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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Äußerungen der Bundesregierung zu Bedingungen des Zusammenlebens von "Völkern und Stämmen" und der Entwicklung "homogener Staaten"

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.10.2023

Aktualisiert

19.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/834213.09.2023

Äußerungen der Bundesregierung zu Bedingungen des Zusammenlebens von „Völkern und Stämmen“ und der Entwicklung „homogener Staaten“

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Roger Beckamp, Stefan Keuter, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung äußerte in Person der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Grenzen „in Afrika“ seien nicht „nach dem Kriterium, ob Völker und Stämme zusammenleben und ob sich daraus homogene Staaten entwickeln können“ gezogen worden (www.bundesregierung.de/breg-de/bundeskanzler/afrikas-wohl-liegt-in-deutschem-interesse-605502). Durch die sprachliche Struktur des Satzes verstehen die Fragesteller die Aussage so, dass die Bundesregierung eine Grenzziehung anhand des Kriteriums der Volks- und Stammeszugehörigkeit für vorteilhafter befunden hätte. Sollte die Bundesregierung die Aussage entgegen der Erwartung der Fragesteller nicht auf diese Weise verstanden wissen wollen, so erbitten die Fragesteller eine plausible alternative Begründung, warum die Bundesregierung die Aussage tätigte.

Die Bundesregierung äußerte auch, dass, wer sich die „Grenzziehungen in Afrika anschaue“, „zugeben“ müsse, „dass das in vielen Fällen zumindest eine schwere Last für die heutige Entwicklung ist“ (ebd.).

Die Fragesteller würden gern mehr zu der geäußerten Ansicht, möglichen wissenschaftlichen Belegen und der Herleitung erfahren.

Weiterhin bejahte die Bundesregierung die Aussage, sie sei „in erster Linie dem deutschen Volk verpflichtet und nicht den afrikanischen Völkern“. Die Fragesteller äußern sich an anderer Stelle bereits hinreichend, ob die Bundesregierung dieser Aufgabe nachkomme. Sie möchten im Zuge dieser Kleinen Anfrage daher nur einige verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf diese Aussage an die Bundesregierung richten.

Die Antworten der Bundesregierung besitzen nach Ansicht der Fragesteller grundsätzliche Bedeutung und sind nicht bloß akademischer Natur, sondern lassen möglicherweise Rückschlüsse zu, welche Grenz- und Bevölkerungspolitik für Deutschland angebracht ist. Die Fragesteller werden die Antworten der Bundesregierung auf Widerspruchsfreiheit prüfen und daraus gegebenenfalls auch Rückschlüsse auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Handelns der Bundesregierung im In- und Ausland ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche sind die „vielen Fälle“ von „Grenzziehungen in Afrika“, die nach Ansicht der Bundesregierung „zumindest eine schwere Last für die heutige Entwicklung“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) darstellen (bitte die einzelnen die Grenzen und Anrainerstaaten auflisten)?

2

Wäre eine Grenzziehung „in Afrika“ nach „dem Kriterium, ob Völker und Stämme zusammenleben und ob sich daraus homogene Staaten entwickeln können“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Ansicht der Bundesregierung auf irgendeine Weise besser, vorteilhafter oder vorzugswürdig gewesen?

Wenn ja, welche konkreten Verbesserungen wären zu erwarten gewesen?

Wenn ja, kann die Bundesregierung Belege dafür anführen, und welche sind das?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Grenzziehung nach den genannten Kriterien auf irgendeine Weise besser, vorteilhafter oder vorzugswürdig gewesen wäre, und wenn ja, welche Belege kann die Bundesregierung dafür anführen?

3

Ist die Bundesregierung so zu verstehen, dass eine Grenzziehung anhand des Kriteriums der Volks- und Stammeszugehörigkeit ihres Erachtens auf dem afrikanischen Kontinent vorteilhafter gewesen wäre, und wenn diese Deutung der Äußerung nicht zutrifft, wie war sie tatsächlich gemeint (bitte ausführlich erläutern)?

4

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das „Zusammenleben“ von bestimmten „Völkern und Stämmen“ Probleme bereiten kann, vor dem Hintergrund, dass die „Grenzziehungen in Afrika“ damals nach Aussage der Bundesregierung heute „in vielen Fällen schwere Last für die heutige Entwicklung“ (Zitate der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) darstelle?

Wenn ja, kann die Bundesregierung Kriterien benennen, in welchen Fällen ein „Zusammenleben“ Probleme bereitet?

Wenn ja, welche „Völker und Stämme“ betrifft das?

Wenn ja, welche „Völker und Stämme“ betrifft das nicht?

Welche Staaten betrifft das?

5

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung auch in Europa „Völker und Stämme“, die nicht „zusammenleben“ können und aus denen sich „keine homogenen Staaten entwickeln“ (Zitate der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) können?

Wenn ja, welche sind das?

Wenn nein, welche wissenschaftlichen Studien liegen der Ansicht der Bundesregierung zugrunde?

6

Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Staat „homogen“?

7

Kann die Bundesregierung Vorteile und Nachteile für Staaten benennen, die „homogen“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) sind, und wenn ja, welche sind das?

8

Aus welchen Gründen suggerierte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller, dass „homogenen Staaten“ womöglich manchen Vorteil hätten, obwohl die Bundesregierung „Vielfalt als Chance“ verstanden wissen will (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/vielfalt-als-chance-einer-modernen-gesellschaft-100348)?

9

Liegt in einer Aussage, die nichtvorhandene oder mangelhafte „Homogenität“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eines Staates benennt, nach Ansicht der Bundesregierung eine „Diskriminierung“ oder „Herabsetzung“ anderer Menschen, und wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Ansicht?

10

Geht mit einer Aussage, die nichtvorhandene oder mangelhafte „Homogenität“ (Zitat der Bundesregierung, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) eines Staates als problematisch oder kritikwürdig benennt, nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung der Menschenwürdegarantie bestimmter Menschen einher?

Wenn ja, wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Ansicht?

Wenn nein, wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Ansicht?

11

Folgen aus der Bewertung der Homogenität eines Staates im Sinne der Befürwortung oder Kritik eines bestimmten Maßes von Homogenität nach Ansicht der Bundesregierung verfassungsrechtlichen Konsequenzen, und wenn ja, welche sind das?

12

Liegt in der Antwort „Exakt.“ auf die vorangehende Äußerung „Nun sind Sie in erster Linie dem deutschen Volk verpflichtet und nicht den afrikanischen Völkern…“ nach Ansicht der Bundesregierung eine Herabsetzung oder wertmäßige Unterscheidung zwischen verschiedenen Völkern oder Menschen mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

Hat die Bundesregierung ihre Ansicht zu der Frage, welchem Volk der Bundeskanzler verpflichtet ist, seit der Aussage der Bundesregierung im Jahr 2016 verändert, und wenn ja, inwiefern, und aus welchem Anlass?

13

Unterscheiden sich nach Ansicht der Bundesregierung verschiedene „Völker und Stämme“ hinsichtlich der Bereitschaft, „zusammenzuleben“, und der Sinnhaftigkeit, dass diese das Zusammenleben versuchen sollen?

Welche Belege und wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung zur Erhärtung ihrer Ansicht vor?

Wenn ja, welche Völker und Stämme sind in welcher Form betroffen?

Berlin, den 8. September 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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