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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Drittstaatsangehörige aus der Ukraine

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

03.01.2024

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/965506.12.2023

Drittstaatsangehörige aus der Ukraine

der Abgeordneten Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, Joachim Wundrak, Tino Chrupalla, René Springer, Petr Bystron, Dr. Alexander Gauland, Steffen Kotré, Markus Frohnmaier, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Presseberichten zufolge fallen wiederholt Drittstaatsangehörige, welche bisher in der Ukraine lebten und sich nun in Deutschland aufhalten, durch das Begehen von schweren Straften in Deutschland auf (vgl. https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/fluechtlinge-geschmuggelt-richter-faltet-in-goerlitz-schleuser-zusammen-85914494.bild.html und https://www.rnd.de/panorama/ukrainerin-fluechtet-nach-duesseldorf-und-wird-vergewaltigt-drei-und-vier-jahre-haft-fuer-ebenfalls-AMP2TWKO6U6AH23UNCVRTTGTFA.html).

Als Drittstaatsangehörige werden hier im Einklang mit dem EU-Recht, welches zwischen EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen unterscheidet, Ausländer verstanden, welche keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds haben.

Aus Sicht der Fragesteller werden seit 2015 vermehrt Asylverfahren für Personen durchgeführt, welche aus sicheren Herkunftsländern im Sinne des Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), nach Deutschland einreisen. Dies betrifft auch auf dem Landweg z. B. über Polen oder die Tschechische Republik einreisende Personen unterschiedlicher Nationalitäten und Wohnsitzstaaten (z. B. auch die Ukraine). Nach hiesiger Auffassung ist die Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem Grundgesetz fragwürdig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Drittstaatsangehörige sind seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und haben hier zum 1. November 2023 Aufenthalt (bitte nach Nationalität, Geschlecht und Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?

2

Wie viele der in Frage 1 erfragten Personen sind seit ihrer Ankunft in Deutschland straffällig geworden (bitte nach Straftat und Nationalität des Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

3

Welche Kosten (Asylbewerberleistungen; Kosten für Rückführungen etc.) sind bisher im Zusammenhang mit dem Aufenthalt dieser Drittstaatsangehörige in Deutschland entstanden?

4

Hat die Bundesregierung mit den diplomatischen Vertretungen der Drittstaatsangehörigen, welche aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, Kontakt aufgenommen, um deren Rückführungen in ihre Heimatländer zu organisieren, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. Dezember 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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