im Zusammenhang mit
der Vermittlung von HSH gegen Behördenmitarbeiter des Bundes und/
oder Regierungsbeteiligte gegeben (
www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/ti
erhaltung/herdenschutzhunde-aerger-vorprogrammiert-559499)?
Der Bundesregierung sind keine Vorfälle über strafrechtliche Anzeigen im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Herdenschutzhunden bekannt.
17. Sind Hundekämpfe in Deutschland unter Caniden verboten, und
unternimmt die Bundesregierung etwas, um die gezielten Kämpfe zwischen
HSH und Wölfen in Zukunft in Deutschland zu vermeiden bzw. nicht
weiter zu fördern, und wenn ja, was konkret, bzw. wenn nein, plant sie
etwaige Maßnahmen (
www.peta.de/themen/hundekaempfe-deutschl
and/)?
Nach § 3 Nummer 7 und 8 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, ein Tier an
einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen, sowie ein
Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze
weidgerechter Jagdausübung erfordern. Dies ist bei HSH, die Weidetiere als
Sozialpartner ansehen und sie daher reaktiv bei Wolfsangriffen, insbesondere durch
Drohverhalten, schützen, nicht einschlägig.
18. Warum hat die Bundesregierung bislang noch keine Beweislastumkehr in
Deutschland angestoßen, wenn es in den Bundesländern keine
vollständigen genetischen Untersuchungen durch die schiere Anzahl von
Wolfsrissen, wie z. B. in Niedersachsen, mehr gibt (
www.wochenblatt-dlv.de/fel
d-stall/tierhaltung/bioland-fuer-entnahme-uebergriffiger-woelfe-beweisla
stumkehr-569073)?
Regelungen zur Entschädigung von Rissvorfällen obliegen den Bundesländern.
19. Wie viele Rudel oder Einzeltiere sind in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung besendert, um den Aktionsradius dieser Raubtiere zu
kontrollieren und um eventuellen Angriffen auf Weidetiere vorzubeugen
(
www.wwf.at/wwf-zur-wolfsbesenderung-in-tirol-herdenschutz-ist-
undbleibt-alternativlos/)?
Die Besenderung von Wölfen ist mit hohem Aufwand verbunden. In
Deutschland werden Wölfe im Rahmen von Monitoring und Forschungsprojekten
besendert. Jedoch ist kein Wolf besendert, um eventuellen Angriffen auf
Weidetiere vorzubeugen. Im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsprojekte sind mit
Stand Oktober 2022 neun Wölfe besendert (Stand: 10/2022) worden.
20. Welche technischen Entwicklungen werden von der Bundesregierung
gefördert, um den Weidetierschutz mit elektronischen Warnsystemen zu
verbessern (
www.uni-bremen.de/der-intelligente-zaun-gegen-den-wo
lf-1)?
Derzeit fördert das BMEL folgende Projekte, um durch technische
Entwicklungen oder den Wissenstransfer u. a. zu technischen Lösungen den
Weidetierschutz zu verbessern:
• Entwicklung eines Detektionsverfahrens für Wolfsangriffe (VerWolf) –
Teilprojekt A (Förderkennzeichen 281C504A21),
• Entwicklung eines Detektionsverfahrens für Wolfsangriffe (VerWolf) –
Teilprojekt B (Förderkennzeichen 281C504B21),
• Modularer, autonomer und intelligenter Weide(schutz)zaun mit Erkennung
und Vergrämung von Predatoren (mAInZaun) – Teilprojekt A
(Förderkennzeichen 28DK114A20),
• Modularer, autonomer und intelligenter Weide(schutz)zaun mit Erkennung
und Vergrämung von Predatoren (mAInZaun) – Teilprojekt B
(Förderkennzeichen 28DK114B20),
• Modularer, autonomer und intelligenter Weide(schutz)zaun mit Erkennung
und Vergrämung von Predatoren (mAInZaun) – Teilprojekt C
(Förderkennzeichen 28DK114C20),
• Modell- und Demonstrationsvorhaben „Herdenschutz in der
Weidetierhaltung“ (Förderkennzeichen 2819MDT110).
21. Hat die Bundesregierung Informationen über Kostenschätzungen zum
wolfsabweisenden Zaunbau in Deutschland, wenn alle Weidetierflächen
in Deutschland so eingezäunt werden müssen, und wenn ja, wie hoch
sind diese (
www.agrarheute.com/tier/rind/wolfsicherer-zaun-haette-land
wirt-gerne-bau-gewusst-606336)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Bundesländern die
Zaunbaukosten zum Schutz der Weidetiere zu 100 Prozent übernommen,
und welche Verpflichtungen gehen die Empfänger der Fördermittel mit
den Vertragsunterschriften ein (
www.agrarheute.com/tier/
herdenschutzwoelfen-diese-bundeslaender-uebernehmen-kosten-100-588424)?
Die Bundesregierung ermöglicht den Ländern im Rahmen des
Fördergrundsatzes Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die
Weidetierhalter mit einer bis zu 100 prozentigen Förderung von
Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Gefördert werden u. a. der Erwerb und die
Installation wolfsabweisender Schutzzäune, die Errichtung von Untergrabeschutz
etc. Die Umsetzung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
23. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Pflege, Unterhaltung und Ersatzbeschaffung für den wolfsabweisenden
Zaunbau je Kilometer und Jahr (
www.merkur.de/lokales/garmisch-parten
kirchen/mittenwald-ort29073/mittenwalder-schaferer-bauen-schutzzaun-
gegen-wolf-92233214.html)?
Nach den Berechnungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der
Landwirtschaft (KTBL, Stand: 2019) betragen die laufenden Betriebsausgaben
für wolfabweisende mobile Zäune für Schafe und Ziegen rund 1 230 Euro je
km Zaun, für wolfsabweisende Zäune bei Rindern, Pferden etc. 620 Euro je km
Zaun sowie für feststehende Elektrozäune 235 Euro je km Zaun. Die Förderung
für die laufenden Betriebsausgaben für Herdenschutzhunde liegt bei bis zu
1 920 Euro je Hund und Jahr. Aufgrund gestiegener Kostenansätze ist
vorgesehen, die Ausgaben für die laufenden Betriebsausgaben zu aktualisieren.
24. Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Einnahmen von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch den Verkauf von
Wolfspatenschaften in den letzten fünf Jahren in Deutschland waren (jagdrechtsblo
g.com/eine-neue-geldquelle-fuer-nabu-und-co/#:~:text=Insbesondere%2
0die%20kostenpflichtigen%20Wolfspatenschaften%20sind,man%20bei
m%20NABU%20Wolfspate%20werden)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
25. Wie viel Steuergeld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für
Schulungen zur Wolfsverbreitung und Bevölkerungsinformation an
Vereine, Verbände und Schulungsorganisationen ausgeschüttet (
www.pferdu
ndwolf.org/das-life-projekt-wolfalps-eu-worum-gehts/)?
Zahlen zu den Kosten der Bundesländer für Schulungen zur Wolfsverbreitung
und Bevölkerungsinformation an Vereine, Verbände und
Schulungsorganisationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Ausgaben des Bundes im
Zusammenhang mit dem Wolf sind im Prüfbericht des Bundesrechnungshofs 2022
„Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär“ sowie in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5239 enthalten.
26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Bundesrechnungshofes zur mangelhaften Datengrundlage und zum
Abrechnungswesen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW; dserver.bundestag.de/btd/20/050/200509
4.pdf)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der
Fraktion CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5239 wird verwiesen.
27. Ist der Bundesregierung die Forderung der deutschen Weidetierhalter zur
Errichtung eines Weidetierschutzzentrums bekannt, und warum wurde
ein sogenanntes Bundeszentrum Weidetier und Wolf (BZWW) bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingerichtet?
Wie ist dieses ausgestattet, welche Aufgabe soll es bei steigenden
Risszahlen auf Bundesebene übernehmen (
www.praxis-agrar.de/bundeszentr
um-weidetiere-wolf)?
Das Bundeszentrum Weidetiere und Wolf (BZWW) in der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung wurde eingerichtet, um sich mit zunehmendem
Wolfsbestand in Deutschland mit den wachsenden Herausforderungen für
Weidetierhaltende zu befassen und diese zu unterstützen. Die Einrichtung eines
solchen Zentrums entsprach dem mehrfach geäußerten Wunsch der Verbände für
Weidetierhaltende. Das BZWW ist mit derzeit drei Personen besetzt und
verfügt über finanzielle Mittel in Höhe von 50 000 Euro jährlich.
Das BZWW hat die Aufgabe, zur Verbesserung des Herdenschutzes in
Deutschland beizutragen, praxisnah über Herdenschutz aufzuklären, den
Austausch zwischen Behörden und Weidetierhaltenden sowie die Harmonisierung
von Verwaltungsverfahren deutschlandweit zu fördern und transparente,
fachlich fundierte Informationen zu Herdenschutz, Förderung und
Schadensersatzverfahren bereitzustellen.
28. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Beteiligung der Profiteure
in Deutschland wie dem Naturschutzbund (NABU), den HSH-Züchtern,
den Zaunbauern und den Behördenmitarbeitern an den Kosten der
weiteren Wolfsverbreitung mit dem exponentiellen Wachstum bei den
steigenden Wolfsschäden für die Allgemeinheit (
www.facebook.com/13703400
99656662/posts/1926200834070583/)?
Nach Artikel 2 Absatz 2 der FFH-Richtlinie ist die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet, für den Wolf als Art von gemeinschaftlichem Interesse einen
günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen. Der strenge Schutz des
Wolfes stellt somit eine unionsrechtliche Verpflichtung dar.
29. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür
einzusetzen, dass die Gattung Wolf im in Deutschland wirkenden
europäischen Recht herabgestuft wird und in der FFH-Richtlinie von
Anhang 4 (streng geschützt) in Anhang 5 (bedingt geschützt) überführt
wird, weil er inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat?
Der Erhaltungszustand des Wolfes wird in der EU von den Mitgliedstaaten auf
Grundlage der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre gemäß Artikel 17 der FFH-
Richtlinie auf der Ebene der jeweiligen biogeografischen Regionen in einem
Mitgliedstaat beurteilt. Der letzte nationale Bericht wurde 2019 an die
Europäische Kommission übermittelt. Der Erhaltungszustand wurde für die Art Wolf
für beide bewertete biogeografische Regionen mit „ungünstig-schlecht“
bewertet, er ist somit nicht „günstig“. Der nächste Bericht wird 2025 an die
Europäische Kommission übermittelt.
Die FFH-Richtlinie sieht keinen Mechanismus für eine Anpassung des
Schutzstatus aufgrund eines veränderten Erhaltungszustands vor. Die
Bundesregierung plant nicht, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der FFH-RL
einzusetzen.
30. Welche Anpassungen hat es bei der Wolfsverordnung der Berner
Konvention in den letzten zehn Jahren gegeben, nachdem die europäische
Grauwolfspopulation sich verdreifacht hat und die europäische
Kommission den Nationalstaaten eine eigene Wolfspolitik ermöglicht (ljv-berli
n.de/lesen/der-jaeger-hat-gerechtfertigt-gehandelt-449.html)?
Der Wolf wird in Anhang II der Berner Konvention geführt, Anpassungen sind
in den vergangenen zehn Jahren nicht vorgenommen worden.
31. Welche Absicherung gegen Personen- und Sachschäden übernehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungen im Rahmen der
Tierhalterversicherung nicht, wenn es zu Unfällen mit panischen Tieren
kommt, die keine Nutztiere sind, die von Wölfe gehetzt werden und die
im Straßen- oder Bahnverkehr Schäden anrichten oder zu menschlichen
Todesopfern führen, und erwägt die Bundesregierung, die
Tierhalterhaftung in diesen Fällen zu erhöhen (
www.topagrar.com/panorama/news/
rv-weist-auf-richtigen-versicherungsschutz-bei-wolfsschaeden-hin-11684
894.html)?
Die Tierhalterhaftung ist im Grundsatz als Gefährdungshaftung ausgestaltet.
Nach § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet der Tierhalter
für den Schaden, der dadurch entsteht, dass durch ein Tier ein Mensch getötet
oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache
beschädigt wird. Dabei muss die Rechtsgutsverletzung ihre Ursache gerade in
der Verwirklichung einer typischen Tiergefahr haben, also in dem der Natur des
Tieres entsprechenden unberechenbaren und instinktgemäßen selbsttätigen
Verhalten des Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung von Leben,
Gesundheit oder Eigentum Dritter. Für Nutztiere sieht § 833 Satz 2 BGB
einschränkend eine Haftung für vermutetes Verschulden vor, d. h. der Halter eines
Nutztieres haftet nicht, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im
Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Die gesetzliche Haftung als Tierhalter
kann im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer
Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden.
32. Wie hoch könnte – sofern entsprechende Schätzungen vorliegen – nach
Ansicht der Bundesregierung die finanzielle Entschädigung für
menschliche Opfer von Raubtierangriffen mit Todesfolge oder Berufsunfähigkeit
in Deutschland im Vergleich zu den regelmäßigen jährlichen Zahlungen
in Rumänien sein (
www.tagesschau.de/ausland/europa/rumaenien-braun
baeren-101.html#:~:text=Von%202016%20bis%202021%20starben%20
bei%20154%20B%C3%A4renangriffen%20im%20Land,das%20mensch
liche%20Leben%20zu%20sch%C3%BCtzen%22)?
39. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung Angriffe von
Wölfen auf Menschen in Deutschland vermeiden, damit diese nicht das
gleiche Schicksal erleiden, wie die von Wölfen angegriffenen und/oder
getöteten Menschen in unseren europäischen Nachbarländern der letzten
20 Jahre (
www.jagdfakten.at/rotkaeppchens-erbe-bis-uns-der-gute-wolf-i
n-den-hintern-beisst/)?
40. Möchte sich die Bundesregierung auf EU- und Bundesebene für die
Schaffung von festgelegten Geldsummen nach einem tödlichen
Wolfsangriff bei einem Mann, einer Frau und einem Kind als Entschädigung in
Deutschland in Zukunft einsetzen, und gibt es dazu schon
„Entschädigungstabellen“; wenn es bereits welche gibt, wird sie auf eine Erhöhung
hinwirken, und wie ist der Sicherheitsanspruch darauf abzuleiten, wenn
bisher alle Wolfschädenentschädigungen als Billigkeitsleistungen
angegeben werden?
Die Fragen 32, 39 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Seit mehr als 23 Jahren gibt es in Deutschland freilebende Wölfe; in diesem
Zeitraum ist es bislang in keinem Bundesland zu einem Angriff von Wölfen auf
Menschen gekommen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Gefahr gänzlich ausgeschlossen werden
kann. Das Risiko für Menschen, durch einen Wolfsangriff verletzt oder gar
getötet zu werden, wird jedoch als sehr gering eingeschätzt.
Wer sich in der Natur aufhält, sollte sich über die entsprechenden
Verhaltensweisen bei Begegnungen mit freilebenden Tieren im Wald informieren. Das gilt
auch im Verbreitungsgebiet des Wolfs. Neben dem Monitoring ist die
Öffentlichkeitsarbeit ein zentraler Baustein des Wolfsmanagements der Bundesländer.
Gerade in Gebieten, die neu vom Wolf besiedelt werden, wird von den
zuständigen Behörden in den Ländern eine intensive Öffentlichkeitsarbeit geleistet.
Auf Grundlage der in den Bundesländern mit Wolfsvorkommen bestehenden
Managementpläne sowie der Empfehlung der DBBW zum Umgang mit dem
Menschen gegenüber auffälligen Wölfen (BfN-Skript 502), die den
Bundesländern vorliegt, kann so zeitnah bei sog. „dreisten“ Wölfen gehandelt werden.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, sich für festgelegte
Geldsummen nach tödlichen Wolfsangriffen einzusetzen. Etwaige Zahlungen müssten
durch Gerichte bzw. die entsprechenden Versicherungen festgelegt werden.
33. Wie viel Prozent der durch Wolfsangriffe getöteten Weidetiere wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren innerhalb
von wolfsabweisenden Zäunen Opfer der Raubtierangriffe?
Es wird auf die jährlichen Berichte der DBBW zu wolfsverursachten Schäden,
Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland (abrufbar unter
www.db
b-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierscha
eden) verwiesen (siehe Antwort zu Frage 5).
34. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Schafhalter in den am dichtesten von Wölfen besiedelten Bundesländern
Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen in den letzten drei Jahren
entwickelt (
www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Angst-vor-Woelfen-Ho
bby-Schaefer-gibt-seine-Herde-ab,wolf4766.html)?
Die Entwicklung der Anzahl der Schafhaltenden kann der als Anlage*
beigefügten Übersicht entnommen werden.
35. Wie viele Betriebsaufgaben hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland durch Wolfsangriffe je nach Bundesland gegeben (
www.fa
z.net/aktuell/rhein-main/schaefer-sehen-weidehaltung-wegen-wolf-vor-d
em-aus-18703928.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über durch Wolfsangriffe
bedingte Betriebsaufgaben vor.
36. Wie viele vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen in Deutschland gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Tierrassen sind
davon betroffen (
http://www.regionalgruppe-elbe-weser-dreieck.de.rs/ruec
kkehr-des-wolfes)?
Laut aktueller Einstufung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
und des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen gelten 58 der 81
einheimischen Rassen der Arten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege als gefährdet.
37. Gedenkt die Bundesregierung, Betroffene besonders zu unterstützen, die
eine starke emotionale Bindung zu ihren Nutztieren, aber auch bei
Hunden und Katzen haben, die zum Teil Namen erhalten haben, welche
durch Wölfe bei lebendigem Leibe gefressen worden sind und die das
Leiden dieser Tiere miterleben mussten, und wenn ja, wie (
www.ndr.de/n
achrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Mutmassliche-Wolfsattac
ke-NABU-raet-zu-besserem-Herdenschutz,woelfe694.html)?
Es obliegt den Bundesländern, etwaige Schäden bei Übergriffen von Wölfen
auf Nutz- oder Haustiere zu kompensieren.
Eine Übersicht über die Regelungen zu Ausgleichszahlungen für
wolfsverursachte Schäden in den einzelnen Bundesländern findet sich in den jährlichen
Berichten der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und
Ausgleichszahlungen in Deutschland (abrufbar unter
www.dbb-wolf.de/mehr/literat
ur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden).
38. Welche von den sogenannten Wolfsexperten gemachten Aussagen zum
Herdenschutz, die sich nach objektiven Erkenntnissen jetzt als nicht
zutreffend erwiesen haben (wie z. B. niedrige Herdenschutzzäune, Lamas,
Esel sowie HSH), müssen nach Erkenntnis der Bundesregierung revidiert
werden und sollten nicht in andere Bundesländer weiterverbreitet werden
(
www.biorama.eu/wie-schuetze-ich-meine-ziegen-und-schafe-vor-
demwolf/)?
Den derzeit effektivsten Schutz vor Wolfsübergriffen auf Nutztiere stellen die
empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen der DBBW und des Bundesamtes für
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7890 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Naturschutz (BfN) dar (BfN-Skripten 530, 2019, abrufbar unter
www.bfn.de/sk
ripten). Diese besitzen weiterhin Gültigkeit und sind auf der Grundlage eines
langjährigen Austausches zwischen dem BfN, dem BMUV, den Bundesländern
und der europäischen „Carnivore Damage Prevention Group“, bundesweiter
und regionaler Forschungsvorhaben zum Wolf, nationaler Arbeitsgruppen zum
Herdenschutz sowie Erfahrungen aus den Bundesländern erarbeitet worden.
Es obliegt hierbei den Bundesländern, Herdenschutzmaßnahmen zu empfehlen,
zu fördern und ggf. als Voraussetzung bei Kompensationszahlungen anzusehen.
41. Wie möchte die Bunderegierung die Geschädigten in Zukunft
entschädigen, wenn in einigen Bundesländern die finanziellen Mittel im Haushalt
für den Herdenschutz ausgeschöpft sind und keine finanziellen Mittel aus
den Länderhaushalten zur Verfügung gestellt werden können, wie z. B. in
Niedersachsen im Jahr 2023 (
www.ardmediathek.de/video/hallo-niedersa
chsen/leere-foerdertoepfe-kein-geld-fuer-schutzzaeune-gegen-woelfe/nd
r/Y3JpZDovL25kci5kZS80YThhZTIzMy00ZjY0LTRiODMtYTQwZC1
hYTI0MGFhMDZiNjY)?
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden nach entsprechender
Erfordernis zu gegebener Zeit durch Bund und Länder zu prüfen sein.
42. Gedenkt die Bundesregierung, Gebiete mit hoher ökologischer Qualität
durch die Weidetierhaltung wie artenreichen Wiesen- und Weideflächen
in Deutschland vor einer Verschlechterung zu schützen, und wenn ja,
wie, wenn die stark wachsende Wolfspopulation diese Weidetierhaltung
so stark einschränkt (progressive-agrarwende.org/artenschutz-durch-weid
ehaltung/)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen.
43. Wie will die Bundesregierung wolfsfreie Zonen sicherstellen, bei denen
ein effektiver Herdenschutz wie auf den Deichen oder auf den Almen
nicht möglich ist (
www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/
id_100058774/wolfs-plage-in-deutschland-union-fordert-wolfsfreie-zone
n.html)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5239 wird verwiesen.
44. Ist der Bundesregierung der hohe tägliche Bedarf von ca. 3 bis 4 kg
Fleisch pro Wolf bekannt; und befürchtet die Bunderegierung verstärkte
Wolfsangriffe bei ca. 2 500 bis 3 000 Wölfen auf Nutztiere, wenn die
Wildreviere leergefressen sind (forum.wildundhund.de/threads/jagdpacht
vertrag-wolfvorkommen-mitaufnehmen-sonderregelung.91814/)?
Der tägliche Fleischbedarf von Wölfen ist der Bundesregierung bekannt. Der
Wolf ernährt sich zu über 90 Prozent von Reh-, Rot- und Schwarzwild. Nach
derzeitiger Erkenntnis ist nicht davon auszugehen, dass die Wildbestände
aufgrund der Rückkehr des Wolfes zukünftig in der Fläche in nennenswertem
Umfang abnehmen, so dass generell keine erhöhte Gefahr für Wolfsangriffe auf
Weidetiere zu befürchten ist.
Herdenschutz besteht vorrangig aus präventiven Maßnahmen zum Schutz vor
Wolfsübergriffen. Bund und Länder stellen daher ein umfassendes Paket zur
Unterstützung der Weidetierhalter zur Verhinderung von Wolfsübergriffen
bereit. Die Befürchtung von verstärkten Übergriffen auf Nutztiere wird nicht
geteilt.
45. Wie viele Wölfe haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
weltweit höchsten Wolfsdichte, wie z. B. in Brandenburg, mit Staupe und
Räude infiziert, und wie viele sind dadurch verendet (
www.werra-rundsc
hau.de/lokales/waldkappel/wolf-quaelt-sich-mit-raeude-92102727.html)?
Eine Gesamtübersicht über die Anzahl der aktuell in den Bundesländern
lebenden Wölfe, die mit Staupe bzw. Räude infiziert sind, liegt nicht vor.
Alle in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe werden durch das Institut für
Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin veterinärmedizinisch untersucht.
Bei diesen bislang 860 Untersuchungen konnte in 62 Fällen das Canine Staupe
Virus nachgewiesen werden und in 86 Fällen Räude (Stand: 25. Juni 2023). Die
Ergebnisse der Totwolfuntersuchungen zeigen, dass die Räude in der Regel den
Tod nicht verursacht hat. Vielmehr führten weitere zusätzliche Erkrankungen
und/oder Verletzungen zum Tod der jeweils mit Räude infizierten Wölfe. Bei
Infektionen mit dem Caninen Staupe Virus konnte ebenfalls beobachtet werden,
dass nur sehr wenige der infizierten Tiere maßgeblich an dem Virus verstarben.
46. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es die meisten Menschenopfer
weltweit durch Wölfe beim Ausbruch einer Tollwutepidemie gegeben
hat, und besteht diese Gefahr nach Einschätzung der Bundesregierung
auch in Deutschland, und wurde ein geeigneter Impfstoff entwickelt,
getestet, und steht dieser in ausreichender Menge im Falle einer Epidemie
zur Verfügung (
www.wolf.sachsen.de/gefahrlichkeit-4080.html)?
Seit dem Jahr 2008 gilt Deutschland als frei von terrestrischer Tollwut. Eine
Überprüfung des tollwutfreien Status erfolgt jährlich im Rahmen einer passiven
Überwachung. In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der
Kommission vom 15. April 2021 sind alle Mitgliedstaaten oder Zonen von
Mitgliedstaaten mit dem anerkannten Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit
dem Tollwutvirus (RABV) gelistet. Darunter sind auch die gesamten
Hoheitsgebiete aller Nachbarländer Deutschlands mit Ausnahme von Polen, wo jedoch
dem ganz überwiegenden Anteil an Landkreisen bzw. Woiwodschaften der
Freiheitsstatus ebenfalls zuerkannt wurde.
Ferner beinhalten Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der
Tollwut aus infizierten Gebieten in bislang tollwutfreie Länder die Etablierung
eines Impfgürtels zu benachbarten endemisch tollwutinfizierten Gebieten.
Im Rahmen eines Verdachts auf oder einer nachgewiesenen Infektion beim
Menschen ist eine Post-Expositionsprophylaxe (PEP) mit zwei Impfdosen für
bereits Immunisierte (z. B. Jäger, Tierärzte) vorgesehen. In Deutschland sind
zwei Tollwutimpfstoffe für die Anwendung am Menschen zugelassen (
www.pe
i.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/tollwut/tollwut-node.html). Dies wird in
Anbetracht einer Freiheit von terrestrischer Tollwut als ausreichend angesehen.
Neben dem Impfstoff steht auch zur postexpositionellen Tollwut-
Immunprophylaxe ein Immunglobulin zur Verfügung. Die genannten Arzneimittel werden
von Apotheken gemäß der Apothekenbetriebsordnung in Notfalldepots vorrätig
gehalten, so dass sie im Einzelfall auch kurzfristig zur Verfügung stehen.
47. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine
Ablenkfütterung von Raubtieren in Deutschland zur Schadensminimierung möglich
wird, die in anderen europäischen Ländern, wie z. B. Rumänien, bereits
gängige Praxis ist (
http://www.carnivoreconservation.org/files/thesis/pah
l_2004_dpl.pdf)?
48. Ist eine Ablenkfütterung bei psychischer Erkrankung der Weidetierhalter
in Zukunft zum Schutz der dann nicht mehr versorgbaren
Weidetierherden nach Einschätzung der Bundesregierung möglich (
www.schweizerba
uer.ch/politik-wirtschaft/agrarpolitik/psychischer-druck-wegen-wolf-ist-e
norm/)?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Effektive Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor
Wolfsübergriffen liegen vor und werden von den Bundesländern mit Wolfspräsenz
gefördert. Eine Übersicht über die Förderung von Präventionsmaßnahmen ist in
den Berichten der DBBW zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und
Ausgleichszahlungen in Deutschland (abrufbar unter
www.dbb-wolf.de/mehr/li
teratur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden) enthalten.
In Bezug auf Ablenkfütterungen ist darauf hinzuweisen, dass nach § 45a
Absatz 1 BNatSchG das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden
Exemplaren der Art Wolf (Canis lupus) verboten ist. Das Füttern von Wölfen
kann zu einer starken Gewöhnung an den Menschen führen, wobei von derart
konditionierten Wölfen eine Gefahr für Menschen ausgehen kann (siehe
Gesetzesbegründung, Bundesratsdrucksache 243/19, Seite 6).
Bezüglich der Aussage zu „nicht mehr versorgbaren Weidetierherden“ ist auf
die zivilrechtliche Sorgfaltspflicht von Tierhaltenden bei der Beaufsichtigung
von Tieren (§ 833 BGB) sowie auf die sich aus dem Tierschutzgesetz
(TierSchG) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
allgemein gültigen Pflichten hinzuweisen. Nach § 1 TierSchG darf niemand
einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
zufügen. Der Tierhalter ist u. a. verpflichtet, die von ihm gehaltenen Tiere der Art
und den Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und
verhaltensgerecht unterzubringen. Die TierSchNutztV konkretisiert die
Anforderungen an Haltungseinrichtungen, an Überwachung, Fütterung und Pflege
weiter. So müssen etwa gemäß § 3 TierSchNutztV Haltungseinrichtungen so
ausgestattet sein, dass die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt
werden. Auch die Vorgaben in Bezug auf die Beseitigung von Tierkörperteilen
und Erzeugnissen (etwa aus Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) müssen beachtet
werden.
49. Erwägt die Bundesregierung bei einigen Spezies und Rassen, die
tatsächlich akut vom Aussterben bedroht sind und vom Wolf gefressen werden
bzw. aktiv durch seine Konkurrenz verdrängt werden (Birkhuhn,
Auerhahn, Fasan, Wisent, Muffelwild, Heidschnucke, Wildkatze, Luchs usw.)
einen wirksameren Artenschutz und eine Förderung der biologischen
Vielfalt (was nach Ansicht der Fragesteller elementare Aufgabe der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz Steffi Lemke ist), indem der Wolf durch gezielte
Bestandsregulierung auf einem zu definierenden verträglichen, stabilen Bestand
gehalten würde, damit ein gewisses Gleichgewicht entsteht, und wenn nein,
warum nicht (
www.focus.de/politik/experten/wolf-in-deutschland-gefah
r-fuer-mensch-und-artenvielfalt_id_9998986.html)?
Der Wolf ist integraler Bestandteil der biologischen Vielfalt in Deutschland, so
wie Luchs, Wildkatze und andere Wildtierarten auch. Als natürlicher
Bestandteil der heimischen Fauna ist der Wolf ebenso wie alle anderen Lebewesen Teil
aller drei Ebenen, auf denen die Biodiversität betrachtet wird. Die drei Ebenen
umfassen die Vielfalt der Ökosysteme (dazu gehören Lebensgemeinschaften,
Lebensräume und Landschaften), die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt
innerhalb der Arten.
Die Beweidung mit Nutztieren, etwa Heidschnucken, kann in durch den Wolf
besiedelten Regionen durch die Implementierung von
Herdenschutzmaßnahmen weiterhin erfolgen.
50. Ist der Bunderegierung eine Tollwutinfektion in der europäischen
Grauwolfspopulation bekannt, und in welchem europäischen Land ist dieses
der Fall (chwolf.org/woelfe-kennenlernen/biologie-ethologie/krankheite
n/tollwut)?
Der Bundesregierung sind zwei Tollwutinfektionen beim Wolf aus dem Jahr
2023 bekannt. Diese traten im östlichen bzw. südöstlichen Teil der Türkei auf.
Der in der Fragestellung genannte Link zu einer Website aus der Schweiz
konnte nicht zur Beantwortung der Frage herangezogen werden, da sich dort aktuell
keine Hinweise auf Tollwutfälle beim europäischen Grauwolf finden.
51. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die weitreichende Erkrankung
von Menschen durch die meldepflichtige Echinokokkose ein, welche
auch durch Wölfe auf den Menschen in Deutschland übertragen werden
kann (de.wikipedia.org/wiki/Dreigliedriger_Hundebandwurm)?
Dem RKI ist (national und international) kein Erkrankungsfall bekannt, bei
dem ein Wolf als Infektionsursache für einen Echinokokkose-Fall festgestellt
wurde. Die zystische Echinokokkose des Menschen ist in Deutschland sehr
selten (Fallzahlen für Infektionen mit vermuteter Ansteckung in Deutschland sind
im einstelligen oder sehr niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr) und wird
vorwiegend durch Kontakt zu Hunden übertragen.
Anlage zur Antwort auf Frage 34 der Kleinen Anfrage 20/7367
Betriebe mit Schafhaltung: Bundesländer, Stichmonat, Schafkategorien
Viehbestandserhebung Schafe
Stichmonat Betriebe mit Schafe
Bundesländer Schafhaltung
Schafkategorien
Anzahl Anzahl
11/2020
Brandenburg
Schafe unter 1 Jahr 200 16000
Weibliche Schafe zur Zucht 300 48700
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe 0 400
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 300 48400
Schafböcke zur Zucht 200 1100
Andere Schafe 100 700
Insgesamt 300 66500
Niedersachsen
Schafe unter 1 Jahr 800
Weibliche Schafe zur Zucht 900 44200
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe / 104200
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 900 2000
Schafböcke zur Zucht 800 102200
Andere Schafe 200 3200
Insgesamt 900 3400
155100
Sachsen
Schafe unter 1 Jahr 400
Weibliche Schafe zur Zucht 500 15700
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe 0 47000
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 500 600
Schafböcke zur Zucht 400 46500
Andere Schafe 100 1200
Insgesamt 500 1400
65200
11/2021
Brandenburg
Schafe unter 1 Jahr 200
Weibliche Schafe zur Zucht 200 15600
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe 0 53200
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 200 400
Schafböcke zur Zucht 200 52800
Andere Schafe / 1300
Insgesamt 200 1000
71200
Niedersachsen
Schafe unter 1 Jahr 800 49800
Weibliche Schafe zur Zucht 1000 108100
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe / 2100
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 1000 106000
Schafböcke zur Zucht 900 3600
Andere Schafe 200 2900
Insgesamt 1000 164400
Stichmonat Betriebe mit Schafe
Bundesländer Schafhaltung
Schafkategorien
Anzahl Anzahl
Sachsen
Schafe unter 1 Jahr 400 14800
Weibliche Schafe zur Zucht 500 47200
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe / 800
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 400 46500
Schafböcke zur Zucht 400 1100
Andere Schafe 100 /
Insgesamt 500 64000
11/2022
Brandenburg
Schafe unter 1 Jahr 200 18100
Weibliche Schafe zur Zucht 250 54300
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe 10 400
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 250 53900
Schafböcke zur Zucht 240 1200
Andere Schafe / /
Insgesamt 250 74800
Niedersachsen
Schafe unter 1 Jahr 860 50900
Weibliche Schafe zur Zucht 970 105500
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe / 2000
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 950 103400
Schafböcke zur Zucht 840 3300
Andere Schafe 180 2800
Insgesamt 970 162500
Sachsen
Schafe unter 1 Jahr 350 13800
Weibliche Schafe zur Zucht 420 46700
Weibliche Schafe zur Zucht: Milchschafe 10 600
Weibliche Schafe zur Zucht: Andere Mutterschafe 410 46100
Schafböcke zur Zucht 350 1200
Andere Schafe 90 /
Insgesamt 420 62400
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023 | Stand: 22.06.2023 / 11:32:32
Legende
/ = keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug
0 = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333