Sachstand zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei – Stand: Anfang September 2023
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Auskunft der Bundesregierung führte die Bundespolizei seit November 2020 eine zunächst einjährige Anwendererprobung von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) an drei Bundespolizeiinspektionen (Berlin-Ostbahnhof, Kaiserslautern, Frankfurt am Main) durch (Bundestagsdrucksache 20/6508).
Im November 2021 wurde dann die Anwendererprobung zunächst für sechs Monate unter Beibehaltung der bisherigen Rahmenbedingungen zur Verfestigung der Datenbasis verlängert (ebd.).
Im Mai 2022 erfolgte eine erneute Verlängerung zur weiteren Verfestigung der Datenbasis und aufgrund technischer Weiterentwicklung (neues DEIG-Modell Taser) unter Ausweitung der Erprobung auf die Bundespolizeiinspektion Berlin-Hauptbahnhof (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie oft wurden inzwischen Distanz-Elektroimpulsgeräte von der Bundespolizei im Rahmen der Erprobung tatsächlich eingesetzt (bitte auch nach den verschiedenen Erprobungsphasen und eingesetzten DEIG-Typen aufschlüsseln)?
Zu welchen Ergebnissen kommt der jüngste Erprobungsbericht im Hinblick auf die Eignung und Wirksamkeit der DEIG, und wann wurde dieser fertiggestellt?
Rechnet die Bundesregierung mit einer weiteren Verlängerung der Erprobungsphase, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wann wird die Erprobungsphase voraussichtlich abgeschlossen sein und über die Einführung von DEIG entschieden werden?
Rechnet die Bundesregierung noch mit einer Beschaffung von DEIG für die Bundespolizei in dieser Legislaturperiode?
Zu welchen Ergebnissen sind die früheren Erprobungsberichte im Hinblick auf die Eignung und Wirksamkeit von DEIG gekommen?
Enthielten der erste und zweite Erprobungsbericht Ausführungen oder Empfehlungen zu einer Verlängerung der Erprobungsphase, und wenn ja, aus welchen Gründen, und für welche vorgeschlagene Verlängerungsdauer (bitte den genauen Wortlaut und die genauen Zeitpunkte der Fertigstellung dieser Berichte wiedergeben)?
Sieht die Bundesregierung in der bisher immer noch fehlenden Serienausstattung der Bundespolizei mit DEIG als Einsatzmittel Nachteile im Vergleich zu den Polizeien der Länder, was den Schutz der Polizeivollzugsbeamten betrifft, und wie begründet sie ihre Sichtweise (vgl. www.rnd.de/politik/taser-einsatz-steigt-um-65-prozent-alle-bundeslaender-in-der-uebersicht-BX57J4LQB5C4LNJJOD7VVV5CZE.html)?
Welche durchschnittliche Erprobungsdauer bei vergleichbaren Einsatzmitteln ist der Bundesregierung bekannt (z. B. bei Einführung einer neuen Dienstwaffe oder einer Schutzweste)?
Gibt es grundsätzliche Bedenken seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Einführung von DEIG, und wenn ja, wie äußern sich diese?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Nachfragen der Bundespolizei zum Sachstand der Einführung, und wenn ja, wie viele, und in welchen Zeiträumen (bitte Nachfragen von Leitungsebenen gesondert aufschlüsseln)?