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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7884)

(insgesamt 1 Einzelfrage)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.10.2023

Aktualisiert

23.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/859829.09.2023

Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen

der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7884)

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund“ auf Bundestagsdrucksache 20/7884 zum Anlass für Nachfragen. Eine Reihe von Ressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK] – Einzelplan 09, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ] – Einzelplan 17, Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF] – Einzelplan 30) stellen keine Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bereit. Die nach Ansicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehenden Aussagen der betroffenen Bundesministerien erscheinen dabei äußerst fragwürdig. Der Einlassung des BMWK (und ähnlich des BMBF), wonach das Fehlen einer allgemeingültigen Definition einer NGO eine Auskunft unmöglich mache, trägt nicht, denn Nichtregierungsorganisationen wurden in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage von den Fragestellern als alle nichtstaatlichen Organisationen, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind, abgegrenzt (diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organization)). Die Einlassung des BMWK ist auch insofern nach Auffassung der Fragesteller unglaubwürdig, als andere Ressorts die Frage ja beantworten konnten.

Selbiges gilt für die Behauptung des BMFSFJ, nach der die Kürze der Beantwortungsfrist eine Beantwortung nicht zulasse. Wenn es zutrifft, wie vom BMWK dargelegt und nach Nummer 9.1 der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) zu § 44 Absatz 1 BHO vorgesehen, dass alle Zuwendungen des Bundes in einer Zuwendungsdatenbank eingetragen werden, so wäre ein Abruf dieser Informationen seitens des BMFSFJ jederzeit und auch kurzfristig möglich. Auch hier drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das grundgesetzlich garantierte parlamentarische Fragerecht schlicht ignoriert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen1

1

Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven NGOs unterstützte bzw. unterstützt der Bund in den Jahren 2022, 2023 und laut Regierungsentwurf 2024 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte, sofern noch nicht auf Bundestagsdrucksache 20/7884 beantwortet, titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?

Berlin, den 27. September 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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