Projekt Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft in China
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung finanziert das Projekt der Entwicklungszusammenarbeit (EZ-Projekt) Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft in China – Innovation Global mit 2 292 300 Euro (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201928118-0?country=CN&project_status=running&offset=30; abgerufen am 6. Juli 2023). Durchgeführt wird das Projekt von einer in Deutschland ansässigen Nichtregierungsorganisation. Die Fragesteller interessieren sich für weiterführende Informationen zu diesem Projekt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Um welche in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisation handelt es sich, die als Durchführungsorganisation für das genannte Projekt fungiert?
Auf welche Weise kam die Beauftragung dieser Nichtregierungsorganisation mit der Projektdurchführung zustande?
Welche Kompetenzen zeichnen nach Auffassung der Bundesregierung diese Nichtregierungsorganisation mit Hinblick auf das Zielland China sowie die zu fördernden Bereiche „Rechtsstaatlichkeit“ und „Marktwirtschaft“ aus?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nicht anstelle einer Nichtregierungsorganisation ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit der Projektdurchführung im Bereich der Förderung von Marktwirtschaft beauftragt?
Für welche Maßnahmen im Rahmen des genannten Projektes sollen die Fördermittel in Höhe von 2 292 300 Euro konkret verausgabt werden?
Welche Maßnahmen, die im Rahmen des genannten Projektes durchgeführt werden, zielen auf eine Förderung der Rechtsstaatlichkeit in China ab?
Wie sind die Bundesregierung und die beauftragte Durchführungsorganisation zu dem Schluss gekommen, dass diese Maßnahmen (vgl. Frage 6) geeignet sind, die Rechtsstaatlichkeit in China zu fördern?
Wie misst und wie evaluiert die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen (vgl. Frage 6) in Bezug auf die Förderung von Rechtsstaatlichkeit in China?
Welche Maßnahmen, die im Rahmen des genannten Projektes durchgeführt werden, zielen auf eine Förderung der Marktwirtschaft in China ab?
Wie sind die Bundesregierung und die beauftragte Durchführungsorganisation zu dem Schluss gekommen, dass diese Maßnahmen (vgl. Frage 9) geeignet sind, die Marktwirtschaft in China zu fördern?
Wie misst und wie evaluiert die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen (vgl. Frage 9) in Bezug auf die Förderung von Rechtsstaatlichkeit in China?
Auf Basis welcher geeigneten und anerkannten Methoden wurden diese Maßnahmen (vgl. Fragen 6 und 9) entwickelt?
Zieht die Bundesregierung aus der Projektdurchführung, die zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, bereits ein vorläufiges Fazit, und wenn ja, welches?
Plant die Bundesregierung eine Projektfortführung über das Jahr 2023 hinaus, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Volksrepublik China nicht eigenständig in der Lage, die Rechtsstaatlichkeit und die Marktwirtschaft im Land ausreichend zu fördern, wenn die Bundesregierung diese im Rahmen des genannten EZ-Projektes als förderungswürdig betrachtet?
Kooperieren die Bundesregierung oder die Durchführungsorganisation bei der Projektplanung oder Projektdurchführung mit chinesischen Behörden, und wenn ja, wie erfolgt die Kooperation konkret?
Erhofft sich die Bundesregierung von der Projektdurchführung Impulse für die weitere Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft in China, und wenn ja, welche?