Geplante Einführung einer bundesweiten Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung
der Abgeordneten Thomas Seitz, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann, Dr. Christina Baum, Jürgen Braun, Petr Bystron, Thomas Dietz, Kay Gottschalk, Martin Hess, Karsten Hilse, Gerrit Huy, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Norbert Kleinwächter, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Edgar Naujok, Tobias Matthias Peterka, Dr. Rainer Rothfuß, Bernd Schattner, Jan Wenzel Schmidt, Jörg Schneider, Uwe Schulz, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Referentenentwurf, Stand: 1. Juni 2023, abrufbar unter www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsv erfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/referentenentwuerfe/gesetz-fuer-die-waermeplanung-und-zur-Dekarbonisierung-der-Waermenetze.pdf;jsessionid=73A720B952C93A10FE30DCDA01337AAB.2_cid332?__blob=publicationFile &v=3) die Einführung einer bundesweiten Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Verpflichtet werden die Bundesländer, diese können die Pflicht an die Kommunen weiterdelegieren.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht zur Wärmeplanung soll die Feststellung des Wärmebedarfs ermöglichen. Die Wärmepläne müssen für Gebiete ab 100 000 Einwohner bis 31. Dezember 2027, für Gebiete mit 10 000 bis 100 000 Einwohnern bis 31. Dezember 2028 erfolgen (ebd., § 5). Für Gebiete unter 10 000 Einwohnern kann das Land von der Pflicht absehen oder vereinfachte Verfahren vorsehen (ebd., S. 83 zu Absatz 3).
Neben der Pflicht zur Wärmeplanung enthält der Entwurf Anforderungen an bestehende und neue Wärmenetze. Für den Bestand muss bis zum 31. Dezember 2026 ein Transformationsplan erstellt und einer noch zu bestimmenden Behörde vorgelegt werden (ebd., § 28 Absatz 1).
Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wärmenetze zu mindestens 50 Prozent der leitungsgebundenen Wärme in Bestandsnetzen klimaneutral erzeugt werden (ebd., § 2 Absatz 1). Sofern 50 Prozent der fossilen Wärme aus KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) stammen, muss dies erst 2035 umgesetzt werden (ebd., § 27 Absatz 2). Eine Ausnahme gibt es auch für Netze, die schon „transformiert“ werden (ebd., § 27 Absatz 3). Spätestens bis zum 31. Dezember 2045 müssen Wärmenetze vollständig aus „erneuerbaren“ Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden (ebd., § 29). In neuen Netzen soll der Anteil von „Erneuerbaren“ und Abwärme direkt ab 2024 mindestens 65 Prozent betragen, Begrenzungen soll es in größeren Netzen aber für Biomasse geben (ebd., § 28).
Im Jahr 2045 soll die Pflicht zur sogenannten Klimaneutralität bestehen. Andere Netze dürfen ab 2046 nicht mehr betrieben werden (ebd., § 29).
In Deutschland gibt es insgesamt 9 187 Gemeinden, die eine Einwohnerzahl unter 10 000 Personen aufweisen, und insgesamt 1 602 Gemeinden, die 10 000 und mehr Einwohner haben (de.statista.com/statistik/daten/studie/1254/umfrage/anzahl-der-gemeinden-in-deutschland-nach-gemeindegroessenklassen/).
Laut Referentenentwurf (S. 51) ist es „Hauptziel des Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland zu leisten. Der Fokus des Gesetzes liegt hierbei auf der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Wärmenetze. Bestimmungen zur Dekarbonisierung von Gebäuden, die nicht über Wärmenetze, sondern durch Wärmeerzeugungsanlagen vor Ort versorgt werden, finden sich insbesondere im Gebäudeenergiegesetz (GEG).“
Der im Referentenentwurf vorgesehene § 11 regelt die Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind ausschließlich juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen, natürliche Personen, soweit sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind und die Daten in Ausübung dieser Tätigkeit erlangt haben, Behörden des Bundes und der Länder, Betreiber von Energieversorgungsnetzen, Betreiber von Wärmenetzen sowie bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Für die Erstellung von Wärmeplänen sollen nur bereits vorhandene Daten genutzt werden, die bei Netzbetreibern sowie aus Registern und Datenbanken erhoben werden. Der Referentenentwurf benennt in der Anlage 1 zu § 14 sehr umfangreich, welche Daten und Informationen für die Bestandsanalyse zu erheben sind. Fehlen diese Daten, kann keine Bestandsanalyse und damit kein Wärmeplan erstellt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Bürger und damit auch Grundstückseigentümer „grundsätzlich nicht“ auskunftspflichtig sein (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Wärmepläne erstellt (§ 24 Absatz 1 des Referentenentwurfs; bitte Zeitpunkt der Einführung und die Rechtsgrundlage nennen)?
Hat die Bundesregierung Erfahrungsberichte, Datenerhebungen oder ähnliche Evaluierungsberichte aus den Bundesländern, die bereits Wärmepläne erstellt haben, eingeholt, und wenn ja, welche Berichte sind dies, aus welchem Zeitraum stammen sie, und zu welchem Ergebnis sind sie gekommen, wenn nein, warum nicht?
In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Wärmepläne ohne landesrechtliche Regelung (§ 24 Absatz 2 des Referentenentwurfs)?
Welche Bürger sollen nach Auffassung der Bundesregierung ausnahmsweise wem gegenüber und in welchem Umfang auskunftspflichtig sein (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html; bitte Rechtsnorm benennen)?
Soll § 29 Absatz 3 Nummer 3 des Referentenentwurfs auf Bürger im Sinne von Frage 4 anwendbar sein, und wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesländer und die Energieversorger (Wirtschaft) finanziell zu unterstützen bzw. Förderungsprogramme aufzustellen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, in welcher Form und Höhe?
Hat sich die Bundesregierung zu dem möglichen Risiko, dass die Versorgungsunternehmen (Wirtschaft) die durch die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen entstehenden Kosten auf die Verbraucher umlegen werden, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um den Verbraucher vor diesen möglichen Teuerungen zu schützen?
In welchen Gemeinden, die 10 000 und mehr Einwohner haben, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fernwärmenetze (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Gemeindename, Bundesland und Anzahl der Einwohner aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Nutzung von Fernwärme in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Gemeindename, Bundesland, Anzahl der Einwohner und Anteil der Nutzer von Fernwärme in Prozent aufschlüsseln)?
In welchen Gemeinden, die unter 10 000 Einwohner haben, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fernwärmenetze (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Gemeindename, Bundesland und Anzahl der Einwohner aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Nutzung von Fernwärme in Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Gemeindename, Bundesland, Anzahl der Einwohner und Anteil der Nutzer von Fernwärme in Prozent aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der konventionellen Kraftwerke (Brennstoff Kohle), der Biomassekraftwerke, der Müllkraftwerke, der Geothermiekraftwerke und die Zahl der Kraftwerke auf Basis sogenannter erneuerbarer Energien, die Abwärme in Fernwärmenetze in Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern einspeisen (bitte nach Name der Gemeinde, Bundesland, Anzahl der Einwohner in den Gemeinden, Zahl und Art der Kraftwerke und Anteil der Einspeisung aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der konventionellen Kraftwerke (Brennstoff Kohle), der Biomassekraftwerke, der Müllkraftwerke, der Geothermiekraftwerke und die Zahl der Kraftwerke auf Basis sogenannter erneuerbarer Energien, die Abwärme in Fernwärmenetze in Gemeinden mit unter 10 000 Einwohnern einspeisen (bitte nach Name der Gemeinde, Bundesland, Anzahl der Einwohner in den Gemeinden, Zahl und Art der Kraftwerke und Anteil der Einspeisung aufschlüsseln)?
Wie hoch werden die direkten und indirekten Kosten für eine flächendeckende Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung geschätzt (bitte detailliert aufschlüsseln)?