Misserfolge und Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration ukrainischer Flüchtlinge
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Gerrit Huy, Tobias Matthias Peterka, Hannes Gnauck, Norbert Kleinwächter, Gottfried Curio, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt verläuft im europäischen Vergleich schleppend (https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ukrainer-arbeitsmarkt-integration-102.html). Während in Deutschland rund 18 Prozent eine Arbeit gefunden haben, sind es in Ländern wie Polen, Tschechien, aber auch Dänemark zwei Drittel und mehr. Gründe dafür seien neben der Bürokratie auch falsche Anreize, so eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung (https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20088.pdf). Darüber hinaus gibt es Hinweise auf eine Sekundärmigration ukrainischer Flüchtlinge innerhalb der EU nach Deutschland, bei der das Bürgergeld eine besondere Rolle spielt. Laut der Studie „Aus Polen nach Deutschland – Neue Trends der ukrainischen Flüchtlingsmigration“ des Zentrums für Osteuropastudien der Universität Warschau und der Stiftung zur Unterstützung von Migranten auf dem Arbeitsmarkt (EWL) (https://ewl.com.pl/wp-content/uploads/2023/10/Aus-Polen-nach-Deutschland-neue-Trends-der-Ukrainischen-Fluchtlingsmigration.pdf; S. 9) gaben 42 Prozent der befragten Ukrainer, die von Polen nach Deutschland migriert sind, an, dass einer der Gründe für ihre Migration nach Deutschland die attraktiveren Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge in Deutschland waren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stand 30. Oktober 2023 in Deutschland auf, die seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, nach Geschlecht und Altersstufen unter 15 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 60 Jahre, 61 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter in tabellarischer Form angeben)?
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum 24. Februar 2022 bis zum 30. Oktober 2023 nach Deutschland eingereist, und wie viele sind wieder ausgereist (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, nach Geschlecht in tabellarischer Form angeben)?
Welches Verfahren gilt nach Kenntnis der Bundesregierung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zwar ukrainische Ausweispapiere vorweisen können, aber weder ukrainisch noch russisch sprechen?
Welchen Aufenthaltsstatus erhalten ukrainische Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten bzw. Staatenlose, und erfolgt hier eine Gleichbehandlung mit ukrainischen Staatsangehörigen?
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge gelten nach Kenntnis der Bundregierung aktuell als erwerbsfähig (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, nach Geschlecht und Altersstufen wie in Frage 1 angeben)?
Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Integrations- oder Sprachkurs absolviert, und wie viele befinden sich aktuell in einem solchen Kurs (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, nach Geschlecht und Altersstufen wie in Frage 1 angeben)?
Mit wie vielen weiteren Flüchtlingen aus der Ukraine rechnet die Bundesregierung noch bis zum Ende des Jahres 2023 und im Jahr 2024, und welcher Anteil wird dabei schätzungsweise die Sekundärmigration aus anderen Ländern haben?
Welche Planungen hat die Bundesregierung bezüglich eines dauerhaften Bleiberechts bzw. einer Rückkehr der ukrainischen Flüchtlinge für den Fall, dass es im Jahr 2024 zu einem dauerhaften Waffenstillstand bzw. Friedensschluss kommt, und soll dabei nach dem Erwerbsstatus differenziert werden, und wenn ja, inwieweit?
Ist der Bundesregierung die Studie „Aus Polen nach Deutschland – Neue Trends der ukrainischen Flüchtlingsmigration“ (https://ewl.com.pl/de/bericht-aus-polen-nach-deutschland-neue-trends-der-ukrainischen-fluechtlingsmigration/) bekannt, und hat sie sich dazu ggf. eine eigene Positionierung erarbeitet (wenn ja, bitte erläutern)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Studie insbesondere für ihre eigene Aufnahmepolitik, die ukrainischen Kriegsflüchtlingen auch dann einen sofortigen Zugang zum Bürgergeld ermöglicht, wenn sie bereits in einem anderen Staat einen Schutztitel erhalten bzw. dort gearbeitet oder Sozialleistungen bezogen haben?
Ist der Bundesregierung die Studie „Refugees from Ukraine“ des Centre for Economic Strategy (https://ces.org.ua/en/refugees-from-ukraine-final-report/) bekannt, und hat sie sich zu der dort ermittelten Sachlage , dass die nachgewiesen hohe staatliche Übernahme der Wohnkosten für Ukrainer in Deutschland, die im europäischen Vergleich einen Spitzenwert darstelle, als möglicher Pull-Faktor, der ukrainische Migranten aus den europäischen Nachbarstaaten nach Deutschland ziehen könnte, ggf. eine eigene Positionierung erarbeitet ?
Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einer Beschäftigung nach, und wie hoch ist die Beschäftigungsquote (bitte differenziert nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: Vollzeit und Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung, jeweils nach Geschlecht sowie jeweils nach Altersstufen unter 15 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 60 Jahre, 61 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre und älter, angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungsquote der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Deutschland seit Januar 2023 entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Vollzeitbeschäftigung nach (bitte Angabe absolut und als Quote ausweisen)?
Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen (bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und allen Beschäftigten differenzieren)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von den Jobcentern vermittelten ukrainischen Kriegsflüchtlinge bzw. die Vermittlungsquote im Jahr 2022?
Wie hat sich die Zahl der vermittelten ukrainischen Kriegsflüchtlinge und die Vermittlungsquote im Zeitraum Januar 2023 bis Oktober 2023 entwickelt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die im EU-Vergleich niedrige Beschäftigungsquote von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der im Vergleich zu anderen Ländern wie den Niederlanden und Polen niedrigen Beschäftigungsquote ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) den Erfolg der eigenen Integrationsstrategie mit einem sofortigen Zugang zum Bürgergeld?
Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Deutschland gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung nach (bitte differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, nichtukrainischen Staatsangehörigen und Staatenlosen und nach dem Geschlecht tabellarischer angeben)?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verkündete Vorhaben (https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/2023/2023-10-19-faz.html), dass die Jobcenter künftig systematisch prüfen sollen, welche Qualifikationen bei den ukrainischen Flüchtlingen vorhanden sind und wo Qualifizierungsbedarf besteht, vom bisherigen Status quo, bzw. wurden bisher Qualifikationen und Qualifizierungsbedarfe nicht geprüft?
Bestand bei der Bundesregierung bisher die Vorstellung, dass der Einstieg in Arbeit erst beginnen kann, wenn Menschen perfekt Deutsch sprechen, wie das der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, im in Frage 20 erwähnten Interview verlautbart hat?
Inwieweit stellt das von Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, im in Frage 20 erwähnten Interview angeführte Verständnis zu Sprachkenntnissen und erster Arbeitsaufnahme einen Kurswechsel der Bundesregierung dar?
Inwiefern ist der im Interview (vgl. Frage 20) durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, angekündigte „Jobturbo“ als eine Rückkehr zum „Vorrang der Vermittlung“ zu verstehen?
Welche Konsequenzen drohen Ukrainern im SGB-II-Leistungsbezug (SGB II – (Zweites Buch Sozialgesetzbuch), die nicht am sogenannten Jobturbo teilnehmen, z. B. die Meldetermine nicht wahrnehmen und sich auf Arbeitsangebote nicht bewerben, und welche Rechtsfolgen greifen in diesem Fällen?
Welche Zielwerte definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für einen Erfolg des „Jobturbos“, und wie und wann werden seine Ergebnisse evaluiert (ebd.)?
Zieht es die Bundesregierung für den Fall eines Misserfolgs bei der Aktivierung der ukrainischen Flüchtlinge hin zur Erwerbsarbeit und sehr hohen Kosten im Bürgergeld in Erwägung, für neu ankommende ukrainische Flüchtlinge wieder zunächst Asylbewerberleistungen zu gewähren, und wenn nein, warum nicht, wenn das Ziel einer schnellen Arbeitsmarktintegration nicht erreicht werden kann?
Wie viele der Kriegsflüchtlinge mit ukrainischer Staatsangehörigkeit beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundsicherung oder Sozialhilfe (bitte differenziert nach SGB II (Bürgergeld), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach Geschlecht und Altersstufen wie in Frage 1 angeben)?
Wie hoch ist der durchschnittliche Anspruch auf Bürgergeld einschließlich den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfen für ukrainische Kriegsflüchtlinge (bitte differenziert nach Alleinstehenden, Alleinerziehend: mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern, mit vier Kindern, mit fünf Kindern und mehr, Partnern, Partnern mit Kindern: mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern, mit vier Kindern, mit fünf Kindern und mehr, und regional differenziert für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer tabellarisch angeben)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten und Staatenlose bei der Gewährung von Sozialleistungen den Kriegsflüchtlingen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit grundsätzlich gleichgestellt und erhalten demnach in der Regel Bürgergeld?
Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge aus Drittstaaten bzw. Staatenlose beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Grundsicherung oder Sozialhilfe (bitte differenziert nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und nach Geschlecht und Altersstufen wie in Frage 1 angeben)?
Inwieweit sind die Jobcenter und Sozialämter verpflichtet, bei ukrainischen Flüchtlingen eigenständig das Vorliegen eines etwaigen ausländischen Schutztitels und den Bezug bzw. Vorbezug ausländischer Sozialleistungen einschließlich ukrainischer Renten zu erfragen?
Wie prüfen die Jobcenter bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen, die Leistungen nach SGB II beantragen, ob bereits in anderen Staaten Sozialleistungsansprüche bestehen bzw. gewährt werden?
In wie vielen Fällen wurde bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II geprüft, inwiefern bereits in einem anderen Staat der Zugang zu Sozialleistungen gewährt wurde?
Wie oft wurde ukrainischen Kriegsflüchtlingen der Bezug von Leistungen nach SGB II verwehrt, weil bereits in einem anderen Staat der Zugang zu Sozialleistungen gewährt wurde?
Haben die Jobcenter und die Sozialämter überhaupt die Möglichkeit, eine Abfrage in Datenbanken wie der TPP (temporay protection plattform) vorzunehmen, bzw. hat die Bundesregierung etwas dafür unternommen, dass ausländische Aufenthaltstitel in der Datenbank gespeichert und von deutschen Sozialbehörden abgerufen werden können, und wenn ja, was, und inwiefern?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Jobcenter und Sozialämter der Leistungsanspruch ukrainischer Flüchtlinge mit Blick auf den sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz für den Fall geprüft werden, dass weder ukrainischen Kontounterlagen angefordert werden können noch ein Zugriff auf Datenbanken wie die TPP möglich ist?
Welche Kosten sind dem Bund durch die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge bisher entstanden (falls die angefallenen Kosten nicht genau beziffert werden können, wird um eine Schätzung gebeten)?
Wie viele Mitarbeiter und welches Jahresbudget (Sach- und Personalkosten) sind für den neuen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“, Daniel Terzenbach (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/jobturbo-2231048), vorgesehen?
Wird das Budget für den neuen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“, Daniel Terzenbach, aus dem bestehenden Budget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert?
Wie hat sich die Anzahl der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der Bundesregierung im Jahr 2023 entwickelt, nachdem die Anzahl im Jahr 2022 zwischen 37 und 40 lag (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5251)?