Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9626 –
Einsatz von nachhaltig zertifiziertem Palmöl auf dem deutschen Markt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund seiner wirtschaftlichen Rentabilität und seiner technologischen
Eigenschaften ist Palmöl das weltweit am häufigsten verwendete Pflanzenöl
(
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelprodukti
on/palmoel-negative-folgen-fuer-gesundheit-und-umwelt-17343;
https://www.
mri.bund.de/de/themen/reformulierung/oleogele-optimieren-fettsaeureprofil/).
Das Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
ist, dass in Deutschland nur noch nachhaltig produziertes Palmöl zum Einsatz
kommt (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/nachhaltiger-konsu
m/nachhaltiges-palmoel-fonap.html). Dies lässt sich unter anderem damit
begründen, dass Palmöl nicht nur mit ökologischen Nachteilen wie der
Rodung von Regenwald in Verbindung gebracht wird, sondern auch im Bereich
Ernährung mit gesundheitlich nachteiligen Effekten (vgl.
https://www.mri.bun
d.de/de/themen/reformulierung/oleogele-optimieren-fettsaeureprofil/).
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und
Zweck des in die EU importierten Palmöls und Palmkernöls in
Deutschland und in den anderen Staaten der EU vor?
a) Wie hat sich die Menge des importierten Palmöls und Palmkernöls
für die Lebensmittelindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der EU in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Von 2018 bis 2022 hat sich die Importmenge aus Staaten außerhalb der EU
(Extra-EU27) für „Palmöl und seine Fraktionen“ (HS4 1511) gemäß Eurostat
von 6,05 Millionen Tonnen auf 4,51 Millionen Tonnen verringert. Importzahlen
aus der Rubrik „Alle Länder der Welt“ stehen hierzu nicht zur Verfügung.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9915
20. Wahlperiode 15.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 15. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Tabelle 1: Importe in die EU in Tonnen
Importe EU27 2018 2019 2020 2021 2022
Palmöl und seine Fraktionen 6.052.257 6.047.911 6.105.090 5.249.770 4.507.156
Palmkernöl und Babassuöl, roh 505.318 482.453 513.271 458.300 347.106
Quelle: Eurostat
Importe nach Deutschland werden bei Eurostat unter „Extra – EU27“ und „Alle
Länder der Welt“ wie folgt ausgewiesen.
Tabelle 2: Importe nach Deutschland in Tonnen (Extra – EU27)
Importe DEU 2018 2019 2020 2021 2022
Palmöl und seine Fraktionen 186.048 202.985 234.876 218.589 416.843
Palmkernöl und Babassuöl, roh 451.701 422.149 405.425 435.566 391.187
Quelle: Eurostat
Tabelle 3: Importe nach Deutschland in Tonnen (Alle Länder der Welt)
Importe DEU 2018 2019 2020 2021 2022
Palmöl und seine Fraktionen 536.948 614.840 655.878 587.757 738.505
Palmkernöl und Babassuöl, roh 558.286 523.096 509.990 547.293 506.010
Quelle: Eurostat
b) Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Palmöl und Palmkernöl in
Lebensmitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf
europäischer Ebene vollzogen?
Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen auf europäischer Ebene bekannt,
die darauf abzielen, die Verwendung von Palmöl und Palmkernöl in
Lebensmitteln zu reduzieren.
2. Wurde mittlerweile das Ziel der Amsterdam-Erklärung erreicht, dass
ausschließlich 100 Prozent als nachhaltig zertifiziertes Palmöl auf dem
deutschen Markt genutzt wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 19/31393)?
Die im Januar 2021 veröffentlichte Palmölmarktstudie des Forums
Nachhaltiges Palmöl e. V. (FONAP) zeigt, dass im Jahr 2019 83 Prozent des in
Deutschland verbrauchten Palmöls zertifiziert waren. Neuere Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
a) Wenn nein, wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Status diesbezüglich, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht die Bundesregierung hieraus?
Ziel der Bundesregierung bleibt es, eine Nutzung von 100 Prozent nachhaltig
zertifiziertem Palmöl auf dem deutschen Markt zu erreichen.
b) Wenn nein, wie viel Prozent als nachhaltig zertifiziertes Palmöl wird
nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Produktion von
Lebensmitteln in Deutschland eingesetzt?
Die Palmölmarktstudie des FONAP aus 2021 zeigt, dass im Jahr 2019 90
Prozent des in Deutschland bei der Produktion von Lebensmitteln verbrauchten
Palmöls zertifiziert waren. Neuere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um dieses Ziel
schnellstmöglich zu erreichen?
Die Palmölmarktstudie des Forums Nachhaltiges Palmöl (FONAP) aus 2021
zeigt, dass bei der Verwendung von nachhaltig zertifiziertem Palmöl
kontinuierlich Fortschritte erzielt wurden. Ein Grund hierfür ist auch die Arbeit des
FONAP und die Selbstverpflichtung seiner Mitglieder, zu 100 Prozent
nachhaltig zertifiziertes Palm- und Palmkernöl zu verwenden. Dies wird jährlich im
FONAP detailliert berichtet, was auch öffentlich einsehbar ist. Die
Bundesregierung unterstützt die Arbeit des FONAP, einer Multi-Akteurs-Partnerschaft
mit rund 50 Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen sowie
dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die
Bundesregierung weist regelmäßig in Gesprächen gegenüber der Wirtschaft sowie
in Broschüren und auf Internetseiten auf die Bedeutung nachhaltig zertifizierten
Palmöls hin.
d) Wenn nein, ist es aus Sicht der Bundesregierung weiterhin
ausreichend, auf Selbstverpflichtungen seitens der Unternehmen zu
setzen, um das Ziel zu erreichen?
Mit der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (Verordnung (EU)
2023/1115) gelten für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen auf dem EU-
Markt sowie den Export von sechs Agrarrohstoffen – Soja, Ölpalme, Rindern,
Kaffee, Kakao, Naturkautschuk – und Holz sowie bestimmten daraus
hergestellten Erzeugnissen verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten. Ab
dem 31. Dezember 2024 dürfen die genannten Rohstoffe nicht mehr auf
Flächen produziert worden sein, auf denen seit 31. Dezember 2020 Entwaldung
oder Waldschädigung stattgefunden hat. Zudem müssen die Rohstoffe und
Erzeugnisse im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands und mit den in der
Verordnung spezifizierten, elementaren Menschenrechten produziert worden
sein. Mit einer Sorgfaltserklärung müssen Unternehmen die Erfüllung der
Sorgfaltspflicht und die Einhaltung der Verordnung bestätigen.
Daneben bleibt die Zertifizierung weiterhin ein zentrales Element, um
nachhaltige Palmöllieferketten zu gewährleisten. Ergänzend zu den Regelungen der
Verordnung für entwaldungsfreie Produkte wird die Bundesregierung daher
weiterhin darauf hinwirken, dass sich möglichst viele Verwender von Palmöl
und Palmkernöl freiwillig dazu verpflichten, ausschließlich nachhaltig
zertifiziertes Palmöl und Palmkernöl zu verwenden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Prozent des in die
EU importierten Palmöls als nachhaltig zertifiziert ist?
Nach einer Berechnung seit dem 1. Januar 2023 aufgelösten Europäischen
Palmöl-Allianz (EPOA) mit der Initiative für nachhaltigen Handel (IDH) waren
im Jahr 2021 93 Prozent des importierten Palmöls nachhaltig zertifiziert und
damit vier Prozentpunkte mehr als noch 2019.
a) Wenn ja, welche EU-Mitgliedstaaten, die sich ebenfalls das Ziel
gesetzt haben, bis 2020 100 Prozent als nachhaltig zertifiziertes Palmöl
zu nutzen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung dieses Ziel
mittlerweile erreicht (vgl.
https://www.duh.de/themen/natur/naturvertraegl
iche-landnutzung/nachh altige-lieferketten/palmoel/)?
In der „Amsterdam-Partnerschaft“ (ADP) haben sich 2015 Deutschland, die
Niederlande, das Vereinigte Königreich, Dänemark, Norwegen, Frankreich und
Italien als Vordenker zum Thema „entwaldungsfreie Lieferketten“ in Europa
zusammengeschlossen und fördern grenzüberschreitende Initiativen zu Palmöl,
Kakao und Soja sowie den Wissensaustausch zwischen ihnen. Seit 2021
engagieren sich zusätzlich Belgien und Spanien als Signatare der ADP. Seit 2023 ist
auch Luxemburg Mitglied der ADP. Mit den „Amsterdam-Erklärungen“ vom
Dezember 2015 wird die Förderung nachhaltiger Lieferketten von
Agrarrohstoffen und die Nachhaltigkeit bei Palmöl angestrebt.
Die Mitglieder der ADP verpflichten sich unter anderem zur Unterstützung des
Zieles von 100 Prozent nachhaltigem Palmöl in Europa.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat es keiner der EU-Mitgliedstaaten
bisher geschafft, das Ziel von 100 Prozent zertifiziertem Palmöl auf seinem Markt
zu erreichen. Es liegen aber wenig vergleichbare Daten in diesem Bereich vor.
Ausführliche Informationen wie in Deutschland (z. B. dank der FONAP-
Palmölmarktstudien) sind nur selten verfügbar.
Es wurden jedoch seit 2015 erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere von
den Unternehmen, die an den verschiedenen nationalen Initiativen in den ADP-
Mitgliedstaaten beteiligt sind. Diese Unternehmen werden in der Regel
hauptsächlich mit zertifiziert nachhaltigem Palmöl beliefert. In Deutschland beträgt
dieser Anteil für die Mitglieder des FONAP 100 Prozent, wie die jährlichen
dieser Anteil für die Mitglieder des FONAP 100 Prozent, wie die jährlichen
Berichte belegen.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Maßnahmen diese
EU-Mitgliedsländer eingeführt hatten, um dieses Ziel zu erreichen
(bitte ggf. ausführen)?
Die Signatarstaaten der ADP veröffentlichen in regelmäßigen Abständen
Statusberichte zu den Aktivitäten und Maßnahmen in ihren jeweiligen Ländern.
Diese sind unter
https://ad-partnership.org/resources/ abzurufen. Eine der
wichtigsten Maßnahmen, die die ADP-Länder, einschließlich Deutschland, ergriffen
haben, ist die Unterstützung (und in manchen Fällen die Initiierung) der
nationalen Palmöl-Initiativen. Diese streben überwiegend 100 Prozent nachhaltig
zertifiziertes Palmöl an und wollen insbesondere mehr und mehr segregierte
und rückverfolgbare Lieferketten aufbauen.
4. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung noch weitere EU-
Mitgliedstaaten neben den bekannten sieben EU-Ländern das Ziel gesetzt,
100 Prozent als nachhaltig zertifiziertes Palmöl auf deren Markt zu
nutzen (vgl.
https://www.duh.de/themen/natur/naturvertraegliche-landnutzu
ng/nachhaltige-lieferketten/palmoel/)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es neben den Signataren der ADP
keine weiteren EU-Mitgliedstaaten, die sich das Ziel gesetzt haben, 100 Prozent
nachhaltig zertifiziertes Palmöl auf ihrem Markt zu erreichen.
a) Wenn ja, welche, und bis wann möchten diese nach Kenntnis der
Bundesregierung dieses Ziel erreichen?
b) Wenn nein, möchte die Bundesregierung auf EU-Ebene anregen, dass
auch andere EU-Mitgliedstaaten sich das Ziel setzen, auf ihren
Märkten nur noch 100 Prozent als nachhaltig zertifiziertes Palmöl nutzen?
Die Fragen 4a und 4b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung weist auch in Gesprächen darauf hin, dass sie das Ziel
einer Nutzung von 100 Prozent nachhaltig zertifiziertem Palmöl für
erstrebenswert hält.
5. Hat die Bundesregierung im Zeitraum von 2018 bis 2023 die
Erforschung von Alternativen zu Palmöl und Palmkernöl in Lebensmitteln
gefördert, und wenn ja, mit welchen Beträgen (bitte ggf. nach Projekt,
Projektträger, Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)?
Die Bundesregierung förderte im genannten Zeitraum keine Projekte zur
Erforschung alternativer Öle, die als Substitut zu nachhaltig zertifiziertem Palmöl
und Palmkernöl in Lebensmitteln verwendet werden sollen.
Wie bereits in der Vorbemerkung der Fragesteller angemerkt, wurde am Max
Rubner-Institut (MRI) der Einsatz von Oleogelen in feinen Backwaren
untersucht. Die hierfür verwendeten Mittel aus dem Grundhaushalt des MRI wurden
durch das BMEL zur Verfügung gestellt.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es beispielsweise Produkte wie
Schokolade gibt, die eigentlich keinen weiteren Ölzusatz benötigen, aber
oftmals zusätzlich Palmöl enthalten, und wenn ja, zieht die
Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und welche
sind dies ggf. (vgl.
https://www.regenwald-schuetzen.org/regenwaldschu
tz-im-alltag/verbrauchertipps-im-alltag/palmoel/palmoelprodukte-im-al
ltag)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in einigen verarbeiteten Lebensmitteln
Palmöl verwendet wird. Es steht den Herstellern frei, ihre Produkte innerhalb
der gesetzlichen Vorgaben zu formulieren. Nach den Regelungen der
Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) ist bei raffinierten
pflanzlichen Ölen und Fetten die spezielle pflanzliche Herkunft anzugeben.
Daher ist die Verwendung von Palmöl im Zutatenverzeichnis kenntlich zu
machen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Verbraucherzentrale Hamburg
im letzten Jahr ermittelt hat, dass viele Hersteller die Verbraucher mit
Produktverpackungen getäuscht haben und Produkte, die Palmöl
enthielten, als Produkte mit Sonnenblumenöl verkauft haben (vgl.
https://www.f
r.de/verbraucher/verbraucherzentrale-palmoel-palmfett-schaedlich-umwe
lt-mensch-guenstig-einkauf-pommes-chips-zr-92345082.html)?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung hierauf reagiert, und in welcher
Form geschah dies gegebenenfalls?
b) Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob bei den 13 getesteten
Produkten die 12 falsch mit Sonnenblumenöl statt mit Palmöl
deklarierten Produkte die Produktverpackungen oder die Rezeptur wieder
von den Herstellern entsprechend angepasst wurden (vgl.
https://ww
w.infosperber.ch/gesundheit/ernaehrung/immer-noch-billiges-palmoe
l-in-pommes-kartoffelchips-cerealien/)?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine näheren Informationen vor. Die
amtliche Lebensmittelkontrolle liegt in der Zuständigkeit der Länder.
8. Ist der Bundesregierung die vom World Wide Fund For Nature (WWF)
veröffentlichte Studie „Auf der Ölspur“ aus dem Jahre 2016 bekannt,
und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln in Bezug auf die
Förderung des heimischen Raps- und Sonnenblumenanbaus zieht die
Bundesregierung aus dieser Studie gegebenenfalls (vgl.
http://mobil.ww
f.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PD F/WWF-Studie_Auf_der_OEls
pur.pdf)?
9. Gedenkt die Bundesregierung, den Einsatz von Alternativen zu Palmöl in
der Lebensmittelindustrie zu fördern, und wenn ja, mit welchen
Maßnahmen möchte die Bundesregierung dies ggf. tun?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundesregierung ist die Studienlage bezüglich des Anbaus und der
Verwendung von Palmöl und anderer Pflanzenöle bekannt. Es werden derzeit keine
Maßnahmen ergriffen, die den Anbau heimischer Ölpflanzen gezielt als
Alternativen zu nachhaltig zertifiziertem Palmöl fördern.
10. Ist der Bundesregierung die Kritik von Umwelt- und
Menschenrechtsorganisationen an dem Palmöl-Label RSPO (Runder Tisch für
Nachhaltiges Palmöl) bekannt, dass dieses der Öffentlichkeit nur vortäusche, dass
nachhaltig produziertes Palmöl in den Artikeln mit dieser Zertifizierung
sei (vgl.
https://www.regenwald.org/news/11092/palmoel-label-rspo-19-j
ahre-taeuschung-sind-genug), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung
zu dieser Kritik eine eigene Positionierung erarbeitet, welche ist dies
gegebenenfalls, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln
zieht die Bundesregierung hieraus gegebenenfalls?
Der Bundesregierung ist die Kritik an dem Palmöl-Label RSPO (Runder Tisch
für Nachhaltiges Palmöl) und auch an anderen Zertifizierungssystemen
bekannt. Das FONAP ist satzungsgemäß dazu verpflichtet, mit
Zertifizierungssystemen zu kooperieren und die Weiterentwicklung und Verbesserung dieser
zu fordern. Die Bundesregierung unterstützt dieses Engagement im Rahmen
seiner Mitgliedschaft im FONAP.
11. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Aussage „Ein nationaler Vorstoß von Deutschland zur
nachhaltigen Beschaffung von Palmöl und anderen
entwaldungskritischen Rohstoffen ist notwendig [sic!] um sich z. B. an der Seite von
Frankreich als Vorreiter für nachhaltige Beschaffungen in Europa stark
zu machen [sic!] statt hinter den eigenen Zielen aus der Amsterdam
Deklaration zurückzufallen“ aus dem Abschlussbericht
„Konsumentenorientierte Ansätze einer nachhaltigen Bereitstellung von Palmöl“ (vgl.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publi
kationen/108_2023_texte_konsumentenorientierte_ansaetze_einer_nachh
altigen_bereitstellung_von_palmoel_barrierefrei.pdf, S. 37)?
Mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021
„Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ hat sich die
Bundesregierung auch in der Beschaffung zur Verwendung von nachhaltig
zertifiziertem Palmöl und Palmkernöl in der Beschaffung bekannt.
a) Steht bereits fest, ab wann Kantinen der Bundesebene die künftigen
Kriterien samt akzeptierter Zertifizierungssysteme oder anderweitiger
Nachweise, die bis Ende 2022 in einem Zusammenschluss
verschiedener Ressorts entwickelt wurden, einhalten müssen (vgl. ebd., S. 36)?
Ein Zeitpunkt bezüglich der Umsetzung der künftigen Kriterien an Kantinen
der Bundesebene wurde noch nicht festgelegt.
b) Sollen künftig Kriterien zu nachhaltigem, entwaldungsfreiem Palmöl,
Palm Kernel Expeller und Sojabestandteilen für Nutztierfuttermittel in
der Lieferkette von tierischen Erzeugnissen Gegenstand von dieser
Regelung werden (vgl. ebd., S. 36)?
Nutztierfuttermittel aus Ölpalme und Soja müssen im Einklang mit der
Verordnung für entwaldungsfreie Produkte ebenfalls ab dem 31. Dezember 2024 aus
Flächen ohne Entwaldung oder Waldschädigung stammen. Darüber
hinausgehende Kriterien für die öffentliche Beschaffung sind nicht geplant.
12. Ist in Deutschland die Verordnung der EU-Kommission zur Festlegung
von Höchstgehalten für 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureester in
Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere
medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder, die für
pulverförmige Erzeugnisse einen Höchstgehalt von 125 µg/kg und für flüssige ein
Höchstgehalt von 15 µg/kg vorsieht, bereits in Kraft getreten (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache
19/20471)?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung für ihr eigenes Handeln hieraus?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Die Verordnung (EU) 2020/1322 der Kommission vom 23. September 2020 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte
an 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), 3-MCPD-Fettsäureestern und
Glycidylfettsäureestern in bestimmten Lebensmitteln – Säuglingsanfangsnahrung,
Folgenahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge
und Kleinkinder und Kleinkindnahrung eingeschlossen – wurde am 24.
September 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat
20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie galt in allen Mitgliedstaaten
unmittelbar. Die betreffenden Höchstgehalte wurden zwischenzeitlich in die
neu gefasste EU-Kontaminantenverordnung (Verordnung (EU) 2023/915 der
Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte
Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1881/2006) überführt.
Bei der Festlegung der Höchstgehalte im Jahr 2020 war eine Überprüfung nach
zwei Jahren vereinbart. Auf Basis der verfügbaren Datenlage ist daher bereits
eine Absenkung der mit der Verordnung (EU) 2020/1322 eingeführten
Höchstgehalte für 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureester in Säuglingsanfangsnahrung,
Folgenahrung, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für
Säuglinge und Kleinkinder und Kleinkindnahrung vorgesehen (80 µg/kg für
pulverförmige und 12 µg/kg für flüssige Erzeugnisse). Der betreffende
Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission wurde im Ständigen Ausschuss für
Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel am 22. September 2023 mit
Unterstützung der Bundesregierung angenommen. Eine Veröffentlichung im
Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt in Kürze nach Abschluss der weiteren
Schritte des europäischen Rechtsetzungsverfahrens.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333