Bundesparteitag der AfD in Magdeburg und Sicherheitsmaßnahmen
der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Reichardt, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Vom 28. bis 30. Juli sowie vom 4. bis 6. August 2023 plant die AfD, ihren Bundesparteitag zur Europawahl in der Messe Magdeburg abzuhalten. Gegen die Veranstaltung wurde „massiver Protest“ angekündigt (https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/protest-gegen-bundesparteitag-der-afd-in-magdeburg-formiert-sich-3649576?reduced=true). Unter anderem organisiert das sogenannte Bündnis Solidarisches Magdeburg Anreisen aus dem gesamten Bundesgebiet (https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/protest-gegen-bundesparteitag-der-afd-in-magdeburg-formiert-sich-3649576?reduced=true). Ein entsprechender Aufruf des „VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten)“ wurde bis ins militant-linksextreme Spektrum geteilt, so beispielsweise durch die Kampagne „Wir sind alle LinX!“, welche sich mit der vom Oberlandesgericht Dresden verurteilten kriminellen Vereinigung um die Linksextremistin Lina E. solidarisiert (https://twitter.com/vvn_bda/status/1676964093755023373/photo/1).
Die Fragesteller beabsichtigen, in Erfahrung zu bringen, inwiefern die Veranstaltung im Rahmen der länderübergreifenden Gefahrenabwehr ggf. mit Kräften der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts (BKA, insbesondere Abteilung Polizeilicher Staatsschutz) oder anderer Bundesstellen abgesichert wird und welche Gefahrenprognose vonseiten dieser ggf. besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Hat das Land Sachsen-Anhalt das Bundeskriminalamt oder andere Bundesstellen im Rahmen der Gefahrenabwehr ersucht, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung (bitte ausführen und erläutern)?
Wenn Frage 1 bejaht wird, werden Beamte des Bundes an den Polizeieinsätzen zum Bundesparteitag der AfD beteiligt sein, und wenn ja, welche (bitte ggf. auch hinsichtlich der Personenstärke der Einsatzkräfte ausführen)?
Wurde der Bundesparteitag der AfD im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) thematisiert, und wenn ja, wie oft?
Wenn Frage 3 bejaht wird,
a) ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit der Teilnahme linksextremer und ggf. gewaltbereiter Gruppen an den Protesten gegen den Bundesparteitag der AfD zu rechnen (bitte ausführen und erläutern), und
b) wie bewertet die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial durch linksextreme Gegenproteste für Teilnehmer und Besucher des Bundesparteitags der AfD (bitte ausführen und erläutern)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach Projekte, die mittelbar oder unmittelbar aus Mitteln von Bundesprogrammen (beispielsweise des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend) gefördert werden, zur Beteiligung an den Protesten aufrufen, und wenn ja, welche (bitte ausführen und erläutern)?