Aussagen der Bundesregierung zu Plänen über sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber im Sinne der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste/Digital Services Act) und zum Bundesverband RIAS
des Abgeordneten Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Abgeordnete Eugen Schmidt fragte am 20. Januar 2023 die Bundesregierung, ob diese Absichten, Pläne oder Ideen entwickelt habe, bestimmte Vereine oder andere Personenmehrheiten als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ im Sinne des Artikels 22 der EU-Verordnung 2022/2065 vorzuschlagen, einzusetzen oder dafür zu werben, und wenn ja, welche Fälle zu welchen Zeitpunkten das wären. Die Bundesregierung antwortete auf die Schriftliche Frage 118 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 mit „Nein“. Eine weitergehende Beantwortung erfolgte nicht.
Im November 2021 veröffentlichte die Bundesregierung ein Papier, in dem sie schrieb: „Organisationen mit nachgewiesener Sachkompetenz wie der Bundesverband RIAS sollten als vertrauenswürdige Hinweisgeber (sogenannte ‚Trusted Flagger‘) anerkannt werden, die Inhalte vereinfacht melden können. Das sieht so der Digital Services Act der EU vor“ (Bundestagsdrucksache 20/5151, S. 22).
Die Fragesteller sehen in den beiden Äußerungen der Bundesregierung einen Widerspruch und möchten daher um Aufklärung bitten.
In der EU-Verordnung 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste/Digital Services Act/DSA) wird festgelegt, dass sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber aus ihrer Sicht „rechtswidrige Inhalte“ bei „Vermittlungsdiensten“ an diese melden sollen, damit die Inhalte gelöscht werden.
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065 sei der „Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats“ für die Auswahl der „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ zuständig. Dieser müsse „völlig unabhängig“ arbeiten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit nach der Finanzierung durch die Bundesregierung.
Nach Angaben der Bundesregierung habe der „Bundesverband RIAS“ in den Jahren von 2020 bis 2022 bereits 1 319 423,54 Euro erhalten (www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/projekte-finden-1/projektdetails/bundesverband-der-recherche-und-informationsstellen-antisemitismus-e-v-bundesverband-rias-506). Für das Jahr 2023 sind dort 596 545,16 Euro ausgewiesen. Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde behauptet, die Bundesregierung beabsichtige, „RIAS“ 2023 mit Steuergeld in Höhe von „1,1 Mio. Euro“ aus den „Innenetat“ zu finanzieren (Plenarprotokoll 20/70, S. 8242).
Die Bundesregierung bezeichnet den Verband außerdem als „etablierten Partner“ (Bundestagsdrucksache 20/5151, S. 24). Sie gibt auch an, der Bundesbeauftragte der Bundesregierung Dr. Felix Klein sei als „Schirmherr“ für den „Bundesverband RIAS“ tätig (ebd.).
Auch vor diesem Hintergrund scheint es den Fragestellern geboten, die Bundesregierung um Aufklärung zu bitten.
Weiterhin wollen die Fragesteller erfahren, welche Kriterien die Bundesregierung an „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ anlegt. Die Fragesteller haben aufgrund zahlreicher ihnen vorliegender Informationen Zweifel an der „Vertrauenswürdigkeit“ des „Bundesverbands RIAS“ und bitten die Bundesregierung daher um eine Stellungnahme.
Nach Informationen, die den Fragestellern vorliegen, beschäftigt der „Bundesverband RIAS“ eine Frau, die wiederholt öffentlich im Namen des Vereins auftrat und in der Vergangenheit Sympathien zum System der Gulags sowie antideutscher und kommunistischer Ideologie bekundete. Sie verbreitete etwa öffentlich auf Twitter, dass es „keine schlechten Gulags im richtigen Kommunismus“ gebe, fragte, ob sie sich „im Kommunismus Gulag-Prüfungen“ ausdenken dürfe, und fand „Sachsen als Reservat für Deutsche eine Überlegung wert“, das man dann „Gulag“ nennen könne. Sie schrieb außerdem „über eine staatenlose, kommunistische Welt“ diskutieren zu wollen.
Der Historiker Stéphane Courtois ging in Schätzungen von rund 94 000 000 Toten aus, die Kommunisten und ihrem Gedankengut zugerechnet werden müssen (S. Courtois, Schwarzbuch des Kommunismus, S. 16). Die Fragesteller wollen an dieser Stelle nicht über andere Völker und Vergangenes richten, sehen aber, dass kommunistisches Gedankengut Deutschland und Europa schweren Schaden zufügt und sich immer weiter verbreitet. Gulags waren Teil des Zwangsarbeitssystems unter kommunistischer Herrschaft. Der Vordenker Karl Marx schlug 1848 bereits „Arbeitszwang“ als eine von verschiedenen „Maaßregeln“ vor (Manifest der Kommunistischen Partei, Karl Marx, Friedrich Engels, 1848, de.wikisource.org/wiki/Manifest_der_Kommunistischen_Partei_(1848) und pries als Mittel zur Einführung des Kommunismus die Methode des „Terrorismus“ (Neue Rheinische Zeitung, Nummer 136 vom 7. November 1848, Karl Marx).
Die Frau äußerte ebenfalls: „An manchen Tagen kann ich auch einfach Torsun von Egotronic und seine Vasektomie verstehen, die er seiner Mutter gegenüber mit der Aussage ‚Ich will, dass die Deutschen aussterben!‘ rechtfertigte“. Die Fragesteller können darin keinerlei Distanzierung von antideutschem Gedankengut erkennen. Vor der Äußerung war die Frau bereits Mitglied im „Frauen- und Genderrat der Grünen Jugend“. Wenige Monate nach der Äußerung wurde sie als neue „politische Geschäftsführerin im Landesvorstand“ der „Grünen Jugend Berlin“ angegeben.
Der „Bundesverband RIAS“ verweist auf seiner Seite sowohl auf das Facebook-Konto von „RIAS Berlin“, das in Trägerschaft des „Vereins für Demokratische Kultur in Berlin – Initiative für urbane Demokratieentwicklung e. V.“ (VDK e. V.) stehe (web.archive.org/web/20230120133723/report-antisemitism.de/rias-berlin/) und gibt den VDK e. V. auch als Verantwortlichen von Teilen ihres Netzauftrittes an (web.archive.org/web/20230120133751/report-antisemitism.de/legal-notice/). Als Twitter-Konto von „RIAS Berlin“ wird wiederum das Twitter Konto angegeben, für das an anderer Stelle auch der „Bundesverband RIAS“ als Verantwortlicher genannt wird (web.archive.org/web/20230120133723/report-antisemitism.de/rias-berlin/).
Nach Erkenntnissen der Fragesteller bestehen also vom „Bundesverband RIAS“ enge Verbindungen zum VDK e. V., der jemanden, der nach dessen eigenen Angaben als „Praktikant“ und „Freier Mitarbeiter“ für den VDK e. V. gearbeitet hat, beschäftigte, in dessen Wohnung die Bomben gebaut und gelagert wurden, die für die Bombenanschläge in Berlin-Schöneberg (www.tagesspiegel.de/berlin/neun-weitere-rohrbomben-bei-29-jahrigem-gefunden-3315028.html) verwendet wurden. Der damalige Mitbewohner der Person wurde mittlerweile rechtskräftig wegen der Sprengstoffanschläge verurteilt (www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landgericht-verurteilt-30-jahrigen-zu-fast-vier-jahren-haft-4765717.html). Nach Presseberichten seien beide Mitbewohner bereits wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz polizeibekannt gewesen.
Nach Erkenntnissen der Fragesteller finden sich auf dem Twitter-Konto, das dem „Bundesverband RIAS“ zuzuordnen ist, überdies mehrere vergebene Gefällt-mir-Angaben (Herzen) für kommunistische und linksextreme Gruppierungen. So wurden etwa Beiträge von Konten, die Teil des kommunistischen „umsganze“-Bündnisses sind, vom „Bundesverband RIAS“ mit Gefällt-mir markiert. Außerdem wurden durch das Konto des „Bundesverbands RIAS“ Gefällt-mir-Angaben für Beiträge von Konten, die die Freilassung der Linksextremen Lina E, gegen die ein Verfahren wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „gefährlicher Körperverletzung“ auf politische Gegner geführt wird, unter dem Schlagwort „FreeLina“ in der Profilbeschreibung fordern, vergeben.
In der Vergangenheit gab die Bundesregierung bereits öffentlich Wertungen und eine „Beanstandung“ für einzelne vergebene Gefällt-mir-Angaben in Form von Herzen auf dem Portal Instagram ab. Ein Sprecher der Bundesregierung äußerte damals: „dass wir bis auf die Likes auf seinen privaten Accounts keinerlei Grund dazu hatten, etwas zu beanstanden“ (jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/bundeswehr-stellt-ermittlungen-gegen-oberstleutnant-bohnertein/).
Zu der Situation in ausländischen Staaten äußerte sich die Bundesregierung auch bereits: „Gleiches [zu strafrechtlichen Konsequenzen führen] gilt für regierungskritische Äußerungen in den sozialen Medien sowie das bloße Teilen oder Liken eines fremden Beitrags. Auch nichtöffentliche Kommentare können durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962).
Vor dem Hintergrund der offenen Unterstützung (siehe oben) durch die Bundesregierung für den Verein „Bundesverband RIAS“ und der Tatsache, dass die Bundesregierung den Verein bereits mit mindestens 1 915 968,70 Euro aus Steuergeld finanziert hat (vgl. weiter oben, Aufsummierung), erwarten die Fragesteller eine Stellungnahme von der Bundesregierung.
Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bundesregierung wiederholt nicht nur Gefällt-mir-Angaben (siehe oben), sondern entgegen ihrer Aussage auf Bundestagsdrucksache 20/5473 („Die Bundesregierung kommentiert Aussagen einzelner Personen auf Social Media-Kanälen nicht.“) die Aussagen einzelner Personen auf Social-Media-Kanälen kommentiert hat (beispielhaft: twitter.com/RegSprecherStS/status/1405546204985913344; Verfassungsschutzbericht 2020, S. 137; siehe auch Verfassungsschutzbericht 2021, S. 90 und 114).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Passen nach Auffassung der Bundesregierung deren Aussage, „Organisationen mit nachgewiesener Sachkompetenz wie der Bundesverband RIAS sollten als vertrauenswürdige Hinweisgeber (sogenannte ‚Trusted Flagger‘) anerkannt werden“ (Bundestagsdrucksache 20/5151, S. 22) und die Antwort „Nein“ auf die Schriftliche Frage 118 des Abgeordneten Eugen Schmidt vom 20. Januar 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), ob die Bundesregierung bereits Absichten, Pläne oder Ideen entwickelt habe, bestimmte Vereine oder andere Personenmehrheiten als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ vorzuschlagen, einzusetzen oder dafür zu werben, zusammen?
Sind bereits Stellen (Personen oder Personenmehrheiten) an die Bundesregierung mit dem Wunsch herangetreten, als „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065 benannt zu werden?
Wenn ja, welche Stellen waren das zu welchen Zeitpunkten?
Wenn ja, wie war die Reaktion der Bundesregierung darauf jeweils?
Hat die Bundesregierung Kriterien für die Auswahl von „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ (ebd.) entwickelt, und wenn ja, welche sind das?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrem Bericht (Bundestagsdrucksache 20/5112) ihre Absicht bekundet, den „Bundesverband RIAS“ als „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ zu benennen, obwohl für die Benennung dieser „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ gemäß Artikel 22 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065 der „Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats“ zuständig sei und dieser „völlig unabhängig“ handeln, „frei von äußeren Einflüssen“ arbeiten müsse und „weder direkt noch indirekt Weisungen von anderen Behörden oder privaten Stellen einholen oder entgegennehmen“ dürfe (Artikel 50 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065)?
Hält die Bundesregierung es mit der EU-Verordnung 2022/2065 für vereinbar, wenn sie selbst Kriterien benennt oder konkrete Pläne, Absichten oder Wünsche äußert, wer „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ im Sinne der Verordnung werden solle, vor dem Hintergrund, dass die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ von einer Stelle benannt werden müssen, die von der Regierung „völlig unabhängig“ handeln müsse (Artikel 50 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065)?
Wie versteht die Bundesregierung die Anforderung an den „Koordinator für digitale Dienste“, der gemäß Artikel 50 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065 nicht nur keine „Weisungen“ entgegennehmen dürfe, sondern auch „völlig unabhängig“ sein und „frei von äußeren Einflüssen“ arbeiten müsse, andererseits aber nicht gehindert sein solle, „einen regelmäßigen Gedankenaustausch“ mit anderen Behörden zu führen (bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen erdacht oder will sie ihren Mitarbeitern oder Behörden bestimmte Weisungen erteilen, um die Unabhängigkeit des „Koordinators für digitale Dienste“ (ebd.) sicherzustellen, und wenn ja, welche sind das?
Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für den Ersteller eines Inhalts gegenüber einem „vertrauenswürdige(n) Hinweisgeber“ (ebd.), durch dessen Meldung ein Inhalt in rechtswidriger Weise gelöscht wurde, Rechtsschutzmöglichkeiten?
Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie die Arbeit der „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ (ebd.) durch Bürger, hinsichtlich der Frage, ob diese alle nach der EU-Verordnung zu löschenden Inhalte den entsprechenden Stellen melden, überprüft werden kann, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Sind nichtöffentliche Kontakte zwischen dem „Koordinator für digitale Dienste“ und Stellen der Bundesregierung nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Erfordernis der Unabhängigkeit gemäß Artikel 50 Absatz 2 EU-Verordnung 2022/2065 vereinbar?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der „Bundesverband RIAS“ oder dessen Unterorganisationen (etwa „RIAS Berlin“) Finanzmittel aus Steuergeld abseits der auf der Seite der Bundesregierung angegebenen Mittel über das „Bundesprogramm Demokratie leben!“ von insgesamt 1 915 968,70 Euro im Zeitraum von 2020 bis 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bekam, und wenn ja, welche Informationen besitzt die Bundesregierung dazu?
Mit welcher Summe plant die Bundesregierung, den „Bundesverband RIAS“ im Jahr 2023 insgesamt (einschließlich bereits zugeflossener Mittel) zu finanzieren? Ist die Angabe von 596 545,16 Euro für das Jahr 2023 korrekt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und ist die Angabe von 1 100 000 Euro korrekt, die im Plenum des Deutschen Bundestages als Finanzierung für das Jahr 2023 geäußert wurde (Plenarprotokoll 20/70, S. 8242)?
Unter welchen Bedingungen wurden die Zuwendungsbescheide an den „Bundesverband RIAS“ bisher erteilt (bitte die Bedingungen im Wortlaut angeben)?
Unter welchen Bedingungen werden etwaige Zuwendungsbescheide an den „Bundesverband RIAS“ in Zukunft erteilt werden (bitte die Bedingungen im Wortlaut angeben)?
Stellte und stellt die Bundesregierung Zuwendungsbescheide an den „Bundesverband RIAS“ unter die Bedingung, dass die „Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5473)?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Stelle, die Mitarbeiter beschäftigt, die öffentlich ihre Auffassung äußerten, es könne „keine schlechten Gulags im richtigen Kommunismus“ geben, sich „im Kommunismus Gulag-Prüfungen ausdenken“ ausdenken wollten, ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung „über eine staatenlose, kommunistische Welt“ diskutieren wollten und ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung die Aussage „Ich will, dass die Deutschen aussterben!“ (alle Zitate vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als eine Rechtfertigung wiedergaben, als „sorgfältig, genau und objektiv“ im Sinne des Artikels 22 Absatz 2 Buchstabe c EU-Verordnung 2022/2065 betrachtet werden kann?
Erkennt die Bundesregierung tatsächliche Anhaltspunkte für eine „Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5473), wenn Mitglieder, die in Gremien von politischen Bundesvereinigungen von Jugendorganisationen von politischen Parteien aktiv sind, öffentlich ihre Auffassung äußern, es könne „keine schlechten Gulags im richtigen Kommunismus“ geben, sich „im Kommunismus Gulag-Prüfungen ausdenken“ ausdenken wollen, ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung „über eine staatenlose, kommunistische Welt“ diskutieren wollen und ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung die Aussage „Ich will, dass die Deutschen aussterben!“ als eine Rechtfertigung wiedergeben?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Finanzierung von Stellen, die Mitarbeiter beschäftigen, die Ansichten wie in Frage 15 beschrieben vertreten, mit dem Verbot der „Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen“ (Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 18 auf Bundestagsdrucksache 20/4962) vereinbar ist?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Mitarbeiterin des von der Bundesregierung bisher mit mindestens 1 915 968,70 Euro Steuergeld finanzierten „Bundesverbands RIAS“, S., die öffentlich ihre Auffassung äußerte, es könne „keine schlechten Gulags im richtigen Kommunismus“ geben, sich „im Kommunismus Gulag-Prüfungen ausdenken“ ausdenken wolle, ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung „über eine staatenlose, kommunistische Welt“ diskutieren wolle und ohne für die Fragesteller erkennbare Distanzierung die Aussage „Ich will, dass die Deutschen aussterben!“ als eine Rechtfertigung wiedergab, unmittelbar oder mittelbar von Steuergeld profitierte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Aussage, es könne „keine schlechten Gulags im richtigen Kommunismus“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) geben, um „Hass im Netz“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/hass-im-netz-2126258)?
Handelt es sich bei dem öffentlich im Netz geäußerten Wunsch, eine Person wolle sich „im Kommunismus Gulag-Prüfungen ausdenken“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Ansicht der Bundesregierung um „Hass im Netz“?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Aussage „an manchen Tagen kann ich auch einfach Torsun von Egotronic und seine Vasektomie verstehen, die er seiner Mutter gegenüber mit der Aussage ‚Ich will, dass die Deutschen aussterben!‘ rechtfertigte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) um „Hass im Netz“?
Stellt der öffentlich bekundete Wille, das deutsche Volk solle „aussterben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), nach Ansicht der Bundesregierung einen tatsächlichen Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar?
Stellt der öffentlich bekundete Wille, andere Völker als das Volk der Deutschen sollen „aussterben“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), nach Ansicht der Bundesregierung einen tatsächlichen Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar?
Hat die Bundesregierung bereits Kriterien entwickelt, in Bezug auf welche Völker öffentliche Bekundungen, diese sollten aussterben, einen tatsächlichen Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen?
Wenn ja, welche sind das?
Wenn nein, warum nicht?
Stellt das öffentliche Werben für antideutsches Gedankengut nach Ansicht der Bundesregierung einen tatsächlichen Anhaltspunkt für „Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhalt“ dar (Verfassungsschutzbericht, S. 310)?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Finanzierung des „Bundesverbands RIAS“ mit mindestens 1 915 968,70 Euro Steuergeld durch die Bundesregierung und der Weisung der Bundesregierung an die Zuwendungsempfänger, dass diese „eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung“ auch „immaterieller Leistungen auszuschließen“ haben, die positiv zustimmenden Reaktionen des „Bundesverbands RIAS“ auf Beiträge von Konten mit kommunistischen Bezügen, die Teil des „umsganze“-Bündnisses sind?