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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sanierung von Sporthallen nach Unterbringung von Flüchtlingen

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

15.12.2023

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/940516.11.2023

Sanierung von Sporthallen nach Unterbringung von Flüchtlingen

der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, René Bochmann, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die weiterhin hohe Fluchtzuwanderung führt in den Kommunen zu Problemen bei der Unterbringung der Flüchtlinge. Vielfach wiederholt sich die Praxis, Sporthallen zur Unterbringung heranzuziehen (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kommunen-unterbringung-gefluechtete-100.html). Die Erfahrung seit 2015 lehrt, dass auf die Einquartierung von Flüchtlingen in Sporthallen hohe Sanierungskosten folgen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/sanierung-von-sporthallen-nach-auszug-wird-teuer-5464837.html). Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft keine eigenen Erkenntnisse über die Unterbringung von Flüchtlingen, weil das die Aufgabe der Länder ist. Gleichwohl finanziert sie vor diesem Hintergrund die Sanierung von Sportstätten durch mindestens zwei Programme, nämlich durch das „Infrastrukturprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ und das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (vgl. Plenarprotokoll 20/127, S. 15889). Für die Fragesteller ergibt sich daraus ein weiteres Informationsbedürfnis.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welchen Bundesprogrammen können bzw. konnten seit dem Jahr 2015 Sporthallen saniert werden (bitte nach Programmbeginn, Programmende, Mitteleinsatz aufschlüsseln)?

2

Mit welchen Projekten finanzierte bzw. finanziert die Bundesregierung die Sanierung von Sporthallen seit dem Jahr 2015, und liegen der Bundesregierung dazu Verwendungsnachweise vor (wenn ja, bitte nach Programmen, Projekttitel, Ressort, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Mitteleinsatz einschließlich Eigenanteil, Bundesmitteln, Drittmitteln, sonstigen, Projektbeginn, Projektende, Ziel, Zweck, Antragsteller, Kommune aufschlüsseln)?

a) Wenn der Bundesregierung keine Verwendungsnachweise vorliegen, warum nicht?

b) Wenn der Bundesregierung Verwendungsnachweise vorliegen, wie wurden jeweils die Zuwendungen verwendet, und was war das Ergebnis?

c) Wenn der Bundesregierung Verwendungsnachweise vorliegen, warum war die geleistete Arbeit jeweils notwendig und angemessen?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie mit Bundesmitteln Sporthallen fördert, die nach der Unterbringung von Flüchtlingen saniert werden müssen bzw. mussten (bitte begründen)?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Sporthallen, die seit 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurden bzw. werden, etwa angesichts der Äußerung des Deutschen Olympischen Sportbundes dazu (https://www.deutschlandfunk.de/fluechtlinge-weniger-sporthallen-als-angenommen-belegt-100.html) oder hinsichtlich dessen Äußerung, die „Sporträume […] nicht mehr als Unterbringungsoption für Flüchtlinge“ wahrzunehmen (Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 195), und wenn ja, um welche Kenntnisse handelt es sich dabei (bitte ausführen)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Urheber dieser „Unterbringungsoption“ im Hinblick auf die Flüchtlingsunterbringung seit 2015 (wenn ja, bitte ausführen)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Regelungen oder Reaktionen zugunsten dieser Option (etwa vergleichbar dem Verhalten des Deutschen Fußball-Bundes zugunsten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge; Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 195; wenn ja, bitte ausführen)?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den ersten Fall der Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen seit 2015 (etwa vergleichbar mit dem Gang zur Presse des Dorfvereins SV Niederwörresbach zugunsten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge; Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 194; wenn ja, bitte ausführen)?

5

Welchen Betrag und welchen Anteil an den Gesamtkosten der Sporthallensanierung der Heinrich-Mann-Schule in Berlin-Neukölln zahlte der Bund, angesichts der Verwendung von Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds, und liegt der Bundesregierung ein Verwendungsnachweis vor (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17629.pdf, S. 2; bitte begründen)?

a) Wenn der Bundesregierung kein Verwendungsnachweis vorliegt, warum nicht?

b) Wenn der Bundesregierung ein Verwendungsnachweis vorliegt, wie wurden die Zuwendungen verwendet, und was war das Ergebnis?

c) Wenn der Bundesregierung ein Verwendungsnachweis vorliegt, warum war die geleistete Arbeit jeweils notwendig und angemessen?

d) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierungskosten insgesamt, und wer trug die Kosten außer der Bundesregierung?

e) Welche „offenen Finanzierungsfragen“ und welche „komplexen technische Detailfragen“ mussten nach Kenntnis der Bundesregierung geklärt werden (ebd.)?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte, bei denen Sporthallen saniert wurden bzw. werden, die mit Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds finanziert wurden oder werden, und liegen der Bundesregierung dazu Verwendungsnachweise vor (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Foerderung-Investitionen/verwaltungsvereinbarung-kinvfg-I.pdf?__blob=publicationFile&v=6, § 6; wenn ja, bitte nach Projekttitel, Ressort, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Mitteleinsatz einschließlich Eigenanteil, Bundesmitteln, Drittmitteln, sonstigen, Projektbeginn, Projektende, Ziel, Zweck, Antragsteller, Kommune bzw. Kreis oder kreisfreie Stadt und Bundesland aufschlüsseln)?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie wurden jeweils die Zuwendungen verwendet, und was war das Ergebnis?

c) Wenn ja, warum war die geleistete Arbeit jeweils notwendig und angemessen?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Projekte, bei denen Sporthallen saniert wurden bzw. werden, weil dort Flüchtlinge untergebracht wurden, die mit Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds finanziert wurden oder werden, und liegen der Bundesregierung dazu Verwendungsnachweise vor (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Foerderung-Investitionen/verwaltungsvereinbarung-kinvfg-I.pdf?__blob=publicationFile&v=6, § 6; bitte nach Projekttitel, Ressort, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Mitteleinsatz einschließlich Eigenanteil, Bundesmitteln, Drittmitteln, sonstigen, Projektbeginn, Projektende, Ziel, Zweck, Antragsteller, Kommune bzw. Kreis oder kreisfreier Stadt und Bundesland aufschlüsseln)?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wie wurden jeweils die Zuwendungen verwendet, und was war das Ergebnis?

c) Wenn ja, warum war die geleistete Arbeit jeweils notwendig und angemessen?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 Forderungen an die Bundesregierung hinsichtlich der gezielten Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen in Sporthallen, die durch die Unterbringung von Flüchtlingen entstanden sind, herangetragen (etwa vergleichbar dem Beispiel der Heinrich-Mann-Schule in Berlin, siehe Frage 5), und wenn ja, welche waren das (bitte ausführen)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Erfassung der Schäden und Reparaturkosten von Sporthallen sowie der immateriellen Kosten wie etwa dem Ausfall des Sportunterrichts für Schüler (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/gefluechtete-aus-der-ukraine-unterbringung-sporthallen-100.html) aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen seit 2015 (etwa vergleichbar dem Beispiel der Heinrich-Mann-Schule in Berlin, siehe Frage 5; bitte ausführen und begründen)?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Projekte, bei denen Sporthallen im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ aufgrund vorhergehender Unterbringung von Flüchtlingen, saniert wurden bzw. werden (etwa vergleichbar dem Beispiel der Heinrich-Mann-Schule in Berlin, siehe Frage 5, und liegen der Bundesregierung Verwendungsnachweise vor?

a) Wenn ja, welche Kenntnisse sind das (bitte nach Projekttitel, Ressort, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Mitteleinsatz einschließlich Eigenanteil, Bundesmitteln, Drittmitteln, sonstigen, Projektbeginn, Projektende, Ziel, Zweck, Antragsteller, Kommune bzw. Kreis oder kreisfreier Stadt und Bundesland aufschlüsseln)?

b) Wenn keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht (bitte ausführen)?

c) Wenn Verwendungsnachweise vorliegen, wie wurden jeweils die Zuwendungen verwendet, und was war das Ergebnis?

d) Wenn Verwendungsnachweise vorliegen, warum war die geleistete Arbeit jeweils notwendig und angemessen?

e) Wenn keine Verwendungsnachweise vorliegen, warum nicht?

11

Schließt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, eine etwaige – vergangene, gegenwärtige oder künftige – Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen die Förderfähigkeit von Projekten im Allgemeinen sowie im Besonderen im Sinne einer kommunalen Nutzung vor Ort und der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit ein (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/sjk/downloads/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-2023-faqs-dl.pdf;jsessionid=249DED6939AB4F8AF103735B0B1B0C13.live21301?__blob=publicationFile&v=8, S. 15 f.)?

12

Schließt, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, eine etwaige – vergangene, gegenwärtige oder künftige – Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen die Förderfähigkeit von Projekten im Allgemeinen sowie im Besonderen im Sinne einer kommunalen Nutzung vor Ort und der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit aus (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/sjk/downloads/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-2023-faqs-dl.pdf;jsessionid=249DED6939AB4F8AF103735B0B1B0C13.live21301?__blob=publicationFile&v=8, S. 15 f.)?

13

Entspricht, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, nach Kenntnis der Bundesregierung eine etwaige – vergangene, gegenwärtige oder künftige – Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen dem Kriterium zur Projektbewertung „begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune“ (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/weitere/sjk/downloads/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk-2023-faqs-dl.pdf;jsessionid=249DED6939AB4F8AF103735B0B1B0C13.live21301?__blob=publicationFile&v=8, S. 24; bitte ausführen und begründen)?

a) Wenn ja, sind der Bundesregierung entsprechende Projekte bekannt (wenn ja, bitte nennen und nach Projekttitel, Ressort, Haushaltskapitel, Haushaltstitel, Mitteleinsatz einschließlich Eigenanteil, Bundesmitteln, Drittmitteln, sonstigen, Projektbeginn, Projektende, Ziel, Zweck, Antragsteller, Kommune bzw. Kreis oder kreisfreier Stadt und Bundesland aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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