Einfuhr von Fahrzeugen in die Europäische Union durch ukrainische und russische Staatsbürger
des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Ukraine gehört nicht zur Europäischen Union (EU). Aus diesem Grund müssen eingeführte Fahrzeuge je nach Art ihrer Verwendung beim Zoll angemeldet werden. Der Zoll hat für Geflüchtete aus der Ukraine ein Informationsblatt zur Einfuhr von Fahrzeugen herausgegeben, welches die Geflüchteten über die Formalitäten und die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Einfuhrabgaben informiert (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Ukrainekrieg/Ukrainekrieg-Waren-Flucht/ukrainekrieg-waren-flucht_node.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20k%C3%B6nnen%20alle%20Waren%20m%C3%BCndlich,Zollanmeldung%20f%C3%BCr%20%C3%9Cbersiedlungsgut)%20angemeldet%20werden.&text=Diese%20Regelungen%20gilt%20auch%20f%C3%BCr,aus%20der%20Ukraine%20nachgesandt%20wird). Hierin heißt es u. a., dass mit der Einreise in die EU das Fahrzeug als zur vorübergehenden Verwendung angemeldet gilt, weitere Formalitäten nicht anfallen und eine Befreiung von den Einfuhrabgaben zunächst bis zum 24. Februar 2024 gewährt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Ausnahmeregelung?
Wird diese Regelung auch auf russische Staatsbürger angewandt, die aufgrund des Krieges mit ihrem PKW nach Deutschland geflüchtet sind, und wenn nein, aus welchen Gründen möchte die Bundesregierung diese Gleichbehandlung nicht herstellen?
Wie viele ukrainische Staatsbürger haben seit dem Jahr 2022 für eingeführte Fahrzeuge eine außertarifliche Zollbefreiung beantragt?
Wie viele russische Staatsbürger haben seit dem Jahr 2022 für eingeführte Fahrzeuge eine außertarifliche Zollbefreiung beantragt?
Wird das Fahrzeug ukrainischer Geflüchteter auch dann als Übersiedlungsgut angesehen, wenn diese bereits vor Kriegsausbruch einen Wohnsitz in Deutschland hatten?
Wie viele Pflichtverstöße durch ukrainische Staatsbürger, die das Verbringen in das Zollgebiet der Europäischen Union gemäß Artikel 79 Absatz 1 Buchstabe a des Unionszollkodex (UZK – VO (EU) Nr. 952/2013) betreffen, sind der Bundesregierung seit 2022 bekannt?
Wie viele Pflichtverstöße durch russische Staatsbürger, die das Verbringen in das Zollgebiet der Union betreffen, gemäß Artikel 79 Absatz 1 Buchstabe a UZK (VO (EU) Nr. 952/2013) sind der Bundesregierung seit 2022 bekannt?