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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausländische Milliardeninvestitionen in Ostdeutschland und Umfragewerte der Partei Alternative für Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8708)

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

11.01.2024

Aktualisiert

24.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/983215.12.2023

Ausländische Milliardeninvestitionen in Ostdeutschland und Umfragewerte der Partei Alternative für Deutschland

der Abgeordneten Edgar Naujok, Barbara Benkstein, Eugen Schmidt, Steffen Janich, Beatrix von Storch, Stefan Keuter, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8708)

Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung, übermittelt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Führung des Bundesministers Dr. Robert Habeck, auf die Kleine Anfrage „Ausländische Milliardeninvestitionen in Ostdeutschland und Umfragewerte der Partei Alternative für Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/8708 zum Anlass für Nachfragen.

In der Kleinen Anfrage wurden Aussagen der Präsidenten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands zitiert, nach denen ein politischer Rechtsruck in Deutschland zu wirtschaftlichem Schaden und geringerem Wohlstand führe, insbesondere in Ostdeutschland. Wertschätzung von Diversität und Attraktivität für Zuwanderung seien wichtig für Innovationen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, so die Institute. Weiter wird in der Kleinen Anfrage geschildert, dass diese Erzählweise in deutschen Medien und auch von führenden Politikern der Bundesregierung, wie z. B. der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (Die AfD wird zum „Chancen-Tod gerade für die Regionen, die wirtschaftlichen Aufschwung brauchen“, ebd.) oder des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner, aufgegriffen wird.

Demgegenüber stehen in jüngster Vergangenheit jedoch Investitionen von mehreren Dutzend Milliarden Euro deutscher und ausländischer Unternehmen, sämtlich mit erheblichen Unterstützungszahlungen durch den Bund, gerade in diejenigen ostdeutschen Bundesländer, in denen die AfD nach Meinungsumfragen die stärkste Partei ist, so die Kleine Anfrage weiter.

Die Fragen zu diesem offensichtlichen Widerspruch zwischen veröffentlichter Politiker- und Expertenmeinung zu einem möglichen Investitionsrisiko AfD einerseits und tatsächlichen Investitionsentscheidungen von deutschen und ausländischen Unternehmen andererseits beantwortet das BMWK nach Ansicht der Fragesteller ausweichend bis gar nicht.

Ferner werfen die Antworten der Bundesregierung für die Fragesteller deutliche Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Arbeitsweise der von ihr kofinanzierten Wirtschaftsforschungsinstitute auf, weil deren Präsidenten nach Auffassung der Fragesteller politisierende Aussagen in meinungsstarken Medien verbreiten, ohne dazu offenbar über die notwendigen empirischen Befunde zu verfügen, die der Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ansonsten auch hätten vorliegen müssen, was den Antworten der Bundesregierung zufolge allerdings nicht der Fall ist.

Der Einlassung des BMWK zu Frage 3, wonach aufgrund der „zahlreichen Herausforderungen für eine Kausalanalyse im Sinne der Fragestellung“ keine Antwort ableitbar sei, lassen in den Augen der Fragesteller ferner erkennen, dass die Bundesregierung die Frage nicht direkt beantwortet, weil in der Frage nicht nach einer Kausalität, sondern nach einer Korrelation („Zusammenhang“, ebd.) gefragt wurde.

Die nach Auffassung der Fragesteller als Ausflüchte anzusehenden Aussagen der Bundesregierung zu den inhaltlichen Aspekten der Beihilfeverhandlungen zwischen der Bundesregierung und den investierenden Unternehmen erscheinen nach Ansicht der Fragesteller fragwürdig. Auch hier drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung dem grundgesetzlich garantierten parlamentarischen Fragerecht auch in diesem Punkt nicht nachkommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Setzt sich die Bundesregierung mit weiteren Politikmaßnahmen, neben der Unterstützung „insbesondere mit breit angelegten Förderprogrammen“, für „Unternehmen aus Schlüsselbranchen in Deutschland“ ein, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen und mit welchem Erfolg seit dem Jahr 2021 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8708, S. 3)?

2

Unterliegen die in der Antwort der Bundesregierung genannten „breit angelegten Förderprogramme“, bei deren Vergabe und Durchführung „einschlägige zuwendungs- und beihilferechtliche Rechtsnormen in Anwendung“ kommen, den Verwaltungsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den entsprechen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8708, S. 3)?

3

Unterliegen die Förderzusagen bzw. Förderinaussichtstellungen an die in der Kleinen Anfrage erwähnten Unternehmen TSMC, Bosch, Infineon, NXP, Globalfoundries, Intel, Contemporary Amperex Technology Co. Ltd. (CATL) und Tesla, die sich Medienberichten zufolge insgesamt auf mehr als 16 Mrd. Euro belaufen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8708, S. 2 f.), ebenfalls den Verwaltungsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung sowie den entsprechen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung)?

3

Wenn ja, hat die Bundesregierung gemäß § 7 – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung – Absatz 2 VV-BHO jeweils die verpflichtende „angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ (https://www.olev.de/w/vv-bho_7.pdf, S. 1) durchgeführt, welche Wirtschaftlichkeitsaspekte wurden dabei betrachtet, und zu welchen Ergebnissen kamen diese Untersuchungen ggf. (bitte nach den einzelnen Unternehmen getrennt erläutern)?

3

Wenn ja, hat die Bundesregierung gemäß § 7 – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung – Absatz 2 VV-BHO jeweils die verpflichtende „angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“ (https://www.olev.de/w/vv-bho_7.pdf, S. 1) durchgeführt, und wurden dabei, gemäß den Expertenmeinungen und Meinungen führender Vertreter der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die hohen AfD-Umfragewerte und resultierende Investitionsrisiken als ein Wirtschaftlichkeitsaspekt untersucht?

3

Wenn ja, sieht die Bundesregierung die verwaltungsrechtlich gebotene Wirtschaftlichkeit der von ihr für die Ansiedlung von in- und ausländischen Industriebetrieben in Ostdeutschland in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von mehr als 16 Mrd. Euro aufgrund der hohen Umfragewerte der AfD als gefährdet an, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?

4

Wenn der Bundesregierung, wie in der Antwort zu Frage 2 der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage vorgetragen, keine empirischen Befunde zum Zusammenhang von Umfragewerten einzelner Parteien und Investitionsabsichten von Unternehmen vorliegen, auf Basis welcher Informationen haben dann Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Die AfD wird zum „Chancen-Tod gerade für die Regionen, die wirtschaftlichen Aufschwung brauchen“, ebd.) und Bundesfinanzminister Christian Lindner ihre Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Regionen mit hohen AfD-Umfragewerten abgegeben?

5

Hat die Bundesregierung zur Beantwortung der Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/8708 ihre kofinanzierten Forschungsinstitute eingebunden, und liegen dort ebenfalls keine empirischen Befunde zum Zusammenhang von Umfragewerten einzelner Parteien und Investitionsabsichten von Unternehmen vor?

Wenn eine Einbindung stattgefunden hat, wie positioniert sich die Bundesregierung zu der wissenschaftlichen Güte der von den Präsidenten dieser Institute in meinungsstarken Medien gemachten Aussagen zu den wirtschaftlichen Risiken hoher AfD-Umfragewerte, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die künftige weitere Finanzierung dieser Institute?

5

Liegen der Bundesregierung Evaluierungen dieser Institute durch den Senat der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. aus den letzten fünf Jahren vor, und wie wird dort deren wissenschaftliche Exzellenz beurteilt?

5

Liegen der Bundesregierung Evaluierungen dieser Institute durch den Wissenschaftsrat aus den letzten fünf Jahren vor, und wie wird dort deren wissenschaftliche Exzellenz beurteilt?

5

Liegen der Bundesregierung Evaluierungen dieser Institute durch andere interne oder externe Gremien aus den letzten fünf Jahren vor, und wie wird dort deren wissenschaftliche Exzellenz beurteilt?

6

Welche „Befunde und Studien“ sind der Bundesregierung „bekannt“, auf die sie sich in der Antwort zu Frage 3 nach dem Zusammenhang von Diversität und Innovationsstärke eines Landes bezieht (vgl. eingangs erwähnte Antwort auf die Kleine Anfrage)?

7

Liegt der Bundesregierung ein Literaturüberblick von Studien über den Zusammenhang von Diversität und Innovationsstärke eines Landes und insbesondere für Deutschland vor, auch wenn dieser, wie in der Antwort zu Frage 3 der oben erwähnten Antwort der Bundesregierung vorgetragen, nicht „umfassend und abschließend“ ist?

7

Wenn ja, wer hat diesen Literaturüberblick erstellt, und aus welchem Anlass?

7

Welches Bundesministerium beschäftigt sich federführend mit dem Zusammenhang von Diversität und Innovationsstärke, und welche weiteren Ressorts sind an der entsprechenden Politikgestaltung beteiligt?

7

Liegen der Bundesregierung Analysen aller, und nicht nur der genannten, von ihr finanzierten bzw. kofinanzierten Forschungsinstitute (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) vor, die die Wertschätzung von Diversität oder von Diversität in den Gesellschaften der Länder Brasilien, China, Dänemark, Indien, Japan, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Taiwan im internationalen Vergleich beschreiben, und wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen (wenn ja, bitte die jeweilige Diversität bzw. Diversitätswertschätzung im internationalen Vergleich anhand einiger geeigneter Indikatoren wie Anteil von Migranten in der Bevölkerung, Anzahl von ethnischen Gruppen, Aufnahme von Flüchtlingen, Anschläge auf LGBTQIA+-Personen oder andere Minderheiten, Religionsfreiheit etc. auflisten)?

8

Wenn der Bundesregierung, wie in ihrer Antwort zu Frage 4 der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage vorgetragen, und damit auch den genannten, von ihr kofinanzierten, führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8708), keinerlei Analysen vorliegen, die die Innovationsstärke der Länder Brasilien, China, Dänemark, Indien, Japan, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Taiwan im internationalen Vergleich beschreiben, wie bewertet die Bundesregierung dann die wissenschaftliche Güte dieser Institute, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die künftige weitere Finanzierung dieser Institute?

9

Liegen der Bundesregierung Analysen aller von ihr finanzierten bzw. kofinanzierten und nicht nur der in der Kleinen Anfrage genannten Forschungsinstitute vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage), die die Innovationsstärke der Länder Brasilien, China, Dänemark, Indien, Japan, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Taiwan im internationalen Vergleich beschreiben, und wenn ja, welche, und mit welchen Ergebnissen (wenn ja, bitte die jeweilige Innovationsstärke im internationalen Vergleich anhand einiger geeigneter Indikatoren wie Patent-, Normen-, Publikations-, Gründungskennzahlen etc. auflisten)?

10

Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verhandlungen mit den investierenden ausländischen Unternehmen das hervorragende Bildungssystem in Sachsen und Thüringen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage) als einen positiven Standortfaktor präsentiert, damit, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 7 der eingangs erwähnten Kleinen Anfrage vorträgt, die Auswahl und Bewertung von Standortfaktoren durch die betreffenden Unternehmen möglichst zum Vorteil für den Standort Deutschland hätte erfolgen sollen?

11

Welche, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 8 der eingangs erwähnten Kleine Anfrage vorträgt, „projektspezifischen Erwartungen und zuwendungs- und beihilferechtlichen Fragen“ wurden im Rahmen der Verhandlungen über die Ansiedlung von Fabrikationsanlagen zwischen der Bundesregierung und den investierenden Unternehmen behandelt, und von wem wurden die jeweiligen Aspekte in die Verhandlungen eingebracht (bitte die einzelnen Aspekte nach den jeweiligen Verhandlungen erläutern)?

Berlin, den 16. November 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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