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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausmaß mehrfacher Asylfolgeanträge durch denselben Antragsteller mit der Folge eines immer wieder neu eröffneten Zugangs zum deutschen Sozialsystem

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.12.2023

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/947327.11.2023

Ausmaß mehrfacher Asylfolgeanträge durch denselben Antragsteller mit der Folge eines immer wieder neu eröffneten Zugangs zum deutschen Sozialsystem

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Jahr 2023 wurden bis Ende Oktober 19 254 Asylfolgeanträge gemäß § 71 des Asylgesetzes (AsylG) gestellt („Aktuelle Zahlen, Ausgabe Oktober 2023“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge [BAMF], S. 3). Da das Gesetz die Möglichkeit, auch wiederholt Folgeanträge zu stellen, nicht einschränkt, kommt es vor, dass einzelne Asylbewerber bereits bis zu acht solcher Anträge gestellt haben (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248521184/Asylpolitik-Manche-stellen-ihre-Antraege-bis-zu-acht-Mal.html). Etwa die Hälfte der Asylbewerber, die einen Folgeantrag stellen, kommt aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von weniger als 1 Prozent, wie u. a. Nordmazedonien, Albanien oder Serbien (ebd.). Diese Praxis dient allein dazu, sich für die monatelange Dauer des dann wieder neu zu eröffnenden Asylverfahrens in Deutschland aufzuhalten und solange Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung sowie Taschengeld zu erhalten (ebd.). Nach der Ablehnung des Antrages wird der Aufenthalt teilweise weiter durch eine Klage hiergegen verlängert (ebd.).

Nach Auffassung der Fragesteller ist diese offensichtlich missbräuchliche Praxis eine weitere Belastung des Asylsystems, das ohnedies schon durch die um 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf bislang 267 384 gestiegene Zahl an Erstanträgen im laufenden Jahr bis einschließlich Oktober 2023 (BAMF, ebd.) völlig überlastet ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie hoch ist die Erfolgsquote von Asylfolgeanträgen seit 2020 (bitte jahrweise aufschlüsseln)?

2

Wie lange ist im Jahr 2023 die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zur Entscheidung über Folgeanträge?

3

Welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten der Antragsteller von Folgeanträgen im Jahr 2023 (bitte jeweils mit der auf die jeweilige Nationalität entfallenden absoluten Zahl der Antragsteller nennen)?

4

Wie viele der Antragsteller eines Folgeantrages im Jahr 2023 haben zuvor schon einmal einen Folgeantrag gestellt?

5

In wie vielen Fällen wird gegen eine Ablehnung des Folgeantrages geklagt?

6

In wie vielen Fällen hatte in den Jahren von 2020 bis 2023 eine solche Klage eine aufschiebende Wirkung mit Blick auf die Ausreisepflicht?

7

Welche Erfolgsquote haben diese Klagen seit 2020 (bitte jahrweise aufschlüsseln)?

8

Kann die geplante Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten (Bundestagsdrucksache 20/8629) zu einer Beschleunigung der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren über Folgeanträge von Antragstellern aus diesen Staaten führen, und wenn ja, auf welche Weise?

9

Ist seitens des BAMF versucht worden, der beliebig oft wiederholbaren (und missbräuchlichen, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Stellung von Folgeanträgen mit dem rechtsgebietsübergreifenden Prinzip der Unzulässigkeit rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu begegnen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Hält die Bundesregierung angesichts des in Rede stehenden missbräuchlichen Verhaltens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und der daraus erwachsenden zusätzlichen Belastung der Verwaltung und der öffentlichen Haushalte gesetzgeberische bzw. administrative Gegenmaßnahmen für geboten (wenn ja, bitte näher ausführen; wenn nein, bitte begründen)?

11

Sieht die Bundesregierung insbesondere Möglichkeiten, die Verfahren bei offensichtlich unbegründeten Folgeanträgen weiter zu beschleunigen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Ansatz, die Folgeanträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf eine zulässige Höchstzahl zu begrenzen?

13

Hat sich die Bundesregierung insbesondere mit dem möglichen Ansatz beschäftigt, nach einer bestimmten Anzahl von gescheiterten Folgeanträgen eine Wiedereinreisesperre gegen die Antragsteller zu verhängen (wie sie beispielsweise auch gegenüber abgeschobenen Asylbewerbern erlassen wird), und wenn ja, inwiefern, und wie beurteilt sie diese Möglichkeit gegebenenfalls?

Berlin, den 24. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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