An die Subvariante Omikron XBB.1.5 angepasste Corona-Impfstoffe
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Martin Reichardt, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Frank Rinck und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ab dem 18. September 2023 sollen laut dem Apothekerverband Nordrhein an die Subvariante Omikron XBB.1.5 angepasste Corona-Impfstoffe in den Arztpraxen erhältlich sein. Diese seien zuvor bei Apotheken zu bestellen, die ihrerseits ihre entsprechenden Bestellungen bis 12. September 2023 bei pharmazeutischen Großhändlern abgeben können (www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-schutzmasken-herbst-dahmen-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Treffen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Daten zu, gelten sie bundesweit, und wenn nein, wie stellt sich die Situation aus Sicht der Bundesregierung dar?
Werden Arztpraxen über Apotheken und Großhandlungen auch nach den genannten Daten noch neu angepasste Corona-Impfstoffe erhalten können, und wenn ja, ab wann beziehungsweise bis wann, wie viel, und wie lange?
Beschafft die Bundesregierung oder beschafft die EU am Vertriebsweg über Großhandel und Apotheken vorbei derartige Impfstoffe?
Sind von Seiten der Bundesregierung Impfungen zum Beispiel über die Bundeswehr oder andere öffentliche Einrichtungen geplant?
Was geschieht mit den bereits ausgelieferten, noch nicht angepassten Impfstoffen? Können oder sollen sie weiterverwendet werden, und wenn dem nicht so ist, welche Mengen mit welchem Warenwert müssten vernichtet werden, wer trüge die Kosten?