Fragen zu den innerafghanischen Doha-Verhandlungen im August 2021 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7224)
der Abgeordneten Stefan Keuter, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die vorliegende Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7224 fordert nach Ansicht der Fragesteller Rückfragen heraus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie keine Kenntnisse über eine am 13. August bzw. 14. August 2021 erfolgte abschließende Einigung in den innerafghanischen Verhandlungen besitzt, wenn doch der mit ihr lange Zeit zusammenarbeitende NATO-Vertreter Stefano Pontecorvo den Untersuchungsausschuss Afghanistan des Deutschen Bundestages am 2. März 2023 über eine solche informierte (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 8 auf Bundestagsdrucksache 20/7224)?
Hat die Bundesregierung infolge der am 2. März 2023 vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages getätigten Aussagen des NATO-Vertreters Stefano Pontecorvo (siehe Frage 1) oder infolge der Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/7224 Kontakt zur NATO aufgenommen, um sich über die Hintergründe der von Stefano Pontecorvo gegenüber dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gemachten Angaben informieren zu lassen?
a) Wenn ja, was hat sie die Fragen der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7051 betreffend dazu in Erfahrung bringen können?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung infolge der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7051 Kontakt zu der die damaligen innerafghanischen Verhandlungen begleitenden Berghof-Stiftung aufgenommen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-des-auswaertigen-heiko-maas--1872798, zuletzt abgerufen am 29. Juni 2023), um sich über die Hintergründe der von Stefano Pontecorvo gegenüber dem Untersuchungsausschuss Afghanistan des Deutschen Bundestages gemachten Angaben informieren zu lassen?
Wenn ja, was hat sie, die Fragestellungen der Fraktion der AfD betreffend, dazu in Erfahrung bringen können?
Trifft die Annahme der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass NATO-Vertreter Stefano Pontecorvo mit den o. g. Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wahrheitswidrige Angaben getätigt hat?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?