[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland,
Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7464 –
Bearbeitung der Visumanträge durch deutsche Botschaften und das
Dienstleistungsunternehmen VFS Global hinsichtlich der Verzögerung der
Visaausstellung in Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
VFS Global ist ein privates Unternehmen, das weltweit Dienstleistungen im
Bereich der Visumverarbeitung und konsularischer Services anbietet. Es
arbeitet mit verschiedenen Regierungen und Botschaften zusammen, um den
Visumsprozess effizienter zu gestalten. Um die Visumarbeit der deutschen
Botschaften und Konsulate zu unterstützen, hat Deutschland eine
Kooperationsvereinbarung mit VFS Global unterzeichnet (
www.prnewswire.com/news-rele
ases/vfs-global-signs-visa-service-contracts-with-eight-european-government
s-881724604.html). Laut der offiziellen Webseite von VFS Global werden den
Regierungspartnern Dienstleistungen wie Annahme der Visumanträge,
Überprüfung der Unterlagen, Terminvergabe und Informationsservice für
Antragsteller bereitgestellt (
www.vfsglobal.com/en/general/about.html?from_secti
on=0).
Die Visabearbeitung betrifft die Überprüfung von Informationen und
Dokumenten, um festzustellen, ob eine Person die Voraussetzungen erfüllt, um ein
Visum zu erhalten. Dazu gehören Informationen zur Identität, zum
Reisezweck, zur finanziellen Lage, zur Sicherheitsüberprüfung und möglicherweise
auch medizinische Unterlagen. Die Überprüfung der Unterlagen betrifft daher
die Souveränität eines Staates, da es um die Kontrolle über die Einreise von
Ausländern und den Schutz der nationalen Interessen geht.
Die Visaerteilung ist eine wichtige Aufgabe der deutschen
Auslandsvertretungen. Aufgrund des großen Interesses an Reisen nach Deutschland ist die
deutsche Botschaft in Indien seit dem letzten Sommer überfordert, eine große
Anzahl von Visumanträgen zu bearbeiten. Wegen der Verzögerung der
Visaerteilung verpassen mehr als 1 000 indische Studenten das Wintersemester in
Deutschland. Der deutsche Botschafter Philipp Ackermann bezeichnete die
Situation als „herzzerreißend“ und sagte im Interview mit „The Economic
Times“ im August 2022, dass alle Anstrengungen unternommen werden
würden, um die Einreise nach Deutschland zu erleichtern. Er meint auch, „dass
wir bis zum Ende des Jahres zur Normalität zurückkehren sollen“ (economicti
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7708
20. Wahlperiode 10.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mes.indiatimes.com/nri/study/working-to-speed-up-issuance-of-visa-german-a
mbassador/articleshow/93885631.cms?from=mdr).
Berichten zufolge wird jedoch die Visaerteilung durch die deutsche Botschaft
in Indien noch nicht beschleunigt. Dem Bericht von „Live Mint“ zufolge sind
momentan überhaupt keine Termine für Visumanträge in der deutsche
Botschaft Neu-Delhi verfügbar, andere deutsche Konsulate stellen demnach die
Termine den indischen Reisenden erst nach zwei bis drei Monaten zur
Verfügung (
www.livemint.com/companies/news/schengen-visa-delays-portend-a-su
mmer-of-discontent-11680545920321.html).
Der deutsche Botschafter Philipp Ackermann bekräftigte seine Besorgnis über
die Situation auf dem Acumen Global Gateway Summit am 20. April 2023:
„Wir sind von der Zahl der Anträge überfordert. 25 000 Anträge in einem Jahr
zu bearbeiten, ist für uns schwierig. […] Wir empfinden daher auch eine
gewisse Frustration darüber, dass unsere Verfahren […] eine akademische
Bewertung vornehmen müssen“ (thepienews.com/news/germany-has-25000-stud
ent-visa-applications-in-india/). Die deutsche Botschaft in Indien verfüge
nicht über genügend Personal, um einzelne Anfragen zu beantworten, heißt es
in einer Erklärung von Kasper Meyer, wissenschaftlicher Berater der
deutschen Botschaft in Indien, auf der offiziellen Social-Media-Seite der Botschaft
(
www.freepressjournal.in/education/amid-surge-in-backlogs-germanys-acade
mic-assessment-aps-certificates-to-now-be-digital-for-indian-students).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Annahme von Visumanträgen auf der Basis von
Konzessionsverträgen an externe Dienstleistungserbringer ausgelagert.
Konzessionsverträge werden zwischen dem Auswärtigen Amt und dem externen
Dienstleistungserbringer geschlossen. Rechtliche Grundlage für die
Zusammenarbeit ist Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2019 über einen Visakodex der
Gemeinschaft (Visakodex) bzw. § 73c des Aufenthaltsgesetzes. Für den
Konzessionsvertrag Südostasien, der auch Indien beinhaltet, hat das Unternehmen VFS
Global den Zuschlag erhalten. Für die Konzession an VFS Global entstehen
dem Auswärtigen Amt keine Kosten. Für die Antragstellenden bietet die
Auslagerung mehrere Vorteile, etwa kürzere Wartezeiten, erleichterte örtliche und
telefonische Erreichbarkeit, einfacheren Zugang und kundenfreundlichere
Öffnungszeiten. Dafür ist ein Service-Entgelt zu entrichten, dessen Höhe im
Rahmen der Vorgaben des Visakodex vertraglich festgelegt ist.
Hoheitliche Aufgaben werden, wie sich aus Artikel 43 Absatz 4 Visakodex
ergibt, nicht ausgelagert. Die Visumbearbeitung erfolgt weiterhin in der
Visastelle der Auslandsvertretung. Externe Dienstleistungserbringer können nur mit
den in Artikel 43 Absatz 6 Visakodex abschließend aufgeführten Aufgaben
betraut werden. Externe Dienstleistungserbringer dürfen Antragstellende auf
unvollständige Antragsunterlagen hinweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, auch
unvollständige Anträge anzunehmen, und dies zu vermerken, wenn das von den
Antragstellenden gewünscht wird. Daneben steht es Antragstellenden frei,
Zusatzdienstleistungen (z. B. Kopieren, Übersetzen, erweiterte Öffnungszeiten
etc.) gegen ein Entgelt in Anspruch zu nehmen. Zusatzleistungen sind
ausschließlich freiwilliger Natur und müssen als solche durch den externen
Dienstleistungserbringer kenntlich gemacht werden.
Die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags wird durch das Auswärtige Amt
und die zuständigen Auslandsvertretungen vor Ort überwacht. Entsprechende
Kontrollen sowie regelmäßige Prüfungen des Dienstleistungserbringers sind in
Artikel 43 Absatz 11 Visakodex und darüber hinaus durch eine interne
Verwaltungsanweisung des Auswärtigen Amts an die Auslandsvertretungen geregelt.
Dem Botschaftspersonal muss jederzeit, auch unangekündigt, Zugang zu allen
Räumlichkeiten des Visumantragsannahmezentrums gewährt werden.
1. Ist das Auswärtige Amt der Auftraggeber der Kooperationsvereinbarung
mit VFS Global (wenn nein, bitte den Namen des Auftraggebers
angeben)?
Zu den Vertragsparteien des Konzessionsvertrags wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche konkreten Aufgaben hat VFS Global laut der
Kooperationsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland?
Zur Übernahme von Aufgaben im Visumverfahren durch VFS Global wird auf
die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. In welchen Ländern bietet VFS Global derzeit Visadienstleistungen den
deutschen Botschaften und Konsulaten an?
Bezüglich der Auslandsvertretungen, an denen die Auslagerung der
Antragsannahme aufgrund eines Vertrags mit VFS Global erfolgt, wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18912 und auf die dort als Anlage 1
beigefügte Tabelle verwiesen. Diese ist mit folgender Ergänzung weiterhin
aktuell: Hinzugekommen sind jeweils zwei Visumantragsannahmezentren in
Indonesien (Denpasar und Surabaya) sowie in Thailand (Chiang-Mai und
Phuket). Die Visumantragsannahmezentren in Saudi-Arabien und Tunesien
bestehen weiter, werden jedoch von einem anderen externen
Dienstleistungserbringer betrieben.
4. Welche Art von Visumantragsunterlagen prüft VFS Global in diesen
Ländern?
6. Wenn die Visumanträge komplexe Einwanderungsbestimmungen und
Einwanderungsverfahren betreffen (wie zum Beispiel Arbeitsvisum,
Studentenvisum, Familiennachzug, selbstständige Tätigkeit), wie stellt der
Auftraggeber fest, dass VFS Global über das gleiche Fachwissen wie die
Botschaften verfügt?
Die Fragen 4 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Leistungspflichten von VFS Global wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2019 über einen Visakodex
der Gemeinschaft (Visakodex) bzw. § 73c des Aufenthaltsgesetzes verwiesen.
5. Wie wird sichergestellt, dass VFS Global angemessene
Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um den Schutz der persönlichen Informationen
und wichtigen Daten zu gewährleisten?
Bezüglich der Gewährleistung des Datenschutzes durch VFS Global wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18912 verwiesen.
7. Wie kontrolliert das Auswärtige Amt (vor allem auch die deutsche
Botschaft in Indien) die Leistungen von VFS Global, insbesondere im
Hinblick auf die Überprüfung von Visumanträgen, um sicherzustellen, dass
diese rechtzeitig, effizient und korrekt abgeschlossen werden?
14. Muss das Auswärtige Amt, da der Visumantragssteller abgesehen von
der Visumgebühr, die von der Botschaft erhoben wird, eine zusätzliche
Dienstleistungsgebühr (die sogenannte VFS-Fee) an VFS Global
entrichten muss (visa.vfsglobal.com/ind/en/fra/fees), eine zusätzliche
Servicegebühr im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung an VFS Global
zahlen?
Die Fragen 7 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Verfügt die deutsche Botschaft in Indien über einen direkten und
effektiven Kommunikationsmechanismus mit Visumantragstellern, um
Verzögerungen aufgrund von Missverständnissen oder fehlenden Dokumenten
zu vermeiden?
Zum Vorgehen bei unvollständigen Unterlagen oder etwaigen diesbezüglichen
Missverständnissen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen. Ergänzend besteht ein direkter Kontakt zwischen den vertraglich für jedes
Antragsannahmezentrum zu benennenden Ansprechpersonen und dem/der
jeweils zuständigen entsandten Beschäftigten an den Visastellen.
9. Welche Dienstleistungen bietet VFS Global der deutschen Botschaft und
den Konsulaten in Indien an, um gefälschte Unterlagen der Visumanträge
zu identifizieren?
Zu den Leistungspflichten von VFS Global wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
10. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Wartezeit für ein kurzfristiges
Schengen-Visum (Zielland Deutschland) und ein deutsches
Studentenvisum in Indien?
Bei den Angaben zu Wartezeiten handelt es sich jeweils um rechnerische
Momentaufnahmen, die über das Jahr hinweg in Abhängigkeit von Nachfrage und
verfügbaren Bearbeitungskapazitäten stark schwanken. Zuletzt bestanden in
Indien durchschnittliche Wartezeiten von mehreren Wochen, jedoch mit starken
Schwankungen abhängig von der Nachfrage je nach Annahmezentrum und von
der Reisezeit, die von einem Tag bis zu elf Wochen dauern können. Die
Wartezeit für einen Termin für Studierende betrug im Juni 2023 unter einer Woche.
11. Welche Maßnahmen hat das Auswärtige Amt seit dem vergangenen Jahr
ergriffen, um die Visaausstellung durch die deutsche Botschaft und die
Konsulate in Indien zu beschleunigen?
Schengen-Visumanträge werden seit Herbst 2022 zentral im Schengen-
Entscheiderzentrum des Generalkonsulats Mumbai bearbeitet, wohin diese vom
externen Dienstleister geschickt werden, nachdem sie an einem der 16
Visumantragsannahmezentren in ganz Indien angenommen wurden. Die Eröffnung
weiterer Zentren ist in Planung. Die Visastellen an den deutschen
Auslandsvertretungen in Indien wurden gezielt mit personellen und organisatorischen
Maßnahmen unterstützt. So konnten unter anderem die Wartezeiten für einen
Termin zum Familiennachzug in Neu-Delhi bereits um ein halbes Jahr verkürzt
werden. Außerdem wurden unter anderem für Messegesellschaften und
Geschäftsreisende Sonderverfahren zur Beschleunigung des Antragsprozesses
entwickelt, die weiter ausgebaut werden.
Darüber hinaus arbeitet das Auswärtige Amt weiterhin intensiv daran, die
Auslandsvertretungen auch für den Bereich der Fachkräfteeinwanderung gut
aufzustellen. Das Generalkonsulat Kalkutta ist seit Juli 2022 Pilotvertretung für die
Online-Antragstellung für die Blaue Karte EU. Bis Ende des Jahres 2023 sollen
in Indien auch an anderen Visastellen alle für die Fachkräftezuwanderung
relevanten Anträge online gestellt werden können. Darüber hinaus wird schon jetzt
eine hohe Anzahl von Visumanträgen aus Indien an das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheit (BfAA) zur Bearbeitung verlagert.
Im Jahr 2022 wurde in Indien eine Akademische Prüfstelle (APS) eingerichtet,
welche die Echtheit der bei der Bewerbung um einen Studienplatz vorgelegten
Unterlagen und die Plausibilität des Studienwunsches überprüft. Indische
Studieninteressierte benötigen seit Oktober 2022 ein Zertifikat der APS in Neu-
Delhi, bevor diese eine deutsche Hochschulzulassung erhalten können.
Erfahrungen mit den bereits existierenden akademischen Prüfstellen in China und
Vietnam zeigen, dass durch dieses dem Visumverfahren vorgelagerte
Prüfverfahren die Qualität der Anträge für Studienvisa deutlich erhöht und die
Visumvergabe beschleunigt werden kann.
Die deutschen Visastellen in Indien bearbeiten Anträge auf Visa zu
Studienzwecken vor allem zu den Semesterzulassungszeiten prioritär und werden
zusätzlich durch das BfAA auch bei der Visumbearbeitung zu Studienzwecken
unterstützt.
12. Verfügt das Auswärtige Amt über einen Kontroll- und
Überwachungsmechanismus, um die Bestechung von VFS Global durch
Visumantragsteller zu verhindern?
Zu den Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
Darüber hinaus enthält der Konzessionsvertrag klare Vorgaben zur
Korruptionsprävention. So müssen zum Beispiel alle Gebühren und Entgelte im
Visumantragsannahmezentrum klar ausgewiesen werden. Antragstellende erhalten
einen Rechnungsbeleg. VFS Global hat keine Kenntnis vom Ausgang des
Visumverfahrens: Die Pässe und ggf. Ablehnungsbescheide werden an den
externen Dienstleistungserbringer in einem verschlossenen Umschlag zur
Aushändigung übermittelt, der keine Rückschlüsse auf das Ergebnis erlaubt. Die
Antragstellenden sind bei Aushändigung darauf hinzuweisen, den Umschlag erst nach
Verlassen des Visumantragsannahmezentrums zu öffnen. Termine zur Buchung
schaltet VFS Global zentral frei, nicht etwa durch lokale Mitarbeiter des
Visumantragsannahmezentrums. VFS Global führt regelmäßig
Korruptionsbelehrungen für seine Mitarbeitenden durch und dokumentiert diese.
13. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Korruption
(sowohl bei VFS Global als auch bei der deutschen Botschaft und den
Konsulaten in Indien), und wenn ja, wann, und wie viele?
Es liegen keine Korruptionsverdachtsfälle im Hinblick auf das
Visumsverfahren an deutschen Auslandsvertretungen in Indien vor. Es wird größter Wert auf
transparente Verfahren und Kontrollen gelegt, um ein ordnungsgemäßes
Tätigwerden des Dienstleisters sicherzustellen. Jedem Hinweis auf
Unregelmäßigkeiten wird unverzüglich nachgegangen. Die ordnungsgemäße Ausführung des
Vertrags wird durch das Auswärtige Amt und die zuständige
Auslandsvertretung vor Ort überwacht. Entsprechende regelmäßige Prüfungen des
Dienstleisters und der Verfahrensabläufe werden vorgenommen.
15. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sie sich bei
den Schengenpartnern dafür einsetzen sollte, ein mit der Praxis in den
USA vergleichbares System für Besuchs- und Geschäftsvisa einzuführen
(die USA arbeiten nach Kenntnis der Fragesteller sehr erfolgreich seit
Jahren mit dem sogenannten Electronic System for Travel Authorization
(ESTA), vgl. do.usembassy.gov/embassy/santo-domingo/sections-office
s/u-s-customs-border-protection/electronic-system-travel-authorization-e
sta/), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Einführung des European Travel
Information and Authorization System (Europäisches Reiseinformations- und -
genehmigungssystem) – ETIAS. Das vollständig elektronische System soll die Reise
in den Schengenraum für Besucher aus Ländern, die kein Visum benötigen,
vorab erlauben und gleichzeitig registrieren. Es ist dem US-amerikanischen
System für Reisegenehmigungen ESTA sehr ähnlich, das vergleichbare Ziele
verfolgt. Die Inbetriebnahme soll nach derzeitigem Planungsstand im Jahr 2024
erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]