Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Matthias Moosdorf,
Joachim Wundrak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9655 –
Drittstaatsangehörige aus der Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Presseberichten zufolge fallen wiederholt Drittstaatsangehörige, welche bisher
in der Ukraine lebten und sich nun in Deutschland aufhalten, durch das
Begehen von schweren Straften in Deutschland auf (vgl.
https://www.bild.de/regio
nal/dresden/dresden-aktuell/fluechtlinge-geschmuggelt-richter-faltet-in-goerlit
z-schleuser-zusammen-85914494.bild.html und
https://www.rnd.de/panoram
a/ukrainerin-fluechtet-nach-duesseldorf-und-wird-vergewaltigt-drei-und-vier-j
ahre-haft-fuer-ebenfalls-AMP2TWKO6U6AH23UNCVRTTGTFA.html).
Als Drittstaatsangehörige werden hier im Einklang mit dem EU-Recht,
welches zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen unterscheidet,
Ausländer verstanden, welche keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds haben.
Aus Sicht der Fragesteller werden seit 2015 vermehrt Asylverfahren für
Personen durchgeführt, welche aus sicheren Herkunftsländern im Sinne des
Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), nach Deutschland einreisen. Dies
betrifft auch auf dem Landweg z. B. über Polen oder die Tschechische
Republik einreisende Personen unterschiedlicher Nationalitäten und
Wohnsitzstaaten (z. B. auch die Ukraine). Nach hiesiger Auffassung ist die Vereinbarkeit
dieser Praxis mit dem Grundgesetz fragwürdig.
1. Wie viele Drittstaatsangehörige sind seit dem 24. Februar 2022 aus der
Ukraine nach Deutschland gekommen und haben hier zum 1. November
2023 Aufenthalt (bitte nach Nationalität, Geschlecht und Aufenthaltstitel
aufschlüsseln)?
Zum Stand vom 30. November 2023 waren laut Ausländerzentralregister
insgesamt 1 124 047 Drittstaatsangehörige aus der Ukraine eingereist und aktuell in
Deutschland aufhältig. Die Aufschlüsselungen können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
männlich weiblich unbekannt divers Gesamt
Gesamt 446.130 675.143 2.687 87 1.124.047
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9973
20. Wahlperiode 03.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
28. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nach Staatsangehörigkeit Summe
Ukraine 1.086.137
Russische Föderation 4.697
Aserbaidschan 3.326
Vietnam 2.324
Georgien 2.261
Armenien 2.235
Nigeria 2.233
Marokko 1.982
Moldau (Republik) 1.743
Turkmenistan 1.524
Türkei 1.349
Iran, Islamische Republik 1.264
Afghanistan 1.215
Syrien, Arabische Republik 1.108
Usbekistan 843
Irak 842
Tadschikistan 763
Belarus 760
Ungeklärt 735
Ägypten 544
Indien 486
Libanon 483
Pakistan 465
Algerien 437
Kamerun 405
Ghana 386
Jordanien 361
Tunesien 324
Libyen 304
Kasachstan 257
Kirgisistan 233
China 216
Sudan (ohne Südsudan) 177
Staatenlos 167
Israel 116
Vereinigte Staaten von Amerika 108
sowie 85 weitere Staatsangehörigkeiten mit Aufhältigen unter
100 Personen
1.237
Gesamt 1.124.047
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (GfK) gewährt 31 40 71
Bescheinigung über die Wirkung der
Antragstellung (Fiktionsbescheinigung)
ausgestellt
49.992 40.015 9 121 90.137
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
kein Aufenthaltsrecht 40.989 31.560 12 629 73.190
Aufenthaltstitel erloschen 334 199 8 541
nach § 18c Abs. 2 S. 1 AufenthG (Inhaber
einer Blauen Karte EU nach 33 Monaten)
erteilt
13 35 48
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere
Fälle)
440 328 768
nach § 16b Abs. 5 AufenthG
(studienvorbereitender Sprachkurs ohne Zulassung zum
Studium) erteilt
17 41 58
Antrag auf Verlängerung eines
Aufenthaltstitels gestellt
1.192 755 1.947
Aufenthaltsgestattung 402 801 2 1.205
nach § 24 AufenthG (vorübergehender
Schutz)
535.863 337.579 61 1.880 875.383
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
Abschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1-5,7
AufenthG erteilt
61 183 244
Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1
FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-
Bürgern)
782 291 1.073
Fiktionsbescheinigung eingezogen 333 281 1 615
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24
Nr. 3 BeschV (Personal auf Binnenschiffen)
erteilt
32 35 67
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 32 40 1 73
nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme
durch Land)
11 9 20
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24a
BeschV (Berufskraftfahrerinnen und
Berufskraftfahrer)
1 23 24
nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme
durch BMI)
15 18 33
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 1
AufenthG (Altfall – Fachkraft mit
akademischer Ausbildung) erteilt
189 146 1 336
nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3g Var.1
AufenthG (Ehegattennachzug zu einem
Inhaber einer Blauen Karte EU)
273 42 315
nach § 38a AufenthG (langfristig
Aufenthaltsberechtigter in ... [Landeskennzeichen
des EU-Mitgliedstaates])
27 41 68
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5
Nr. 3 bis 5 BeschV (Wissenschaft,
Forschung und Entwicklung) erteilt
2 2
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG
(Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)
erteilt
3 15 18
nach § 31 Abs. 1, 2, 4 AufenthG
(eigenständiges Ehegattenaufenthaltsrecht)
10 1 11
nach § 16 Abs. 1 AufenthG (Altfall –
Studium)
12 12 24
nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Kinder)
23 22 45
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 21
BeschV (vorübergehende
Dienstleistungserbringung) erteilt
2 2
nach § 18 Abs. 3 AufenthG (Altfall – keine
qualifizierte Beschäftigung)
7 4 11
nach § 34 Abs. 2 AufenthG (eigenständiges
Aufenthaltsrecht für Kinder)
11 13 24
nach § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: nicht
sorgeberechtigter Elternteil)
2 2
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 3
BeschV (Leitende Angestellte,
Führungskräfte und Spezialisten) erteilt
12 13 25
nach § 19a Abs. 6 Satz 3 AufenthG (Altfall
– Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens
21 Monaten)
3 11 14
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
als unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58
Abs. 1a AufenthG erteilt
2 13 15
nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
(Kindesnachzug zu Asylberechtigtem oder
anerkanntem Flüchtling)
1 1 2
nach § 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(ChancenAufenthaltsrecht für
minderjährige ledige Kinder)
2 2
nach § 18 AufenthG (Altfall –
Beschäftigung)
2 1 3
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2
AufenthG
2 1 3
nach § 16b Absatz 1 AufenthG (Altfall –
Sprachkurse, Schulbesuch)
2 1 3
nach § 20 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der
Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation) erteilt
1 1
Aufenthaltsdokument GB nach § 16 Abs. 2
S. 1 FreizügigG/ EU (Art. 18 Abs. 4 des
Austrittsabkommens)
2 2
nach § 32 Abs. 1 AufenthG (Altfall –
Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen
Karte EU)
1 1 2
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 5
Nr. 1 und 2 BeschV (Wissenschaft und
Forschung) erteilt
1 1
nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/
Schweiz für Angehörige von
freizügigkeitsberechtigten Schweizerischen Bürgern
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 11
Abs. 2 BeschV (Spezialitätenköche) erteilt
1 1
nach § 33 AufenthG (Geburt im
Bundesgebiet)
1.107 1.229 2 2.338
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder
tatsächliche Gründe)
14 28 42
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis nach sonstigen Vorschriften
des AufenthG)
56 48 104
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3
AufenthG
17 20 37
nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 S. 3 oder
Kapitel 2 Abschn. 3 oder 4 AufenthG)
58 57 115
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
wegen eines Asylfolgeantrags erteilt
26 28 54
nach § 18c Abs. 2 S. 3 AufenthG (Inhaber
einer Blauen Karte EU nach 21 Monaten)
erteilt
15 21 36
nach § 18c Abs 1 AufenthG (Fachkräfte)
erteilt
34 5 39
Aufenthaltsbewilligung (alt – AusländerG) 1 1 2
Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24
AufenthG gestellt
16.518 15.261 4 11 31.794
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14
Abs. 1 Nr. 2. BeschV (Beschäftigung aus
karitativen Gründen) erteilt
3 4 7
nach § 16d Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 AufenthG
(Durchführung einer
Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung) erteilt
2 1 3
Einreise und Aufenthalt nach § 16c
AufenthG, Bescheinigung ausgestellt
2 3 5
Aufenthaltstitel zurückgenommen
(zugestellt am)
6 6 12
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 25
BeschV (Kultur, Unterhaltung, Gastspiele,
Film- und Fernsehproduktionen) erteilt
5 6 11
nach § 19d Abs. 1 Nr. 1 a AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte
Geduldete mit Berufsausbildung in Deutschland)
erteilt
1 1
Einreise und Aufenthalt nach § 16a
AufenthG, Bescheinigung ausgestellt
(Altfall)
1 1
nach § 21 Abs. 4 AufenthG (3 Jahre
selbstständige Tätigkeit)
1 2 3
Aufenthaltstitel widerrufen (zugestellt am) 1 4 5
nach § 16d Abs. 4 Nr. 1 AufenthG
(Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund
einer Absprache der Bundesagentur für
Arbeit bei reglementierten Berufen im Pflege-
und Gesundheitsbereich) erteilt
1 1 2
nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig
geduldete Ausländer)
1 1
nach § 18c Abs. 3 AufenthG (besonders
hochqualifizierte Fachkräfte) erteilt
1 1 2
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen:
Eltern)
1 1
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
befreit
227 90 317
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14
Abs. 1 Nr. 1 BeschV (Freiwilligendienst)
erteilt
45 52 97
Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender nach § 63 Abs. 1 AsylG
16.807 9.891 16 26.714
nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland)
erteilt
21 7 28
nach § 9 AufenthG (allgemein) 54 33 87
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1
AufenthG wegen fehlender
Reisedokumente
29 74 1 104
nach § 28 Abs. 2 AufenthG
(Familienangehörige von Deutschen)
105 28 133
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 2 S. 2
AufenthG (Altfall – Blaue Karte EU,
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
Mangelberufe) erteilt
67 91 158
nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 28, 30, 31, 36 oder
36a AufenthG)
94 93 187
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
aus sonstigen Gründen erteilt
548 868 4 1.420
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m.
§ 26 Abs. 2 BeschV (bestimmte
Staatsangehörige) erteilt
1 4 5
nach § 19c Abs. 4 AufenthG
(Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn)
erteilt
1 1
nach § 36 Abs. 1 AufenthG (Nachzug von
Eltern)
3 1 4
nach § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Altfall –
Asyl/GFK nach 3 Jahren)
1 2 3
nach § 26 Abs. 4 AufenthG (Altfall – aus
humanitären Gründen nach 7 Jahren)
3 3
Altfall – Aufenthaltstitel widerrufen 1 2 3
nach § 16a Abs. 2 AufenthG (schulische
Berufsausbildung) erteilt
5 5 10
nach § 32 Abs. 3 AufenthG (Altfall –
Kindesnachzug unter 16 Jahren)
1 1 2
nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus
humanitären Gründen nach 5 Jahren)
3 4 7
nach § 18 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (Altfall –
qualifizierte Beschäftigung nach
Rechtsverordnung)
5 1 6
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 21 Abs. 2a AufenthG (selbständige
Tätigkeit – Absolvent inländischer
Hochschule)
1 1
nach § 25a Abs. 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen)
1 2 3
nach § 16b Abs. 5 AufenthG (bedingte
Zulassung Studium, Zulassung
Teilzeitstudium) erteilt
2 4 6
nach § 16b Abs. 5 AufenthG
(studienvorbereitendes Praktikum ohne Zulassung zum
Studium) erteilt
2 2
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1
Nr. 2 Bst. a) BeschV (Altfall – Blaue Karte
EU, Regelberufe)
2 2
nach § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Abs. 1
Nr. 2 Bst. b) oder § 2 Abs. 2 BeschV
(Altfall – Blaue Karte EU, Mangelberufe)
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22
Nr. 4 BeschV (Berufssportler und -trainer)
erteilt
1 1
nach § 16b Abs. 1 AufenthG (Studium)
erteilt
301 252 4 557
nach § 25 Abs. 4 AufenthG (dringende
persönliche oder humanitäre Gründe)
14 15 29
Erteilung/Verlängerung des
Aufenthaltstitels abgelehnt (Altfall)
11 20 31
nach § 32 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer
Niederlassungserlaubnis)
29 27 56
nach § 16f Abs. 2 AufenthG (Schulbesuch,
allgemeinbildend) erteilt
12 17 29
nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (sonstige
begründete Fälle)
14 16 30
nach § 30 AufenthG (Ehegattennachzug
ohne § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3c Var. 3, 4 und
Nr. 3g Var. 1 AufenthG)
249 60 309
Daueraufenthaltskarte nach § 5 Abs. 5
Satz 2 FreizügG/ EU (Angehörige von EU-/
EWR-Bürgern)
23 15 38
nach § 36 Abs. 2 AufenthG (Nachzug
sonstiger Familienangehörige)
6 6 12
Erteilung/Verlängerung des
Aufenthaltstitels abgelehnt (unanfechtbar)
34 52 86
nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit
Berufsausbildung) erteilt
30 33 63
nach § 19c Abs. 2 AufenthG (non-
formale qualifizierte Beschäftigung i. V. m. § 6
BeschV) erteilt
1 11 12
nach § 16f Abs. 1 AufenthG (Sprachkurse,
Schüleraustausch) erteilt
5 16 21
nach § 25 Abs. 3 AufenthG
(Abschiebungsverbot)
12 16 28
nach § 19c Abs. 1 AufenthG (übrige
Beschäftigungssachverhalte der BeschV)
5 11 16
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 16d Abs. 1 AufenthG
(Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme)
erteilt
6 1 7
Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 7 S. 1
FreizügG/EU (nahestehende Personen von EU-
Bürgern) ausgestellt
12 7 19
nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus
dem Ausland)
16 3 19
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt
(Altfall bis 30.06.2014)
4 2 6
unbefristete Aufenthaltserlaubnis (alt –
AusländerG)
7 7 14
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15
Nr. 4 und Nr. 6 BeschV (Praktika) erteilt
1 1
nach § 20 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit) erteilt
1 1 2
nach § 19 Abs. 1 (ICT-Karte) erteilt 1 1
nach § 20 Abs. 2 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche für Fachkraft mit akademischer
Ausbildung) erteilt
2 1 3
nach § 16 Abs. 5 AufenthG (Altfall –
Arbeitsplatzsuche nach Studium)
1 1
nach § 30 AufenthG (Altfall -
Ehegattennachzug) ohne § 30 Abs. 1 S. 1 Nr 3g
AufenthG
1 1 2
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b (Fachkraft
mit akademischer Ausbildung) erteilt
1 1
Aufenthaltserlaubnis/EU (Angehörige von
EU-/EWR-Bürgern, (unbefristet) (alt)
1 1
nach § 32 Abs. 1 AufenthG (Altfall –
Kindesnachzug zu einem Inhaber einer AERL,
NE oder Erlaubnis z. Daueraufenth.-EU)
2 1 3
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt
(ab 01.07.2014)
5.188 3.304 1 3 8.496
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
fehlendes, aber erforderliches
Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG
erteilt
1 1
nach § 35 AufenthG (Kinder) 53 40 93
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
bei Anordnung der aufschiebenden
Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO erteilt
1 3 4
nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Ehegatte)
660 96 756
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme
durch Länder)
74 59 133
Erteilung/Verlängerung des
Aufenthaltstitels abgelehnt (zugestellt am)
80 156 1 237
nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer
Blauen Karte EU)
154 141 1 296
nach § 9a AufenthG (Daueraufenthalt-EU) 31 13 44
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
Altfall – Erteilung/Verlängerung des
Aufenthaltstitels abgelehnt, noch nicht
unanfechtbar
34 44 78
nach § 21 Abs. 5 AufenthG (freiberufliche
Tätigkeit)
37 49 86
Heimatloser Ausländer 4 3 7
nach § 17 Abs. 1 (Altfall – sonstige
betriebliche Ausbildungszwecke) AufenthG
4 1 5
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG
(Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte)
2 3 5
nach § 19c Abs. 3 AufenthG
(Beschäftigung im öffentlichen Interesse) erteilt
31 12 43
nach § 18b AufenthG (Altfall – für
Absolventen deutscher Hochschulen)
1 4 5
nach § 21 Abs. 1 AufenthG (selbstständige
Tätigkeit wirtschaftliches Interesse)
2 2 4
nach § 16d Abs. 3 AufenthG (Anerkennung
der Berufsqualifikation während einer
Beschäftigung) erteilt
4 4
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123
VwGO erteilt
1 1
befristete Aufenthaltserlaubnis (alt –
AusländerG)
1 3 4
nach § 37 Abs. 1 AufenthG (Wiederkehr) 1 1
Aufenthaltstitel zurückgenommen
(unanfechtbar)
2 1 3
nach § 19e Abs. 1 AufenthG (europäischer
Freiwilligendienst) erteilt
1 1 2
Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 Satz 3
AufenthG
1 1
Aufenthaltserlaubnis nach § 18b Abs. 2 S. 1
AufenthG (Altfall – Blaue Karte EU,
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung,
Regelberufe) erteilt
219 349 568
Fiktionsbescheinigung erloschen 194 169 363
nach § 18d Abs. 1 (Forscher) erteilt 47 24 71
nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen:
sorgeberechtigter Elternteil)
194 55 249
nach § 16a Abs. 1 AufenthG (betriebliche
Berufsausbildung Weiterbildung) erteilt
124 201 1 326
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG
i. V. m. § 60c Abs. 1 AufenthG
(Ausbildungsduldung, Anspruch)
11 20 31
Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen 5 4 9
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
aufgrund fam. Bindungen erteilt
22 34 56
nach § 19a Abs. 6 Satz 1 AufenthG (Altfall
– Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens
33 Monaten)
4 18 22
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m.
§ 26 Abs. 1 BeschV (bestimmte
Staatsangehörige) erteilt
3 3
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
weil konkrete Maßnahmen zur
Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt
18 34 52
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 10
Abs. 1 Nr. 1 BeschV (Auslandsprojekte)
erteilt
3 3
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl)
anerkannt
44 18 62
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 14
Abs. 1a BeschV (Beschäftigung aus
religiösen Gründen) erteilt
2 1 3
Altfall – Aufenthaltstitel zurückgenommen 5 12 17
nach § 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1
AufenthG (Kindesnachzug über 16 Jahre zu
einem Inh. einer AERL, NE o. Erlaubnis z.
Daueraufenth.-EU)
5 5
nach § 19 AufenthG (Altfall –
Hochqualifizierte)
1 1
nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3c Var. 4
AufenthG (Ehegattennachzug zu
anerkanntem Flüchtling)
2 2
nach § 19 Abs. 1 AufenthG (Altfall –
Hochqualifizierter ohne besondere
Zuordnung nach § 19 Abs. 2 AufenthG)
1 1
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG
aus medizinischen Gründen erteilt
1 9 10
nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer
Schutz) gewährt
38 57 95
nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
(Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Erlaubnis
zum Daueraufenthalt-EU)
2 2
nach § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6
BeschV (Beschäftigung in ausgewählten
Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer
Erfahrung)
1 2 3
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement)
– AERL
7 4 11
nach § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3c Var. 3
AufenthG (Ehegattennachzug zu
Asylberechtigtem)
2 2
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 15
Nr. 3 und Nr. 5 BeschV (öffentlich
geförderte Praktika) erteilt
2 2
nach § 4 Abs. 2 AufenthG
(Assoziationsrecht EWG/Türkei)
1 1
nach § 20 Abs. 1 AufenthG (Altfall –
Forscher)
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 11
Abs. 1 BeschV (Sprachlehrer) erteilt
1 1
nach § 25b Abs. 4 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration:
Minderjähriges Kind)
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 24
Nr. 4 BeschV (Besatzung en von
Luftfahrzeugen) erteilt
2 2
nach Aufenthaltsrecht weiblich männlich divers unbekannt Summe
nach § 32 Abs. 4 AufenthG
(Kindesnachzug im Härtefall)
4 4 8
nach § 28 Abs. 4 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Sonstige)
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 12
BeschV (Au pair) erteilt
4 4
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen:
Geschwister)
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 29
Abs. 3 BeschV (zwischenstaatliche
Vereinbarungen) erteilt
1 1
nach § 19c Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 22
Nr. 5 BeschV (e-Sportler)
1 1
Summe 675.143 446.130 87 2.687 1.124.047
2. Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen sind seit ihrer Ankunft in
Deutschland straffällig geworden (bitte nach Straftat und Nationalität des
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
3. Welche Kosten (Asylbewerberleistungen; Kosten für Rückführungen etc.)
sind bisher im Zusammenhang mit dem Aufenthalt dieser
Drittstaatsangehörige in Deutschland entstanden?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
4. Hat die Bundesregierung mit den diplomatischen Vertretungen der
Drittstaatsangehörigen, welche aus der Ukraine nach Deutschland gekommen
sind, Kontakt aufgenommen, um deren Rückführungen in ihre
Heimatländer zu organisieren, und wenn nein, warum nicht?
Das Bund-Länder-Programm REAG/GARP wurde zu Beginn des Kriegs
Russlands gegen die Ukraine angepasst, um aus der Ukraine geflüchteten, in
Deutschland aufhältigen, nichtukrainischen Drittstaatsangehörigen eine
geförderte freiwillige Ausreise in ihre Herkunftsländer oder aufnahmebereiten
Drittstaaten zu ermöglichen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat
die konsularischen und diplomatischen Vertretungen entsprechender
Drittstaatsangehöriger über diese Anpassung informiert.
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ISSN 0722-8333