Versorgung mit drahtlosen Netzzugangspunkten (WLAN) auf Bahnhöfen und in Zügen der im Bundeseigentum stehenden Deutschen Bahn
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Barbara Lenk, Edgar Naujok, Steffen Janich, Beatrix von Storch, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die vorherige Bundesregierung gab im Jahr 2018 an, sie werde „Gigabit-Netze in alle Regionen bringen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 19. Legislaturperiode, Zeile 352 www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1) und bis 2022 alle Bahnhöfe und alle Züge der Deutschen Bahn AG mit „freiem WLAN“ (ebd., Zeile 355) ausstatten. Nach persönlicher Erfahrung der Fragesteller ist das bislang nicht, auch nicht näherungsweise, geschehen.
Die im Eigentum des Bundes stehende Deutsche Bahn AG gibt weiterhin an, dass in der 1. Klasse der ICE-Züge das „Anschauen von kurzen Video- und Musikstreams“ möglich sei (www.bahn.de/service/ueber-uns/inside-bahn/tippstricks/wifionice-wlan-ice-login). Für die 2. Klasse fehlt diese Angabe. Internetzugänge seien in allen ICE und „immer mehr Intercity-Zügen“ verfügbar (ebd.).
Den Fragestellern ist bekannt, dass die Verbindung mit einem drahtlosen lokalen Netzzugangspunkt noch nichts über die Verbindung zu Diensten im Netz aussagt: Bei der WLAN-Versorgung im Tunnel besteht „[…] allerdings keine Verbindung zum Internet. Der Internetzugang, den Sie über WLAN nutzen können, steht in Tunneln nur dann zur Verfügung, wenn die Mobilfunkanbieter diesen Tunnel mit Funktechnik versorgen“ (ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher auch dafür, ob aus Sicht der Endnutzer entsprechende Qualitätsparameter festgelegt worden sind oder es entsprechende Planungen gibt.
In der Antwort auf die Schriftliche Frage 162 auf Bundestagsdrucksache 20/6390 äußerte die Bundesregierung jedenfalls, dass sie keinerlei „Messungen an WLAN-Netzen in den Zügen und auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG durchgeführt“ habe. Die Fragesteller haben Zweifel, ob sich auf diese Weise ein leistungsfähige Netzversorgung sicherstellen lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung aktuelle, konkretere Pläne hinsichtlich der Verfügbarkeit von drahtlosen Netzzugangspunkten in Zügen und auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn, die über die Pläne auf den S. 45 bis 48 in der Gigabitstrategie der Bundesregierung vom 13. Juli 2022 (Bundestagsdrucksache 20/2775) hinausgehen, und wenn ja, wie sehen die Pläne aus?
Was sind die Gründe dafür, dass die Ziele von 2018, alle Züge und alle Bahnhöfe mit „freiem WLAN“ auszustatten, bislang nicht realisiert wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Betreibt die Deutsche Bahn eigene 5G-Funkzellen?
a) Wenn ja, wie viele, und an welchen Orten?
b) Wenn nein, gibt es entsprechende Planungen, und welche sind das?
c) Aus welchen Gründen bestehen ggf. entsprechenden Planungen, oder aus welchen Gründen nicht?
Hat die Deutsche Bahn Drittanbieter mit der Installation von 5G-Funkzellen zur Nutzung durch die Kunden der Deutschen Bahn oder für das eigene Angebot beauftragt?
a) Wenn ja, in welchen Fällen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Bahnhöfe der Deutschen Bahn sind im dritten Quartal des Jahres 2023 mit „freiem WLAN“ ausgestattet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie viele Regionalverkehrszüge (z. B. Regionalexpress, Regionalbahn) und Nahverkehrszüge (z. B. S-Bahn) der Deutschen Bahn, sind im dritten Quartal des Jahres 2023 mit kostenlosen drahtlosen öffentlichen Netzzugangspunkten („freiem WLAN“, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) ausgestattet?
Setzt die Deutsche Bahn bei den drahtlosen Netzzugangspunkten den Verschlüsselungsstandard WPA3 und für Zugangspunkte, zu denen sich ohne Kennwort eine Verbindung herstellen lässt, den Standard Opportunistic Wireless Encryption (OWE) ein?
a) Bei wie vielen Zugangspunkten ist das ggf. anteilig ungefähr der Fall?
b) Gibt es ggf. Planungen für den Einsatz oder Ausbau dieser Standards, und wenn ja, welche sind das, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Deutsche Bahn Qualitätsparameter hinsichtlich der den Endnutzern zur Verfügung stehenden Bandbreite bei der Nutzung der drahtlosen Netzzugangspunkten festgelegt, die mindestens erfüllt werden sollen?
a) Wenn ja, welche Parameter sind das?
b) Wenn nein, plant die Deutsche Bahn Entsprechendes, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Deutsche Bahn Qualitätsparameter hinsichtlich der durchschnittlichen Verzögerung und über die meiste Zeit zu unterschreitenden Verzögerung bei der Nutzung der drahtlosen Netzzugangspunkten festgelegt, die mindestens erfüllt werden müssen?
a) Wenn ja, welche Parameter sind das?
b) Wenn nein, plant die Deutsche Bahn Entsprechendes, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Deutsche Bahn Qualitätsparameter für die Varianz in der Laufzeit der einzelnen Datenpakete bei der Nutzung der drahtlosen Netzzugangspunkten festgelegt, die mindestens erfüllt werden sollen?
a) Wenn ja, welche Parameter sind das?
b) Wenn nein, plant die Deutsche Bahn Entsprechendes, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung anders als bisher (Antwort auf die Schriftliche Frage 162 auf Bundestagsdrucksache 20/6390) Messungen der Leistungsparameter an den drahtlosen Netzzugangspunkten der Deutschen Bahn aus Sicht von Endnutzern?
a) Wenn ja, auf welche Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist die Deutsche Bahn im Sinne der Gigabitstrategie der Bundesregierung ein „Akteur“, von dem „Erkenntnisse und Messdaten“ (Gigabitstrategie der Bundesregierung, S. 23) beschafft werden sollen?
Wie viel Prozent der regelmäßig von ICE- und Intercity-Zügen befahrenen Tunnelstrecke haben die Mobilfunkanbieter nach Kenntnis der Deutschen Bahn mit Funktechnik versorgt?