Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage „Entwicklung von Gruppenvergewaltigungen“ auf Bundestagsdrucksache 20/6936 geht hervor, dass der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich der sogenannten Gruppenvergewaltigungen von dem Berichtsjahr 2014 auf das Berichtsjahr 2015 im Vergleich zu den Vorjahren einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Lag der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Berichtsjahr 2014 noch bei 37 Prozent, so lag er im darauffolgenden Berichtsjahr schon bei 46 Prozent. Seitdem schwankt dieser Wert zwischen 46 und 56 Prozent. Im letzten Berichtsjahr 2022 lag er sogar bei genau 50 Prozent. Zugleich bewegte sich der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung zwischen 2014 und 2021 zwischen 9,3 Prozent im Jahr 2014 und 13,1 Prozent im Jahr 2021 (de.statista.com/statistik/daten/studie/14271/umfrage/deutschland-anteil-auslaender-an-bevoelkerung/), sodass nichtdeutsche Tatverdächtige im Bereich der Gruppenvergewaltigungen, in Relation zu ihrem Anteil zur Gesamtbevölkerung, überproportional oft vertreten sind.
Darüber hinaus ist der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6936 zu entnehmen, dass unter den fünf am häufigsten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, seit 2010 in jedem Berichtsjahr auch die türkische Staatsangehörigkeit erfasst wurde. Gleiches gilt, mit Ausnahme des Berichtsjahres 2010, auch für die afghanische Staatsangehörigkeit. Die syrische Staatsangehörigkeit ist demgegenüber erst seit dem Berichtsjahr 2015 jedes Jahr ununterbrochen unter den fünf am häufigsten in der PKS registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen im Bereich der Gruppenvergewaltigungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund nichtdeutsche Tatverdächtige in Relation zu deren Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind?
Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass nichtdeutsche Tatverdächtige überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind, und falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) einzuholen, um in Erfahrung zu bringen, aus welchem Grund nichtdeutsche Tatverdächtige in Relation zu deren Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung überproportional oft im Bereich der Gruppenvergewaltigungen vertreten sind?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2010 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die türkische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2010 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die türkische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2011 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die afghanische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2011 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die afghanische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse (z. B. Studien, Gutachten etc.) vor, aus welchem Grund seit 2015 unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, in jedem Berichtsjahr ununterbrochen auch die syrische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?
Wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich dabei, und was ist der Grund dafür, dass seit 2015 jedes Jahr unter den fünf am häufigsten registrierten Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen, die im Bereich der Gruppenvergewaltigungen erfasst wurden, auch stets die syrische Staatsangehörigkeit erfasst wurde?