Mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern im Auswärtigen Amt
der Abgeordneten Thomas Seitz, Gerrit Huy, Petr Bystron, Jochen Haug, Kay Gottschalk, Dr. Christian Wirth, Jan Wenzel Schmidt, Uwe Schulz, Edgar Naujok, Dr. Malte Kaufmann, René Bochmann, Dietmar Friedhoff, Kay-Uwe Ziegler, Marianne Harder-Kühnel, Caroline Bachmann, Dr. Rainer Rothfuß, Thomas Dietz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut eines Artikels des „Business Insider“ vom 22. Juli 2023 (www.businessinsider.de/politik/deutschland/vetternwirtschaft-im-auswaertigen-amt-frau-eines-hochrangigen-beamten-bekam-immer-wieder-regierungsauftraege-trotz-internerkritik/), soll es im Auswärtigen Amt einen „Verdacht auf Vetternwirtschaft“ geben.
Die Frau eines Referatsleiters für Visumrecht vertritt als Rechtsanwältin Afghanen, die an der Botschaft in Islamabad Visa beantragen. Die Frau des hochrangigen Beamten erhielt außerdem Aufträge vom Auswärtigen Amt, erstellte beispielsweise ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht und soll Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter gegeben haben. Laut eigener Angaben soll sie Mitglied im Beirat der Familien- und Partnerorganisation im Auswärtigen Amt (FFD im AA) sein. Zudem wurde ihr Buch mit einer Lesung im Auswärtigen Amt und im Oktober 2022 in einer Onlineveranstaltung der vom Auswärtigen Amt gesponserten Cultures Academy beworben, außerdem fand im Februar 2023 im Restaurant des „Internationalen Clubs im Auswärtigen Amt“ (ICAA) eine Lesung zu ihrem Buch statt. Die Veranstaltung wurde von der Familien- und Partnerorganisation im Auswärtigen Amt mitorganisiert. Das Auswärtige Amt soll wiederholte interne Beschwerden über diesen möglichen Interessenkonflikt ignoriert haben (vgl. ebd.).
Bei dem hochrangigen Beamten soll es sich um einen Juristen handeln, der laut eigenen Angaben seit 2011 im Auswärtigen Amt tätig ist. Er soll lange als hochrangiger Beamter im Referat für Ausländer- und Visumrecht, langfristige Aufenthalte, migrationspolitische Grundsatzfragen gearbeitet haben. Aktuell soll er laut „Business Insider“ im Arbeitsstab Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan tätig sein (vgl. ebd.).
Seine Ehefrau ist ebenfalls promovierte Juristin und als Rechtsanwältin in Berlin auf Ausländerrecht und Internationales Familienrecht spezialisiert. In dieser Funktion, so „Business Insider“, vertritt sie auch afghanische Mandanten, die an der deutschen Botschaft in Islamabad Visa beantragt haben, und stellt für diese Anfragen an die Botschaft. Insofern überschneiden sich die beiden Arbeitsbereiche der Eheleute (vgl. ebd.).
Laut „Business Insider“ soll das Auswärtige Amt kürzlich ein Beschwerdeschreiben von Botschaftsmitarbeitern aus Islamabad erreicht haben. Die Mitarbeiter sollen bemängelt haben, dass die Rechtsanwältin durch ihren Ehemann potenziell die Möglichkeit hat, Einblicke ins interne Datensystem des Auswärtigen Amts und vertrauliche Informationen über ihre Fälle zu erlangen. Dadurch entstehe der Anschein eines Interessenkonflikts. Bereits vor ein bis zwei Jahren sollen Botschaftsmitarbeiter das Auswärtige Amt auf den Interessenkonflikt hingewiesen haben. Maßnahmen seitens des Auswärtigen Amts sollen nicht erfolgt sein (vgl. ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist es zutreffend, dass dem Auswärtigen Amt zumindest ein Beschwerdeschreiben von Botschaftsmitarbeiten aus Islamabad vorliegt, in dem der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene mögliche Interessenkonflikt bemängelt wird?
Wenn ja, wann ging die Beschwerde ein, und wann wurde ein Verfahren eingeleitet?
Zu welchem Ergebnis ist das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Prüfung gekommen, wie wurde reagiert, und welche Maßnahmen hat das Auswärtige Amt veranlasst (z. B. Ermittlungen aufgenommen, disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft bzw. veranlasst, Prüfung auf eine mögliche Strafbarkeit und ggf. Erstattung von Strafanzeigen bzw. Strafanträgen)?
Ist es zutreffend, dass sich vor ein bis zwei Jahren bereits schon einmal Botschaftsmitarbeiter an das Auswärtige Amt gewendet haben und den in der Vorbemerkung der Fragesteller erläuterten Interessenkonflikt beschrieben haben, und wenn ja, seit wann liegt dem Auswärtigen Amt dieses Beschwerde vor, wie hat das Auswärtige Amt reagiert, und welche Maßnahmen wurden seitens des Auswärtigen Amts veranlasst (z. B. Ermittlungen aufgenommen, disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft bzw. veranlasst, Prüfung auf eine mögliche Strafbarkeit und ggf. Erstattung von Strafanzeigen bzw. Strafanträgen)?
Ist es zutreffend, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Rechtsanwältin Aufträge vom Auswärtigen Amt erhalten, ein Rechtsgutachten zum afghanischen Eherecht erstellt und Onlineschulungen für Behördenmitarbeiter gegeben hat, und wenn ja, wann hat sie diese Leistungen erbracht, von wem wurden die Aufträge bewilligt, und wie hoch war die Entlohnung dieser Leistungen oder sonstige Aufwendungen durch das Auswärtige Amt?
Hat die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Rechtsanwältin noch weitere Aufträge als die in Frage 3 genannten erhalten, und wenn ja, wann hat sie diese Aufträge erhalten, von wem, und wie hoch wurden diese Leistungen honoriert und sonstige Aufwendungen erstattet?
Ist es zutreffend, dass das Auswärtige Amt das Buch der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechtsanwältin mit einer Lesung im Auswärtigen Amt beworben hat, und wenn ja, welche Geld- und Sachleistungen hat das Auswärtige Amt wann und in welcher Höhe bzw. Art an die Rechtsanwältin geleistet?
Ist es zutreffend, dass das Buch der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechtsanwältin u. a. im Oktober 2022 in einer Onlineveranstaltung der vom Auswärtigen Amt gesponserten Cultures Academy beworben wurde, und wenn ja, welche Geld- und Sachleistungen hat das Auswärtige Amt wann und in welcher Höhe bzw. Art an die Cultures Academy bzw. direkt an die Rechtsanwältin in Bezug auf diese Onlineveranstaltung geleistet?
Ist es zutreffend, dass im Februar 2023 im Restaurant des „Internationalen Clubs im Auswärtigen Amt“ (ICAA) eine Lesung zu dem Buch der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Rechtsanwältin stattgefunden hat und diese Veranstaltung von der Familien- und Partnerorganisation im Auswärtigen Amt mitorganisiert worden war, und wenn ja, welche Geld- und Sachleistungen hat das Auswärtige Amt wann und in welcher Höhe bzw. Art an die Familien- und Partnerorganisation im Auswärtigen Amt bzw. direkt an die Rechtsanwältin in Bezug auf diese Veranstaltung geleistet?
Wurden die Aufträge, die die Rechtsanwältin erhalten hat, vorher ausgeschrieben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht, und wie wurde diese Rechtsanwältin als Erbringerin der Leistungen dann bestimmt?
Wurden auf den in den Fragen 5 bis 7 genannten Veranstaltungen Einnahmen bzw. Erträge erzielt, und wenn ja, in welcher Höhe, und wohin flossen diese Einnahmen bzw. Erträge?
Hat das Auswärtige Amt seit dem 1. Oktober 2021 Personen, die mit Mitarbeitern des Auswärtigen Amts verwandt oder verheiratet sind bzw. waren, mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt (bitte Zeitpunkt und Inhalt des Auftrages sowie Besoldungsgruppe der betroffenen Mitarbeiter benennen)?