Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9597 –
Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Lichte der Forschung und
Aufklärung zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen Disruptoren,
Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2023 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) ihre Einschätzung zu Bisphenol A (BPA) geändert und die als
unbedenklich geltende Tagesdosis, die über die gesamte Lebensspanne ohne Risiko
aufgenommen werden könnte, um den 20 000-fachen Wert gesenkt (vgl.
https://www.oekotest.de/gesundheit-medikamente/Schadstoffe-in-Verpackung
en-Diese-3-Stoffe-gehen-ins-Essen-ueber_13920_1.html).
Bisphenol A ist nicht der einzige Schadstoff, der in unsere Nahrungsmittel
übergehen kann (vgl. ebd.). Über den täglichen Lebensmittelkonsum kommen
Verbraucher beispielsweise durch Weichmacher in Trinkflaschen, Mineralöl in
Schokolade und Formaldehyd in Kaffeebechern in Kontakt mit zahlreichen
Schadstoffen und gefährlichen Chemikalien (vgl.
https://www.vzbv.de/lebens
mittel-kontaktmaterialien). Obwohl theoretisch gesehen keine
gesundheitsgefährdenden Mengen an Inhaltsstoffen oder Bestandteilen in Lebensmittel
übergehen dürfen, finden sich in der Praxis immer wieder gesundheitsschädigende
Rückstände in Lebensmitteln, die sich teilweise ein Leben lang im Körper des
Menschen anreichern können (vgl. ebd.). Endokrin aktive Substanzen wie der
Weichmacher Bisphenol A stören hormonelle Vorgänge beim Menschen und
sie stehen mit dem Risiko für Erkrankungen wie Krebs, Adipositas und
Diabetes im Zusammenhang (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/E
ndokrine-Disruptoren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette).
Überdies kommen auch von Natur aus in einigen Lebensmitteln, wie z. B. in
Soja und Bohnen, die hormonaktiven endokrinen Disruptoren, nämlich die
sogenannten Phytoöstrogene, vor (vgl.
https://fenou.eu/blogs/news/endokrine-di
sruptoren). Forscher haben außerdem herausgefunden, dass hormonaktive
Substanzen unter anderem den menschlichen Samen, die Eileiter und
Gebärmutter schädigen und damit auch zu Unfruchtbarkeit führen können (vgl.
https://www.mdr.de/wissen/mensch-alltag/machen-hormonaktive-substanzen-
unfruchtbar-100.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9899
20. Wahlperiode 13.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Daher fordern Verbraucherorganisationen wirksamere Gesetze und bessere
Kontrollen, um die Belastungen durch Schadstoffe in Lebensmitteln zu
verringern und die Gesundheit von Verbrauchern besser zu schützen (vgl. ebd.).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
haben die Regierungsparteien vereinbart, den gesundheitlichen
Verbraucherschutz zu stärken und zu gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen
Disruptoren, Mehrfachbelastungen, Kontaktmaterialien zu forschen (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertra
g_2021-2025.pdf, S. 36, Landwirtschaft und Ernährung).
1. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den gesundheitlichen
Verbraucherschutz, bezogen auf gesundheitsgefährdende Stoffe bzw.
Rückstände, in Lebensmitteln zu stärken?
a) Wenn ja, welche, und wie hoch sollen diese gefördert werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Zunächst ist zu betonen, dass in der EU und somit auch in Deutschland nur
sichere Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände/
Lebensmittelkontaktmaterialien in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Der Bundesregierung ist der gesundheitliche Verbraucherschutz und die
Sicherheit von Lebensmitteln und Lebensbedarfsgegenständen ein besonderes
Anliegen. Sie arbeitet kontinuierlich an der Stärkung desselben und der
Fortentwicklung notwendiger Regelungen. So ist die Bundesregierung u. a. im Hinblick auf
den bislang noch nicht umfassend harmonisierten Bereich der
Lebensbedarfsgegenstände wiederholt tätig geworden. Beispielsweise wird auf die
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom
2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5068) verwiesen, mit der spezifische
Anforderungen an bedruckte Lebensmittelbedarfsgegenstände erlassen worden sind.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die Europäische Kommission in ihren
Bestrebungen, erforderliche Maßnahmen zur Regulierung
gesundheitsgefährdender Stoffe in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen zu
erlassen. Beispielsweise wird auf das geplante EU-Verbot der absichtlichen
Verwendung von Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen verwiesen.
2. Plant die Bundesregierung derzeit, Forschungsprogramme zu fördern
oder fördert die Bundesregierung bereits Forschungsprogramme, die sich
mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie endokrinen Disruptoren,
Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien in Lebensmitteln auf dem
deutschen Markt beschäftigen?
a) Wenn ja, welche, und wie hoch sollen diese gefördert werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) arbeitet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an
verschiedenen von der Bundesregierung geförderten Projekten, die im Rahmen des
Fragekontextes Relevanz besitzen. Beispielhaft sind die in der folgenden
Tabelle aufgelisteten Projekte erwähnenswert. Weitere Forschungsprojekte der
Bundesregierung sind in Planung.
Thema des Forschungsprojektes Mittelgeber
Weiterentwicklung und Anwendung des E-Morph
Assays zum Nachweis von Substanzwirkungen
anhand morphologischer Fingerabdrücke per HT/HC
(MORPHEUS)
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
(BMBF)
Veränderungen des
Schilddrüsenhormonmetabolismus durch Pestizidmischungen
BMEL
New Approach Methods zur regulatorischen Analyse
von Mischungseffekten
BMEL
Metabolisierung lipophiler Non Intentionally Added
Substances (NIAS) und Kontaminanten aus
Lebensmittel-Kontaktmaterialien
BMEL
Nachwuchsgruppe NAM-basierte Bewertung von
Mischungstoxizitäten (MATRIX)
BMEL
Aufklärung der toxikologischen Wirkmechanismen
von natürlichen Toxinen und ihren Mischungen
mittels NAMs und Omics-Methoden
BMEL
Immunotoxizität von Bisphenol A (BPA) BMEL
Ermittlung einer geeigneten Lebensmittelsimulanz
für die Prüfung der Migration von Stoffen aus
Lebensmittelkontaktmaterialien aus Polymeren in
Milch und Milchprodukte
BMEL
Untersuchungen zu Rückständen von Pestiziden in
Schwarzwild
BMEL
Quantifizierung von Chlorparaffinen und weiteren
organischen Kontaminanten in Bienenwachstüchern
für den Lebensmittelkontakt
BMEL
3. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucher transparenter
über gesundheitsgefährdende Stoffe wie endokrine Disruptoren,
Mehrfachbelastungen und Kontaktmaterialien in ihren Lebensmitteln zu
informieren?
a) Wenn ja, welche, wie hoch sollen diese gefördert werden, und aus
welchem Haushaltstiteln sollen die Gelder hierfür stammen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Im „Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell
schädigenden Stoffen“ (
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-v
erbraucher/hormonell-schaedigende-stoffe-2240682) ist vorgesehen, die
Regulierung von hormonell schädigenden Stoffen weiter auszubauen und
Bürgerinnen und Bürger besser über die Risiken wie auch über bereits erfolgte
Maßnahmen und Regulierungen hormonell schädigender Stoffe zu informieren.
Allgemein ist jedoch festzuhalten, dass in der EU und somit auch in
Deutschland nur sichere Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände/
Lebensmittelkontaktmaterialien in den Verkehr gebracht werden dürfen.
4. Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln
aus der Tatsache, dass im April 2023 die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit ihre Einschätzung zu Bisphenol A geändert und die
als unbedenklich geltende Tagesdosis, die über die gesamte
Lebensspanne ohne Risiko aufgenommen werden könnte, um den 20 000-fachen
Wert gesenkt hat (vgl.
https://www.oekotest.de/gesundheit-medikamente/
Schadstoffe-in-Verpackungen-Diese-3-Stoffe-gehen-ins-Essen-ueber_13
920_1.html)?
5. Ist der Bundesregierung die E-Mail-Aktion „Hormongift: Schluss mit
BPA in Konserven!“ des foodwatch e. V. bekannt (Stand: 23. November
2023: 39 405 Unterschriften), in der der Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft Cem Özdemir zum Verbot von Bisphenol A aus allen
Lebensmittelverpackungen aufgefordert wird, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie hieraus (vgl. https://
www.foodwatch.org/de/mitmachen/hormongift-alarm-schluss-mit-bpa-i
n-konserven)?
6. Hat sich die Bundesregierung zu dem an den
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gerichteten offenen Brief zum Thema Bisphenol A
und zu den ebenso schädlichen Ersatzstoffen, der eine Aufforderung zum
Handeln aufgrund der negativen Auswirkungen dieser Stoffe auf die
Gesundheit der Bevölkerung enthält (z. B. Auswirkungen auf die
Gehirnentwicklung von Kindern, Fortpflanzungsstörungen, erhöhtes Risiko von
Fettleibigkeit und Diabetes sowie Beeinträchtigung des Immunsystems;
vgl.
https://chemtrust.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2023/07/BPA-Br
ief-Karl-Lauterbach.pdf) eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet
diese ggf.?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen zu Bisphenol A sehr genau.
In diesem Kontext ist der Bundesregierung auch die zu Frage 5 benannte
Aktion von foodwatch e. V. bekannt.
Wie in der Antwort zu Frage 1 aufgezeigt, ist der Bereich der
Lebensmittelbedarfsgegenstände auf europäischer Ebene bislang nicht vollumfänglich
harmonisiert. Allerdings existieren Bisphenol A betreffend zu wesentlichen
Teilbereichen hinsichtlich der Verwendung dieses Stoffes in
Lebensmittelkontaktmaterialien bereits europäische Regelungen mit der Verordnung (EU) Nr. 10/2011
über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit
Lebensmitteln in Berührung zu kommen und der Verordnung (EU)
Nr. 2018/213 über die Verwendung von Bisphenol A in Lacken und
Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Nach Veröffentlichung
der Neubewertung von Bisphenol A durch die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) im April dieses Jahres ist nun ein Tätigwerden
durch die Europäische Kommission erforderlich. Die Europäische Kommission
hat bereits ein europaweites Verwendungsverbot von Bisphenol A zur
Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen angekündigt. Ein entsprechender
Regelungsentwurf soll in Kürze in die öffentliche Konsultation gegeben
werden. Die Bundesregierung begleitet das Regelungsvorhaben der Europäischen
Kommission konstruktiv.
7. Ist der Bundesregierung die Aussage bekannt, dass in Babyflaschen
Bisphenol A zwar mittlerweile verboten sei, aber dafür jetzt andere
Substanzen eingesetzt würden, die eine ähnliche oder teils sogar schlimmere
Wirkung hätten (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/End
okrine-Disruptoren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette),
und wenn ja, zieht die Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für
ihr eigenes Handeln, und welche sind dies ggf.?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass ein Verbot bestimmter Substanzen den
Einsatz von Ersatzstoffen zur Folge haben kann. Für alle Stoffe, die zur
Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden, ist in der
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu
bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, vorgeschrieben,
dass diese nicht in Mengen auf Lebensmittel übergehen dürfen, die geeignet
sind die menschliche Gesundheit zu gefährden. Dies schließt auch die
genannten Ersatzstoffe ein. Für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu
bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wurde mit der
Verordnung (EU) Nr. 10/2011 eine materialspezifische Einzelmaßnahme
erlassen. Damit dürfen Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt, z. B. die in Rede
stehenden Babyfläschchen, grundsätzlich nur mit von der EFSA bewerteten
und durch die EU-Kommission zugelassenen Monomeren, sonstigen
Ausgangsstoffen, Zusatzstoffen und Hilfsstoffen hergestellt werden.
Die Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften ist in
Deutschland Aufgabe der Länder. Sollten Verstöße gegen bestehende rechtliche
Anforderungen auftreten, sind dort Maßnahmen in eigener Zuständigkeit zu
veranlassen. Werden der Bundesregierung seitens der Länder Auffälligkeiten mitgeteilt,
so werden diese von der Bundesregierung in den zuständigen europäischen
Gremien thematisiert, um eine einheitliche Vorgehensweise herbeizuführen.
Auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 wird verwiesen.
8. Wird aus Sicht der Bundesregierung das in der EU geltende
Vorsorgeprinzip auch auf endokrin aktive Substanzen konsequent angewendet
(vgl.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103989/Endokrine-Disrupto
ren-trotz-Verboten-noch-immer-in-der-Nahrungskette)?
a) Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
b) Wenn nein, wieso nicht, und plant die Bundesregierung Maßnahmen
auf nationaler und/oder EU-Ebene, um dies zu ändern?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen ist gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004 festgelegt, dass Substanzen aus
Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel nicht in Mengen übergehen dürfen, die geeignet sind
die menschliche Gesundheit zu gefährden – dies schließt entsprechende
endokrin aktive Substanzen ein. Im Hinblick auf die Anwendung des in der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und
Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit verankerten Vorsorgeprinzips wird beispielsweise auf die Richtlinie
2011/8/EU der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2002/72/EG
hinsichtlich der Beschränkung der Verwendung von Bisphenol A in Säuglingsflaschen
aus Kunststoff verwiesen (mittlerweile in die Verordnung (EU) Nr. 10/2011
überführt), mit der die Verwendung von Bisphenol A bei der Herstellung von
Babyfläschchen aus Polycarbonat verboten wurde.
EU-weit legt die Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte für Kontaminanten
in Lebensmitteln fest. Diese wird fortlaufend aktualisiert. Die in dem
aufgeführten Artikel im „Ärzteblatt“ (s. o.) genannten Dioxine und polychlorierten
Biphenyle (PCB) sind über diese Verordnung geregelt. Die Höchstgehalte
werden nach EU-Empfehlung 2013/711 (in der jeweils gültigen Fassung) durch
Auslösewerte für Dioxine und dioxin-ähnliche PCB in einigen Lebensmitteln
ergänzt.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien, die zeigen, dass
eine hohe Zufuhr von hormonaktiven Substanzen aus pflanzlichen
Lebensmitteln, wie beispielsweise von Isoflavonen aus Soja, in gewissen
Entwicklungsphasen des Menschen (z. B. pre- und postnatale Phase,
Pubertät) negative Folgen haben können, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind verschiedene Studien bekannt, die sich mit den
Wirkungen von hormonaktiven pflanzlichen Substanzen (Phytoöstrogene)
auseinandersetzen.
Die wissenschaftliche Datenlage für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs
zeichnet ein heterogenes Bild bezüglich der Wirkungen von Phytoöstrogenen.
Beispielsweise gibt es Hinweise, dass phytoöstrogenhaltige Lebensmittel des
allgemeinen Verzehrs mit einem geringeren Risiko für die Entstehung von und
für die Mortalität bei Brustkrebs und kardiovaskulären Erkrankungen assoziiert
ist (Ma et al. 2020; Im & Park 2021; Micek et al. 2021; Chen et al. 2023). Ein
Review sah die Datenlage in Bezug auf Ergebnisse aus Humanstudien als
uneinheitlich an. Die Autoren führten präklinische Studien an, die darauf
hinweisen, dass Phytoöstrogene gesundheitliche Effekte insbesondere auf das
Hormonsystem haben könnten. Die Autoren des Reviews gaben dabei zu
bedenken, dass hinsichtlich einer (weiteren) Beeinträchtigung der
Schilddrüsenfunktion und des Schilddrüsenhormongleichgewichts durch Phytoöstrogene offene
Fragen bestehen, insbesondere im Zusammenhang mit einer unzureichenden
Jodzufuhr oder einer bereits vorliegenden (subklinischen)
Schilddrüsenfunktionsstörung. Zudem seien in älteren Kindern Veränderungen in
Sexualhormonspiegeln (Zunahme an Androgenen bei Mädchen und Abnahme von
Östrogenen bei Jungen) im Rahmen erhöhter Phytoöstrogenaufnahme beschrieben
worden (Domínguez-López et al. 2020).
Die festzustellende Heterogenität der Studienlage zu biologischen Effekten von
Phytoöstrogenen aus Lebensmitteln kann durch die Vielzahl von Faktoren
(z. B. Lebensmittelmatrix, Studiendesign), die eine mögliche Wirkung von
Phytoöstrogenen beeinflussen, mit bedingt sein.
Bezüglich Nahrungsergänzungsmitteln mit Phytoöstrogenen (hier Isoflavonen)
liegt eine umfassende Stellungnahme der EFSA vor. Darin wurden mögliche
gesundheitliche Risiken von isolierten Isoflavonen in
Nahrungsergänzungsmitteln insbesondere für Frauen in und nach den Wechseljahren (Peri- und
Postmenopause) bewertet und dabei auf Brustdrüse, Gebärmutter und Schilddrüse
als Zielorgane fokussiert (EFSA 2015). Auf Basis der berücksichtigten
Humanstudien und der darin verwendeten Präparate, Dosierungen und der
Einnahmedauer stellte die EFSA in ihrem Bericht fest, dass keine Hinweise auf
unerwünschte Wirkungen von isolierten Isoflavonen auf die drei untersuchten
Zielorgane vorlagen. Die EFSA sah weiteren Forschungsbedarf, um insbesondere
die Sicherheit einer Langzeitanwendung von Präparaten mit isolierten
Isoflavonen beim Menschen genauer zu klären (EFSA 2015).
Quellenangaben:
Chen Z., Qian F., Hu Y., Voortman T., Li Y., Rimm E. B., Sun Q. (2023).
Dietary phytoestrogens and total and cause-specific mortality: results from
2 prospective cohort studies. American Journal of Clinical Nutrition 117: 130–
140.
EFSA ANS Panel (EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added
to Food). (2015). Scientific opinion on the risk assessment for peri- and
postmenopausal women taking food supplements containing isolated isoflavones.
EFSA Journal 2015; 13 (10):4246, 342 pp. doi:10.2903/j.efsa.2015.4246
Im J., Park K. (2021). Association between soy food and dietary soy isoflavone
intake and the risk of cardiovascular disease in women: a prospective cohort
study in Korea. Nutients 13: 1407.
Ma L., Liu G., Ding M., Zong G., Hu F. B., Willett W. C., Rimm E. B.,
Manson J. E., Sun Q. (2020). Isoflavone in-take and the risk of coronary heart
disease in US men and women: Results from 3 prospective cohort studies.
Circulation 141: 1127–1137.
Micek A., Godos J., Brzostek T., Gniadek A., Favari C., Mena P., Libra M., Del
Rio D., Galvano F., Grosso G. (2021). Dietary phytoestrogens and biomarkers
of their intake in relation to cancer survival and recurrence: a comprehensive
systematic review with meta-analysis. Nutrition Reviews 79: 42–65.
10. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verbraucher vor
gesundheitsbedenklichen Mineralölbestandteilen (gesättigte
Mineralölkohlenwasserstoffe [MOSH, engl.: mineral oil saturated hydrocarbons],
alkylierte aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe [MOAH, engl.: mineral
oil aromatic hydrocarbons]) in Lebensmitteln zu schützen?
a) Wenn ja, welche, und wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Wie hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
in den letzten fünf Jahren in die Diskussion zur Ableitung von EU-
Risikomanagement-Maßnahmen bezogen auf Mineralölkohlenwasserstoffen
in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen aktiv einbracht
(ebd.)?
Die Fragen 10 bis 10b und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Das innerhalb der Bundesregierung federführende BMEL hat nach
Bekanntwerden der Problematik bei der Europäischen Kommission fortlaufend auf den
bestehenden Handlungsbedarf zu Mineralölkohlenwasserstoffen aufmerksam
gemacht, sowohl im Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände als auch bei
Lebensmitteln allgemein.
Da auf europäischer Ebene zunächst keine Arbeiten erfolgten, hatte die
Bundesregierung frühzeitig für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus
Recyclingpapier – eine der zunächst bekannt gewesenen wesentlichen Eintragsquellen –
eine Regelung zur Begrenzung des Übergangs von alkylierten aromatischen
Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH, engl. mineral oil aromatic
hydrocarbons) in Lebensmittel auf den Weg gebracht. Vorgesehen war die Verwendung
einer funktionellen Barriere in solchen Lebensmittelbedarfsgegenständen. Der
Bundesrat hat der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der
Bedarfsgegenständeverordnung im Dezember 2022 jedoch nicht zugestimmt.
Nach Veröffentlichung der Neubewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen in
Lebensmitteln durch die EFSA im September 2023 wird die Europäische
Kommission nunmehr geeignete Maßnahmen zur Minimierung des MOSH/MOAH-
Gehaltes in Lebensmitteln erarbeiten. Die Bundesregierung unterstützt dies
ausdrücklich.
11. Wie hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) die Fortführung des EU-Monitorings zu
Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen
(Empfehlung [EU] 2017/84 der Kommission vom 16. Januar 2017) sowie
dessen Erweiterung auch um Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
unterstützt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
„Mineralölrückstände in Milchpulver für Säuglinge“ auf
Bundestagsdrucksache 19/20891)?
12. Wurde das EU-Monitoring zu Mineralölkohlenwasserstoffen in
Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen mittlerweile um
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erweitert (ebd.)?
a) Wenn ja, wann, und welche Ergebnisse gibt es hierzu bereits?
b) Wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung
Maßnahmen, um sich hierfür weiter einzusetzen?
Die Fragen 11 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Zunächst ist festzuhalten, dass das EU-Monitoring zu
Mineralölkohlenwasserstoffen nicht zuletzt auf die wiederholte Initiative der Bundesregierung für ein
Tätigwerden auf EU-Ebene zurückzuführen ist. Als ein Schritt hin zu
europäischen Regelungen war eine weitergehende Datenbasis erforderlich. Daher
wurde zunächst das EU-Monitoring mit Zustimmung der Bundesregierung
beschlossen. Die Daten der Mitgliedstaaten sind auch für die Neubewertung
durch die EFSA herangezogen worden.
Deutschland hat intensiv im Rahmen des EU-Monitorings mitgearbeitet.
Entsprechende Daten wurden von den Ländern erhoben und koordiniert durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an die
EFSA weitergeleitet. Vom BVL wurden seit dem Jahr 2016 erhobene Daten zu
MOSH/MOAH in Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen an die
EFSA übermittelt. Seit 2019 beinhalten die übermittelten Daten auch
Analysenergebnisse zu MOSH/MOAH in Säuglingsanfangs- und
Folgenahrung.
14. Ist mittlerweile eine belastbare gesundheitliche Risikobewertung für das
Auftreten von Mineralölbestandteilen in Säuglingsnahrung durch eine
bessere Datenlage möglich (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 2, ebd.), und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, möchte die
Bundesregierung hierzu Maßnahmen ergreifen?
In der im September 2023 veröffentlichten Neubewertung von Mineralöl
(
https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/8215) kommt die EFSA zu
dem Schluss, dass es in einem konservativen Szenario in Bezug auf das
Vorhandensein von drei oder mehr Ring-MOAH in Lebensmitteln für alle
Altersgruppen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis gibt. In einem weniger
konservativen Szenario würde es insbesondere für die Vielverzehrer in den jüngeren
Altersgruppen Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis geben. Die EFSA stellte
aber auch fest, dass für eine vollständige Risikobewertung der MOAH
zusätzliche Daten über die Toxizität und die Exposition gegenüber MOAH mit drei
oder mehr Ringen erforderlich sind. Da keine angemessenen Studien zur oralen
Toxizität vorliegen, war es zudem nicht möglich, einen Referenzwert für
MOAH mit 1 bis 2 Ringen zu ermitteln.
Die Europäische Kommission wird nunmehr auf Basis der EFSA-
Neubewertung europäische Maßnahmen vorschlagen, die die Vereinbarung des Ständigen
Ausschusses vom 21. April 2022 (
https://ec.europa.eu/transparency/comitolog
y-register/core/api/integration/ers/281161/081467/1/attachment ergänzt am
19. Oktober 2022,
https://food.ec.europa.eu/system/files/2022-11/reg-com_toxi
c_20221019_sum.pdf), ablösen werden. Ein europäisches Vorgehen wird
seitens der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt.
15. Ist der Bundesregierung die Forderung des foodwatch e. V. nach einer
Nulltoleranzgrenze für krebsverdächtige Mineralöle in Lebensmitteln in
Deutschland und der EU bekannt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus ggf. (vgl.
https://www.foodwatch.org/de/eu-will-mineraloel-grenzwerte-fuer-leben
smittel-einfuehren)?
Die benannte Forderung ist der Bundesregierung bekannt. Es wird im Übrigen
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR), den erlaubten Wert für Formaldehyd zu
verschärfen, sowie die Forderung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands,
ein Verbot von Bambusbechern mit Kunststoffanteilen zu erlassen, und
welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung hieraus (vgl.
https://www.oekotest.de/kinder-familie/Kinderge
schirr-im-Test-Eltern-sollten-besser-auf-Melamingeschirr-verzichten_11
287_1.html)?
17. Sieht die Bundesregierung eine potenzielle Gefahr bei der Nutzung von
Bambusgeschirr für Kinder bezogen auf eine mögliche Exposition mit
den Schadstoffen wie Formaldehyd, das krebsverdächtig ist, und
Melamin, das bei Freisetzung nierenschädigend ist, und welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus ggf.
(vgl.
https://www.oekotest.de/essen-trinken/Vermeintliches-Bambusgesc
hirr-Oft-ein-Gesundheitsrisiko--und-ohne-EU-Zulassung_10742_
1.html)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf das hier maßgebliche EU-Recht hat das für diese Thematik
federführende BMEL die Stellungnahme des BfR zu Formaldehyd unmittelbar
an die Europäische Kommission herangetragen und eine Anpassung des
betreffenden spezifischen Migrationsgrenzwertes (SML) für
Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff in Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU)
Nr. 10/2011 erbeten. Bislang wurde die vorgeschlagene Senkung des SML für
Formaldehyd von der EU-Kommission nicht umgesetzt.
Die Problematik der „Bambusbecher“ wurde erstmals in Deutschland durch die
hiesige Lebensmittelüberwachung festgestellt. Die Verwendung von
Bambusfasern als Füllmaterial für Kunststoffbecher aus Melamin-Formaldehyd-Harz ist
EU-weit nicht zugelassen. Somit sind die so genannten „Bambusbecher“ nicht
verkehrsfähig. Das BMEL hat – im Sinne einer harmonisierten Vorgehensweise
– unmittelbar nach Bekanntwerden der Problematik die Europäische
Kommission und die EU-Mitgliedstaaten unterrichtet und anhand von
Untersuchungsergebnissen der Länder und des Nationalen Referenzlabors für
Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie einer Stellungnahme des Bundesinstituts für
Risikobewertung (
https://www.bfr.bund.de/cm/343/gefaesse-aus-melamin-formaldehyd-
harz.pdf) auf die mögliche gesundheitsgefährdende Freisetzung von Melamin
und Formaldehyd aus solchen Bambusbechern aufmerksam gemacht. Im
Ergebnis wurden in einer EU-weit koordinierten Aktion Bambusbecher vom
Markt genommen (
https://food.ec.europa.eu/safety/eu-agri-food-fraud-network/
eu-coordinated-actions/bamboo-zling_en). In Deutschland waren die
zuständigen Behörden der Länder auch vor dieser EU-weiten Aktion bereits umfassend
tätig.
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