Umsetzung des digitalen Bauantrages
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Umsetzung des digitalen Bauantrages ist ein wesentlicher Baustein, der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als eine verpflichtende Verwaltungsdienstleistung zu erbringen ist. Es zeichnet sich eine unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern und einzelnen Kommunen ab. Neben Mecklenburg-Vorpommern, das gemäß dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) eine Lösung entwickeln sollte, die alle anderen Bundesländer übernehmen können, haben Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen eigene Systeme entwickelt. Der Bund hat dafür 16,7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (Ausschussdrucksache 20(24)133; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/baugenehmigungen-digitaler-bauantrag-kommt-bundesweit/29139146.html).
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, kritisierte diejenigen Bundesländer, welche eigene digitale Bauanträge entwickelt haben. Zudem sprach er den „erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand“ für die Kommunen bei der Umsetzung an (www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2023/digitaler-bauantrag-keine-inselloesungen-schaffen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welcher Form sich die jeweiligen Systeme unterscheiden, die neben demjenigen aus Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurden, und wenn ja, in welcher Form tun sie das (bitte ggf. nach Ländern bzw. Systemen und jeweiligen Unterschieden aufschlüsseln)?
Werden die unterschiedlichen Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung auch der BIM (Building Information Modelling)-Methodik gerecht (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2022/10/bim.html)?
Wie sind die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel auf die jeweiligen Projekte verteilt (bitte pro Jahr nach einzelnen Projekten samt Projektnummer, Projekttiteln, Projektzielen, Projektmitteln und zugehörigen Programmen aufschlüsseln)?
a) Wurde die Förderung in irgendeiner Weise von einer erfolgreichen Umsetzung des digitalen Bauantrags abhängig gemacht, und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wurde die Förderung explizit von einem erfolgreich umgesetzten digitalen Bauantrag nach dem EfA-Prinzip anhängig gemacht, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
c) Verteilen sich die Förderungen auf die Länder, und wenn ja, inwiefern?
Welche Gründe für die Entwicklung eigener Systeme und das Ausscheren aus dem EfA-Prinzip geben die entsprechenden Länder nach Kenntnis der Bundesregierung an?
a) Ab wann war der Bundesregierung bekannt, dass es von Ländern eigene Systeme geben könnte bzw. würde?
b) Hat die Bundesregierung sich bemüht, Länder mit eigenen Systemen, von der Entwicklung dieser abzuhalten und sich der Lösung von Mecklenburg-Vorpommern anzuschließen (bitte jeweils ausführen)?
c) Welche Folgen haben die unterschiedlichen Lösungen für die Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Folgen hat die Entwicklung eigener Systeme und das Ausscheren aus dem EfA-Prinzip für diese Länder nach Kenntnis der Bundesregierung?
e) Plant die Bundesregierung eine Evaluierung aller unterschiedlichen, durch die Länder entwickelten Systeme, verbunden mit dem Ziel, doch noch eine Lösung für alle zu ermöglichen?
Mit welchen Kosteneinsparungen und welchem Zeitgewinn rechet die Bundesregierung durch die Einführung des digitalen Bauantrages (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/baugenehmigungen-digitaler-bauantrag-kommt-bundesweit/29139146.html) (bitte quantifizieren)?
Mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Kommunen rechnet die Bundesregierung bei der Umsetzung des digitalen Bauantrags, und plant sie, die Kommunen in dieser Hinsicht zu unterstützen?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer etwaigen Unterstützung der Kommunen durch die Länder, und wenn ja, welche?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer flächendeckenden Umsetzung des bzw. eines digitalen Bauantrags?