Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7468 –
Weiterer Umgang mit dem Beutegreifer Wolf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach aktuellen Angaben lebten im Monitoringjahr 2021/2022 in ganz
Deutschland insgesamt 161 bestätigte Rudel, 43 Paare und 21 territoriale
Einzeltiere (
www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationale
r-artenschutz/der-wolf-in-deutschland). Ausgehend von durchschnittlich etwa
acht Tieren pro Rudel entspricht das mindestens etwa 1 400 Wölfen. Die
tatsächliche Zahl dürfte jedoch weitaus höher sein, weil bei der Datenerhebung
beispielsweise der Nachwuchs nicht berücksichtigt wird. Der Deutsche
Jagdverband (DJV) geht davon aus, dass es aufgrund der hohen
Populationszuwachsrate von etwa 35 Prozent bereits im Jahr 2020 rund 1 800 Wölfe in
Deutschland gab (
www.jagdverband.de/djv-kritisiert-intransparente-
veraltetewolfszahlen).
Mit zunehmendem Wolfsbestand steigen auch die wolfsverursachten Schäden.
Im Jahr 2021, aktuellere Zahlen liegen nicht vor, wurden knapp 3 500
Nutztiere in Deutschland von Wölfen getötet (
www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/h
erdenschutz/schadensstatistik). Immer mehr Schäfer und Weidetierhalter
geben deshalb auf (
www.landundforst.de/landwirtschaft/tier/woelfe-reissen-weid
etiere-tierhalter-demonstrieren-hannover-567608). Experten wie Prof.
Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel sind sich sicher, dass eine Koexistenz mit dem
Wolf auf Dauer nur gelingen kann, wenn dem Wolf durch reguläre und
kontrollierte Bejagung die Scheu vor Menschen, vor menschlichen Ansiedlungen
und vor Weidetieren anerzogen wird (
www.landundforst.de/landwirtschaft/tie
r/interview-wolfsmanagement-isegrim-regulieren-erhalten-569423).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Zahl der offiziell
bestätigten Wolfsrisse im Jahr 2022 in Deutschland war, und wenn ja,
wie hat sich die Zahl der Wolfsrisse in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte auch prozentual angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7890 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7866
20. Wahlperiode 26.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 25. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Ist die Bundesregierung angesichts der Entwicklung der Zahl der
Wolfsrisse in den vergangenen Jahren der Auffassung, dass der gegenwärtig
praktizierte Weidetierschutz funktioniert?
Die aktuellen Zahlen zur Anzahl der durch den Wolf geschädigten Nutztiere
(
https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-un
d-nutztierschaeden) zeigen, dass Herdenschutzmaßnahmen wirksam vor
Übergriffen auf Nutztiere schützen können. Diese sind im Einzelfall zu prüfen und
umzusetzen, um einen wirksamen Schutz von Weidetieren zu ermöglichen. Es
ist jedoch davon auszugehen, dass derzeit in Deutschland noch nicht überall ein
ausreichender Herdenschutz praktiziert wird.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Schäfer und
Weidetierhalter aufgrund des Wolfes aufgegeben haben, und wenn ja, wie hat
sich dies in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4685 wird verwiesen.
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Ergänzend hierzu ist mitzuteilen, dass das Bundesministerium der Verteidigung
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Geschäftsbereich
Bundesforst, auf Grundlage der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU sowie der
zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Vereinbarungen zum Schutz
von Natur und Landschaft auf militärisch genutzten Flächen beauftragt hat, die
Erhebung der Grundlagendaten für die Wolfsmanagementpläne der Länder und
das Monitoring für den Wolf und ggf. andere streng geschützte Arten auf den
militärischen Sperrgebieten (vorwiegend große Truppenübungsplätze) der
Bundeswehr federführend zu übernehmen. Darüber hinaus führt der
Geschäftsbereich Bundesforst der BImA das Wolfsmonitoring auch auf den
Gaststreitkräften überlassenen Flächen und im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz
(BfN) auf ausgewählten Flächen des Bundes im Nationalen Naturerbe sowie
auf ausgewählten BImA-eigenen Flächen durch. Hierfür sind neben den
Monitoringleistungen durch BImA-eigenes Personal in den Haushaltsjahren 2021
und 2022 jeweils 23 264 Euro für Unternehmerdienstleistungen im Rahmen der
Erstellung von Statusberichten, von Schulungen und Beratungstätigkeiten
verausgabt worden.
Einen gesonderten Haushaltstitel hat das Wolfsmonitoring bei der BImA,
Geschäftsbereich Bundesforst nicht. Es wird über einen allgemeinen Titel
„Grundlagenerhebung“ mit den jeweiligen Nutzern der BImA-eigenen Liegenschaften
abgerechnet, so dass hierzu keine genaueren Angaben gemacht werden können.
Im Bereich der BImA, Geschäftsbereich Bundesforst wurden keine
Personalstellen im Zusammenhang mit dem Wolfsmonitoring geschaffen. Die
Monitoringdaten werden von den vor Ort tätigen Bediensteten im Rahmen ihres
Betriebsdienstes mit erhoben.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie groß die wirtschaftlichen
Schäden durch den Wolf in Deutschland insgesamt sind, und wenn ja,
wie hat sich das in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Kosten für
Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2022 waren, und wenn ja, wie haben sich
diese Kosten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (wenn ja, bitte
nach Jahr je Bundesland und Anteil der staatlichen Kosten angeben)?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die
Ausgleichszahlungen für wolfsverursachte Nutztierschäden im Jahr 2022 waren, und
wenn ja, wie haben sich diese Kosten in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte ggf. nach Jahr und je Bundesland angeben)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Im Bericht der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema
Wolf (DBBW) zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und
Ausgleichszahlungen in Deutschland 2021, abrufbar unter
www.dbb-wolf.de/mehr/literatu
r-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden, befindet sich eine
Zusammenstellung der Präventions- und Kompensationszahlungen der
Bundesländer für den o. g. Zeitraum. Für die Höhe der Kosten von
Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2022 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die
Präventionszahlungen werden von der DBBW bei den Bundesländern erst seit dem Jahr
2015 abgefragt.
8. Ist der Bundesregierung die Einschätzung von Experten wie Prof.
Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel bekannt, dass eine Koexistenz mit dem
Wolf auf Dauer nur gelingen könne, „wenn dem Wolf durch reguläre und
kontrollierte Bejagung die Scheu vor Menschen, vor menschlichen
Ansiedlungen und vor Weidetieren anerzogen wird“, wenn ja, hat sich die
Bundesregierung eine eigene Position dazu erarbeitet, und wie lautet
diese ggf. (
www.landundforst.de/landwirtschaft/tier/interview-wolfsman
agement-isegrim-regulieren-erhalten-569423)?
Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen Grundlagen bekannt,
welche die in der Frage genannte Einschätzung belegen.
9. Tauscht sich die Bundesregierung mit europäischen Nachbarländern, die
den Wolf regulär bejagen, bezüglich des Umgangs mit dem Beutegreifer
Wolf aus?
a) Wenn ja, in welcher Form, und wie regelmäßig, und was sind die
bisherigen Erkenntnisse dieses Austauschs?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vorgaben der FFH-Richtlinie gelten für alle EU-Mitgliedsstaaten. Es
besteht seit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ein enger fachlicher
Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Ebenso findet im Rahmen der Alpen-
Konvention, der neben Deutschland auch Frankreich, Italien, Liechtenstein,
Österreich, Schweiz und Slowenien angehören, der Austausch zwischen den
Vertragsparteien statt.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der
gehaltenen Weidetiere in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren
entwickelt hat (wenn ja, bitte angeben)?
Daten zur Weidehaltung wurden zu den Landwirtschaftserhebungen im Jahr
2010 und 2020 erhoben. Hierbei wurde im Jahr 2020 nur noch die
Rinderhaltung betrachtet. Demnach ist die Zahl der Rinder mit Weidehaltung von
4,7 Millionen auf 3,6 Millionen Tiere in 2020 gesunken.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob flächendeckend
aufgestellte Herdenschutzzäune die Landschaft durchschneiden und damit den
Lebensraum vieler anderer Wildtierarten beeinträchtigen (landvolk.net/lpda
rtikel/herdenschutzzaeune-sind-keine-echte-loesung/; wenn ja, bitte
ausführen)?
Im Hinblick auf die Zerschneidungswirkung von Zäunen muss zunächst
festgestellt werden, dass durch Herdenschutzmaßnahmen nicht ausschließlich
zusätzliche Zäune aufgestellt werden, sondern bestehende Zäune hinsichtlich ihrer
Schutzwirkung gegenüber Wölfen optimiert werden. Da die Mehrheit der
Zäune für Schafe und Ziegen temporär genutzt wird (d. h. es sich um mobile Zäune
handelt, die zudem nach der Beendigung der Weidesaison komplett abgebaut
werden), kommt es durch die Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen zu
keiner grundlegenden Veränderung.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Offenlandarten
verschwinden würden, wenn die Beweidung in Deutschland großflächig
aufgegeben wird (wenn ja, bitte ausführen)?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Insektenarten
verschwinden würden, wenn die Beweidung in Deutschland großflächig
aufgegeben wird (bitte ggf. ausführen)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12778
wird verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Wölfe in
Deutschland möglicherweise zu Kulturfolgern werden (bitte ggf. ausführen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob sich die eurasische
Metapopulation des Wolfes im günstigen Erhaltungszustand befindet und ob
die Art vom Aussterben bedroht ist (
www.umwelt.niedersachsen.de/start
seite/im_fokus/infoportal_wolf/erhaltungszustand/der-gunstige-erhaltung
szustand-217093.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Eine Erhaltungszustandsbewertung erfolgt nach den Vorgaben der EU-
Kommission für die jeweiligen biogeografischen Regionen innerhalb eines
Mitgliedstaates der EU. Eine „eurasische Metapopulation“ wird im Rahmen der
FFH-Erhaltungszustandsbewertung nicht betrachtet und daher auch nicht
bewertet.
16. Warum hat die Bundesregierung der EU-Kommission einen
„ungünstigschlechten“ Erhaltungszustand des Wolfes gemeldet, obwohl es im
Erfassungsjahr 2021/2022 insgesamt 1 175 Wölfe in 161 Rudeln, 43 Paare
und als Einzeltiere in Deutschland gab und die Population zunimmt
(
www.hegering-gladbeck.de/eu-kommissar-wolfsabschuss-ist-laut-ffh-ri
chtlinie-moeglich/)?
17. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Bewertung des
Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland den Austausch der deutschen
Wolfsbestände mit ihren Herkunftspopulationen in Ost- und Südeuropa,
und wenn nein, welche konkreten Kriterien werden bei der regelmäßigen
Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes berücksichtigt?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Der Erhaltungszustand des Wolfes wird alle sechs Jahre, im Rahmen der gemäß
Artikel 17 FFH-Richtlinie an die EU zu übermittelnden nationalen FFH-
Berichte, ermittelt. Die Einstufung des Erhaltungszustandes bemisst sich
europaweit an einheitlichen Kriterien, die dem Dokument „Reporting under Article 17
of the Habitats Directive: Guidelines on concepts and definitions – Article 17
of Directive 92/43/EEC. Reporting period 2019-2024“ zu entnehmen sind
(abrufbar unter
https://cdr.eionet.europa.eu/help/habitats_art17).
Die Daten aus dem Jahr 2021/22 waren für den Nationalen Bericht 2019
(Berichtsperiode 2013 bis 2018) noch nicht relevant. Eine Aktualisierung der
Daten erfolgt mit dem nächsten anstehenden FFH-Bericht für die Berichtsperiode
2019 bis 2024.
Die vier relevanten Parameter für die Feststellung des Erhaltungszustandes
einer FFH-Art sind gemäß EU-Vorgabe „Population“, „Verbreitungsgebiet“,
„Habitat der Art“ und „Zukunftsaussichten“.
Die Erkenntnisse aus dem genetischen Monitoring in Bezug auf einzelne
einwandernde Wölfe u. a. aus dem Alpenraum werden jährlich in den
Statusberichten der DBBW veröffentlicht (abrufbar unter
www.dbb-wolf.de/mehr) und
auch im Rahmen der Erhaltungszustandsbewertung berücksichtigt.
18. Hat die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse zur und/oder
fördert sie die Erforschung von innovativen Ansätzen zum Schutz von
Weidetieren vor Wölfen, wie beispielsweise mit Bewegungssensoren in
Anlehnung an das Gepardenforschungsprojekt des Leibniz-Instituts für
Zoo- und Wildtierforschung (idw-online.de/de/news759410)?
a) Wenn ja, inwiefern konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Alternative
Herdenschutzmaßnahmen“, des BfN, sollen praktische Maßnahmen und theoretische Ansätze
zum Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen, die in Deutschland bislang
noch nicht eingesetzt werden, zusammengetragen und z. B. hinsichtlich ihrer
Anforderungen für die Umsetzung und ihrer Einsetzbarkeit bewertet werden.
Der Endbericht kann nach Veröffentlichung auf der Webseite des BfN
abgerufen werden. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
20 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/7890 verwiesen.
19. Trifft es zu, dass der Deutsche Jagdverband (DJV) zum ersten Teil der
„Dialogreihe Wolf“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) keine offizielle
Einladung erhalten hat, und wenn ja, warum bzw. mit welcher Begründung
erhielt dieser keine Einladung (
www.topagrar.com/management-und-poli
tik/news/wolfsmanagement-umweltministerium-setzt-weiter-auf-herdens
chutz-13393639.html)?
Die Landesjägerschaft Niedersachsen war als Landesverband des DJV auf dem
Podium der genannten Veranstaltung vertreten. Der DJV wurde eingeladen und
hat an der Auftaktveranstaltung zur Dialogreihe Wolf auch teilgenommen.
20. Warum hat im Programm des ersten Teils der „Dialogreihe Wolf“ des
BMUV das Thema Bestandsmanagement keine Rolle gespielt (ebd.)?
Am 1. Juni 2023 hat die Bundesregierung in den Räumlichkeiten des BMUV
die „Dialogreihe Wolf“ gestartet. Der erste Teil der Veranstaltung befasste sich
mit dem Umgang mit dem Wolf im Allgemeinen, bei dem auch über das
Management diskutiert wurde. Eine wichtige Grundlage für den Umgang mit dem
Wolf ist die existierende, sehr gute Datengrundlage über die Anzahl der
Wolfsterritorien sowie das Wissen, wo überall in Deutschland Wölfe vorkommen und
wie diese ermittelt werden. Daher wurde das Thema „Monitoring“ für die
Auftaktveranstaltung der Dialogreihe ausgewählt.
21. Welche Oppositionsparteien bzw. Oppositionsfraktionen wurden zum
ersten Teil der „Dialogreihe Wolf“ des BMUV eingeladen (ebd.)?
Die Veranstaltung richtete sich an die Behörden der Länder sowie Verbände.
22. Haben sich das BMUV oder das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) in dieser Legislaturperiode mit Vertretern des
DJV zum Thema Wolf getroffen, und wenn ja, wie oft (bitte auch nach
Datum, Jahr und Inhalt des Gesprächs aufschlüsseln)?
23. Haben sich das BMUV oder das BMEL in dieser Legislaturperiode mit
anderen Interessenvertretern zum Thema Wolf getroffen, und wenn ja,
mit welchen, und wie oft (bitte auch nach Datum, Jahr und Inhalt des
Gesprächs aufschlüsseln)?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Der Wolf und die sich aus seiner Rückkehr ergebenden Herausforderungen sind
für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein wichtiges
Thema, dass ressortübergreifend im Rahmen verschiedener interner und
externer Besprechungen regelmäßig zur Sprache kommt. Termine des BMEL mit
Interessenvertreterinnen oder -vertretern ausschließlich zum Thema Wolf haben
nicht stattgefunden.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre
bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen
pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Gleiches gilt
auch für die Fachebene. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar,
entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen,
Sitzungen und Termine) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Insbesondere bei größeren
Veranstaltungen (z. B. Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren,
welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser
Veranstaltungen geführt worden sind.
Datum Termin Teilnehmende Themen
05.07.2022 Verbändegespräch BMUV (BM’in Lemke) mit
Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde, Büro
Schafe und mehr, Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND) e. V.,
Bundesverband Berufsschäfer e. V.,
Deutscher Tierschutzbund e. V., Gesellschaft
zum Schutz der Wölfe e. V. (GzSdW),
Internationaler Tierschutz-Fonds gGmbH
(IFAW), Naturschutzbund Deutschland
(NABU) e. V., Ökologischer Jagdverband
e. V. (ÖJV), Vereinigung der Freizeitreiter
und -fahrer in Deutschland e. V. (VFD),
WWF Deutschland
Vorstellung
Verbändeplattform
Weidetierhaltung und Wolf
20.09.2022 Gespräch,
Einzeltermin
BMUV (PSt Kühn) mit Deutsche
Reiterliche Vereinigung e. V. (FN)
Prävention vor
Wolfsangriffen auf
Pferde (Wildtier-/
Wolfsmanagementplan)
10.05.2023 Gespräch BMUV (PSt’in Dr. Hoffmann) mit
Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern (AVO)
Wolf
Datum Termin Teilnehmende Themen
01.06.2023 Auftaktveranstaltung
Dialogreihe Wolf
BMUV (BM’in Lemke) und BMEL (PSt’in
Müller) mit Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL),
Arbeitsgemeinschaft bayerische Bergbauern,
Bundesverband Berufsschäfer e. V.,
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e. V.,
Bundesverband für landwirtschaftliche
Wildhaltung e. V, Bundesverband Rind und
Schwein e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft
der Jagdgenossenschaften und
Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Deutscher
Bauernverband e. V. (DBV), Deutscher
Jagdverband e. V. (DJV), Deutscher
Naturschutzring e. V.(DNR), FN, Gesellschaft zum
Schutz der Wölfe e. V., Landesschaf- und
Ziegenzuchtverband Mecklenburg-
Vorpommern e. V., Landesjägerschaft
Niedersachsen e. V., Interessengemeinschaft der
Weidetierhalter Deutschland (WNON),
Landesverband für landwirtschaftliche
Wildhaltung Niedersachsen e. V., NABU, ÖJV,
PETA Deutschland e. V., Rewilding Oder
Delta e. V., Vereinigung Deutscher
Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL), VFD,
WWF Deutschland
Monitoring, Erfassung
und Entwicklung der
Wolfspopulation
22.06.2023 Verbändegespräch BMUV (BM’in Lemke) mit BUND, DNR,
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Greenpeace, NABU, WWF Deutschland
Wolf
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die Koalitionsfraktionen
„bis zum Sommer“ Eckpunkte für ein rechtskonformes
Wolfsmanagement vorlegen möchten, und wenn ja, inwiefern ist die Bundesregierung
dabei involviert (
www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/fdp-kuendigt-e
ckpunkte-fuer-deutsches-wolfsmanagement-an-13387049.html)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von den im Presseartikel genannten
Eckpunkten.
25. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossene Überarbeitung der
Monitoring-Standards durchgeführt, um die Anzahl der in Deutschland
lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden zu können (
www.bundesregieru
ng.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720
bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 38)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung dies?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Die Daten zum Wolf werden in den jeweiligen Bundesländern auf Basis der
einvernehmlich zwischen den Bundesländern beschlossenen
Monitoringstandards erhoben. Diese Standards berücksichtigen die Vorgaben der Europäischen
Kommission in Hinblick auf die Erhaltungszustandsbewertung. Die
Monitoringstandards wurden von Bund und Ländern gemeinsam festgelegt und
erstmals 2009 als BfN-Skript veröffentlicht und werden laufend aktualisiert.
Die Bundesländer konzentrieren sich im Monitoring auf den Nachweis von
Vorkommensdaten, Territorien sowie Reproduktion, um die EU-Vorgaben zu
erfüllen.
Da das Wolfsmonitoring der Bundesländer auf den Nachweis der territorialen
adulten Individuen ausgerichtet ist, spiegeln die bisher jährlich veröffentlichten
Daten hierzu die tatsächliche Populationsentwicklung realitätsgetreu wieder. Im
Übrigen wird auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7890 verwiesen.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Ländern das im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossene
regional differenzierte Bestandsmanagement zu ermöglichen (
www.bundes
regierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b
5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 38)?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, nach Artikel 16 der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), in Bezug auf den strengen Schutzstatus
des Wolfes Ausnahmeregelungen zuzulassen, um ein aktives
Bestandsmanagement des Wolfes zu ermöglichen (
www.agrarheute.com/politik/e
u-kommissar-wolfsabschuss-laut-ffh-richtlinie-moeglich-602293)?
a) Wenn ja, wann, und was konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Beim Wolf handelt es sich um eine nach europäischem und nationalem
Naturschutzrecht streng geschützte Art. Die Anforderungen an ein
Wolfsmanagement ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-RL). Vor diesem Hintergrund bedarf die Frage eines
europarechtskonformen, regional differenzierten Bestandsmanagements einer
eingehenden rechtlichen Prüfung. Bei der Erteilung einer artenschutzrechtlichen
Ausnahmegenehmigung müssen stets die Anforderungen des Artikels 16 FFH-RL
eingehalten werden. Der Bundesregierung sind keine wissenschaftlichen
Grundlagen bekannt, welche die Notwendigkeit einer generellen
Bestandsregulierung von Wölfen plausibel begründen. Ausnahmen von den
Schutzvorschriften für den artenschutzrechtlich geschützten Wolf sind national nach den
Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 ggf. in Verbindung mit § 45a des
Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Diese können insbesondere in Bezug auf Nutztiere
reißende Wölfe oder Wölfe, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten,
vorliegen.
28. Sind der Bundesregierung Konflikte mit Herdenschutzhunden,
insbesondere in Tourismusregionen, bekannt, so wie es auch die Erfahrungen in
europäischen Nachbarländern zeigen, und wenn ja, hat sie sich bezüglich
der Folgen für den deutschen Tourismus eine Auffassung gebildet, und
wie lautet diese ggf. (
www.aargauerzeitung.ch/schweiz/herdenschutzhun
de-schnappen-zu-die-zahl-der-angriffe-auf-wanderer-steigt-ld.2083848)?
Der Bundesregierung sind keine Vorfälle mit Herdenschutzhunden in deutschen
Tourismusregionen bekannt. Der Bundesregierung sind allerdings die
Befürchtungen vor allem von Weidetierhaltenden beim Einsatz von
Herdenschutzhunden in solchen Regionen bekannt. Daher wurden Forschungsvorhaben zu
Herdenschutzmethoden vergeben, welche auch den Einsatz von
Herdenschutzhunden behandeln.
29. Hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung die im Jahr 2019 vom
Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes für die erleichterte Entnahme von sogenannten
„Problemwölfen“ in der Praxis bewährt (
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/20
19/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952;
www.agrarheute.com/poli
tik/wolf-aenderung-naturschutzgesetz-war-rohrkrepierer-ansage-57
1852)?
a) Wenn ja, inwiefern, bzw. nach welchen Kriterien wird das gemessen?
b) Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung konkreten
Nachbesserungsbedarf?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Einführung des § 45a BNatSchG wurden im Bundesnaturschutzgesetz
erstmals spezifische Regelungen zum Umgang mit dem Wolf aufgenommen.
Für die Umsetzung von Managementmaßnahmen sowie die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen sind die für Naturschutz und Landschaftspflege
zuständigen Landesbehörden zuständig. Bund und Länder stehen hierzu im
regelmäßigen Austausch.
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