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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beobachtung von Linksjugend solid und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7099)

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

07.07.2023

Aktualisiert

12.05.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/743523.06.2023

Beobachtung von Linksjugend solid und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Peter Boehringer, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7099)

Die Ausführungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7099 bezüglich einer etwaigen Beobachtung der offiziellen Jugendorganisation der Partei DIE LINKE., Linksjugend solid, sind nach Auffassung der Fragesteller keinesfalls akzeptabel und stellen in ihren Augen eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts dar. Die bloße Beantwortung zumindest einzelner Teilfragen, etwa ob die Linksjugend solid beobachtet wird oder nicht, lassen nach Ansicht der Fragesteller die von der Bundesregierung als Grund für ihre Antwortverweigerung angeführten Umkehrschlüsse keineswegs zu. Die Bundesregierung steht zur Wahrung des parlamentarischen Fragerechts in der Verantwortung, bei komplexeren Fragestellungen, deren Beantwortung das Staatswohl tangieren könnte, sorgsam abzuwägen, welche Teilfragen eine Beantwortung zulassen und welche nicht. Die pauschale Ablehnung der Beantwortung ganzer Fragekomplexe bzw. wie in diesem Fall sämtlicher auf Bundestagsdrucksache 20/7099 genannter Fragen unterläuft nach Auffassung der Fragesteller diese Verantwortung. Zur Vermeidung eines Organstreitverfahrens werden die auf Bundestagsdrucksache 20/7099 aufgeführten Fragen wiederholt und zusätzlich um drei Fragen ergänzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wird die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE., Linksjugend solid, derzeit gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz beobachtet (wenn ja, bitte den Status der Beobachtung angeben: Verdachtsfall, gesichert extremistisch Bestrebung), und wenn ja, warum wird über Linksjugend solid nicht mehr in den jährlichen Verfassungsschutzberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) informiert?

2

Wenn Frage 1 verneint wird, warum wird die Linksjugend solid gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz nicht beobachtet, obwohl u. a. ihre beiden mitgliederstärksten Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Bayern als gesichert extremistisch eingestuft sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/7099)?

3

In welchen Bundesländern wird Linksjugend solid derzeit beobachtet, und mit welchem Status (bitte die Erkenntnisse des BfV aus dem Verfassungsschutzverbund einbeziehen)?

4

In welchen Zeiträumen wurde Linksjugend solid seit ihrer Gründung bundesweit durch das BfV mit welchem Status (Verdachtsfall bzw. gesichert extremistisch Bestrebung) gemäß dem Bundesverfassungsschutzgesetz beobachtet, und in welchen Jahresberichten wurde über Linksjugend solid informiert?

5

Wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als zum Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus gehörend geführt?

6

Wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder aufgrund ihrer Bezüge zur Linksjugend solid als zum Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus gehörend geführt?

7

Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag aktive Mitglieder der Linksjugend solid, und werden diese durch die Verfassungsschutzbehörden dem Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus zugeordnet?

8

Wenn ja, wie viele Abgeordnete sind dies, und gibt es unter den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitglieder der Linksjugend solid, die nicht dem Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus zugeordnet werden, und wenn ja, warum nicht?

9

Befinden sich unter den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag nach Kenntnis der Bundesregierung passive Mitglieder der Linksjugend solid, und werden diese durch die Verfassungsschutzbehörden dem Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus zugeordnet, und wenn ja, wie viele?

10

Werden die Mitglieder der beobachteten Landesverbände von Linksjugend solid durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in das Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus aufgenommen, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich, und wenn nein, warum führt das BfV die Extremisten der beobachteten Landesverbände nicht im Personenpotential Linksextremismus?

11

Unterscheiden die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bei der Zuordnung zum Personenpotential im Phänomenbereich Linksextremismus nach aktiven und passiven Mitgliedern der Linksjugend solid, und wenn ja, in welcher Weise?

12

Welche Gründe und Voraussetzungen müssen für das BfV vorliegen, wenn sie eine Organisation gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz beobachtet, gleichzeitig aber nicht über diese in den jährlichen Verfassungsschutzberichten informiert?

13

Welche Teilorganisationen der Partei DIE LINKE. wurden bzw. werden seit ihrer Gründung vom BfV gemäß Bundesverfassungsschutzgesetz mit welchem Status (Verdachtsfall bzw. gesichert extremistische Bestrebung) in welchen Zeiträumen beobachtet?

14

Welche Formen der Öffentlichkeitsarbeit (Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bzw. Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, Interviews des Präsidenten mit Medienvertretern und/oder Interviews der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bzw. des damaligen Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mit Medienvertretern) nutzten das BfV sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat bislang zur Information über die Einstufung der Jugendorganisationen von AfD und DIE LINKE. sowie von Teilorganisationen von AfD und DIE LINKE. als Verdachtsfall oder erwiesen extremistische Bestrebung (bitte sämtliche Veröffentlichungen und die jeweiligen Öffentlichkeitsformate pro Organisation mit Datum angeben)?

Berlin, den 13. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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