Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Lichte der Forschung und Aufklärung zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen Disruptoren, Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien
der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im April 2023 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Einschätzung zu Bisphenol A (BPA) geändert und die als unbedenklich geltende Tagesdosis, die über die gesamte Lebensspanne ohne Risiko aufgenommen werden könnte, um den 20 000-fachen Wert gesenkt (vgl. https://www.oekotest.de/gesundheit-medikamente/Schadstoffe-in-Verpackungen-Diese-3-Stoffe-gehen-ins-Essen-ueber_13920_1.html).
Bisphenol A ist nicht der einzige Schadstoff, der in unsere Nahrungsmittel übergehen kann (vgl. ebd.). Über den täglichen Lebensmittelkonsum kommen Verbraucher beispielsweise durch Weichmacher in Trinkflaschen, Mineralöl in Schokolade und Formaldehyd in Kaffeebechern in Kontakt mit zahlreichen Schadstoffen und gefährlichen Chemikalien (vgl. https://www.vzbv.de/lebensmittel-kontaktmaterialien). Obwohl theoretisch gesehen keine gesundheitsgefährdenden Mengen an Inhaltsstoffen oder Bestandteilen in Lebensmittel übergehen dürfen, finden sich in der Praxis immer wieder gesundheitsschädigende Rückstände in Lebensmitteln, die sich teilweise ein Leben lang im Körper des Menschen anreichern können (vgl. ebd.). Endokrin aktive Substanzen wie der Weichmacher Bisphenol A stören hormonelle Vorgänge beim Menschen und sie stehen mit dem Risiko für Erkrankungen wie Krebs, Adipositas und Diabetes im Zusammenhang (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/Endokrine-Disruptoren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette).
Überdies kommen auch von Natur aus in einigen Lebensmitteln, wie z. B. in Soja und Bohnen, die hormonaktiven endokrinen Disruptoren, nämlich die sogenannten Phytoöstrogene, vor (vgl. https://fenou.eu/blogs/news/endokrine-disruptoren). Forscher haben außerdem herausgefunden, dass hormonaktive Substanzen unter anderem den menschlichen Samen, die Eileiter und Gebärmutter schädigen und damit auch zu Unfruchtbarkeit führen können (vgl. https://www.mdr.de/wissen/mensch-alltag/machen-hormonaktive-substanzen-unfruchtbar-100.html).
Daher fordern Verbraucherorganisationen wirksamere Gesetze und bessere Kontrollen, um die Belastungen durch Schadstoffe in Lebensmitteln zu verringern und die Gesundheit von Verbrauchern besser zu schützen (vgl. ebd.).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken und zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen Disruptoren, Mehrfachbelastungen, Kontaktmaterialien zu forschen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 36, Landwirtschaft und Ernährung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz, bezogen auf gesundheitsgefährdende Stoffe bzw. Rückstände, in Lebensmitteln zu stärken?
a) Wenn ja, welche, und wie hoch sollen diese gefördert werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung derzeit, Forschungsprogramme zu fördern oder fördert die Bundesregierung bereits Forschungsprogramme, die sich mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen Disruptoren, Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien in Lebensmitteln auf dem deutschen Markt beschäftigen?
a) Wenn ja, welche, und wie hoch sollen diese gefördert werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucher transparenter über gesundheitsgefährdende Stoffe wie endokrine Disruptoren, Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien in ihren Lebensmitteln zu informieren?
a) Wenn ja, welche, wie hoch sollen diese gefördert werden, und aus welchen Haushaltstiteln sollen die Gelder hierfür stammen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln aus der Tatsache, dass im April 2023 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ihre Einschätzung zu Bisphenol A geändert und die als unbedenklich geltende Tagesdosis, die über die gesamte Lebensspanne ohne Risiko aufgenommen werden könnte, um den 20 000-fachen Wert gesenkt hat (vgl. https://www.oekotest.de/gesundheit-medikamente/Schadstoffe-in-Verpackungen-Diese-3-Stoffe-gehen-ins-Essen-ueber_13920_1.html)?
Ist der Bundesregierung die E-Mail-Aktion „Hormongift: Schluss mit BPA in Konserven!“ des foodwatch e. V. bekannt (Stand: 23. November 2023: 39 405 Unterschriften), in der der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zum Verbot von Bisphenol A aus allen Lebensmittelverpackungen aufgefordert wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie hieraus (vgl. https://www.foodwatch.org/de/mitmachen/hormongift-alarm-schluss-mit-bpa-inkonserven)?
Hat sich die Bundesregierung zu dem an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gerichteten offenen Brief zum Thema Bisphenol A und zu den ebenso schädlichen Ersatzstoffen, der eine Aufforderung zum Handeln aufgrund der negativen Auswirkungen dieser Stoffe auf die Gesundheit der Bevölkerung enthält (z. B. Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung von Kindern, Fortpflanzungsstörungen, erhöhtes Risiko von Fettleibigkeit und Diabetes sowie Beeinträchtigung des Immunsystems; vgl. https://chemtrust.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2023/07/BPA-Brief-Karl-Lauterbach.pdf) eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Ist der Bundesregierung die Aussage bekannt, dass in Babyflaschen Bisphenol A zwar mittlerweile verboten sei, aber dafür jetzt andere Substanzen eingesetzt würden, die eine ähnliche oder teils sogar schlimmere Wirkung hätten (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/Endokrine-Disruptoren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette), und wenn ja, zieht die Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und welche sind dies ggf.?
Wird aus Sicht der Bundesregierung das in der EU geltende Vorsorgeprinzip auch auf endokrin aktive Substanzen konsequent angewendet (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/Endokrine-Disruptoren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette)?
a) Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
b) Wenn nein, wieso nicht, und plant die Bundesregierung Maßnahmen auf nationaler und/oder EU-Ebene, um dies zu ändern?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien, die zeigen, dass eine hohe Zufuhr von hormonaktiven Substanzen aus pflanzlichen Lebensmitteln, wie beispielsweise von Isoflavonen aus Soja, in gewissen Entwicklungsphasen des Menschen (z. B. pre- und postnatale Phase, Pubertät) negative Folgen haben können, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucher vor gesundheitsbedenklichen Mineralölbestandteilen (gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe [MOSH, engl.: mineral oil saturated hydrocarbons], alkylierte aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe [MOAH, engl.: mineral oil aromatic hydrocarbons]) in Lebensmitteln zu schützen?
a) Wenn ja, welche, und wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Fortführung des EU-Monitorings zu Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen (Empfehlung [EU] 2017/84 der Kommission vom 16. Januar 2017) sowie dessen Erweiterung auch um Säuglingsanfangs- und Folgenahrung unterstützt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Mineralölrückstände in Milchpulver für Säuglinge“ auf Bundestagsdrucksache 19/20891)?
Wurde das EU-Monitoring zu Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen mittlerweile um Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erweitert (ebd.)?
a) Wenn ja, wann, und welche Ergebnisse gibt es hierzu bereits?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich hierfür weiter einzusetzen?
Wie hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in den letzten fünf Jahren in die Diskussion zur Ableitung von EU-Risikomanagement-Maßnahmen bezogen auf Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen aktiv eingebracht (ebd.)?
Ist mittlerweile eine belastbare gesundheitliche Risikobewertung für das Auftreten von Mineralölbestandteilen in Säuglingsnahrung durch eine bessere Datenlage möglich (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2, ebd.), und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, möchte die Bundesregierung hierzu Maßnahmen ergreifen?
Ist der Bundesregierung die Forderung des foodwatch e. V. nach einer Nulltoleranzgrenze für krebsverdächtige Mineralöle in Lebensmitteln in Deutschland und der EU bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (vgl. https://www.foodwatch.org/de/eu-will-mineraloel-grenzwerte-fuer-lebensmittel-einfuehren)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), den erlaubten Wert für Formaldehyd zu verschärfen, sowie die Forderung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, ein Verbot von Bambusbechern mit Kunststoffanteilen zu erlassen, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. https://www.oekotest.de/kinder-familie/Kindergeschirr-im-Test-Eltern-sollten-besser-auf-Melamingeschirr-verzichten_11287_1.html)?
Sieht die Bundesregierung eine potenzielle Gefahr bei der Nutzung von Bambusgeschirr für Kinder bezogen auf eine mögliche Exposition mit den Schadstoffen wie Formaldehyd, das krebsverdächtig ist, und Melamin, das bei Freisetzung nierenschädigend ist, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (vgl. https://www.oekotest.de/essen-trinken/Vermeintliches-Bambusgeschirr-Oft-ein-Gesundheitsrisiko--und-ohne-EU-Zulassung_10742_1.html)?