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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung und rechtliche Absicherung angepasster Agroforstsysteme

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

05.12.2023

Aktualisiert

19.12.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/946023.11.2023

Förderung und rechtliche Absicherung angepasster Agroforstsysteme

der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Steffen Janich, Uwe Schulz, Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kosten für die Etablierung, die Bewirtschaftung und auch der Arbeitsaufwand von Agroforstsystemen sind höher als bei reinen Ackerbausystemen. Bei der Anlage von Agroforstsystemen lässt sich der Bewirtschafter auf eine langfristige Kapital- und Flächenbindung ein (https://www.landwirtschaft.de/landwirtschaft-verstehen/wie-funktioniert-landwirtschaft-heute/was-ist-agroforstwirtschaft).

Durch die langsam wachsenden Gehölze lässt sich der Bewirtschafter auf ein hohes Risiko ein. Dazu braucht er verlässliche Größen und auch verbindliche Zusagen, um mit dieser bodenschonenden und ökologisch wertvollen Bewirtschaftungsform auch monetär abgesichert zu sein (ebd.).

Unter Berücksichtigung der sich stetig verändernden klimatischen Verhältnisse sowie des Vermarktungspotenzials neu generierter Produkte hat Deutschland einen großen Nachholbedarf bei der Erforschung von Agroforstsystemen (https://www.bildungsserveragrar.de/fachzeitschrift/angepasste-agroforstsysteme-am-niederrhein/). Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD forderte bereits in der 19. Wahlperiode 2021 eine Förderung von Agroforstsystemen (Bundestagsdrucksache 19/24389). Inzwischen fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz die Anlage zweier Systeme als Bestandteil der klimaresilienten Landwirtschaft über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Weiterführend sollen Agroforstsysteme in die Hochschulbildung aufgenommen werden (https://vrd-stiftung.org/2021/02/03/bundestag-beschliesst-foerderung-von-agroforstsystemen-in-deutschland/).

Zur Etablierung dieser Bewirtschaftungsform bedarf es nach Auffassung der Fragesteller einer gezielten Unterstützung durch geeignete, gut durchdachte politische Instrumente. Bisher werden Agroforstsysteme nur über die EU als Eco-Schemes mit geringsten Beträgen gefördert. Dabei werden den Bauern auch noch hohe bürokratische Hürden auferlegt (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/agroforstwirtschaft-ab-2023-gibts-dafuer-nur-schlappe-eu-foerderung-596922). Eine Negativliste bei den Gehölzarten erschwert die Anlage noch zusätzlich, auch wenn diese Arten noch so trockenheitsresistent, blütenreich oder qualitativ hochwertig sind (https://www.landundforst.de/landwirtschaft/forst/agroforst-systeme-diese-gehoelze-sollten-pflanzen-570082#:~:text=Diese%20Geh%C3%B6lze%20sind%20f%C3%BCr%20Agroforst%2DSysteme%20nicht%20zul%C3%A4ssig&text=Das%20bedeutet%20unter%20anderem%2C%20dass,davidii)%2C%20auch%20Sommerflider%20genannt). Rentabel sind Energie- und Stammholz, Obst- oder Nussbäume nur langfristig. Wichtige Vorteile sind jedoch mehr Wind- und Bodenschutz, weniger Erosion, oft günstigere Wasser- und Nährstoffnutzung, zusätzliches Wasserhaltevermögen, besseres Mikroklima und mehr Tierschutz für das Weidevieh, etwa Hühner (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Hat die Bundesregierung inzwischen eine rechtsverbindliche Definition von Agroforstsystemen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen innerhalb einer Verordnung festgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24389), und wenn ja, welche Formen hat sie genau definiert?

2

Wurde durch die Bundesregierung eine neue Flächennutzungskategorie Agroforstwirtschaft festgelegt?

3

Wie flexibel möchte bzw. hat die Bundesregierung die Gestaltung von Agroforstsystemen ausgestalten bzw. ausgestaltet (möglichst wenig Einschränkungen)?

4

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mindestflächengröße und Höchstbaumzahl für Agroforstsysteme, und wenn ja, werden bei der Gestaltung auch Strauchpflanzungen oder Pflanzung mehrreihiger Baumstreifen berücksichtigt?

5

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Umtriebszeiten der Bäume beschränkt, und wenn ja, wie lautet die Umtriebszeit nach den jeweiligen Baumarten?

6

Ermöglicht die Bundesregierung eine Pflanzung mit unterschiedlichen Baum- und Strauchartenanteilen?

7

Gewährleistet die Bundesregierung ein Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht für die gesamte Nutzungsdauer (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24389)?

8

Erkennt die Bundesregierung die Flächennutzung im Umweltinteresse als eine Art Honorierung von Ökosystemleistung an?

9

Soll die Agroforstwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung als Fördertatbestand in den GAK-Rahmenplan (GAK = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrar- und Küstenschutz) aufgenommen werden?

10

Welche Bundesländer fördern nach Kenntnis der Bundesregierung Agroforstsysteme mittels der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), und wenn Förderung ermöglicht wird, warum fördern nach Kenntnis der Bundesregierung nicht alle Bundesländer Agroforstsysteme (https://pflanzen.fnr.de/energiepflanzen/anbausysteme/agroforstsysteme)?

11

Ist aufgrund des besonderen Bodenschutzes und des CO2-Bindungspotenzials der Holzbiomasse eine Honorierung der Klimaschutzwirkung angedacht (ähnlich der Förderung im Waldumbau)?

12

Werben die Landwirtschaftsbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Bereitstellung der erweiterten Ökosystemdienstleistungen von Agroforstsystemen bei den Landwirtschaftsbetrieben?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein flächendeckendes, langfristig angelegtes Monitoringsystem zur betriebs- und volkswirtschaftlichen Effizienz von Agroforstsystemen?

14

Sieht die Bundesregierung eine Einbindung dieses Landnutzungssystems in die Berufs- und Hochschulausbildung als gegeben (z. B. Studium der Landwirtschaft, des Ökolandbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus u. a.)?

15

Sieht die Bundesregierung eine Chance, den klimatischen Veränderungen durch die Neuanlage von Agroforstsystemen entgegenzuwirken?

Berlin, den 14. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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