Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8170 –
Entwicklung möglicher radikaler Tendenzen innerhalb der
Klimaprotestbewegungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessiert, ob die Einflussnahme von Extremisten,
insbesondere von Linksextremisten, auf in Deutschland bekannte
Klimaprotestgruppierungen nach wie vor aus Sicht der Bundesregierung nur versucht wird (vgl.
dazu die Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/5056; die Antwort
zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1475, S. 2) oder es auch
vermehrt Anzeichen für erfolgreiche Einflussnahmen und Radikalisierungen
gibt. Wie Recherchen der „Jüdischen Allgemeinen“ ergeben haben, soll die
Klimaprotestgruppierung „Fridays for Future International“ immer wieder mit
israelfeindlichen Beiträgen aufgefallen sein (
www.juedische-allgemeine.de/
politik/tweets-gegen-israel/). Es wurden Palästinensische Terroristen von der
Gruppe auf Twitter u. a. als „Märtyrer“ bezeichnet, die Klimabewegung stehe
„geschlossen an der Seite der Palästinenser und des palästinensischen
Widerstandes“, twitterte der Account von „Fridays for Future International“ im
Januar. Dazu der Terror-Schlachtruf „Yallah Intifada!“ (ebd.).
„Fridays for Future“ Deutschland distanzierte sich damals von den Posts und
bezeichnete sie als antisemitisch (ebd.). Der Aktivist Hasan Ö. aus Rheinland-
Pfalz war laut der „Jüdischen Allgemeinen“ in der internationalen Gruppe
besonders aktiv und setzte sich immer wieder dafür ein, israelfeindliche Posts
abzusetzen (ebenda,
www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/fridays-
forfuture-so-unterwandern-israel-hasser-die-klima-gruppe-84908596.bild.html).
Erst Anfang 2023 wurde er u. a. wegen Antisemitismus aus dieser
Gruppierung ausgeschlossen (ebd.). Aktivisten von „Fridays for Future International“
sollen sich inzwischen darauf verständigt haben, nicht mehr ständig zu Israel
und anderen kontroversen Themen zu twittern. Aber: „Zum Nahost-Konflikt
wird immer noch verhältnismäßig häufig getwittert“, stellt die „Jüdische
Allgemeine“ fest (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8339
20. Wahlperiode 13.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 12. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach einem Bericht des Magazins „Cicero“ sollen sich einige deutsche
Ortsgruppen von „Fridays for Future“ mit anti-israelischen Positionen
gemeinmachen (
www.cicero.de/innenpolitik/fridays-for-future-und-antisemitismus-lu
isa-neubauer-hat-nichts-hinzuzufugen). Auf der Bremer Klimademonstration
im letzten September 2022 habe ein Mitglied der Gruppe „Palästina spricht“
gesprochen, die der antisemitischen BDS-Bewegung (Boycott, Divestment,
Sanctions) nahesteht, was Fridays for Future Bremen mit den folgenden
Worten rechtfertigte: „Fridays for Future ist eine antikoloniale und internationale
Bewegung. […] Als Ortsgruppe schließen wir uns klar dem internationalen
Konsens der Bewegung an, welcher ganz eindeutig auch Palästina in seine
antikoloniale Solidarität mit einbezieht.“ Das deutsche Gesicht von Fridays for
Future, Luisa Neubauer, distanzierte sich von solchen Positionen (ebd.).
Diese Bremer Ortsgruppe hat sich inzwischen aufgelöst (
www.rnd.de/pano
rama/fridays-for-future-bremer-ortsgruppe-loest-sich-auf-antisemitismusvor
wuerfe-WTMY2DUOGRIVTLJSRX7PEB4ZWQ.html). Interessant ist nach
Auffassung der Fragesteller dabei die folgende Kritik an „Fridays for Future
Deutschland“ (ebd.):
„Das ‚for Future‘ sei für die Bremer Ortsgruppe immer mehr als nur das
Reden von Klimaschutz und dem 1,5-Grad-Ziel gewesen: ‚Letztendlich muss der
Kampf für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit mit feministischen, queeren,
antikapitalistischen, antirassistischen und antikolonialen Befreiungskämpfen
zusammengeführt werden‘.“
Aufgrund dieses Gebarens der Ortsgruppe stellt sich den Fragestellern die
naheliegende Frage, inwieweit es eben auch namhaften Extremismus und
Antisemitismus von links innerhalb der Klimaaktivistengruppierungen in
Deutschland gegeben hat oder immer noch gibt. Wenn eine Ortsgruppe im Namen des
deutschen Ablegers von Fridays for Future entsprechende Post an die
Öffentlichkeit versendet, ist aus Sicht der Fragesteller eine erfolgreiche
Einflussnahme von Linksextremisten mit antiisraelischen Positionen eben an dieser Stelle
erfolgt und nicht lediglich versucht worden.
Im Hinblick auf die „Letzte Generation“ bewegen sich Mitglieder durch ihre
Äußerungen nach Auffassung der Fragesteller jedenfalls deutlich im
extremistischen Bereich: Nach Presseberichten soll beispielsweise ein Mitglied in einer
internen Chatgruppe der „Letzten Generation“ mit 70 Mitgliedern im
Zusammenhang mit der Räumung von Lützerath eine Sprengstoffbeschaffung
andiskutiert und einen Bezug im Darknet in Aussicht gestellt haben (er schreibt:
„Wer von euch kennt sich mit Sprengstoff aus? [...] Sonst kauf ich welchen im
Darknet“) (zuerst abrufbar unter: apollo-news.net/letzte-generation-diskutiert
e-sprengstoff-beschaffung-und-anschlaege-auf-politiker/; siehe auch
www.tich
yseinblick.de/gastbeitrag/letzte-generation-mitglieder-wollten-sprengstoff-bes
chaffen/; jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/letzte-generation-terror/).
Im gleichen Chat spricht ein anderes Mitglied über Mordphantasien (ebd.).
Alle möglichen extremistischen Äußerungen innerhalb dieser Chats wurden
darüber hinaus bereits kürzlich in der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/7953 (siehe dortige Vorbemerkung der Fragesteller) dargelegt.
1. Sieht die Bundesregierung Anzeichen für eine Radikalisierung bestimmter
Klimaprotestgruppierungen in Deutschland, insbesondere auch in Bezug
auf antisemitische bis israelfeindliche Tendenzen, und wenn ja,
hinsichtlich welcher konkreten Gruppierung, und aufgrund welcher Ereignisse
(bitte differenziert ausführen)?
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts der Äußerungen
von „Fridays for Future International“ zu einer möglichen
Einflussnahme von Extremisten beim deutschen Ableger?
b) Sind der Bundesregierung im Jahr 2023 bestimmte Ortsgruppen oder
ehemalige Ortsgruppen von „Fridays for Future Deutschland“ in
Bezug auf das mögliche Vorliegen oder aktive Vertreten von
extremistischen Strömungen bekannt, und wenn ja, welche sind dies (bitte keine
Verweise auf vorherige Antworten oder Antworten im Rahmen einer
Zusammenfassung durch die Bundesregierung)?
c) Grenzt sich die Gruppierung „Letzte Generation“ nach Ansicht der
Bundesregierung noch in glaubhafter Form von extremistischen
Strömungen ab, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
diese Bewertung?
Die Fragen 1 bis 1c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Informationen und wertet diese aus, beispielsweise auch zu
Einflussbemühungen von Linksextremisten auf die Klimabewegung sowie etwaige
linksextremistisch motivierte Radikalisierungstendenzen. Eine öffentliche Einschätzung
bzw. eine Stellungnahme zu einzelnen Organisationen nimmt das BfV auf
dieser Grundlage im jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vor.
Gewaltorientierte Linksextremisten versuchen mithilfe von Aktionsbündnissen,
Einfluss auf Akteure der Klimabewegung zu nehmen. Eine maßgebliche Rolle
kommt dabei dem von der „Interventionistischen Linken“ (IL) beeinflussten
Bündnis „Ende Gelände“ (EG) zu, das unter anderem bei der Initiierung von
sogenannten „Massenaktionen zivilen Ungehorsams“, wie beispielsweise
zuletzt vom 9. bis 15. August 2022 in Hamburg aus Protest gegen den Ausbau
fossiler Energieträger, in Erscheinung tritt.
Zudem beteiligt sich das Bündnis an themenspezifischen Aktionstagen und
mobilisiert für Protestveranstaltungen im Kontext der Klimabewegung. „Ende
Gelände“ positioniert sich in dem Bündnis zurechenbaren Veröffentlichungen
antikapitalistisch und plädiert darin zudem für eine vollständige Abschaffung der
Polizei und weiterer Exekutivorgane. Zudem schloss „Ende Gelände“ auch
Sabotagehandlungen als mögliche Aktionsform zuletzt nicht mehr aus.
Nach sorgfältiger Prüfung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs mit den
Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung des BfV kann eine darüberhinausgehende Beauskunftung im Sinne
der Fragestellung zu den Gruppierungen „Fridays für Future Deutschland“,
„Fridays for Future International“ und „Letzte Generation“, über die im
Verfassungsschutzbericht nicht berichtet wird, nicht erfolgen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung
unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz
der wehrhaften Demokratie und die Bedeutung der betroffenen
Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so
sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Durch die öffentliche Einschätzung oder eine Stellungnahme zum
Beobachtungsstatus einer Organisation, über die nicht in den
Verfassungsschutzberichten des Bundes berichtet wird, könnten Rückschlüsse auf den
Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen
werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus dieser Beantwortung keine Rückschlüsse
auf eine Beobachtung der angefragten Organisation gezogen werden können.
Die vorgenommene Abwägung gilt sowohl für den Fall einer ansonsten zu
erteilenden positiven wie negativen Auskunft. Im Übrigen kommentiert die
Bundesregierung Äußerungen Dritter nicht.
2. Sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Vorbemerkung der
Fragesteller einen weiteren aktiven Aufklärungs- und Analysebedarf in
Bezug auf die Rolle der Einflussnahme von Extremisten und
Linksextremisten bei Klimaprotestbewegungen, und wenn ja, bei welchen
Gruppierungen, und mit welcher Dringlichkeit?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das aktuelle Personenpotenzial,
ggf. extremistische Personenpotenzial hinsichtlich der jeweiligen
Organisations- und Führungsmannschaften von in Deutschland aktiven
Klimaprotestgruppierungen, und wenn ja, wie fallen diese in Bezug auf die
jeweilige Gruppierung aus?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verfassungsschutzbehörden sammeln Informationen über
verfassungsfeindliche Bestrebungen und werten diese aus. Im Zuge dessen nehmen sie sehr
aufmerksam Phänomene, Gruppierungen und Einzelpersonen in den Blick, bei
denen tatsächliche Anhaltspunkte dafürsprechen, dass ihre Verhaltensweisen
darauf gerichtet sind, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu
setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich
zu beeinträchtigen. Hierunter fallen auch Informationen über eventuelle
extremistische Einflüsse auf Protestbewegungen im Rahmen des Klimaschutzes. In
diesem Zusammenhang ist das Bündnis „Ende Gelände“ eine von der
linksextremistischen „Interventionistischen Linken“ beeinflusste Gruppierung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, die als Gefährder
oder Relevante Personen den Klimaprotestgruppierungen zuzuordnen
sind, und wenn ja, wie haben sich diese Zahlen in den jeweiligen
Phänomenbereichen bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stichtag: 1. August 2023) im
Vergleich zum Vorjahr entwickelt (es wird nicht nach einer konkreten
Zuordnung gefragt)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass die
Frage aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form –
beantwortet werden kann. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten
Geheimhaltungsinteressen zurück. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr
grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder
Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität liegt
dementsprechend alleinig in der Kompetenz der örtlich zuständigen
Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als
Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und
verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll dem Betroffenen aus polizeitaktischen
Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht
durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des
zum Teil kleinen Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten
Informationen geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/
relevante Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das
polizeitaktische Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen
sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu
gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne
Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des
Bundeskriminalamtes, aber auch der Polizeien der Länder, möglich. Dies
würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen.
Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die
eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu
Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten
Personen hinausgehen, einschließlich der Zuordnung des Personenpotentials zu
einzelnen Gruppierungen oder Themenfeldern sowie Differenzierungen zum
Beispiel nach Alter, Geschlecht oder Inhaftierung, keine Stellung.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung
ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei
Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der
Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von
Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl
nicht in Kauf genommen werden.
5. Wie viele Sachverhalte in Bezug auf Handlungen (Anschläge, bzw.
Protestaktionen) durch Klimaaktivisten wurden im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) bisher im Jahr 2023 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum thematisiert (bitte nach Angriffsziel oder
geplantem Angriffsziel, Anzahl der Täter sowie der Organisation bzw.
Gruppierung aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. August 2023 wurden 163 Handlungen
durch Klimaaktivisten im GETZ thematisiert. Vom 1. Januar 2022 bis 31.
August 2022 wurden 49 Handlungen durch Klimaaktivisten im GETZ
thematisiert.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage aufgrund
entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht
in eingestufter Form, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und
Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden, im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind.
Eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung könnte in ihrer Gesamtschau
konkrete Rückschlüsse auf die im GETZ bearbeiteten Sachverhaltskomplexe,
Personen, den Aufklärungsbedarf oder den einzelnen Erkenntnis- und
Bewertungsstand der Sicherheitsbehörden sowie ihre generelle Arbeitsweise
ermöglichen – gerade auch vor dem Hintergrund der hohen medialen Präsenz der
Ereignisse im Kontext von Klimaprotestbewegungen. Dadurch würden
spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik, Zusammenarbeit
und den konkreten operativen Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis zugänglich gemacht.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter
Verschlusssachen (VS)-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens kann unter keinen Umständen hingenommen werden.
In diesem Zusammenhang kommt im vorliegenden – ein grenzüberschreitendes
Phänomen wie die Klimabewegung in den Fokus nehmenden − Fall
erschwerend hinzu, dass die durch die Beantwortung dieser Fragen möglicherweise
erlangten Kenntnisse zu Arbeitsweise und Bewertungsstand der
Sicherheitsbehörden auch im Ausland einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich
würden. Es könnte damit ausländischen Akteuren ermöglicht werden,
Abwehrstrategien gegen Methoden der Bundessicherheitsbehörden zu entwickeln.
Insgesamt könnte dies einen erheblichen Nachteil für die wirksame
Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
6. Wie hat sich die bundesweite Anzahl von Straftaten im Jahr 2023, die von
Klimaaktivisten bisher verübt worden, sind (Stichtag: 1. August 2023)
entwickelt (bitte nach Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
Die Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität aus dem laufenden Jahr
2023 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- bzw.
Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen.
Da Klimaaktivisten zuzurechnende Straftaten nicht automatisiert generiert
werden können, werden hilfsweise die Fallzahlen der Straftaten mit Nennung des
Unterthemenfeldes „Klima“ zur Verfügung gestellt. Eine diesbezügliche
Recherche für das Jahr 2023 (Abfragedatum: 1. August 2023) ergab
nachstehendes Ergebnis:
Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Klima“:
2023
Körperverletzungen 57
Brandstiftungen 21
Sprengstoffdelikte 0
Landfriedensbruch 8
Gef. Eingriff 19
Raub 1
Widerstandsdelikte 23
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 129
Sachbeschädigungen 372
Nötigung/Bedrohung 271
Propagandadelikte 6
Verwenden von Kennz. 6
Volksverhetzung 16
Verst gg VersG 105
Andere Straftaten
(Aufschlüsselung s. u.)
245
Gesamtsumme 1.144
Andere Straftaten
2023
Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 45
Androh. v. Straftat. § 126 StGB 14
Beleidigung §§ 185 bis 188 StGB 41
Diebstahl §§ 242 bis 248a StGB 22
Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 40
Übrige Delikte 83
Summe Andere Straftaten (1.18) 245
Für die aufgeführten Deliktsbereiche zeichnet sich – mit Ausnahme der
Widerstands- und Sprengstoffdelikte – im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
(Stichtag: 1. August 2022) ein Anstieg der Fallzahlen ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333