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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur finanziellen Situation des Flughafens Berlin Brandenburg

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

07.07.2023

Aktualisiert

17.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/745523.06.2023

Finanzielle Situation des Flughafens Berlin Brandenburg

der Abgeordneten Dirk Brandes, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 23. Mai 2023 titelte finanzen.net: „Angespannte Lage – Flughafen BER stellt Geschäftsbericht vor“ und schreibt: „Wirtschaftlich überlebte er bislang nur aufgrund der finanziellen Unterstützung durch die Eigentümer, also des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg“ (www.finanzen.net/nachricht/aktien/angespannte-lage-flughafen-ber-stellt-geschaeftsbericht-vor-12485815).

Der Presse war bereits 2018 im „Tagesspiegel“ in dem Artikel „Flughafen Berlin Brandenburg: Fehlt dem BER eine Milliarde Euro?“ von Thorsten Metzner zu entnehmen: „Intern hat der Flughafen schon länger alle möglichen Varianten durchgespielt: finanzielle Umplanungen, einen zuvor bereits geplanten „Schuldschein“ oder etwa die Restrukturierung von Zinsswaps und Krediten, aber auch die Veräußerung von Grundstücken.“ (www.tagesspiegel.de/berlin/fehlt-dem-ber-eine-milliarde-euro-5511877.html und Bundestagsdrucksache 19/4599).

Da es sich immer noch um ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Projekt handelt, das in verschiedenen Haushalten von Bund, Berlin und Brandenburg und darin in verschiedenen einzelnen Posten enthalten ist, besteht nach Auffassung der Fragesteller Interesse, die finanziellen Auswirkungen auf den Steuerzahler zu prognostizieren.

In der Vergangenheit wurden durch Verpflichtungsermächtigung mehrere Darlehen des Bundes in Stammkapital umgewandelt und damit eine Rückzahlung der Steuergelder nebst Zinsen nach Auffassung der Fragesteller vereitelt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5263).

Die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018, Kapitel 12 05, Luft- und Raumfahrt, Titel 861 11-750, Darlehen an Flughafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, wird seitens der Fragesteller als der Bundesregierung bekannt vorausgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viel Kapitalzuführungen wurden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bisher insgesamt gewährt?

2

Wie viel Kapital wurde der FBB insgesamt seitens der Gesellschafter bereitgestellt (bitte einzelne Schritte tabellarisch darstellen)?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das Eigenkapital der FBB?

4

Wie hoch ist aktuell der Verlustvortrag der FBB?

5

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gesellschafterdarlehen zugesagt?

6

In welcher Höhe wurden Gesellschafterdarlehen bereits ausgereicht?

7

Wie viel von den Gesellschafterdarlehen (vgl. Frage 6) wurden in Eigenkapital gewandelt?

8

Wie viel davon (vgl. Frage 6) kann noch in Eigenkapital gewandelt werden?

9

Wenn die FBB noch Gesellschafterdarlehen anfordern und ggf. in Eigenkapital wandeln kann, wie viel Geld hätte nach Kenntnis der Bundesregierung Berlin maximal zur Verfügung zu stellen?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verhandlungen mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder anderen Banken über Kredite?

11

Welche Änderungen hinsichtlich der Zinssätze, Laufzeiten und Kündigungsrechte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den jeweiligen neuen Kreditbedingungen gegenüber den vorangegangen ergeben bzw. bahnen sich derzeit an?

12

Soll zukünftig zur Finanzierung des BER das Instrument Schuldschein verwendet werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht mehr, und was stattdessen?

13

Welches Verhältnis von a) Eigenmitteln, b) Gesellschaftermitteln bzw. c) Fremdkapital deckt derzeit den Finanzbedarf des BER, und sind dafür neue Bürgschaften notwendig?

14

Ist es möglich, dass sich die ursprünglich kommunizierte Finanzierungslücke von rund 1 Mrd. Euro (www.tagesspiegel.de/berlin/fehlt-dem-ber-eine-milliarde-euro-5511877.html) doch noch realisiert, bzw. besteht derzeit eine Finanzierungslücke, bzw. ist nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig eine solche zu erwarten?

15

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der bisherige Gesamtaufwand für den BER, und in wie vielen Haushaltsposten und Vermerken des Bundeshaushalts sind Kosten zum BER enthalten?

16

Warum werden die Aufwände für den BER nicht unter einem Haushaltspunkt im Bundeshaushalt zusammengefasst?

17

Welche Auswirkungen der Investitionshöhen auf die Wirtschaftlichkeit des BER sieht die Bundesregierung?

18

Mit welcher Entwicklung der Betriebskosten am BER ist nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen?

19

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zukünftigen Verluste des BER refinanziert, und welche Auswirkungen haben diese auf die Steuerzahler?

20

Sieht die Bundesregierung die Finanzplanungen am BER im Nachgang als wirtschaftlich sinnvoll bzw. vertretbar an, und falls ja, weshalb?

21

Waren die in der Vergangenheit per Verpflichtungsermächtigung in Stammkapital umgewandelten Darlehen des Bundes so geplant, oder welche Umstände oder Maßnahmen verhinderten eine Rückzahlung der ursprünglich als Darlehen ausgereichten Steuergelder?

22

Wie hoch ist das wirtschaftliche Risiko für den deutschen Steuerzahler im Zusammenhang mit der FBB und dem BER nach Auffassung der Bundesregierung maximal?

Berlin, den 16. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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