Situation von Kindern und Eltern von politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Beatrix von Storch, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Matthias Moosdorf, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 5. April 2018 überreichte die „Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR“ (IGgK-DDR) dem Deutschen Bundestag eine Petition für die Aufklärung von Säuglingstod und Zwangsadoptionen in der DDR, die nach Ansicht der Autoren als „Leitfaden zur Umsetzung einer Aufarbeitungslösung“ dienen soll (www.iggkddr.de/Petition/index.php/;focus=STRATP_cm4all_com_widgets_News_16873170&path=?m=d&a=20210713090437-6799&cp=1; Zugriff am 11. September 2023). Die drei Hauptforderungen der Petition waren der „Zugang der Akten für alle Beteiligten von Adoption“, die Einrichtung einer „unabhängige Clearingstelle“ und die „Sicherung der Akten“ (ebd.). Die Petition umfasst insgesamt neun Forderungen und ein 13-seitiges Hintergrundpapier, in dem jede Forderung entsprechend erläutert wird (www.ddr-unrecht-zwangsadoptin-saeuglingstod.com/_files/ugd/8c9b69_3c559ccc84844e8098cdc41098ed9f28.pdf; Zugriff am 11. September 2023).
Nach der Einreichung der Petition wurde bereits am 25. Juni 2018 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung durchgeführt, in der diese einstimmig eine „klaffende Aufarbeitungslücke“ feststellten (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-petitionen-560804, Zugriff 12. September 2023). Es wurden dort u. a. Autoren und Verfasser einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Machbarkeitsstudie des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam „Dimension und wissenschaftliche Nachprüfbarkeit politischer Motivation in DDR-Adoptionsverfahren zwischen 1966 und 1990“ gehört (ebd.).
Weiterhin beschloss der Petitionsausschuss (vgl. Bundestagsdrucksache 19/31035), die Petition
- der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – zur Erwägung zu überweisen,
- den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben“.
Die Bundesministerien nahmen erst im September 2021 zur Petition aufgrund eines Schreibens des Vorsitzenden des Petitionsausschusses Stellung. In ihren Stellungnahmen verweisen alle Bundesministerien auf die eingeleitete Hauptstudie in Bezug auf politisch motivierte Zwangsadoptionen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/fp-ddr-zwangsadoption.html; letzter Zugriff am 11. Oktober 2023) und dass erst die Auswertung der Hauptstudie eine solide Grundlage für weitere Maßnahmen wir Gesetzesänderungen geben werden. Daher seien erst die Ergebnisse der Hauptstudie abzuwarten.
Der dritte Bericht der SED-Opferbeauftragten stellt fest, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) „das Forschungsprojekt inzwischen zur Erforschung politisch motivierter Zwangsadoptionen in der DDR an das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung (DIH) vergeben“ und dass das Projektteam zum 1. Juli 2022 seine Arbeit aufgenommen habe (Bundestagsdrucksache 20/7150, S. 33 bis 34). Die Fragesteller weisen darauf hin, dass dies bedeutet, dass erst Mitte 2025 mit Ergebnissen gerechtet werden kann, da das Projekt „auf drei Jahre“ angelegt ist (ebd.).
Dass ein dringender Handlungsbedarf unabhängig des Forschungsstandes besteht, zeigt die Annahme eines Antrages mit dem Titel „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945–1989“ (Bundestagsdrucksache 19/11091) durch den Deutschen Bundestag ungefähr ein Jahr nach Einreichung der Petition. Der beschlossene Antrag enthält sechs Forderungen an die Bundesregierung, darunter auch die Einrichtung einer zentralen „Vermittlungsstelle auf Bundesebene“ nach Vorbild der „1993 beim Berliner Senat gebildete[n] Clearingstelle“.
Vor diesem Hintergrund möchten die Fragesteller in Erfahrung bringen, inwieweit die Forderungen der Petition umgesetzt und wie der Stand der Umsetzung des durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Antrages ist. Vom besonderen Interesse sind für sie Maßnahmen, die bereits jetzt umgesetzt werden könnten, ohne auf Forschungsergebnisse zurückgreifen zu müssen. Je früher die betroffenen Familien die Möglichkeit erhalten, sich den schmerzhaften Geschichten zu stellen, desto mehr Zeit erhalten sie für eine Auf- und Verarbeitung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach einer Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für alle abstammungsrelevanten Dokumentationen auf mindestens 100 Jahre entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach einer Digitalisierung aller relevanten Dokumente für die Fälle eines mutmaßlichen unrechtmäßigen Kindesentzuges entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach einer Verankerung eines Rechtsanspruchs auf staatliche Unterstützung bei nachgewiesener Betroffenheit inklusive der Schaffung aller erforderlichen rechtliches Rahmenbedingungen entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach einer gesetzlichen Verankerung einer staatlichen Informationspflicht gegenüber adoptierten Personen bei Erreichung des 16. Lebensjahres entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach einer gesetzlichen Verankerung der Aufhebung von unrechtmäßigen Kindesentzug und Adoption auf Grundlage eines einvernehmlichen Antrages der betroffenen Kinder und der biologischen Eltern entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach der strafrechtlichen Aufarbeitung von Zwangsadoptionen durch die Aufhebung von DDR-Strafrecht und der Einrichtung einer rechtlich stark ausgestatteten Clearingstelle entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach der Einrichtung und Ausstattung eines Fonds mit dem Namen „Aufklärung Säuglingstot und Zwangsadoption DDR“ zur Sicherstellung der Finanzierung aller im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung bzw. Entschädigung entstehenden Aufwendungen und vollständige Kostenübernahme aller im Rahmen der Nachforschung bzw. Dokumentation anfallenden Kosten entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach Einrichtung und Finanzierung von regional zuständigen hauptamtlichen Familienbetreuungscentern zur umfassenden Betreuung Betroffener entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen und oder Gesetzesanpassungen seit April 2018 initiiert, die der Forderung der Petenten nach Einrichtung und Betrieb von regional zuständigen Trauerstätten mit dem Auftrag der Trauerbegleitung bzw. Traumabewältigung von betroffenen Eltern bzw. Kindern entspricht, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Beschreibung der Maßnahme bzw. Gesetzesanpassung aufzählen)?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, um „das Leid der Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer anzuerkennen und über Forschungsaufträge eine aussagekräftige und […] realitätsnahe Definition des Begriffs der Zwangsadoption“ zu schaffen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, um „eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene“ nach Vorbild der 1993 beim Berliner Senat gebildete Clearingstelle einzurichten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, um eine „datenschutzkonforme DNA-Datenbank“ unter Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einzurichten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, um „die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR“ zu prüfen und die „Umstände der Adoption im Rahmen von Forschungen aufzuarbeiten“, und wenn ja, welche?
Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung, und wo sind die Ergebnisse einsehbar?
Wenn ja, welche Forschungen wurden in Auftrag gegeben?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, „um die wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema durch erforderliche Gesetzesänderungen zu ermöglichen“, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen entsprechend dem beschlossenen Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/11091 ergriffen, um „die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema zu stärken“, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung an der Position der Vorgängerregierung fest, dass zunächst die Ergebnisse der Hauptstudie abzuwarten seien, bevor weitere Maßnahmen getroffen werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche rechtlichen Änderungen erwägt sie in dieser Legislaturperiode ggf. vorzunehmen, um die vermutlich von Zwangsadoptionen betroffenen Kinder, Eltern und Adoptiveltern bei der Aufarbeitung zu unterstützen?