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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Abberufung des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm durch die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

31.10.2023

Aktualisiert

16.07.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/876711.10.2023

Abberufung des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm durch die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Thomas Seitz, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Arne Schönbohm war von Februar 2016 bis Ende 2022 Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann am 7. Oktober 2022 (www.youtube.com/watch?v=dtZf-A4Qd5k) wurden dem damaligen BSI-Präsidenten Kontakte zu dem Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“, der die deutsche Cybersicherheit gefährdende Verbindungen zu Russland gehabt haben soll, vorgeworfen. Am 10. Oktober 2022 berichtete die „Bild“-Zeitung, dass die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, den Präsidenten des BSI austauschen wolle (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-boehmermann-sendung-faeser-feuert-cyber-abwehrchef-81569028.bild.html). Am 12. Oktober 2022 soll das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Arne Schönbohm verboten haben, sich in der Sache öffentlich zu äußern, mithin sich gegen die in der ZDF-Sendung erhobenen Vorwürfe zu verteidigen (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ministerium-hatte-kontakt-zuboehmermann-anwalt-wirft-faeser-komplott-vor-85328176.bild.html). Am 14. Oktober 2022 wurde Arne Schönbohm laut einem Bericht in der „Welt“ (www.welt.de/politik/deutschland/plus247490572/Faeser-Schoenbohm-Affaere-Die-verraeterische-Telefonnotiz.html) von Nancy Faesers Staatssekretär Dr. Markus Richter (Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik) angerufen und in einem gut halbstündigen Telefonat bedrängt, seinen Posten freiwillig zu räumen.

Laut der von Arne Schönbohm nach dem Telefonat angefertigten Telefonnotiz gebe es gemäß Dr. Markus Richter aus Sicht des Bundesministeriums zwei Möglichkeiten, mit der Situation umzugehen: 1. Bei Zustimmung von Arne Schönbohm sei seine Versetzung zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV), einer B6-Stelle, möglich, bei gleichzeitiger Gewährung von Zulagen, damit das bestehende B8-Niveau gewahrt bliebe (ebd.). Eine andere Stelle, die B8 besoldet ist, sei nicht verfügbar. 2. Wenn Arne Schönbohm der ersten Option nicht zustimme, werde er bei Beibehaltung der Bezüge vom Dienst freigestellt und werden Voruntersuchungen für ein erforderlichenfalls anschließendes formelles Disziplinarverfahren eröffnet, welches sich bei offenem Ausgang über mehrere Monate bis über ein Jahr hinziehen könne (ebd.). Auf die Frage Arne Schönbohms nach den konkreten Vorwürfen habe Staatssekretär Dr. Markus Richter auf die Medienberichterstattung sowie „Hinweise aus dem Parlament“ verwiesen (ebd.). Die „bisher erachteten Stellungnahmen, insbesondere zu Gleichstellung/Führungsstil etc.“ erachte Dr. Markus Richter als „hilfreich“ (ebd.). Von den beiden Optionen wüssten nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Staatssekretär Dr. Markus Richter, ein Büromitarbeiter der Bundesinnenministerin und Arne Schönbohm selbst (ebd.).

Arne Schönbohm lehnte den ihm vorgeschlagenen Wechsel an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) ab, und bat, um den Vorwürfen entgegentreten zu können, um die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst (www.zeit.de/politik/deutschland/2022-10/arne-schoenbohm-bsi-freistellung-disziplinarverfahren). Daraufhin verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser Arne Schönbohm am 18. Oktober 2022 gemäß § 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) die Führung der Dienstgeschäfte als Präsident des BSI „mit sofortiger Wirkung“ (www.tagesschau.de/inland/schoenbohm-abberufung-101.html). Hintergrund seien nicht zuletzt die in den Medien bekannten und breit diskutierten Vorwürfe. Diese hätten „das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt“ (ebd.). „Dies gelte umso mehr in der aktuellen Krisenlage hinsichtlich der russischen hybriden Kriegsführung. Die im Raum stehenden Vorwürfe beeinträchtigten auch das unerlässliche Vertrauensverhältnis der Ministerin in die Amtsführung“ (ebd.).

Gegen diese Maßnahme des BMI stellte Arne Schönbohm durch seinen Rechtsanwalt einen Eilantrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bsi-schoenbohm-abberufung-arbeitsverbot-eilan trag-101.html). Daraufhin wurde die Arne Schönbohm angebotene Position eines Präsidenten der BAköV (B6) auf das Besoldungsniveau des BSI-Präsidenten (B8) angehoben und mit dem Titel „Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes“ aufgewertet. Am 1. Januar 2023 trat Arne Schönbohm sein Amt als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und als Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes an.

Das gegen ihn anhängige Disziplinarvorverfahren wurde am 24. April 2023 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass alle gegen Arne Schönbohm erhobenen Vorwürfe gegenstandslos waren, die auch gemäß einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2022 (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 2022 – 2 WD 2.22) angemessene Verfahrensdauer von maximal drei Monaten für den Abschluss des disziplinarischen Vorermittlungsverfahren wurde hierbei um mehrere Monate überschritten (www.nius.de/Politik/die-akte-faeser-schoenbohm-chronik-eines-skandals/ad2a98f9-118c-4e8b-806c-0dc73c8aafc9).

Laut einer presseöffentlichen E-Mail des Unterabteilungsleiters Z I, dessen Echtheit inzwischen vom BMI bestätigt wurde, fand zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Abteilungsleiter Z (Zentralabteilung) ein Gespräch statt, in dem Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich „sichtlich unzufrieden“ mit den „zugelieferten Dingen“ bezüglich Arne Schönbohms zeigte und diese Vorlage als „zu dünn“ bezeichnete. Es sollte nochmals das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgefragt werden und „alle Geheimunterlagen zusammengetragen“ werden. Der Abteilungsleiter Z verwies jedoch auf einen „überzeugenden größeren Vermerk“ (Langvermerk), den er Bundesinnenministerin Nancy Faeser schließlich „außerhalb des Dienstweges“ unmittelbar übergab (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/vorwuerfe-gegen-die-innenministerin-faeser-und-der-gefaehrliche-geheim-vermerk-85321674.bild.html).

Dieser 15-seitige Langvermerk liegt der „Bild“-Zeitung laut eigener Aussage vor (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik/geheimer-vermerk-bringt-ministerin-faeser-unter-druck-einziges-ziel-rausschmiss-85367382.bild.html). Laut „Bild“-Zeitungsbericht schreibe einer ihrer (Nancy Faesers) Beamten in dem Langvermerk: „(D)ie Vorermittlungen hätten zwar ältere Dienstvergehen zutage gefördert. Aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei zweifelhaft, ob sich diese als Grundlage für […] die Amtsabberufung eignen. Doch das sei auch nicht mehr nötig. Wörtlich heiße es in der Disziplinarakte Schönbohm, Blatt 000196: ‚Das Ziel der Abberufung des Arne Schönbohm wurde erreicht‘“.

Ferner sollten laut Vermerk „Fragen zu den ‚Hintergründen der Abberufung‘ verhindert werden sowie zur Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit“.

Nach einem Bericht des Nachrichtenportals „NIUS“ (www.nius.de/politik/schoen-monate-vor-der-boehmermann-sendung-faeser-liess-geheim-dossier-ueber-schoenbohm-anlegen/47a6377d-149d-4b1a-9dc9-0b50d70a4bf9) vom 11. September 2023 ließ das BMI schon Monate vor der oben genannten ZDF-Sendung vom 7. Oktober 2022 ein Geheimdossier mit belastenden Informationen über den damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm anlegen. Dieses Dossier sei dann unmittelbar nach der der ZDF-Sendung genutzt worden, um Arne Schönbohm die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Zudem stehe das Dossier im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit zwei Videokonferenzen der engsten Mitarbeiterin der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Staatssekretärin Juliane Seifert, mit Jan Böhmermann, dem Moderator des besagten „ZDF Magazin Royale“ am 6. April und 23. Mai 2022.

Das Nachrichtenportal „NIUS“ berichtet hierzu wörtlich, Zitatanfang: „Die Chronologie: Am 6. April und 23. Mai 2022 telefonierte Nancy Faesers Staatssekretärin Juliane Seifert mit ZDF-Frontmann Jan Böhmermann (‚Neo Magazin Royale‘). Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD hervor. Zwar bestreitet Juliane Seifert, dass es dabei um Arne Schönbohm ging. Allerdings ist verdächtig, dass das Bundesinnenministerium in einer späteren Anfrage der Fraktion der CDU/CSU den Kontakt mit Böhmermann – wahrheitswidrig – komplett abstritt. Offenbar sollte der direkte Draht verschleiert werden. Nach „NIUS“-Informationen kam es unmittelbar nach dem Gespräch zwischen Julians Seifert und Jan Böhmermann zu einem bemerkenswerten Vorgang. BMI-Spitzenmann Andreas Könen (Leiter der Stabstelle IT- und Cybersicherheit, sichere Informationstechnik im Bundesinnenministerium), in der Faeser-Behörde als direkter Aufseher für das BSI zuständig, beauftragte seine Abteilung mit der Erstellung eines Dossiers über Schwächen und Verfehlungen von BSI-Chef Arne Schönbohm. Nur wenige Tage später, an einem Freitag Ende Mai, legten Andreas Könens Mitarbeiter das Dossier vor. Das geht aus Dokumenten hervor, die „NIUS“ bekannt sind, die dem Parlament aber bisher offenbar vorenthalten werden. Das Dossier kam unter Verschluss, Arne Schönbohm wurde zunächst nicht – wie sonst üblich – mit den Vorwürfen konfrontiert.

Monate später tauchte das Dossier über Arne Schönbohm dann wieder auf. Und zwar direkt nach Ausstrahlung der Böhmermann-Sendung, bei der Arne Schönbohm Kontakte zum russischen Geheimdienst nachgesagt wurden und er als ‚Cyber-Clown‘ verhöhnt wurde. Bundesinnenministerin Nancy Faeser nutzte das Geheim-Dossier und die darin aufgelisteten Vorwürfe, um Arne Schönbohm das Vertrauen zu entziehen und ihn als BSI-Chef zu entlassen. Ein hochrangiger Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz berichtet gegenüber „NIUS“, dass die Vorbereitungen gegen Arne Schönbohm über Monate liefen und im Nachhinein mit der Böhmermann-Sendung koordiniert schienen. Die Anfragen an den Verfassungsschutz, ob man nicht irgendetwas über Schönbohm liefern könne, seien so häufig und energisch gewesen, dass man am liebsten mit einer automatisierten Standard-E-Mail geantwortet hätte: ‚Wir haben nichts über Schönbohm.‘

Eine Verkettung von Ereignissen, bei der sich der Eindruck eines geplanten und mühsam inszenierten Abschusses von BSI-Chef Arne Schönbohm aufdrängt …

Und noch etwas ist bemerkenswert an den permanenten Anfragen an den Verfassungsschutz. Im Interview mit „BILD“ behauptet Nancy Faeser über die Abfragen: ‚Bei einer Vorprüfung, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, werden alle belastenden und entlastenden Umstände sorgfältig geprüft. Um diese Prüfung hatte Herr Schönbohm selbst gebeten. Dafür wird auch nach vorhandenen Erkenntnissen der Behörden gefragt.‘ Faeser behauptet ausdrücklich, dass Behörden nach Erkenntnissen befragt werden mussten. Aber das ist im Falle des Verfassungsschutzes unwahr. Arne Schönbohm verfügte über die höchste Freigabe, die es für Geheimnisträger in Deutschland gibt: NATO TOP SECRET. Wer darüber verfügt, wird ohnehin durchgehend vom Verfassungsschutz auf Verlässlichkeit überprüft. Hätte jemals irgendetwas Verdächtiges gegen Schönbohm vorgelegen, hätte der Geheimdienst sofort und aus eigener Initiative das Innenministerium darüber informiert und zum Entzug der TOP-SECRET-Freigabe geraten. Das Innenministerium musste also wissen, dass es keine Erkenntnisse über Schönbohm gab – und fragte dennoch weiter nach. Die wiederholte Abfrage beim Verfassungsschutz konnten die Beamten dort also nur als Aufforderung verstehen, irgendwie und ohne einen konkreten Anlass belastendes Material über Schönbohm zu beschaffen.“ Zitatende.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Haben an der Besprechung zwischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem Abteilungsleiter Z, auf die die presseöffentliche E-Mail des Unterabteilungsleiters Z I Bezug nimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), weitere Personen teilgenommen, und wenn ja, welche Personen waren das, und wann hat diese Besprechung stattgefunden, und wann wurde die diesbezügliche E-Mail verfasst?

2

Existiert ein weiterer Vermerk bzw. ein Protokoll hinsichtlich des Inhalts dieses Gesprächs, und wenn ja, wer hat diesen bzw. dieses angefertigt?

3

Warum übergab der Abteilungsleiter Z den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Langvermerk „außerhalb des Dienstweges“ unmittelbar an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und warum wurde der Dienstweg nicht eingehalten?

4

Welche „Geheimunterlagen“ über Arne Schönbohm, die in der presseöffentlichen E-Mail des Unterabteilungsleiters Z I erwähnt wurden, sollten auf Weisung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser „zusammengetragen“ werden, um was für Dokumente handelte es sich genau (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Zu welchem Zweck hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nach Vorlage des Berichts, der Gegenstand des Gesprächs zwischen ihr und dem Abteilungsleiter Z war, eine nochmalige Erkenntnisabfrage bzw. Sammlung von eventuell. belastendem Material gefordert – vor dem Hintergrund, dass eine nochmalige Abfrage ja nur schwerlich entlastendes, sondern nur belastendes Material zutage fördern kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Warum befand Bundesinnenministerin Nancy Faeser die ihr vorgelegten Dokumente hinsichtlich Arne Schönbohms als „zu dünn“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Erwartete Bundesinnenministerin Nancy Faeser mehr belastendes Material gegen Arne Schönbohm, und wenn ja, zu welchem Zweck, und wenn nein, warum verlangte sie eine weitere Abfrage beim BfV?

7

Wurde Arne Schönbohm verboten, auf die Anwürfe in der ZDF-Sendung öffentlich zu reagieren, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erging dieses Verbot?

8

Entspricht es den Tatsachen, dass Staatssekretär Dr. Markus Richter Arne Schönbohm bei dem Telefonat vom 14. Oktober 2022 die Versetzung an die Spitze der BAköV bei gleichzeitiger Gewährung von Zulagen, damit das bestehende B8 Niveau gewahrt bliebe, anbot (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Position des BAköV-Präsidenten nach Auffassung der Fragesteller höher als der Sache nach angemessen – die Erweiterung der Position um die Funktion „als Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes“ erfolgte erst später – entgolten werden sollte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Auf welche „Hinweise aus dem Parlament“ bezog sich Dr. Markus Richter in dem Telefonat mit Arne Schönbohm (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Hinweise gab es konkret, und wer gab diese Hinweise?

10

Welche „Stellungnahmen, insbesondere zu Gleichstellung/Führungsstil etc.“ erachtete Dr. Markus Richter als „hilfreich“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Stellungnahmen gab es konkret in welchem Zusammenhang, und wer gab diese Stellungnahmen ab, zu welchem Zweck waren sie „hilfreich“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Welche konkreten Vorwürfe haben „das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Ist die bloße Äußerung von Vorwürfen in einer Satiresendung im ZDF nach Ansicht der Bundesregierung ein hinreichender Grund für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte?

13

Ist die bloße Äußerung von Vorwürfen in einer Satiresendung im ZDF hinreichend, um das „unerlässliche Vertrauensverhältnis der Ministerin in die Amtsführung“ von Arne Schönbohm zu beeinträchtigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wenn es zuvor schon andere gewichtige Gründe für ein beeinträchtigtes Vertrauen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser in die Amtsführung von Arne Schönbohm gegeben haben sollte, welche waren dies konkret, und warum wurden Arne Schönbohm dann erst kurz nach der ZDF-Sendung die Führung der Dienstgeschäfte untersagt?

15

Waren die in der ZDF-Sendung gegen Arne Schönbohm erhobenen Vorwürfe der Auslöser für die Untersagung der Dienstgeschäfte, wenn ja, was war konkret die sachliche Begründung, und wenn nein, was war sonst der Auslöser?

16

War das Verlangen Arne Schönbohms nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) der Auslöser für die Untersagung der Dienstgeschäfte, und wenn ja, mit welcher sachlichen Begründung?

17

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer von maximal drei Monaten für den Abschluss des disziplinarischen Vorermittlungsverfahren um mehrere Monate angesichts des Umstands, dass Arne Schönbohm das Disziplinarverfahren in seinem eigenen Interesse beantragt hat – wie ist dies auch vereinbar mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

18

Wurden die Vorermittlungen nicht ergebnisoffen, sondern nur mit dem Ziel der Abberufung Arne Schönbohms durchgeführt, nachdem der laut „Bild“-Zeitungsbericht verfasste Langvermerk ausführt: „(D)ie Vorermittlungen hätten zwar ältere Dienstvergehen zutage gefördert. Aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sei zweifelhaft, ob sich diese als Grundlage für (…) die Amtsabberufung eignen. Doch das sei auch nicht mehr nötig. „Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm wurde erreicht“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Wie ist es zu rechtfertigen, dass „Fragen zu den ‚Hintergründen der Abberufung‘ sowie zur Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit verhindert werden sollten“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Trifft die Vermutung der Fragesteller zu, dass für das BMI Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abberufung bestanden, sodass Transparenz an dieser Stelle zu fürchten war bzw. das Verfahren den Ansprüchen an Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht genügte (bitte ausführlich darlegen), und um welche Hintergründe der Abberufung handelte es sich?

20

Wurde bei den Telefonaten Staatssekretärin Juliane Seifert mit Jan Böhmermann am 6. April und 23. Mai 2022 – über den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/4497 genannten Gesprächsinhalt „Projekt ‚Hass im Netz‘“ hinaus – auch über Arne Schönbohm und/oder über das BSI gesprochen, und wenn ja, worum ging es dabei im Wesentlichen?

21

Zu welchem Zweck sprach Staatssekretärin Juliane Seifert mit Jan Böhmermann über das „Projekt ‚Hass im Netz‘“ am 6. April und 23. Mai 2022, also nach ihrem Wechsel vom für dieses Projekt zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins BMI, demzufolge sie ihre Zuständigkeit für dieses Projekt verloren hatte (s. o.)?

22

Wurden die beiden vorgenannten Telefon- bzw. Videogespräche aufgezeichnet, und sind diese Aufzeichnungen noch verfügbar, und/oder existieren hierzu Gesprächsprotokolle?

23

Wie ist der Widerspruch zu rechtfertigen zwischen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7366, in der jeglicher Kontakt des BMI inklusive der Leitungsebene und der Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ oder Jan Böhmermann abgestritten wurde, und der Tatsache, dass Staatssekretärin Juliane Seifert erwiesenermaßen zweimal mit Jan Böhmermann telefoniert hatte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

24

Hat der Abteilungsleiter CI (Cyber- und Informationssicherheit), der für die Aufsicht für das BSI zuständig ist, seine Abteilung Ende Mai bzw. im Juni 2022, also unmittelbar nach dem zweiten Gespräch Juliane Seifert und Jan Böhmermann, mit der Erstellung eines Dossiers über angebliche Schwächen und Verfehlungen von BSI-Chef Arne Schönbohm beauftragt, und wurde ein solches Dossier erstellt?

25

Wenn ja, enthielt dieses Dossier gegebenenfalls Verfehlungen von Arne Schönbohm bzw. Vorwürfe gegen ihn, und wenn ja, wurde Arne Schönbohm damit konfrontiert, und wenn nein, warum nicht?

26

Wenn Frage 24 bejaht wurde, wurden ggf. in diesem Dossier enthaltene Verfehlungen und Vorwürfe nach der Ausstrahlung der oben genannten ZDF-Sendung bei der Entscheidung, Arne Schönbohm zu suspendieren und ihm die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten, berücksichtigt, und wenn ja, welche waren dies?

27

Wie viele Anfragen des BMI an das BfV wurden hinsichtlich Arne Schönbohm insgesamt gestellt? Wie viele Anfragen waren es vor und wie viele Anfragen nach der oben genannten ZDF-Sendung, und im Rahmen welcher Verfahren fanden diese statt?

28

Warum und zu welchem Zweck wurde überhaupt eine Anfrage bzw. wurden mehrere Anfragen bezüglich Arne Schönbohm beim BfV gestellt, da Arne Schönbohm als Präsident des BSI über die höchste Freigabe für Geheimnisträger in Deutschland verfügte und deswegen ohnehin durchgehend vom BfV überprüft wurde, sodass dieses auch ohne eine diesbezügliche Anfrage von sich aus das BMI hätte informieren müssen, falls es Anlass zur Sorge hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Arne Schönbohm gegeben hätte? Sollte hier entsprechend der Annahme des Nachrichtenportals „NIUS“ ein Druck auf das BfV aufgebaut werden, auch ohne konkreten Anlass belastendes Material gegen Arne Schönbohm zu sammeln?

Berlin, den 26. September 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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