Polnische Visa-Affäre und Zusammenhang zwischen polnischen Schengen-Visa und der Migration nach Deutschland
der Abgeordneten Jochen Haug, Dr. Harald Weyel, Norbert Kleinwächter, Dr. Rainer Rothfuß, Joachim Wundrak, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Pressebericht soll der polnische Staat allein in den vergangenen drei Jahren 350 000 Arbeitsvisa verkauft haben (https://www.bild.de/bild-plus/politik/2023/politik/polens-regierung-unter-schleuser-verdacht-350000-arbeits-visa-verkauft-85435458.bild.html). Nach einem anderen Pressebericht hat Polen allein im Jahr 2021 insgesamt 970 000 Arbeitsgenehmigungen an Nicht-EU-Bürger vergeben (https://www.welt.de/politik/ausland/plus247487656/Migration-Polen-soll-Visa-verkauft-haben-Viele-Eingereiste-kamen-nach-Deutschland.html).
Die verkauften Visa sollen demnach 5 000 Euro gekostet haben (https://www.welt.de/politik/ausland/plus247487656/Migration-Polen-soll-Visa-verkauft-haben-Viele-Eingereiste-kamen-nach-Deutschland.html), nach einem anderen Pressebericht sogar bis zu 40 000 Euro (https://www.bild.de/bild-plus/politik/2023/politik/polens-regierung-unter-schleuser-verdacht-350000-arbeits-visa-verkauft-85435458.bild.html).
Auf eine Schriftliche Frage nach der Anzahl der Personen, die seit 2021 einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatten und mit einem polnischen Visum in die EU eingereist waren, antwortete die Bundesregierung am 18. September 2023, dass nach Kenntnis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 insgesamt 1 230 Personen einen Asylantrag gestellt hatten und im Besitz eines polnischen Visums waren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8449).
Nach einem Pressebericht hat die Bundesregierung von der polnischen Regierung Antworten über die Visa-Affäre verlangt (https://www.welt.de/politik/ausland/article247575450/Migration-Bundesregierung-will-Antworten-von-Polen-zum-Visa-Skandal.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wenn der Bericht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zutrifft, dass die Bundesregierung von der polnischen Regierung Antworten zu der in Frage stehenden Praxis verlangt hat, welche Fragen hat die Bundesregierung hinsichtlich der polnischen Visa-Affäre an die polnische Regierung gestellt, und welche Antworten hat sie bislang ggf. darauf erhalten?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nach Angaben des europäischen Visa-Informationssystems (VIS) die Anzahl der Schengen-Visa, die von Polen seit 2015 ausgestellt wurden (bitte nach Jahr und nach Art der Visa – A, B, C, D – aufschlüsseln)?
Wie hat das BAMF die 1 230 Personen ermittelt, die im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2023 in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und im Besitz eines polnischen Visums waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat das BAMF dazu (vgl. Frage 3) die im VIS gespeicherten biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Foto) mit den biometrischen Daten abgeglichen, die beim Bearbeiten eines Asylantrages erfasst werden?
Hat das BAMF bislang bereits einen vollständigen Datenabgleich zwischen dem VIS und den von ihm selbst erhobenen biometrischen Daten durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte, wenn möglich, die Zahl der Asylantragsteller in Deutschland seit 2015 jährlich aufgeschlüsselt angeben, die mit einem Schengen-Visum in die EU eingereist sind)?
Wie viele der ermittelten 1 230 Personen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wären nach den Dublin-Regeln zurück nach Polen zu überstellen?
Wie viele der ermittelten 1 230 Personen (vgl. Vorbemerkung der Fragsteller) wurden tatsächlich nach Polen überstellt?
Wenn eine Differenz zwischen den zu Überstellenden und den Überstellten (vgl. Fragen 6 und 7) besteht, woraus erklärt sich diese?