Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Martin Sichert,
Kay-Uwe Ziegler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9708 –
Die StopptCOVID-Studie des Robert Koch-Instituts
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kürzlich stellte das Robert Koch-Institut (RKI) seinen Abschlussbericht zur
Wirksamkeit und Wirkung von anti-epidemischen Maßnahmen auf die
COVID-19-Pandemie in Deutschland (StopptCOVID-Studie) vor (
www.rk
i.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/StopptCOVI
D-Bericht.pdf?__blob=publicationFile). Während der sogenannten
Epidemischen Lage von nationaler Tragweite gab es für die Bürger zahlreiche
Grundrechteeinschränkungen und Freiheitsbeschränkungen, die als sogenannte
Schutzmaßnahmen durch Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, welche
häufig auf den Empfehlungen des RKIs resultierten.
Die Studie untersucht hauptsächlich den Einfluss der nichtpharmazeutischen
Maßnahmen (NPI), wie zum Beispiel die Maskenpflicht und die COVID-19-
Impfungen, auf das Infektionsgeschehen. Die Änderungen des
Infektionsgeschehens werden in der Studie mathematisch durch den R-Wert
(Reproduktionszahl) beschrieben. Er gibt an, ob die Zahl der Neuinfizierten auf einer
Basis von sieben Tagen steigt oder fällt. Ferner wird auch die 7-Tage-Inzidenz
nach dem Erkrankungsbeginn verwendet (Anzahl Neuerkrankter pro 100 000
Einwohner). Eine Berücksichtigung der Anzahl der durchgeführten PCR-Tests
findet bei der Berechnung beider Größen nicht statt.
Es gibt zahlreiche Kritik an der Studie von Wissenschaftlern bei der
Ergebnisoffenheit. Die Wirkung der NPI würde vorausgesetzt. Der kausale Nachweis
würde nicht erbracht. Die Abschwächung des Infektionsgeschehens wäre
teilweise vor der Etablierung von Maßnahmen eingetreten. Der Aufbau der
Modellierung sei unüblich. Es gebe „paradoxe“ Effekte, die nicht näher erklärt
würden (beispielsweise
www.telepolis.de/features/Was-die-StopptCOVID-Stu
die-des-RKI-aussagt-und-was-nicht-9234901.html?seite=1).
Beim vollständigen Testen aller Personen nach Krankheitsfällen in
abgeschlossenen Orten, wie zum Beispiel auf einem Kreuzfahrtschiff, wurde
festgestellt, dass bis zu 80 Prozent der positiv Getesteten keine Symptome
aufwiesen (
www.rnd.de/wissen/wie-viele-infizierten-haben-keine-symptome-neu
e-studien-liefern-erstaunliche-erkenntnisse-SPZAXEUWHVABPGC2V5O36
L5GI4.html).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9956
20. Wahlperiode 02.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 27. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Lange vor COVID-19 war über akute respiratorische Erkrankungen bekannt:
„Einigkeit herrscht jedoch bezüglich einer zuverlässigen Prophylaxe: Es gibt
sie nicht und es wird sie auch in absehbarer Zukunft nicht geben“ (onlinelibrar
y.wiley.com/doi/pdf/10.1002/biuz.200810368). Ferner treten sie in Wellen
auf, gehäuft vom Herbst bis zum Frühling. Die potentiell gefährlichen akuten
respiratorischen Erkrankungen werden häufig mit dem Begriff „Grippe“
bezeichnet.
Zur Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung findet man viele unterschiedliche
Angaben, weil die Wirksamkeit wahrscheinlich nicht exakt ermittelbar ist. In
der Saison 2018/2019 betrug sie 21 Prozent. Beim Subtyp H3N2 war sie
0 Prozent (
www.pharmazeutische-zeitung.de/wirksamkeit-des-grippeimpfstoff
s-war-maessig/). Wer trotz Impfung keinen Eigenschutz hat, ist im Falle einer
Infektion und Erkrankung wahrscheinlich auch temporär Überträger. Von der
Grippe ist lange bekannt, dass sie meist symptomlos oder sehr mild verläuft
(
www.aerzteblatt.de/nachrichten/57983/Grippe-verlaeuft-meistens-sympto
mlos).
Die Grippeschutzimpfung wird jährlich zum Beginn der Grippesaison im
Frühherbst empfohlen. Mit der COVID-19-Schutzimpfung wurden die
meisten Nichtrisikopatienten im Frühjahr und Sommer 2021 geimpft, in einer Zeit,
in der das Infektionsgeschehen eher gering war. Somit hätte das RKI zum
Herbst damit rechnen müssen, dass bei vielen Geimpften die Schutzwirkung
(Antikörper) deutlich zurückgegangen ist oder sich eine neue Virusvariante
durchgesetzt hat, gegen die die Impfung möglicherweise weniger Schutz bietet
(
www.muenchen-klinik.de/infektionen-immunsystem-immunkrankheit/gripp
e/grippeimpfung/).
Am 25. Mai 2020 wurde von der damaligen Bundesregierung mit dem
Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn die Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) in Kraft gesetzt, welche bis Ende
2023 verlängert wurde (
www.gesetze-im-internet.de/medbvsv/BJNR6147000
20.html). Sie regelt unter anderem zahlreiche Ausnahmen für COVID-
Impfstoffe vom Arzneimittelgesetz, stellt die Hersteller haftungsfrei gegenüber den
Patienten und ermöglicht intransparente Verträge mit den Impfstofflieferanten
(
www.euractiv.de/section/gesundheit/news/corona-impfstoffvertraege-kommi
ssion-wegen-mangelnder-transparenz-unter-beschuss/). COVID-Impfstoffe
waren erst im Dezember 2020 verfügbar.
Deutschland hat bisher insgesamt 672 Millionen Impfdosen für 13,1 Mrd.
Euro bestellt, was in etwa acht Dosen pro Einwohner entspricht (
www.br.de/n
achrichten/deutschland-welt/bund-hat-13-1-milliarden-euro-fuer-corona-impfs
toffe-gezahlt,TU40Qcy), von denen viele vernichtet werden mussten oder bald
von der Haltbarkeit her ablaufen (praxistipps.focus.de/corona-impfdosen-
wieviele-millionen-vernichtet-werden-was-das-kostet_157270).
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Studie?
Die Gesamtkosten für die StopptCOVID-Studie des Robert Koch-Instituts
(RKI) betrugen 624 775,00 Euro.
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle
Interessenkonflikte der Projektmitarbeiter und Kooperationspartner zum Beispiel durch
deren Mitarbeit oder Beteiligung in oder an anderen
Gesundheitsorganisationen oder Gesundheitsunternehmen (bitte ggf. aufschlüsseln)?
Nach Angaben des RKI bestehen keine Interessenkonflikte bei Mitarbeitenden
oder Kooperationspartnern des Projektes.
3. Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erstellung der Studie auch
externe Beratungsunternehmen beauftragt wurden, welche sind dies
(bitte diese namentlich nebst zugehörigen Honoraren aufschlüsseln)?
Nach Angaben des RKI wurden keine externen Beratungsunternehmen zur
Erstellung der Studie beauftragt.
4. Entspricht es nach Ansicht der Bundesregierung den wissenschaftlichen
Gepflogenheiten, dass das RKI die Wirksamkeit von Maßnahmen
evaluiert, die mehrheitlich vom RKI vorgeschlagen wurden?
Das RKI erstellt nach § 4 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) als
Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, Richtlinien,
Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen zur Vorbeugung, Erkennung und
Verhinderung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten und wertet
Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und meldepflichtigen Nachweisen von
Krankheitserregern infektionsepidemiologisch aus. Das RKI hat aufgrund der
damals vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Erfahrungen mit
vorherigen Pandemien Maßnahmen empfohlen, die im konkreten Kontext der
COVID-19-Pandemie kontinuierlich evaluiert und angepasst wurden. Die
Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen wurde aus Sicht der
Bundesregierung entsprechend der wissenschaftlichen Standards durchgeführt.
5. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein außerhalb des
Verantwortungsbereichs der Bundesregierung stehendes Gremium mit
der Erstellung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Studie beauftragt?
Eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der betroffenen Regelungen des
Infektionsschutzrechts im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie ist
gemäß § 5 Absatz 9 IfSG durch den vom Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) beauftragten Sachverständigenrat erfolgt (
https://www.bundesgesundhe
itsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenaussch
uss/220630_Evaluationsbericht_IFSG_NEU.pdf).
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das RKI die Studie unter der
Einhaltung der wissenschaftlichen Standards erstellt hat?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das RKI die Studie unter Einhaltung
wissenschaftlicher Standards erstellt hat.
7. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Studie nicht die
Wirksamkeit von einzelnen Schutzmaßnahmen untersucht?
Die nicht-pharmakologischen Interventionen (NPI) sind stets im
Gesamtkontext zu betrachten, da viele der NPI zeitgleich in Kraft traten, verstärkt oder
gelockert wurden, und sich somit zeitlich überschnitten haben. Ein
Zusammenfallen bzgl. des Einsetzens und Lockerns verschiedener Maßnahmen drückt
sich in Korrelationen von verschiedenen unabhängigen Variablen aus, die diese
Maßnahmen beschreiben. Daher gibt es im Aktivierungsprofil der Maßnahmen
teilweise starke positive Korrelationen (> 75 Prozent). Dies betraf vor allem
Einschränkungen in Grundschulen und weiterführenden Schulen, bei
öffentlichen Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich, sowie bei Indoor- und
Outdoor-Sport. Es bestand eine Korrelation über 55 Prozent zwischen den NPI
in den Bereichen Dienstleistungen und Handwerk, Sport, Kultur,
Beherbergung, Gastronomie und dem Groß- und Einzelhandel. Korrelationen über
70 Prozent verbanden die Bereiche Sport, Kultur, Beherbergung und
Gastronomie. Diese stark korrelierten Bereiche konnten im Rahmen von statistischen
Analysen nicht gleichzeitig in einem gemeinsamen Modell analysiert werden,
da dies zu instabilen Schätzwerten führte. Bei ausreichender Datenlage konnte
jedoch auch die Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen untersucht werden.
Dies wurde auch so im Abschlussbericht zur StopptCOVID-Studie
beschrieben.
8. Warum waren nach Ansicht der Bundesregierung von Mai bis September
2020, als der R-Wert stabil um 1 lag und die Inzidenzen im niedrigen
zweistelligen Bereich und damit auf dem Niveau seltener Krankheiten
waren, überhaupt NPI nötig (ebd., S. 12)?
Im Sommer 2020 besaß der größte Teil der Bevölkerung noch keinen
Immunschutz gegen SARS-CoV-2, es standen keine Impfungen zur Verfügung und der
weitere Verlauf sowie die Infektionsdynamik der Pandemie waren unklar. Die
NPI waren zu diesem Zeitpunkt die einzige Option, eine noch immunnaive und
damit vulnerable Bevölkerung in Deutschland gegen schwere Erkrankungen
und Todesfälle zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu
verhindern.
9. Welche Studien belegen nach Kenntnis der Bundesregierung die These
der Studie des RKI (ebd., S. 5), dass erst ein Bündel von NPI wirksam
auf den R-Wert ist, auch wenn die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen
nicht nachgewiesen werden kann?
In mehreren systematischen Reviews, in denen die Evidenz von NPI
studienübergreifend betrachtet wurde, wurden Studien eigeschlossen, die ebenfalls die
Maßnahmen nicht einzeln, sondern als Bündel von Maßnahmen untersuchten.
Beispielhaft zu nennen sind:
• Talic S, Shah S, Wild H et al. (2021) Effectiveness of public health
measures in reducing the incidence of covid-19, SARS-CoV-2 transmission, and
covid-19 mortality: systematic review and meta-analysis. BMJ
375:e068302. 10.1136/bmj-2021-068302 (
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/
34789505/),
• Murphy C, Lim WW, Mills C et al. (2023) Effectiveness of social
distancing measures and lockdowns for reducing transmission of COVID-19 in
non-healthcare, community-based settings. Philos Trans A Math Phys Eng
Sci 381:20230132. 10.1098/rsta.2023.0132 (
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/
pmc/articles/PMC10446910/),
• Bo Y, Guo C, Lin C et al. (2021) Effectiveness of non-pharmaceutical
interventions on COVID-19 transmission in 190 countries from 23 January to
13 April 2020. Int J Infect Dis 102:247–253. 10.1016/j.ijid.2020.10.066,
(
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33129965/).
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien aus der Zeit vor
COVID-19, die eine eindeutige Wirksamkeit von medizinischen und
FFP2-Masken gegen Atemwegsinfektionen nachweisen, und wenn ja,
welche?
Im Teil II des Nationalen Pandemieplans, der 2016/2017 publiziert wurde, ist
die Wirksamkeit von medizinischen und FFP2-Masken als eine NPI anhand
verschiedener Studien untersucht und bewertet worden (
https://www.rki.de/DE/
Content/Infekt/Preparedness_Response/Pandemieplan_Teil_II_gesamt.pdf,
Kapitel 7).
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien und Belege, dass
nächtliche Ausgangssperren Atemwegsinfektionen eindämmen?
Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen zur Kontaktreduktion lag in der
Verantwortung der Länder.
Einschränkungen zur Kontaktreduktion wurden als eine der wichtigsten
sogenannten Public Health und Social Measures (PHSM) empfohlen. Die
tatsächliche Evidenz verschiedener kontaktreduzierender Maßnahmen wurde u. a. von
Pozo-Martin (Wirkung auf die Wachstumsrate; European Journal of
Epidemiology, 2020), Brauner (Wirkung auf die Reproduktionszahl; Science, 2021)
und Talic (Endpunkt: relatives Risiko; BMJ, 2021) in systematischen Reviews
gezeigt. Auch in der Formel für die Berechnung der Basisreproduktionszahl
geht die Zahl der Kontakte per Zeiteinheit ein (s. Halloran „Infectious Disease
Epidemiology“ in Rothman „Modern Epidemiology“, 2. Edition, 1998).
12. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Studie bei der
Erstellung eines Maßnahmenscores (ebd., S. 19) die Stufe 1 (keine
Einschränkungen) als Placebowert nicht berücksichtigt?
Der Maßnahmenscore stellt auf aggregierte Art und Weise die „Intensität“ der
in Deutschland geltenden Maßnahmen dar. Hierbei stellt ein höherer Score dar,
dass die Maßnahmen intensiver waren. Es ist nicht sinnvoll, diesen Score zu
erhöhen, wenn keine Maßnahmen in einem Bereich gelten. Deswegen wurde
die Stufe 1 („keine Einschränkungen“) nicht berücksichtigt.
13. Warum galten nach Kenntnis der Bundesregierung am Arbeitsplatz
gemäß der Studie die schwächsten Maßnahmen (ebd., S. 22), obwohl dort
Menschen viel Zeit ihres Tages verbringen?
Art und Umfang der NPI wurden grundsätzlich in der
Ministerpräsidentenkonferenz abgestimmt. Der Vollzug der Maßnahmen lag in der Verantwortung der
Länder. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen vor dem Hintergrund der
damaligen hohen infektionsepidemiologischen Risikolage mit bundesweit
einheitlichen Regelungen, insbesondere der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
zum betrieblichen Infektionsschutz, ergänzt, die in betrieblichen Kontexten
zusätzlich zu den landesrechtlichen Regelungen galten. Wie aus den
Erläuterungen zur Abbildung 9 auf S. 22 des Abschlussbericht der RKI-StopptCOVID-
Studie hervorgeht, wird mit „Stärke der Maßnahmen“ der zeitliche Anteil der
Maßnahmen bezogen auf den Analysezeitraum bezeichnet. Die in diesem Sinne
geringe Stärke der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen erklärt sich daraus,
dass die bundesweiten Regelungen erst relativ spät im Pandemieverlauf
(erstmals zum 27. Januar 2021) in Kraft traten und anschließend in relativ kurzen
Abständen dem Infektionsgeschehen angepasst und somit auch wiederholt in
Teilen ergänzt oder zurückgenommen wurden.
14. Was ist nach Ansicht der Bundesregierung der Grund dafür, dass
ausländische Staatsangehörige während des gesamten
Untersuchungszeitraumes ein erhöhtes Infektionsrisiko hatten (ebd., S. 60)?
Wie in der StopptCOVID-Studie (Abschlussbericht, S. 61) angeführt, müssen
migrationsbezogene und sozioökonomische Faktoren zusammen berücksichtigt
werden. Zudem weisen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Inanspruchnahme
von Gesundheitsleistungen darauf hin, dass Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte bestimmte Angebote der Gesundheitsversorgung weniger nutzen oder
davon weniger profitieren. Gründe dafür könnten Sprach- und
Kommunikationsbarrieren sowie ein eingeschränktes Orientierungswissen über die
Strukturen, Angebote und Optionen der Gesundheitsversorgung in Deutschland sein.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung insbesondere während
der COVID-19-Pandemie verschiedene zielgruppenspezifische, mehrsprachige
Angebote und Maßnahmen umgesetzt.
15. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, den R-Wert und die
Inzidenzen allein durch eine starke Erhöhung der COVID-Tests bei
symptomlosen Personen erheblich zu steigern, weil bis zu 80 Prozent der
Infizierten symptomlos sind (ebd., S. 51), und wenn nein, mit welcher
Begründung?
Eine Änderung der Teststrategie und die damit einhergehende Veränderung der
erkannten Fälle kann kurzfristig zu einer Veränderung des R-Wertes führen. Es
ist jedoch nicht möglich, den R-Wert dauerhaft durch eine Erhöhung der
Testanzahl zu steigern. Der R-Wert ist ein relativer Wert, der die Wachstumsrate der
COVID-19-Fälle beschreibt.
16. Warum schreibt nach Kenntnis der Bundesregierung die Studie neben
dem NPI überwiegend der Impfquote einen stark reduzierenden Effekt
auf den R-Wert zu (ebd., S. 50), ohne die Saisonalität von
Atemwegserkrankungen (weniger Aktivität im Sommerhalbjahr) und die
unterschiedliche Aktivität der verschiedenen Virusvarianten ausreichend zu
berücksichtigen und ohne zu berücksichtigen, dass Geimpfte meist von
Testpflichten ausgenommen waren?
Die Saisonalität wurde im Modell berücksichtigt (s. Abschlussbericht der
StopptCOVID-Studie, S. 26). Ebenfalls wurden neben den verschiedenen NPI
Daten zum Anteil der Wildtyp-, Alpha- und Delta-Variante der in Deutschland
nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektionen eingeschlossen (s. Abschlussbericht
der StopptCOVID-Studie, S. 22). Die Testpflichten wurden im Herbst 2021
eingeführt, nachdem die gesamte Bevölkerung Zugang zu einer Impfung hatte
und der Großteil der Bevölkerung bereits mindestens eine oder zwei Impfdosen
erhalten hatte.
17. Welche alternativen Faktoren könnten nach Ansicht der Bundesregierung
ggf. den R-Wert zusätzlich beeinflussen?
Freiwillige Verhaltensänderungen (z. B. eine Verringerung der Anzahl der
Kontakte) unabhängig von verordneten Maßnahmen können den R-Wert ebenfalls
beeinflussen.
18. Warum hat nach Ansicht der Bundesregierung das RKI oder die Ständige
Impfkommission den Nichtrisikopatienten nicht geraten, sich erst im
Frühherbst 2021 analog der Grippeimpfung impfen zu lassen, um im
Winterhalbjahr einen besseren Schutz zu haben?
Im Sommer 2021 bestand noch keine breite Bevölkerungsimmunität, und für
SARS-CoV-2 hatte sich noch keine Saisonalität, wie sie bei der Grippe besteht,
etabliert. Immunologisch-naive Risikopersonen hatten zwar im Vergleich zu
immunologisch-naiven Nichtrisikopersonen ein deutlich erhöhtes Risiko,
schwer an COVID-19 zu erkranken. Aber auch immunologisch-naive
Nichtrisikopersonen konnten schwer erkranken. Da die Impfung auf die Transmission
der 2021 zirkulierenden SARS-CoV-2 Virusstämme einen deutlichen Effekt
hatte, war davon auszugehen, dass die Impfung von jüngeren/mobilen Personen
(und damit von vielen Nichtrisikopatienten und -patientinnen) zu einer
Reduzierung der Virus-Übertragung in der Bevölkerung führt und damit indirekt
auch Risikogruppen schützt. Darüber hinaus lagen erste
Langzeitbeobachtungen der Zulassungsstudien zu den beiden mRNA-Impfstoffen vor, die zeigten,
dass die Wirksamkeit gegenüber schweren Erkrankungen über einen Zeitraum
von mindestens sechs Monaten weitestgehend unverändert hoch blieb. Von
einem schnellen Nachlassen der Impfeffektivität bei den im Sommer 2021
geimpften Nichtrisikopatienten und -patientinnen war zum damaligen
Zeitpunkt (bzw. unter den damals zirkulierenden Virusvarianten) nicht auszugehen.
19. Warum wurde von der Bundesregierung nicht unmittelbar nach dem
Impfstart gegenüber der Bevölkerung kommuniziert, dass man sich
möglicherweise trotz Impfung anstecken, erkranken und andere Personen
anstecken kann, denn eine Immunsterilität wurde in den Zulassungsstudien
nicht nachgewiesen?
Die Kampagne „Zusammen gegen Corona“ hat sich bei Aussagen zur
Wirksamkeit der COVID-19-Impfung grundsätzlich an denen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) orientiert, die die vorliegende Evidenz systematisch
recherchiert und in den Aktualisierungen ihrer Empfehlungen publiziert hat. Im
Verlauf der Pandemie konnten aufwändige Studien Belege dafür liefern, dass
die Impfung auch die Transmission in einem erheblichen Maße (aber nicht
vollständig) verhindert. Der Schutz der Impfung vor Transmission nahm dann im
späteren Verlauf der Pandemie mit neuen Virus-Varianten, insbesondere unter
der Omikron-Variante, ab. Die Kommunikationsmaßnahmen hatten stets zum
Ziel, die Bevölkerung verständlich, zuverlässig und transparent über das
Impfen zu informieren und Vertrauen in die neu entwickelten Impfstoffe zu
schaffen. Zu einer umfassenden und transparenten Informationskultur gehörten dabei
jederzeit auch die Informationen zur Impfsicherheit, Impfverteilung und
Impfschutz. Dass die Impfung eine Immunsterilität induziert, wurde nicht behauptet.
20. Warum ist die MedBVSV immer noch in Kraft?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die MedBVSV erneut zu verlängern?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Das Außerkrafttreten der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) ergibt sich aus § 10 MedBVSV, der basierend auf § 5
Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 IfSG das Außerkrafttreten am 31. Dezember 2023
festlegt. Eine Verlängerung der MedBVSV über diesen Zeitpunkt hinaus ist
nach § 5 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 IfSG nicht möglich.
22. Aus welchen Gründen wurde von der Bundesregierung und von der
Vorgängerregierung eine so hohe Anzahl von Impfdosen bestellt, obwohl die
COVID-Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung von der Europäischen
Arzneimittel-Agentur (EMA) hatten?
23. Welche Informationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Bedarfsplanung bei der Bestellung der Impfdosen?
24. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bestellung von nach
Auffassung der Fragesteller überhöhten Mengen an COVID-Impfstoffen
(ca. acht Dosen pro impffähige Person) Anhaltspunkte für eine
Verschwendung von Steuergeldern?
Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Im Sinne des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung hat Deutschland bereits
2020 zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten auf ein Portfolio von
verschiedenen Impfstoff-Entwicklungen gesetzt und mit insgesamt acht
Unternehmen Verträge geschlossen. Diese Verträge wurden in der vergangenen
Legislatur durch die Europäische Kommission mit Unterstützung aller
Mitgliedsstaaten verhandelt und abgeschlossen. Demnach sind alle Europäischen
Mitgliedsstaaten vertraglich verpflichtet, die vereinbarten Mengen abzunehmen. Die
Portfolio-Strategie mit Impfstoffkandidaten unterschiedlicher Technologien und
Unternehmen wurde gewählt, um die Chance eines erfolgreichen und frühzeitig
verfügbaren Impfstoffs zu erhöhen. Auch in der Rückschau war diese Portfolio-
Strategie der EU und ihrer Mitgliedsstaaten sinnvoll, denn zum damaligen
Zeitpunkt war weltweit nicht abzusehen, welche Impfstoffe und welche
Technologien sich in der Entwicklung, Produktion, Wirksamkeit und Sicherheit
bewähren würden und ob und wie viele Auffrischimpfungen notwendig sein würden.
Die europäische Portfolio-Strategie hat die Bürgerinnen und Bürger durch den
frühzeitigen Zugang zu sicheren und wirksamen Impfstoffen in Millionen
Fällen vor schweren Infektionsverläufen mit dem Erreger SARS-CoV-2 geschützt;
so konnten in der gesamten Europäischen Union viele Leben gerettet werden,
die Immunitätslage der Bevölkerung wurde erhöht und die Pandemie hat ihr
erhebliches Bedrohungspotential der ersten Monate verloren. Auch die
volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Pandemie konnten deutlich gesenkt und die
Auswirkungen auf das soziale Leben spürbar abgemildert werden. Überschüsse
bei der Impfstoffbelieferung sind eine Folge dieser Strategie, die die
Europäische Kommission nach damaliger Abwägung der pandemischen Lage und in
Abstimmung mit allen Mitgliedsstaaten entschieden hatte.
25. Wie ist die weitere Bedarfs- und Kostenplanung für die Bestellung von
COVID-Impfstoffen für das restliche Jahr 2023 und für 2024?
In den Jahren 2023 und 2024 erhält der Bund Impfstofflieferungen aus den
bestehenden Verträgen von den Firmen BioNTech und Novavax. Über die
bestehenden Lieferverträge und Abnahmeverpflichtungen hinaus sind keine weiteren
zentralen Beschaffungen durch den Bund vorgesehen. Darüber hinaus wurden
alle notwendigen Schritte eingeleitet, um die COVID-19-Impfstoffversorgung
in die Regelversorgung zu überführen.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts möglicher Mängel dieser
Studie eine Re-Analyse durch ein unabhängiges Institut, und wenn ja,
wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Das Bundesministerium für Gesundheit plant zurzeit keine „Re-Analyse“ der
Studie durch ein unabhängiges Institut.
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