Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9130 –
Feministische Stadtentwicklungspolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des 16. Bundeskongresses „Nationale Stadtentwicklungspolitik“,
der vom 12. bis zum 13. September 2023 in Jena stattfand (
www.nationale-sta
dtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Veranstaltungen/DE/Aktuelle
Termine/2023/0912_bk2023.html), gab es einen Programmpunkt zur
sogenannten feministischen Stadtentwicklungspolitik. Unter dem Titel
„Feministische Stadtentwicklungspolitik: Wie kommen wir zu einer gerechten,
empathischen und inklusiven Planung?“ und unter Leitung des Bundesministeriums
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), referierten
Dr. Brigitte Wotha, Dr. Mary Dellenbaugh-Losse, Lena Rücker, Laura Awad
und Miriam Kreuzer (nsp-kongress.de/wp-content/uploads/2023/08/11_Femin
istische-Stadtentwicklungspolitik.pdf) zum Thema.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit 2007 wird die Nationale Stadtentwicklungspolitik (NSP) als
Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur
Stärkung der Städte und Gemeinden in Deutschland erfolgreich umgesetzt.
Wichtiger Baustein der NSP sind seit 2007 die jährlich stattfindenden
Bundeskongresse, in deren Rahmen über Inhalte und Ziele einer modernen
Stadtentwicklungspolitik sowohl mit einem breiten Publikum als auch der
Fachöffentlichkeit diskutiert wird. Die Bundeskongresse sind inzwischen das
zentrale Forum für die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland mit jeweils über
1 000 Teilnehmenden und haben sich in der nationalen und internationalen
Stadtentwicklung fest etabliert. Die Bundeskongresse finden an wechselnden
Standorten statt.
Unter dem Motto „Zukunftswerkstatt StadtLand – Wege zu einem neuen
Miteinander“ diskutierten die Teilnehmenden auf dem 16. Bundeskongress in Jena
zu den großen Transformationsaufgaben von Klimawandel, Digitalisierung,
Wohnen, sozialer Teilhabe, Energie- und Mobilitätswende. Zudem waren der
Bundeskongress und die Internationale Bauausstellung Thüringen 2023
thematisch eng verzahnt, da bei beiden die Verknüpfung von Stadt und Land im
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9525
20. Wahlperiode 28.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 21. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fokus steht. Wie üblich fanden zu Beginn als Rahmenprogramm in
Verantwortung der Partner und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) so genannte Side-Events zu den vielfältigen Themen
der aktuellen Stadtentwicklungspolitik statt, darunter das Side Event:
„Feministische Stadtentwicklungspolitik: Wie kommen wir zu einer gerechten,
empathischen und inklusiven Planung?“.
1. Welche Ergebnisse und Erkenntnisse lieferte der Programmpunkt zur
feministischen Stadtentwicklungspolitik hinsichtlich des ausgegebenen Ziels
einer gerechten, empathischen und inklusiven Planung (bitte ausführen)?
Die Veranstaltung diente der Eröffnung des Diskurses im Rahmen der
nationalen Stadtentwicklungspolitik. Expertinnen und Teilnehmende der Veranstaltung
diskutierten die Herausforderungen und Aufgaben feministischer
Stadtentwicklungspolitik. Unter anderem wurden die stärkere Beteiligung von Frauen an
Planungsprozessen und die intersektionale Perspektive für eine alltags- und
lebensgerechte Planung mit besonderem Augenmerk auf Bezahlbarkeit,
Zugänglichkeit, Barrierefreiheit gefordert.
2. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung von Lena Rücker als
Referentin (bitte ausführen)?
3. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung von Dr. Brigitte Wotha
als Referentin (bitte ausführen)?
4. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung von Dr. Mary
Dellenbaugh-Losse als Referentin (bitte ausführen)?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung von Laura Awad als
Referentin (bitte ausführen)?
6. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung von Miriam Kreuzer
als Referentin (bitte ausführen)?
Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Alle Referentinnen wurden aufgrund ihrer Erfahrungen und besonderen
Fachexpertise zur Veranstaltung eingeladen.
7. Welche Personen und Vertreter von Organisationen, Institutionen, Städten
etc. nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung am Rahmenprogramm
des Bundeskongresses zum „URBACT-Treffen“ teil (nsp-kongress.de/)
(bitte nach Personen, vertretenen Organisationen, bzw. Institutionen und/
oder Kommunen etc. und jeweiligem Zweck und Funktion der Teilnahme
aufschlüsseln; bitte begründen), und wurde ein Protokoll erstellt sowie ein
Ergebnis dokumentiert (wenn nein, bitte begründen)?
a) Sind ein etwaiges Protokoll und ein etwaiges schriftliches Ergebnis
veröffentlicht worden, und wenn nein, warum nicht?
b) An welcher Stelle sind ein etwaiges Protokoll und ein etwaiges
schriftliches Ergebnis jeweils hinterlegt?
c) Was beinhaltet das etwaige Protokoll konkret, und was war das
etwaige schriftliche Ergebnis (bitte so genau wie möglich ausführen)?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Es handelte sich um ein Treffen auf Einladung. Eingeladene und Teilnehmende
waren die fünf deutschen Städte, die an insgesamt sechs der aktuellen
Netzwerke (Action Planning Networks) von URBACT teilnehmen. Im Einzelnen waren
dies Vertreter der Städte Löbau, Leipzig, Mannheim, München und Solingen.
Darüber hinaus nahm das Fachreferat des BMWSB teil, das für URBACT
zuständig ist. Das Treffen wurde vom Deutschen Verband für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e. V. geleitet, der im Auftrag der Bundesregierung
den sogenannten Nationalen URBACT-Punkt betreut.
Das Protokoll ist unter folgendem Link zu finden: urbact.eu/deutschland/
erstestreffen-deutscher-urbact-st%C3%A4dte.
Die konkreten Inhalte und Ergebnisse sind dem Protokoll zu entnehmen.
8. Welche deutschen Städte wurden im Rahmen des ersten Aufrufs von UR-
BACT in der aktuellen Förderperiode für die Beteiligung an URBACT-
Netzwerken ausgewählt (nsp-kongress.de/)?
a) Auf welcher Grundlage bzw. aufgrund welcher Kriterien wurden diese
Städte jeweils ausgewählt?
b) Vor welchen „vergleichbaren Herausforderungen“ (nsp-kongress.de/,
siehe Programmpunkt 13) stehen diese Städte?
c) Um welche Themen und Ziele geht es bei den einzelnen Städten,
insbesondere im Hinblick auf „Gender Equal Cities“ (urbact.eu/knowledg
e-hub/gender-equal-cities)?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden die Städte Löbau, Leipzig, Mannheim, München und Solingen
ausgewählt.
Europäische Städte, Regionen etc. reichen gemeinsam eine Bewerbung für ein
konkretes Netzwerk ein. Die Auswahl der Städte erfolgt über das so genannte
URBACT Monitoring Committee, in das jeder EU-Mitgliedstaat ein Mitglied
entsendet. Die Auswahlkriterien beziehen sich auf die Qualität der Bewerbung,
die jeweilige Erfahrung und die Zusammensetzung des Netzwerks.
Die aktuellen Netzwerke beschäftigen sich mit folgenden Herausforderungen:
• Löbau nimmt am Netzwerk zu „GreenPlaces“ teil: Die Stadt will mit dem
Netzwerk die Grundlage schaffen, um brachliegende Flächen umwelt- und
bewohnerfreundlich zu revitalisieren.
• Leipzig beschäftigt sich im Netzwerk „AR.C.H.ETHICS“ mit
„unbequemem Kulturerbe“. Dazu zählen zum Beispiel Orte, Bauwerke und Ensembles,
die in Zusammenhang mit nationalsozialistischen, faschistischen oder
sozialistischen Regimen stehen oder Zeugnisse von Krieg und Verfolgung sind.
• Mannheim beschäftigt sich im Netzwerk „Cities for Sustainability
Governance“ (CSG) mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige
Entwicklung (SDGs).
• München leitet das Netzwerk „Let’s go circular“, in dem es darum geht,
eine ganzheitliche Kreislaufwirtschafsstrategie zu erarbeiten basierend auf
Ergebnissen eines vorherigen URBACT-Netzwerks. Zudem ist die Stadt am
Netzwerk „OneHealth“ beteiligt, bei dem es um einen ganzheitlichen
Ansatz der Gesundheitspolitik geht.
• Solingen ist am Netzwerk „In4Green“ beteiligt. Dieses verfolgt das Ziel,
den grünen Wandel in Industriestädten oder -gebieten bei gleichzeitiger
Wahrung von Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
An den aktuellen Netzwerken mit Schwerpunkt „Gender Equal Cities“ sind
keine deutschen Städte beteiligt.
9. Orientiert sich das BMWSB mit seinem feministischen Ansatz an
anderen Ressorts (vgl.:
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/
leitlinienffp/2584950), und wenn ja, an welchen, und inwiefern (bitte ausführen
und begründen)?
Das BMWSB bezieht sich mit seinem feministischen Ansatz auf den eigenen
Zuständigkeitsbereich.
10. Gibt es Workshops und Coachings oder Ähnliches für Mitarbeiter des
BMWSB zum Feminismus und zur feministischen
Stadtentwicklungspolitik (bitte ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, wer referiert diese?
b) Wenn ja, in welchem personellen, zeitlichen und finanziellen
Umfang finden diese statt?
c) Wenn ja, sind diese für Mitarbeiter des BMWSB obligatorisch, oder
handelt es sich um ein Angebot auf freiwilliger Basis?
d) Wenn ja, welcher konkrete Inhalt wird den Teilnehmern vermittelt?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Im BMWSB wurden zwei interne Workshops zum Gendercheck gemeinsam
mit der Bundesstiftung Gleichstellung durchgeführt. Es handelte sich um ein
Angebot auf freiwilliger Basis. Den Teilnehmenden wurden Kenntnisse des
Genderchecks anhand konkreter Beispiele vermittelt. Es entstand kein
finanzieller Aufwand für das BMWSB.
11. Gibt es zum Feminismus und zur feministischen
Stadtentwicklungspolitik eine oder mehrere Arbeitsgruppen im BMWSB (bitte ausführen und
begründen)?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn ja, zu welchem Zweck wurde bzw. wurden diese gegründet?
c) Wenn ja, mit wie vielen und welchen Personen ist bzw. sind diese
besetzt?
d) Wenn ja, haben die Arbeitsgruppen, neben der
Stadtentwicklungspolitik, auch weitere nichtfeministische Schwerpunkte, etwa im
Hinblick auf Programme, Initiativen etc. des BMWSB (bitte ausführen)?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Im BMWSB gibt es seit 2023 eine Arbeitsgruppe, die sich Fragestellungen der
feministischen beziehungsweise gendersensiblen Stadtentwicklungspolitik
austauscht. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Themen und Handlungsfeldern,
die Aspekte der feministischen beziehungsweise gendersensiblen
Stadtentwicklung beinhalten.
12. Plant die Bundesregierung eine Leitlinie oder dergleichen für eine
feministische Stadtentwicklungspolitik (bitte ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, wann, und auf welcher Grundlage wurde das beschlossen?
b) Wenn ja, seit wann, und durch wen wird daran gearbeitet?
c) Wenn ja, wann wird diese nach Kenntnis der Bundesregierung
fertiggestellt und gegebenenfalls veröffentlicht werden?
d) Wenn ja, hat diese Leitlinie, neben einem etwaigen
stadtentwicklungspolitischen, auch einen nichtfeministischen thematischen
Schwerpunkt, etwa im Hinblick auf Programme, Initiativen etc. des
BMWSB (bitte ausführen)?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Das BMWSB prüft die Erstellung einer Leitlinie oder eines Leitbildes für
feministische beziehungsweise gendersensible Stadtentwicklung.
13. Gibt es zum Feminismus innerhalb des BMWSB bzw. zur feministischen
Stadtentwicklungspolitik eine Budgetierung, bzw. ist eine solche geplant
(bitte ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, wann, und auf welcher Grundlage wurde das beschlossen?
b) Wenn ja, in welcher Höhe?
c) Wenn ja, welche Programme, Projekte, Initiative, Maßnahmen,
Projekte und ähnlich werden damit bzw. sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung damit finanziert werden (bitte nach Möglichkeit
vollständig auflisten und jeweils nach Titel, Ziel, Zweck, und Mitteln
aufschlüsseln)?
Nein, eine Budgetierung im Sinne der Fragestellung gibt es nicht.
14. Plant die Bundesregierung im Hinblick auf den feministischen Ansatz im
BMWSB bzw. die feministische Stadtentwicklungspolitik die Schaffung
neuer entsprechender Stellen in Städten bzw. Kommunen (etwa über eine
Finanzierung durch Fördermittel), und/oder plant sie, bereits bestehende
Stellen, etwa von Gleichstellungsbeauftragten (vgl.:
www.freiberg.de/sta
dt-und-buerger/buergerservice/behoerdenuebersicht/gleichstellungs-
undfrauenbeauftragte), in irgendeiner Art und Weise auszuweiten (bitte
ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, wann, und auf welcher Grundlage wurde das beschlossen?
b) Wenn ja, in welchem personellen und finanziellen Ausmaß?
Nein, die Schaffung neuer Stellen beziehungsweise die Ausweitung
bestehender Stellen im Sinne der Fragestellung ist nicht geplant.
15. Welche Themen sowie konkrete Probleme und Missstände adressiert der
feministische Ansatz im Bereich des BMWSB, und wieso sind für die
genannten Themen, Probleme und Missstände die bisherigen Ansätze
und Instrumente etc. nicht ausreichend (bitte ausführen und begründen)?
Es geht um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen der Geschlechter innerhalb der Stadtentwicklung. Die Vereinbarkeit
der Erwerbs- und Familienarbeit, das subjektive Sicherheitsempfinden sowie
die nachhaltige Verankerung von Wahlmöglichkeiten in der Raumnutzung sind
wesentliche Aspekte.
Trotz der formellen Verankerung von Gender Mainstreaming (Vertrag von
Amsterdam; Artikel 2) zeigt sich in der kommunalen Praxis, dass es schwierig
ist, feministische Aspekte von Planung zu thematisieren und eine
gendersensible Planung jenseits von expliziten Gender-Projekten konsequent zu realisieren.
Um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Menschen im gesamten
Planungsprozess einbezogen werden, sind aktuelle Prozesse und Strukturen der
Stadtentwicklungspraxis zu analysieren und zu reflektieren, um
Optimierungspotenzial sichtbar zu machen.
16. Unterscheidet sich die feministische Stadtentwicklungspolitik im
Hinblick auf das Thema „Sicherheit, öffentlicher Raum, Kommunikation,
Respekt, Repräsentanz, Inklusion und Partizipation“ (nsp-kongress.de/w
p-content/uploads/2023/08/11_Feministische-Stadtentwicklungspoliti
k.pdf) von der herkömmlichen Stadtentwicklungspolitik (bitte jeweils
ausführen und begründen)?
Die feministische beziehungsweise gendersensible Stadtentwicklungspolitik
trägt Sorge, dass – mit Blick auf die in der Frage genannten Themen – diverse
Perspektiven (hinsichtlich Alter, Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft
etc.) zum Tragen kommen. Eine wie in der Frage benannte „herkömmliche
Stadtentwicklungspolitik“ gibt es in der Praxis nicht, da
Stadtentwicklungspolitik von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausgefüllt wird.
17. Adressiert nach Kenntnis der Bundesregierung eine feministische
Stadtentwicklungspolitik den Klimawandel bzw. klimapolitische Maßnahmen
(vgl.
www.arl-international.com/activities/gender-and-climate-just-citie
s-and-urban-regions), und wenn ja, inwiefern (bitte begründen und
konkrete Beispiele nennen)?
18. Findet die Fluchtzuwanderung in der feministischen
Stadtentwicklungspolitik eine konkrete Berücksichtigung, und wenn ja, inwiefern (bitte
begründen)?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Klimaschutz und Klimaanpassung sind ebenso wie soziale Teilhabe aller
Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Geschlecht, Status, Alter oder Herkunft
Teil einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik, siehe zum
Beispiel die Neue Leipzig Charta. sowie die Verwaltungsvereinbarung zur
Städtebauförderung.
19. Welchen konkreten Mehrwert haben Frauen vom feministischen Ansatz
innerhalb des BMWSB und von einer feministischen
Stadtentwicklungspolitik und den damit verbundenen Zielen (bitte ausführen und
begründen)?
20. Welchen konkreten Mehrwert haben Männer vom feministischen Ansatz
innerhalb des BMWSB und von einer feministischen
Stadtentwicklungspolitik und den damit verbundenen Zielen (bitte ausführen und
begründen)?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Eine gendersensible Stadtentwicklungspolitik kann einen wesentlichen Beitrag
für die Verbesserung der alltäglichen Arbeits- und Lebensqualität von Frauen
und Männern leisten. Viele Menschen profitieren davon, wenn zum Beispiel
das Wohnumfeld sicherer gestaltet, öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei und
bezahlbar ausgebaut oder Beteiligungsprozesse zugänglicher werden.
21. Auf welchen konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen beruht der
feministische Ansatz des BMWSB (bitte ausführen und begründen)?
Das BMWSB beschäftigt sich unter dem Leitbild der Neuen Leipzig-Charta im
Sinne der grünen, gerechten und produktiven Stadt mit gemeinwohlorientierten
Leitbildern und der guten Praxis der Stadtentwicklung, die die Bedarfe aller
und insbesondere auch benachteiligter Zielgruppen berücksichtigt. Die
Erfahrungen haben gezeigt, dass über den eingebetteten Ansatz („Stadt für alle“)
hinaus erheblicher Bedarf besteht, Gleichberechtigung zwischen Frauen und
Männern in Fragen des Arbeits- und Lebensalltags, der Teilhabe, Finanzierung,
Mobilität, Wahrnehmung von Care-Arbeit etc. zu adressieren. Dies ist auch eine
Frage der Stadtentwicklung.
22. Welche Ansätze der Geschlechterforschung beinhaltet die feministische
Stadtentwicklungspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte
ausführen und begründen)?
23. Spielt „Gender Mainstreaming“ (vgl.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/glei
chstellung/gleichstellung-und-teilhabe/gender-mainstreaming-80436#:~:t
ext=Gender%20Mainstreaming%20bezeichnet%20die%20Verpflichtung
,in%20den%20Blick%20zu%20nehmen.) in der feministischen
Stadtentwicklungspolitik bzw. im feministischen Ansatz des BMWSB eine Rolle,
und wenn ja, welche?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Aktuell werden verschiedene Ansätze der Geschlechterforschung ausgewertet
und diskutiert. Dabei spielen Gender Mainstreaming und Gender Planning eine
wichtige Rolle, um die dualistische Betrachtung (Mann versus Frau)
entsprechend der gesellschaftlichen Pluralisierung zu erweitern.
Gender Mainstreaming ist ein wichtiges Konzept, da es um die
Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der Geschlechter
auf verschiedensten Ebenen des urbanen Lebens und in der Stadt(-entwicklung)
geht. Im Fokus steht eine Auseinandersetzung mit Unterschieden in Alter,
Geschlecht, sozialer und kultureller Herkunft bei der Entwicklung städtebaulicher
Leitbilder, in Abstimmungs- und Planungsprozessen. Als Querschnittsthema
berührt es sämtliche Themen und Handlungsfelder der Stadtentwicklung. In
Anlehnung daran, berücksichtigt Gender Planning die verschiedenen
Aneignungs- und Raumnutzungsmuster der Geschlechter und verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen. Die Vereinbarkeit der Erwerbs- und Familienarbeit, das
subjektive Sicherheitsempfinden sowie die nachhaltige Verankerung von
Wahlmöglichkeiten in der Raumnutzung sind wesentliche Aspekte.
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ISSN 0722-8333