[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Boehringer, Martin Hess, Steffen
Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7435 –
Beobachtung von Linksjugend solid und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes
für Verfassungsschutz
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7099)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ausführungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7099
bezüglich einer etwaigen Beobachtung der offiziellen Jugendorganisation der
Partei DIE LINKE., Linksjugend solid, sind nach Auffassung der Fragesteller
keinesfalls akzeptabel und stellen in ihren Augen eine Verletzung des
parlamentarischen Fragerechts dar. Die bloße Beantwortung zumindest einzelner
Teilfragen, etwa ob die Linksjugend solid beobachtet wird oder nicht, lassen
nach Ansicht der Fragesteller die von der Bundesregierung als Grund für ihre
Antwortverweigerung angeführten Umkehrschlüsse keineswegs zu. Die
Bundesregierung steht zur Wahrung des parlamentarischen Fragerechts in der
Verantwortung, bei komplexeren Fragestellungen, deren Beantwortung das
Staatswohl tangieren könnte, sorgsam abzuwägen, welche Teilfragen eine
Beantwortung zulassen und welche nicht. Die pauschale Ablehnung der
Beantwortung ganzer Fragekomplexe bzw. wie in diesem Fall sämtlicher auf
Bundestagsdrucksache 20/7099 genannter Fragen unterläuft nach Auffassung der
Fragesteller diese Verantwortung. Zur Vermeidung eines
Organstreitverfahrens werden die auf Bundestagsdrucksache 20/7099 aufgeführten Fragen
wiederholt und zusätzlich um drei Fragen ergänzt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst der Funktion des parlamentarischen Fragerechts
große Bedeutung bei und beantwortet entsprechende Anfragen stets
wahrheitsgemäß und vollständig.
Nach Ansicht der Fragesteller genügt die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7099 nicht den
verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7704
20. Wahlperiode 07.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 7. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung hat die Fragen 1 bis 9 der vorliegenden Kleinen Anfrage,
die eine wortgleiche Wiederholung der Fragen der Kleinen Anfrage 20/6883
darstellen und ihre diesbezüglichen Antworten auf Bundestagsdrucksache
20/7099 unter diesen Gesichtspunkten überprüft. Auch nach erneuter
Abwägung kommt sie zu dem Entschluss, dass ihr zum Schutz des Staatswohls kein
anderes Antwortverhalten möglich ist.
Im Übrigen erscheint es aus verfahrenstechnischer Sicht nicht wünschenswert,
wenn – wie vorliegend – die Fragesteller innerhalb einer einzigen Kleinen
Anfrage sowohl um eine Überprüfung bereits gestellter und beantworteter Fragen
(hier Fragen 1 bis 9) bitten und gleichzeitig erstmalig neue Fragen (hier Fragen
10 bis 14) an die Bundesregierung richten. Zur zweifelsfreien Identifizierung
der verschiedenen Verfahrensstadien erscheint es vielmehr angezeigt, eine
präzise Abgrenzung durch Fragestellungen in getrennten Dokumenten zu
veranlassen.
1. Wird die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE., Linksjugend solid,
derzeit gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz beobachtet (wenn ja, bitte
den Status der Beobachtung angeben: Verdachtsfall, gesichert
extremistische Bestrebung), und wenn ja, warum wird über Linksjugend solid nicht
mehr in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) informiert?
2. Wenn Frage 1 verneint wird, warum wird die Linksjugend solid gemäß
Bundesverfassungsschutzgesetz nicht beobachtet, obwohl u. a. ihre
beiden mitgliederstärksten Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und
Bayern als gesichert extremistisch eingestuft sind (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/7099)?
3. In welchen Bundesländern wird Linksjugend solid derzeit beobachtet,
und mit welchem Status (bitte die Erkenntnisse des BfV aus dem
Verfassungsschutzverbund einbeziehen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zu einer etwaigen
Beobachtung der Linksjugend solid aufgrund entgegenstehender überwiegender
Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form.
Eine offene Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde direkt oder
im Umkehrschluss spezifische Informationen zu möglichen
Beobachtungszielen und -schwerpunkten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich
machen sowie grundsätzlich das vorhandene oder nicht vorhandene
Erkenntnisinteresse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) offenlegen. Ein
Bekanntwerden von Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofilen
des BfV könnte die Entwicklung von Abwehrmaßnahmen der entsprechenden
Gruppierungen ermöglichen. Dadurch könnten die Fähigkeiten des BfV,
nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen, erheblich beeinträchtigt werden.
Sofern entsprechende Erkenntnisse aufgrund von Abwehrmechanismen
entfallen oder wesentlich zurückgehen, würden der Bundesrepublik Deutschland
empfindliche Informations- und Sicherheitslücken drohen.
Eine durch ein Bekanntwerden bedingte Änderung des Verhaltens von
Gruppierungen könnte eine weitere Aufklärung unmöglich machen. Hierdurch würde
die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt werden; dies würde
einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Weiterhin würden periodische Abfragen dieser Art Rückschlüsse auf die
Inhalte sowie die Entwicklung des Aufklärungsinteresses des BfV ermöglichen.
Auch wären dadurch Rückschlüsse auf Maßnahmen und Reaktionen des BfV –
oder eben das Ausbleiben von weiteren Maßnahmen – auf Aktivitäten von
Gruppierungen möglich, welche die zukünftige Arbeitsweise und
Informationsgewinnung des BfV gefährden könnten.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung
unter Verschlusssachen (VS)-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens kann unter keinen Umständen hingenommen
werden. In diesem Zusammenhang kommt im vorliegenden – eine etwaige
Beobachtung der Linksjugend solid in den Blick nehmenden – Fall erschwerend
hinzu, dass die durch die Beantwortung dieser Fragen möglicherweise
erlangten Kenntnisse zu Arbeitsweise und Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden
auch im Ausland einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich würden.
Es könnte damit ausländischen Akteuren ermöglicht werden, Abwehrstrategien
gegen Methoden der Bundessicherheitsbehörden zu entwickeln.
Insgesamt könnte dies einen erheblichen Nachteil für die wirksame
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art aus den
oben ausgeführten Gründen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko
des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Hinsichtlich der in den Fragestellungen erbetenen Informationen zu etwaigen
von den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen
und somit zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder und damit
nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, erteilt die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.
4. In welchen Zeiträumen wurde Linksjugend solid seit ihrer Gründung
bundesweit durch das BfV mit welchem Status (Verdachtsfall bzw.
gesichert extremistische Bestrebung) gemäß dem
Bundesverfassungsschutzgesetz beobachtet, und in welchen Jahresberichten wurde über
Linksjugend solid informiert?
Über die im Jahr 2007 als Jugendverband der Partei „DIE LINKE.“ gegründete
„Linksjugend[ʼsolid]“ wurde in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für
die Jahre 2007, 2008, 2010 und letztmals für das Jahr 2011 informiert. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
5. Wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden von den
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als zum
Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus gehörend geführt?
Das BfV äußert sich grundsätzlich nicht zu konkreten operativen Maßnahmen.
Eine Beantwortung zu etwaigen vom BfV beobachteten Personen – wie gemäß
Fragestellung erbeten – kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da
Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der
Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch die Beantwortung derartig
gelagerter Fragen könnten Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den
Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Zudem
könnte eine solche Auskunft zur Entwicklung entsprechender Abwehrstrategien
führen und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in
Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit
und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende
Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
ausscheidet. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der Geheimnisträger die
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben
oder ausgespäht werden. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
Hinsichtlich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu etwaigen von
den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachteten Personen und somit
zu Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Länder und damit nicht in den
Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, erteilt die Bundesregierung
vor dem Hintergrund der föderalen Ordnung keine Auskünfte.
6. Wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden von den
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder aufgrund ihrer
Bezüge zur Linksjugend solid als zum Personenpotential im
Phänomenbereich Linksextremismus gehörend geführt?
7. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den
Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag aktive Mitglieder
der Linksjugend solid, und werden diese durch die
Verfassungsschutzbehörden dem Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus
zugeordnet?
8. Wenn ja, wie viele Abgeordnete sind dies, und gibt es unter den
Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag nach
Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitglieder der Linksjugend solid,
die nicht dem Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus
zugeordnet werden, und wenn ja, warum nicht?
9. Befinden sich unter den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im
Deutschen Bundestag nach Kenntnis der Bundesregierung passive
Mitglieder der Linksjugend solid, und werden diese durch die
Verfassungsschutzbehörden dem Personenpotential im Phänomenbereich
Linksextremismus zugeordnet, und wenn ja, wie viele?
11. Unterscheiden die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der
Länder bei der Zuordnung zum Personenpotential im Phänomenbereich
Linksextremismus nach aktiven und passiven Mitgliedern der
Linksjugend solid, und wenn ja, in welcher Weise?
Die Fragen 6 bis 9 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
10. Werden die Mitglieder der beobachteten Landesverbände von
Linksjugend solid durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in das
Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus aufgenommen, und
wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und wenn nein, warum
führt das BfV die Extremisten der beobachteten Landesverbände nicht
im Personenpotential Linksextremismus?
Bei den in den Verfassungsschutzberichten jährlich veröffentlichten
extremistischen Personenpotenzialen handelt es sich nicht um die Summe der vom BfV
beobachteten Extremisten, sondern um ein bundesweites
Extremismuspotenzial, das sich auf Grundlage verschiedener Faktoren aus einer gemeinsamen
Bewertung des Verfassungsschutzverbundes ergibt. Zur Ermittlung dieser
Potenziale bringen das BfV und die Landesbehörden für Verfassungsschutz die
Erkenntnisse aus ihrem jeweiligen Bereich zur Entwicklung der bundesweit
relevanten Beobachtungsobjekte ein. Aus diesen gemeinsam bewerteten
Erkenntnissen aus Bund und Ländern ergibt sich dann das bundesweite extremistische
Personenpotenzial.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
12. Welche Gründe und Voraussetzungen müssen für das BfV vorliegen,
wenn sie eine Organisation gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz
beobachtet, gleichzeitig aber nicht über diese in den jährlichen
Verfassungsschutzberichten informiert?
Gemäß § 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) wird im
jährlichen Verfassungsschutzbericht (VSB) „zusammenfassend“ und „insbesondere
zu aktuellen Entwicklungen“ berichtet. Welche Entwicklungen im jeweiligen
Berichtsjahr ausreichend relevant sind, um für eine zusammenfassende
Berichterstattung ausgewählt zu werden, muss im Vergleich der einzelnen
Entwicklungen des jeweiligen Jahres geprüft und entschieden werden.
13. Welche Teilorganisationen der Partei DIE LINKE. wurden bzw. werden
seit ihrer Gründung vom BfV gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz mit
welchem Status (Verdachtsfall bzw. gesichert extremistische Bestrebung)
in welchen Zeiträumen beobachtet?
Das BfV kann sich nur zu Beobachtungsobjekten äußern, die in den
Verfassungsschutzberichten des Bundes aufgeführt sind.
Bei der jährlichen Erstellung des Verfassungsschutzberichts werden die
Ereignisse und Entwicklungen in den Tätigkeitsfeldern des BfV im konkreten
Berichtsjahr in ihrer Gesamtschau gewürdigt, wesentliche Aspekte
herausgearbeitet und inhaltliche Schwerpunkte für die Unterrichtung der Öffentlichkeit
identifiziert. Die Abwägung, welche Ereignisse und Entwicklungen in diesem Sinne
im Berichtsjahr „wesentlich“ waren, bezieht sowohl qualitative als auch
quantitative Aspekte mit ein, z. B. relevante Ereignisse, ein starkes Anwachsen einer
verfassungsschutzrelevanten Gruppierung oder das Aufkommen eines neuen
Phänomens. Bezüglich der Frage nach Teilorganisationen der Partei DIE LIN-
KE. werden nachfolgend die extremistischen Strukturen innerhalb der Partei
bzw. ihrer Vorgänger (Linkspartei/PDS) seit 1990 in den jeweiligen
Berichtsjahren aufgeführt.
Jahr
extremistische Strukturen innerhalb der Partei DIE LINKE. bzw. ihrer
Vorgänger
1990 KPF1
1991 KPF
Jahr
extremistische Strukturen innerhalb der Partei DIE LINKE. bzw. ihrer
Vorgänger
1992 KPF
1993 KPF
1994 KPF AGJG2
1995 KPF MF3 AGJG
AG
Autonome
Gruppe
1996 KPF MF AGJG
AG
Autonome
Gruppe
1997 KPF MF AGJG
1998 KPF MF AGJG
1999 KPF MF solid4 AGJG
2000 KPF MF solid AGJG
2001 KPF MF solid AGJG
2002 KPF MF solid
2003 KPF MF solid AGJG
2004 KPF MF GSoD5 solid
2005 KPF MF GSoD solid
2006 KPF MF GSoD solid
2007 KPF MF GSoD
SL
6 Cuba Sí solid marx217
2008 KPF MF GSoD SL Cuba Sí solid marx21
2009 KPF MF GSoD SL Cuba Sí marx21
2010 KPF MF GSoD SL Cuba Sí solid
AKL
8 marx21
2011 KPF MF GSoD SL Cuba Sí solid AKL marx21
2012 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2013 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2014 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2015 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2016 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2017 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2018 KPF MF GSoD SL Cuba Sí AKL marx21
2019 KPF SL AKL marx21
2020 KPF SL AKL marx21
2021 KPF AKL marx21
1 Kommunistische Plattform.
2 Arbeitsgemeinschaft Junge Genossinnen und Genossen.
3 Marxistisches Forum.
4 Linksjugend solid.
5 Geraer Sozialistischer Dialog.
6 Sozialistische Linke.
7 trotzkistisches Netzwerk innerhalb der Partei DIE LINKE.
8 Antikapitalistische Linke.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage nach der Beobachtung
dieser oder möglicher weiterer extremistischer Strukturen der Partei DIE
LINKE. kann nicht erfolgen. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 1
bis 3 verwiesen.
14. Welche Formen der Öffentlichkeitsarbeit (Erwähnung im
Verfassungsschutzbericht bzw. Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, Interviews
des Präsidenten mit Medienvertretern und/oder Interviews der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bzw. des damaligen
Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mit
Medienvertretern) nutzten das BfV sowie das Bundesministerium des Innern
und für Heimat bislang zur Information über die Einstufung der
Jugendorganisationen von AfD und DIE LINKE. sowie von Teilorganisationen
von AfD und DIE LINKE. als Verdachtsfall oder erwiesen
extremistische Bestrebung (bitte sämtliche Veröffentlichungen und die jeweiligen
Öffentlichkeitsformate pro Organisation mit Datum angeben)?
Das BfV bedient eine Vielzahl an Formaten zur Information der Öffentlichkeit
über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Hierbei sind insbesondere die
jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte des Bundes zu erwähnen sowie
Pressekonferenzen und Interviews des Präsidenten des BfV und der
Bundesministerin des Innern und für Heimat. Darüber hinaus veröffentlicht das BfV
Broschüren und Flyer zu den verschiedenen Phänomenbereichen und informiert
über die eigene Website mit aktuellen Beiträgen.
Bei der Beantwortung zum Verfassungsschutzbericht wurde der Zeitraum seit
Bestehen der Partei „DIE LINKE.“ zugrunde gelegt.
Im Verfassungsschutzbericht wurde über die Junge Alternative (JA) mit
Einstufung zum Verdachtsfall 2019 bislang viermal, über die Teilorganisation der
AfD „Der Flügel“ zweimal (2019, 2020 und einmal im VSB 2021 nicht zu der
zu diesem Zeitpunkt formal aufgelösten Organisation, sondern zu deren
Anhängern) berichtet.
Über Teilorganisationen der Partei „DIE LINKE.“ wurde seit deren Gründung
im Jahr 2007 vierzehnmal (2007 bis 2020), über die Jugendorganisation der
Partei viermal (2007, 2008, 2010, 2011) berichtet. In den Jahren 2021 und 2022
wurden Teilorganisationen von DIE LINKE. im Verfassungsschutzbericht
erwähnt. Jedoch wird in den Jahren 2021 und 2022 die Strategie bzw. der
ideologische Hintergrund der Organisationen thematisiert (Entrismus bzw.
Trotzkismus). Die Teilorganisationen der Partei DIE LINKE. werden dafür beispielhaft
erwähnt, ohne jedoch dezidiert zu ihnen zu berichten. Aufgrund von
technischen und organisatorischen Umstrukturierungen in Teilen der Verwaltung des
BfV werden nur Veröffentlichungen seit 2012 angegeben.
Informationen zur Einstufung „Der Flügel“ als Verdachtsfall wurden wie folgt
veröffentlicht.
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
15.01.2019 Pressemitteilung Bekanntgabe „Der Flügel“ als
Verdachtsfall
08.03.2019 Pressemitteilung „BfV: Konzentration auf die
Beobachtung der Verdachtsfälle „Der Flügel“
und „Junge Alternative“
29.10.2019 Interview Präsident Haldenwang im ZDF-
Mittagsmagazin
Ausgabe
43/2019
Interview Präsident Haldenwang mit dem Spiegel
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
15.01.2020 O-Ton O-Ton von Präsident Haldenwang für
dpa
09.07.2020 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2019,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
06.10.2020 Publikation „Lagebericht: Rechtsextremisten in
Sicherheitsbehörden“
08.03.2022 Meldung (Homepage) „Bundesamt für Verfassungsschutz
obsiegt vor dem VG Köln gegen die AfD“
09.03.2022 Meldung (Homepage) „Bundesamt für Verfassungsschutz wins
lawsuit before the Administrative Court
in Cologne against AfD“
13.05.2022 Publikation „Lagebericht: Rechtsextremisten,
Reichsbürger und Selbstverwalter in
Sicherheitsbehörden“
07.06.2022 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2021,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
05.07.2022 Publikation „Brief summary 2021 Report on the
Protection of the Constitution (Facts
and Trends)“
19.07.2022 Bericht (Homepage) „Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus“
07.08.2022 Interview Präsident Haldenwang mit dem ZDF
20.06.2023 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2022,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
20.06.2023 Publikation „Brief summary 2022 Report on the
Protection of the Constitution (Facts
and Trends)“
Informationen zur Einstufung „Der Flügel“ als gesicherte extremistische
Bestrebung wurden wie folgt veröffentlicht.
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
12.03.2020 Pressemitteilung „Bundesamt für Verfassungsschutz stuft
AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als
gesichert rechtsextremistische
Bestrebung ein“
12.03.2020 Pressekonferenz Bekanntgabe „Der Flügel“ als gesicherte
extremistische Bestrebung
22.05.2020 Interview Präsident Haldenwang mit dem
Tagesspiegel
15.06.2020 Statement Präsident Haldenwang zur
Veröffentlichung des VSB 2020
15.06.2021 Publikation „Brief summary 2020 Report on the
Protection of the Constitution (Facts and
Trends)“
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
15.06.2021 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2020,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
27.10.2021 Statement Präsident Haldenwang bei der 5.
Anhörung durch das Parlamentarische
Kontrollgremium im Deutschen Bundestag
20.01.2022 Interview Präsident Haldenwang im ARD-
Morgenmagazin
08.03.2022 Meldung
(Homepage)
„Bundesamt für Verfassungsschutz
obsiegt vor dem VG Köln gegen die AfD“
09.03.2022 Meldung
(Homepage)
„Bundesamt für Verfassungsschutz wins
lawsuit before the Administrative Court
in Cologne against AfD“
24.05.2022 Pressekonferenz Symposium 2022, Antwort auf Frage
eines Journalisten
Informationen zur Einstufung der JA als Verdachtsfall wurden wie folgt
veröffentlicht.
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
15.01.2019 Pressemitteilung Bekanntgabe, dass JA als Verdachtsfall
eingestuft wurde
08.03.2019 Pressemitteilung „BfV: Konzentration auf die
Beobachtung der Verdachtsfälle „Der Flügel“
und „Junge Alternative“
28.11.2019 Rede Präsident Haldenwang auf der BKA-
Herbsttagung in Wiesbaden
15.01.2020 O-Ton O-Ton von Präsident Haldenwang für
dpa
29.06.2020 Statement Präsident Haldenwang bei der 4.
Anhörung durch das Parlamentarische
Kontrollgremium im Deutschen Bundestag
09.07.2020 Statement Präsident Haldenwang anlässlich
Vorstellung VSB 2019
09.07.2020 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2019,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
06.10.2020 Publikation „Lagebericht: Rechtsextremisten in
Sicherheitsbehörden“
15.06.2021 Publikation „Brief summary 2020 Report on the
Protection of the Constitution (Facts and
Trends)“
15.06.2021 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2020,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
27.10.2021 Statement Präsident Haldenwang bei der 5.
Anhörung durch das Parlamentarische
Kontrollgremium im Deutschen Bundestag
08.03.2022 Meldung
(Homepage)
„Bundesamt für Verfassungsschutz
obsiegt vor dem VG Köln gegen die AfD“
09.03.2022 Meldung
(Homepage)
„Bundesamt für Verfassungsschutz wins
lawsuit before the Administrative Court
in Cologne against AfD“
Datum Öffentlichkeitsformat Form der Öffentlichkeitsarbeit
13.05.2022 Publikation „Lagebericht: Rechtsextremisten,
Reichsbürger und Selbstverwalter in
Sicherheitsbehörden“
07.06.2022 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2021,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
05.07.2022 Publikation „Brief summary 2021 Report on the
Protection of the Constitution (Facts and
Trends)“
19.07.2022 Bericht (Homepage) „Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus“
20.06.2023 Statement Präsident Haldenwang anlässlich
Vorstellung VSB 2022
20.06.2023 Publikation „Verfassungsschutzbericht 2022,
Fakten und Tendenzen
(Kurzzusammenfassung)“
20.06.2023 Publikation „Brief summary 2022 Report on the
Protection of the Constitution (Facts and
Trends)“
Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage 14 kann nicht erfolgen.
Das BfV hat sich gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln im dortigen von der
AfD und der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) veranlassten
Eilverfahren zum gerichtlichen Aktenzeichen 13 L 1124/23 im Rahmen einer
Stillhaltezusage verpflichtet, die JA bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Verfahren
nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu bezeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]