Islamisten in Deutschland zum Stichtag 31. August 2023
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele extremistisch-islamistisch geprägte Personen hat die Bundesregierung Ende August 2023 (Stichtag: 31. August 2023) erfasst (bitte dazu das gewaltorientierte Personenpotenzial, also das islamistischterroristische Personenpotenzial, gesondert ausweisen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der in Frage 1 erfragten extremistisch-islamistisch (und islamistisch-terroristisch) geprägten Personen jeweils keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus welchen Herkunftsstaaten diese überwiegend stammen, oder kann sie dazu entsprechende Schätzungen abgeben?
a) Wenn nein, sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Migrationsbewegungen nach Deutschland eine Notwendigkeit zur Klärung dieser Frage, und wenn ja, welche Bedeutung misst sie ihr zu?
b) Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Klärung dieser Fragestellung (Frage 2) ergriffen, und wenn ja, welche Maßnahmen werden seit wann dazu ergriffen, und wann liegen Erkenntnisse dazu vor?
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob trotz der Regelabfrage bei den Landesämtern für Verfassungsschutz nach § 37 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) durch die jeweiligen Einbürgerungsbehörden behördlich bekannte extremistisch-islamistische Personen eingebürgert worden sind, und wenn ja, wie ist dies zu begründen?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Falle der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen mangels Rechtsgrundlage keine Regelabfragen der Einbürgerungsbehörde im Sinne von Erkenntnisabfragen über Eintragungen in polizeilichen Informationssystemen stattgefunden haben, und wenn ja, hält die Bundesregierung eine solche Abfrage für weitere behördliche Überprüfungen für sinnvoll?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur derzeitigen personellen Entwicklung der Salafistenszene, dem damit einhergehenden Gefährdungspotenzial sowie diesbezüglichen islamistischen Aktivitäten treffen?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Einflussnahme dieser Szene über Social Media (z. B. über Telegram und TikTok in Form von Predigen, die sich explizit an Jugendliche richten) in Deutschland (vgl. dazu www.n-tv.de/regionales/berlin-undbrandenburg/Bedrohung-durch-Russland-Islamisten-bei-Tiktok-article24219799.html)?
b) Wie viele Social-Media-Accounts mit dem Ziel der Beeinflussung in Deutschland lebender Menschen durch salafistische Reden und Propaganda sind der Bundesregierung bekannt?
c) Wie viele Salafisten, mit Wohnsitz in Deutschland, betreiben zu islamistischen Propagandazwecken Social-Media-Kanäle, wie hat sich deren Anzahl in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie viele der Betreiber dieser Kanäle sind der Bundesregierung namentlich bekannt?
d) Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, um die Einflussversuche der genannten Szene über Social-Media-Kanäle zu unterbinden, und wenn ja, welche?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, in den Verfassungsschutzberichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus Vergleichsgründen auch die Personengewaltpotenziale der islamistischen Szene zu beziffern, wie dies beispielsweise im Bereich des Links- oder Rechtsextremismus bereits stattfindet, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung dazu, und wird sie an der bisherigen Praxis der Nichtangabe festhalten?
Wie viele Personen werden insgesamt von den deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden jeweils als islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum Ende August 2023 eingestuft, und aus welchen Gründen haben sich diese Zahlen ggf. im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verändert?
Wie viele der in Frage 5 erfragten islamistischen Gefährder und relevanten Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum hielten sich Ende August 2023 auch tatsächlich in Deutschland auf?
a) Wie viele dieser Personen, die sich in Deutschland aufhalten, besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit (bitte wie in der Antwort zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/32229 nach Staatsangehörigkeiten sowie jeweils nach Gefährdern und relevanten Personen aufschlüsseln), und wie viele dieser Personen ohne deutscher Staatsangehörigkeit haben bereits einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt (bitte extra aufschlüsseln und in der Aufschlüsselung zwischen Gefährdern und relevanten Personen differenzieren)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu deutschen islamistischen Gefährdern und relevanten Personen im Hinblick auf ihren Migrationshintergrund bezüglich des erfragten Zeitraums (bitte zahlenmäßig nach Gefährdern und relevanten Personen aufschlüsseln)?
c) Wie viele der in der Frage 6 erfragten Gefährder und relevanten Personen befanden sich Ende August 2023 in Haft, Abschiebehaft oder unterliegen anderweitigen Freiheitsentziehungen bzw. Freiheitsbeschränkungen (bitte nach deutschen und nichtdeutschen Personenkreisen vornehmen aufschlüsseln und differenzieren)?
d) Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum wurden im Jahr 2023 (bis Ende August 2023) in welche Staaten abgeschoben (bitte in der Aufschlüsselung auch nach deren Staatsangehörigkeit differenzieren)?
e) Wie viele noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen islamistische Gefährder und relevante Personen lagen zum Stichtag 31. August 2023 vor, und wie haben sich diese Zahlen im Vergleich Vorjahreszeitraum verändert?
Wie hat sich das Personenpotenzial in Deutschland hinsichtlich der verbotenen terroristischen Vereinigung Hisbollah bis Ende August 2023 entwickelt?
Wie viele Personen sind insgesamt bis Ende August 2023 „islamistisch motiviert“ in Richtung Libyen, Syrien, Irak und der Türkei ausgereist (bitte nach jeweiligem Endzielstaat, angeschlossener islamistischer Organisation, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Staatsangehörige, die einen Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr bis Ende August 2023 im Ausland in Haft (bitte nach Staat, angeschlossener islamistischer Organisation, Geschlecht, Alter und weiteren Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Wie viele Islamisten sind in diesem Jahr bis Ende August 2023 wieder nach Deutschland aus welchen Staaten zurückgekehrt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (bitte auch nach angeschlossener islamistischer Organisation, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Wie viele Terrorzellen bzw. Netzwerke in Deutschland, die islamistisch motivierte Anschläge geplant und vorbereitet haben, sind in diesem Jahr (bis Ende August 2023) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Behörden zerschlagen worden (bitte nach Organisation, Personenzahl und geplantem Vorhaben aufschlüsseln)?
Wie hoch stufen die Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes die Gefahr eines islamistischen Terroranschlags ein, und mit welcher diesbezüglichen Entwicklungstendenz bis in das Jahr 2024 ist nach derzeitigem Wissensstand zu rechnen?
Wie viele neue Ermittlungsverfahren hat der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesgerichtshof jeweils in Bezug auf Islamisten, Rechtsextremisten und Linksextremisten bis Ende August 2023 eingeleitet (bitte nach Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten im Verfahren, Geschlecht, Staatsangehörigkeit des Beschuldigten, Status des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?