Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Mike Moncsek,
Klaus Stöber, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/7775 –
Künstliche Intelligenz im Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Auffassung von Fachleuten wird das Thema „künstliche Intelligenz“ in
vielen Teilbereichen der Tourismusbranche zu strategischen Verwerfungen
und einer Ersetzung alter Geschäftsmodelle führen (Alexander Mirschel,
Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Tourismus am 15. März 2023, S. 2, Ziffer 2;
https://www.bundestag.de/ausschuess
e/a20_tourismus/anhoerungen/935302-935302). Aufgrund der
Leistungsfähigkeit von Hard- und Software sowie der Verfügbarkeit umfangreicher Daten hat
die Praxistauglichkeit von Anwendungen der künstlichen Intelligenz in den
letzten Jahren stark zugenommen, sodass in fast allen Anwendungsgebieten
des Tourismus inzwischen Lösungen existieren (Dr. Wolfram Höpken,
Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Tourismus am 15. März 2023, S. 1;
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a20_to
urismus/anhoerungen/935302-935302).
Prognosen erwarten einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland
allein durch Technologien der künstlichen Intelligenz von über 11 Prozent bis
2030, was einer Steigerung von rund 430 Mrd. Euro entspricht (Alexander
Mirschel a. a. O., S. 2, Ziffer 1).
Nach Auffassung der Fragesteller ist es vor diesem Hintergrund erforderlich,
dass in Deutschland eine Forschungs- und Förderkulisse geschaffen wird, die
deutsche Anwendungen der künstlichen Intelligenz im Tourismus effektiv
voranbringt. Ferner ist aus Sicht der Fragesteller ein rechtlicher Rahmen
notwendig, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter auf dem Gebiet der
künstlichen Intelligenz nicht gefährdet und die Rechte des Einzelnen schützt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Auffassung von Fachleuten wird das Thema Künstliche Intelligenz in
vielen Teilbereichen der Tourismusbranche zu strategischen Verwerfungen und
einer Ersetzung alter Geschäftsmodelle führen (Mirschel, Stellungnahme im
Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am
15. März 2023, Seite 2, Ziffer 2;
www.bundestag.de/ausschuesse/a20_tourismu
s/anhoerungen/935302-935302). Aufgrund der Leistungsfähigkeit von Hard-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8175
20. Wahlperiode 15.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 14. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Software sowie der Verfügbarkeit umfangreicher Daten hat die
Praxistauglichkeit von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in den letzten Jahren
stark zugenommen, so dass in fast allen Anwendungsgebieten des Tourismus
inzwischen Lösungen existieren (Höpken, Stellungnahme im Rahmen der
Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Tourismus am 15. März 2023,
Seite 1;
www.bundestag.de/ausschuesse/a20_tourismus/anhoerungen/935302-93
5302).
Prognosen erwarten einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland
allein durch Technologien der Künstlichen Intelligenz von über 11 Prozent bis
2030, was einer Steigerung von rund 430 Milliarden Euro entspricht (Mirschel
a. a. O. Seite 2, Ziffer 1).
Nach Auffassung der Fragesteller ist es vor diesem Hintergrund erforderlich,
dass in Deutschland eine Forschungs- und Förderkulisse geschaffen wird, die
deutsche Anwendungen der Künstlichen Intelligenz im Tourismus effektiv
voranbringt. Ferner ist aus Sicht der Fragesteller ein rechtlicher Rahmen
notwendig, der die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter auf dem Gebiet der
Künstlichen Intelligenz nicht gefährdet und die Rechte des Einzelnen schützt.
1. Liegen der Bundesregierung Daten über die Verbreitung der Nutzung
künstlicher Intelligenz in der deutschen Tourismuswirtschaft vor, und
wenn ja, welche?
2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das wirtschaftliche
Potenzial von Anwendungen der künstlichen Intelligenz in der deutschen
Tourismuswirtschaft?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu den Fragen 1 und 2 keine Erkenntnisse vor.
3. Wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 Forschungsprojekte
durch das von der Bundesregierung mitfinanzierte Deutsche
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) mit Bezug zum Tourismus
durchgeführt?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Ergebnisse dieser Projekte wurden Unternehmen oder
Behörden umgesetzt?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Förderung der Bundesregierung wurden keine solche Projekte
des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI)
durchgeführt. Auch darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über
derartige Projekte des DFKI vor.
4. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 Projekte gefördert,
mit denen bei Unternehmen der Tourismusbranche die notwendige
Expertise aufgebaut werden sollte, um das Potenzial von Anwendungen
künstlicher Intelligenz im Tourismus zu erkennen (bitte nach Jahren,
Projekt und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine derartigen Projekte gefördert.
5. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 Projekte zur
modernen Datenablage gefördert, durch die eine Integration heterogener
Daten unterschiedlicher Anbieter unterstützt wird, damit mittels künstlicher
Intelligenz flexibel auf diese Daten zugegriffen werden kann, und wenn
ja, welche (bitte nach Jahren, Projekt und Förderhöhe aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat im genannten Zeitraum unten stehende Projekte
gefördert.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Ein OpenData-Projekt für den Tourismusstandort Deutschland der Deutschen
Zentrale für Tourismus e.V. - DZT (gemeinsam mit den
Landestourismusorganisationen und den Magic Cities) und die Abbildung dieser Daten im DZT-
Knowledge-Graph wurde bzw. wird gefördert.
Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der institutionellen Förderung der DZT
durch den Bund. Die institutionelle Förderung der DZT, die im Ausland für das
Reiseland Deutschland wirbt, verteilt sich wie folgt:
Gesamt 2021 2022 2023
123,1 Millionen 44,5 Millionen 39,1 Millionen 40, 1 Millionen
Angaben in Euro
Im Rahmen des Förderprogramms Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM):
Jahre Projekt Förderhöhe in Euro
2022 bis 2024 NekoS - GEOSTALOVR / SiPuL - Simulationsgestützte
Planung für eine menschzentrierte urbane Logistik
220.000,00
2022 bis 2024 NekoS - GEOSTALOVR / VR-GEO - VR
Visualisierungskomponente für Geodesign
268.375,00
2019 bis 2021 Netzwerk zur Entwicklung demographiebasierter
Informationssysteme für die regionale Mobilität (DEMOBIS)
224.000,00
2020 bis 2022 DEMOBIS - MobilityAgent / Selbstlernende
Mobilitätsagenten zur nutzeroptimierten Realisierung intermodaler
Beförderungsbedarfe mittels integrierter Mobilitäts- und
City-Plattform
148.858,00
2021 bis 2023 DEMOBIS - REMOBIAS / Visualisierung und
Interaktionslogik für seniorengerechten, digitalen
Mobilitätsassistenten
172.389,00
2021 bis 2023 DEMOBIS - REMOBIAS / Entwicklung eines
universellen Schnittstellenmoduls zur Integration der Partner- und
Drittdienste zu einem zielgruppenspezifischen
Gesamtsystem
82.277,00
2021 bis 2023 DEMOBIS - REMOBIAS / Zielgruppenspezifische
Entwicklung von intermodalen und kontextsensitiven
Reiseketten
202.242,00
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Im Rahmen der Förderinitiative mFUND:
Jahre Projekt Förderhöhe in Euro
2018 bis 2021 OCROSS – Open Data Crowd Sensing Service für die
einfache Fusion annotierter und schwarmbasierter
Massendaten
1.127.591,00
Jahre Projekt Förderhöhe in Euro
2021 bis 2023 MIAAS – Entwicklung einer europäischen Open-Source-
Plattform zur Entscheidungsfindung mit Mobilitätsdaten
387.046,00
2021 bis 2022 FerienfürsKlima – Mit Bus & Bahn zu Unterkünften in
ländlichen touristischen Regionen
94.138,74
2022 bis 2023 KITS – KI-basierte Optimierung von Taxi Services 52.426,19
2022 bis 2025 MoveToLausitz – Mobilitätsunterstützung mittels
datenbasierter Verkehrslenkung sowie alternativer Angebote für
die touristische Mobilität in der Lausitz
576.694,36
2023 bis 2024 KI-IDENT – Machbarkeitsstudie zur KI-gestützten
Identifikation von neuralgischen Punkten in Verkehrsnetzen
basierend auf Verkehrsflussdaten von Versorgungsverkehren
93.889,16
2023 bis 2024 KDW – (Inter-) Kommunale Datenwerke:
Konzeptionierung, Evaluierung und Umsetzung einer kommunalen
Data Sharing Plattform
211.998,13
2023 bis 2025 diGuRaL – Digitale Gestaltung des urbanen Raums
(Leipzig)
201.259,70
Im Rahmen der Förderinitiative Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme:
Jahre Projekt Förderhöhe in Euro
1. Januar 2019 bis
30. Juni 2021
Ib-1 Geodatenbasierte Ergänzung der ÖPNV-
Fahrplanauskunft
103.620,00
1. Juli 2018 bis
30. September 2021
Umfassende Verfügbarmachung von Daten (Business
Intelligence) und eine Harmonisierung der Daten aus den
unterschiedlichen Systemen
410.978,00
1. Oktober 2018 bis
30. September 2021
Ertüchtigung des stadtweiten Verkehrs-Datennetzwerkes 900.000,00
1. Dezember 2018 bis
30. September 2021
Datendrehscheibe Mobilitäts- und Umweltdaten 474.296,00
1. Oktober 2018 bis
30. September 2021
Erhebung, Bereitstellung u. Nutzung von Umwelt- und
Meteorologie-Daten in Heidelberg
45.677,00
1. Januar 2019 bis
31. März 2022
Einkauf digitaler Reisezeitinformationen als Grundlage
für die Planung, Auslösung und Evaluierung von
umweltsensitiven Verkehrssteuerungsstrategien im
Individualverkehr und ÖPNV
80.000,00
1. Januar 2019 bis
30. Juni 2022
Konzeption und technische Implementierung einer Big-
Data-Plattform im VRN
422.535,00
1. Oktober 2018 bis
31. Juli 2022
Einrichtung eines digitalen Mobilitätsportals 178.110,00
1. November 2020 bis
31. Oktober 2022
Deutschlandweite Echtzeitdaten; RegioCluster Süd 304.883,00
1. November 2020 bis
31. Oktober 2022
Deutschlandweite Echtzeitdaten; RegioCluster Nord 280.367,00
1. September 2018 bis
30. Juni 2023
Einrichtung einer Datenschnittstelle inkl.
Kommunikationsserver zu den Betriebsservern der Stadt, des Landes
und den Verkehrsbetrieben
144.200,00
1. Januar 2019 bis
31. Dezember 2023
Digitale, intelligente Vernetzung verschiedener
Datenquellen zur Analyse und Visualisierung des Stuttgarter
Stadtverkehrs
3.100.000,00
1. November 2022 bis
31. Dezember 2023
Digitalisierung der Verkehrssysteme in der Gemeinde
Michendorf
62.010,00
Jahre Projekt Förderhöhe in Euro
1. Mai 2021 bis
30. April 2024
Entwicklung des "Digitalen Ich" als Voraussetzung für
individualisierte Produkt- und Informationsangebote
604.358,00
1. Dezember 2022 bis
30. Juni 2024
Weiterentwicklung eines regionalen Verkehrsmodells zur
Entwicklung und objektiven Bewertung von
verkehrsträgerübergreifenden Verkehrsprojekten
243.826,00
1. September 2019 bis
31. Dezember 2024
Erstellung einer Mobilitätsdatendrehscheibe zur
Verknüpfung multimodaler Mobilitätsdaten und Verknüpfung der
Beauskunftung der Daten
1.678.027,00
1. November 2022 bis
31. Dezember 2024
Digital Information Broker - Zentrale Datendrehscheibe
für digitale Fahrgastinformation in Echtzeit
1.440.400,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Mobilitäts-Dashboard Dresden 1.037.725,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Effizientes, nachhaltiges und datengetriebenes
Verkehrssystem
201.500,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Deutschlandweite Echtzeitdaten – Störungsinformationen:
Zusammenführung, Konsolidierung und Bereitstellung an
die Mobilithek – Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
(RMV)
493.610,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Deutschlandweite Echtzeitdaten - Störungsinformationen:
Zusammenführung, Konsolidierung und Bereitstellung an
die Mobilithek – Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
GmbH (VBN)
406.105,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Anbindung der Multimodalen Datendrehscheibe NRW
an die Kundeninformationssysteme des Verkehrsverbund
Rhein-Sieg
156.000,00
1. Januar 2023 bis
31. Dezember 2024
Einführung eines Mobilitätsdashboards in der Stadt Düren 215.345,00
6. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 Projekte zur
Entwicklung sogenannter Recommender-Systeme zwecks Steuerung von
Besucherströmen gefördert, mit denen sowohl das Kundenerlebnis als
auch die Umweltverträglichkeit des Tourismus erhöht werden kann, und
wenn ja, welche (bitte nach Jahren, Projekt und Förderhöhe
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) fördert mit dem Projekt AIR die Entwicklung eines
AI-basierten Recommenders für nachhaltigen Tourismus mit einer Laufzeit
vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 mit folgenden Mitteln in Euro.
Insgesamt 2022 2023 2024
2.947.520,29 1.032.626,58 1.010.166,56 904.727,15
7. Hat die Bundesregierung allein oder zusammen mit den Ländern in den
Jahren 2021 bis 2023 Maßnahmen zur Verbesserung des
Wissenstransfers aus der Forschung zu den touristischen Unternehmen im Bereich der
künstlichen Intelligenz ergriffen, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren
und Art der Maßnahme aufschlüsseln)?
Das bundesweite Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren trägt mit seinen
Angeboten zur Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen
(KMU) im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) maßgeblich zum
Wissenstransfer aus der Forschung zu KMU bei. Der Großteil der seit 2021 gestarteten
29 Zentren bietet KMU, Start-ups und dem Handwerk Unterstützung bei KI-
Themen an. Einen speziellen Fokus auf touristische Unternehmen haben das
zum 1. März 2023 gestartete Mittelstand-Digital-Zentrum Rostock und das zum
1. Mai 2023 gestartete Mittelstand-Digital-Zentrum Tourismus.
8. Hat die Bundesregierung allein oder zusammen mit den Ländern in den
Jahren 2021 bis 2023 Innovationszentren gefördert, in welchen
Unternehmen gemeinsam mit Forschern und Studierenden innovative
Lösungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz im Tourismus
prototypisch umsetzen und erproben konnten (bitte nach Jahren, Empfänger und
Förderhöhe aufschlüsseln)?
9. Hat die Bundesregierung allein oder zusammen mit den Ländern in den
Jahren 2021 bis 2023 interdisziplinäre Forschungsprojekte in den
Bereichen Tourismus, Informationstechnologie bzw. künstlicher Intelligenz
gefördert, um die Abhängigkeit des Tourismussektors von insbesondere
US-amerikanischen IT-Konzernen zu reduzieren und auf die Bedürfnisse
deutscher Tourismusunternehmen und Regionen zugeschnittene
Lösungen der künstlichen Intelligenz zu entwickeln, und wenn ja, welche (bitte
nach Jahren, Projekten und Förderhöhe aufschlüsseln)?
10. Hat die Bundesregierung sonstige Fördermaßnamen ergriffen, um in den
Jahren 2021 bis 2023 deutsche Innovationsprojekte auf dem Gebiet der
künstlichen Intelligenz im Tourismus zu unterstützen, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine entsprechende Förderung in den Jahren 2021
bis 2023 vergeben.
11. Hat die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2023 Anträge auf
Förderung von Projekten auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im
Tourismus abgelehnt, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat keine solche Anträge abgelehnt.
12. Hat die Bundesregierung mit den deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden erörtert, welche Möglichkeiten für diese bestehen, um die
Rechtmäßigkeit der Anwendung künstlicher Intelligenz auf dem Gebiet des
Tourismus durch nationale oder internationale Unternehmen in
Deutschland zu kontrollieren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
13. Hat die Bundesregierung mit den deutschen
Datenschutzaufsichtsbehörden erörtert, welche Möglichkeiten für diese bestehen, um Verletzungen
der Privatsphäre zu sanktionieren, die durch nationale oder internationale
Unternehmen im Bereich des Tourismus mit Anwendungen aus dem
Bereich künstlicher Intelligenz begangen wurden, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Hält die Bundesregierung einen Regulierungsrahmen für touristische
Anwendungen der künstlichen Intelligenz auf europäischer Ebene für
erforderlich, und wenn ja, mit welchen Eckwerten?
15. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des europäischen
Rechtsetzungsverfahrens hinsichtlich der geplanten Verordnung zur künstlichen
Intelligenz dafür einsetzen, dass Verbraucher durch künstliche Intelligenz
im Bereich des Tourismus neutral informiert werden, und wenn ja,
welche Standards wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
einfordern?
16. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des europäischen
Rechtsetzungsverfahrens hinsichtlich der geplanten Verordnung zur künstlichen
Intelligenz dafür einsetzen, dass reale Wettbewerbschancen deutscher
Anbieter auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz erhalten bleiben,
und wenn ja, für welche inhaltlichen Ausgestaltung wird sich die
Bundesregierung im europäischen Rechtsetzungsverfahren diesbezüglich
einsetzen?
17. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen des europäischen
Rechtsetzungsverfahrens hinsichtlich der geplanten Verordnung zur künstlichen
Intelligenz dafür einsetzen, dass mögliche Rechtsunsicherheiten durch
Überscheidungen mit dem Digital Services Act vermieden werden, und
wenn ja, welche Klarstellungen wird die Bundesregierung im
angesprochenen Rechtsetzungsverfahren anstreben?
Die Fragen 14 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt unabhängig von einzelnen Branchen die
aktuell auf EU-Ebene verhandelte KI-Verordnung. Hierbei unterstützt die
Bundesregierung den risikobasierten Ansatz und setzt sich für einen
innovationsfreundlichen Rahmen ein, der die Grundrechte wahrt. Rechtsunsicherheiten
sollen hierbei vermieden und Abgrenzungen zu anderen Rechtsakten klar
ausgestaltet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333