Ausgaben und Definition der Bundesregierungen für den sogenannten Kampf gegen rechts
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Dr. Michael Kaufmann, Barbara Benkstein, Norbert Kleinwächter, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den „Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf die höchste Verantwortungsebene gehoben“ (vgl. Internetpräsentation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.demokratie-leben.de/newsletter-juni-202).
Ein Beispiel hierfür ist das Bundesprogramm „Demokratie leben“, für das die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2023 allein 182 Mio. Euro zur Verfügung stellte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8/245 vom 25. August 2023).
Das Engagement gegen diese Erscheinungen wird nach Ansicht der Fragesteller in Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Allgemeinen kurz als „Kampf gegen rechts“ apostrophiert, weil ihnen allen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zugrunde liege, was wiederum ein „Kernelement rechtsextremer Einstellungen“ sei (vgl. Internetpräsentation der Bundeszentrale für politische Bildung: www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/214192/gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit/). Bezeichnend für diese „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ sei unter anderem eine Haltung, die die „Gleichwertigkeit“ etlicher Minderheiten infrage stelle: Wer sich bei der Beurteilung sozialer Gruppen „an den Maßstäben der kapitalistischen Nützlichkeit, der Verwertbarkeit und Effizienz orientiert“, der taste die „Gleichwertigkeit von Menschen sowie ihre psychische und physische Integrität an (vgl. Heitmeyer, Wilhelm [Hrsg.], Deutsche Zustände. Folge 10, Frankfurt/Main 2012, S. 17; www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1786), heißt es bei dem Soziologen Wilhelm Heitmeyer, der den Begriff „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ vor über 30 Jahren entwickelte.
Allerdings sehen die Fragesteller bei diesem Begriff unter anderem die Möglichkeit, dass er für das „linke Milieu eine ideale Begriffswaffe“ darstelle, die „mit den Weihen sozialwissenschaftlicher Absicherung versehen“ sei, geeignet, „jeden unbescholtenen Bürger als einen heimlichen Faschisten, Rassisten oder Antisemiten und damit als ‚menschenfeindlich‘ zu denunzieren“, geschaffen, um zu beweisen, „wie groß die Gefahr von rechts in Deutschland sei“ (vgl. www.freilich-magazin.com/politik/des-menschen-wolf-gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit).
Zweifel an diesem Begriff sind in den Augen der Fragesteller umso mehr angebracht, weil nach Auffassung der Fragesteller diese Definition auch eine Äußerung des ehemaligen Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn vom Dezember 2019 als Ausdruck angetasteter „Gleichwertigkeit von Menschen sowie deren psychischer und physischer Integrität“, damit von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ und damit als eine Form von Rechtsextremismus interpretiert werden könne. So sagte Jens Spahn mit Blick darauf, dass „die meisten ausländischen Fachkräfte in Gesundheit und Pflege“ arbeiteten und unsere „alternde Gesellschaft mehr medizinisches Personal“ brauche: „Deshalb suchen wir im Ausland Hilfe, die zu uns passt: motiviert, gut qualifiziert und bereit, unsere Werte zu leben. Das ist genau die Zuwanderung, die wir wollen“ (vgl. „Fachkräfte gesucht, die ‚unsere Werte‘ leben“, in: Thüringer Allgemeine vom 16. Dezember 2019).
Die Bundesregierung finanziert darüber hinaus sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich ihrerseits dem „Kampf gegen rechts“ verschrieben haben – allerdings kam es deshalb in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen: So stellte zum Beispiel 2018 der damalige Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht, die politische Neutralität des von der Bundesregierung in den Jahren von 2011 bis 2020 mit ca. 3 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/23533, S. 3 und 19/10765, S. 73) geförderten Vereins „Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ infrage. Mit Blick auf die Neutralitätspflichten staatlicher Leistungsempfänger, die Gemeinnützigkeitskriterien des Bundesfinanzhofs sowie der vom Gesetzgeber zudem geforderten politisch ausgewogenen Haltung meinte er, dass der Verein „nicht neutral“, sondern eine „Marscheinheit der Linken“ sei (vgl. www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/demokratie-auch-cdu-gegen-miteinander-foerderung). Ein Journalist bei der „Magdeburger Volksstimme“ charakterisierte das wie folgt: „In Sachsen-Anhalt ist der Verein ‚Miteinander‘ von parteipolitischer Neutralität weit entfernt. Der offen geführte Kampf gegen die AfD, die im Landtag die zweitgrößte Fraktion stellt, steht ganz oben auf der Agenda“ (vgl. „Kein Maulkorb, aber …“, in: Magdeburger Volksstimme vom 5. Juni 2018).
Nach Ansicht der Fragesteller hat jedoch der „Kampf gegen rechts“ samt der offenkundig fragwürdigen Definition, die ihm zugrunde liegt, sowie der mitunter genauso als problematisch anzusehenden Institutionen, die ihn führen, schon seit Jahren oberste Priorität bei den Bundesregierungen. So initiierte bereits die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahre 2000, nach dem Anschlag auf die Synagoge in Düsseldorf, innerhalb der seinerzeit als „Aufstand der Anständigen“ bekannt gewordenen Kampagne, bezeichnenderweise ein Programm zur „organisatorischen und finanziellen Unterstützung von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (vgl. Internetpräsentation der Bundeszentrale für politische Bildung; www.bpb.de/files/6IOO1F.pdf?global=true&global-format-main=all&global-year=all&cc-license=all) – obwohl zeitnahe Untersuchungen bald ergaben, dass den Brandanschlag ein „gebürtiger Marokkaner“ sowie ein „aus Jordanien stammender Palästinenser“ begangen hatten (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/dusseldorfer-synagoge-der-brandanschlag-ist-aufgeklart-737242.html).
Zweifel an der dem „Kampf gegen rechts“ zugrunde liegenden Definition der Bundesregierung, der Institutionen, die ihn führen sowie des zweckgemäßen Einsatzes der dafür verwendeten Steuergelder hegen die Fragesteller nicht zuletzt aufgrund von Verlautbarungen aus der jüngsten Zeit: So sah die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser, in Übereinstimmung mit anderen Erklärungen der Bundesregierung, im März 2022 die „größte extremistische Bedrohung für die Demokratie in Deutschland im Rechtsextremismus“ („Faeser will Rechtsextremismus mit ‚Prävention und Härte‘ bekämpfen“, in: Der Spiegel vom 15. März 2022).
Allerdings ergab eine repräsentative Umfrage des Allensbach-Instituts im August 2023, dass lediglich 2 Prozent der Bevölkerung rechtsextreme Einstellungen aufwiesen – so viel, wie es auch Linksextremisten gebe (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-umfrage-zeigt-deutschland-ist-nicht-afd-verrueckt-85165086.bild.html). Bezeichnend ist für die Fragesteller eine Äußerung des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Eckhard Jesse, die in ihren Augen die dem Kampf gegen rechts der Bundesregierung zugrunde liegende Definition infrage stellt: „Wer sich Sorgen […] macht, […] über die weithin ungeregelte Migration […] nimmt nicht von vornherein eine rechtsextreme Position ein (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Programme für den Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bzw. verwandte Erscheinungen wurden seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 vom Bund aufgelegt bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte die Programme sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)?
Wurden diese Programme einer Evaluierung unterzogen?
a) Wenn ja, wann bzw. durch wen wurden diese Programme einer Evaluierung unterzogen (bitte den jeweiligen Zeitpunkt sowie das evaluierende Gremium auflisten)?
b) Wenn nein, warum wurden diese Programme keiner Evaluierung unterzogen?
Wie hoch ist die Gesamtsumme, die der Bund seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 für die Förderung von Programmen für den „Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ bzw. verwandte Erscheinungen bereitstellte?
Wie viele Organisationen wurden seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 vom Bund im „Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ bzw. verwandte Erscheinungen gefördert bzw. wie viel Geld wurde dafür ausgegeben (bitte diese Organisationen sowie die dafür jährlich bereitgestellten Summen einzeln auflisten)?
Wurden diese Organisationen (vgl. Frage 4) mit Blick auf die Neutralitätspflichten staatlicher Leistungsempfänger und die vom Gesetzgeber geforderte politisch ausgewogene Haltung überprüft?
a) Wenn ja, wann bzw. durch wen wurden diese Organisation überprüft (bitte das Jahr der Überprüfung sowie die prüfende Instanz angeben)?
b) Wenn nein, warum wurden diese Organisationen nicht überprüft?
Wie hoch ist die Gesamtsumme, die der Bund seit dem Antritt der Regierung Gerhard Schröder im Oktober 1998 für die Förderung von Organisationen für den „Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie alle anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ bzw. verwandte Erscheinungen bereitstellte?
Seit wann legen die Bundesregierungen in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie verwandte Erscheinungen den Begriff „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zugrunde?
Wie positioniert sich die Bundesregierung mit Blick auf die oben zitierte Äußerung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sowie der dargestellten Interpretation des Begriffs der „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, wonach es sich dabei um einen Angriff auf die „Gleichwertigkeit von Menschen sowie deren psychische und physische Integrität“ handelt – also um eine Form des Rechtsextremismus?
a) Wenn sich die Bundesregierung kritisch mit dem Begriff auseinandergesetzt hat, wann und auf welchem Wege ist das Geschehen (bitte detailliert ausführen)?
b) Wenn sich die Bundesregierung nicht kritisch mit dem Begriff auseinandergesetzt hat, wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung dies zu tun (bitte detailliert ausführen)?
Hat die Bundesregierung bei der Konzeption ihres Engagements gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus sowie verwandten Erscheinungen alternative Definitionen dieser Phänomene betreffend erwogen und kritisch rezipiert?
a) Wenn ja, um welche Definitionen handelte es sich dabei (bitte detailliert ausführen)?
b) Wenn nein, warum hat sie keine alternativen Definitionen erwogen und kritisch rezipiert?
Was gab den Ausschlag, dass die Bundesregierung bei ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus den Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ zugrunde legt?
Hat die Bundesregierung mit Blick auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Äußerung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sowie die dargestellte Interpretation „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, wonach es sich dabei um einen Angriff auf die „Gleichwertigkeit von Menschen sowie deren psychische und physische Integrität“ um eine Form von Rechtsextremismus handelt, den Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ kritisch geprüft (vgl. Frage 8 und Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wann wird sie die Programme, die sie aufgrund analysierter „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ etablierte, einer kritischen Prüfung unterziehen?
b) Wenn nein, warum hat sie den Begriff nicht kritisch geprüft?