Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung und die Frage nach dessen Umsetzbarkeit
der Abgeordneten Nicole Höchst, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Beatrix von Storch, Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde am 13. November 2023 der Gesetzentwurf „Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen (Bundeskindergrundsicherungsgesetz – BKG)“ beraten (vgl. https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/974282-974282, Stand: 1. Dezember 2023).
Dabei fragte die Abgeordnete Nicole Höchst die jeweiligen Sachverständigen bzw. Experten, nämlich Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete beim Deutschen Landkreistag Berlin, und Nicolas Schelling, Vertreter des Deutschen Städtetags Köln, nach der Personallast für das besagte Unternehmen bzw. inwiefern das Personal für solch ein Unternehmen überhaupt bereitgestellt werden kann.
Dr. Irene Vorholz antwortete folgendermaßen: „Besten Dank, Frau Höchst. Sie fragen, wie der Familienservice der BA [Bundesagentur für Arbeit, d. Verf.] den von ihm mit ca. 5 300 Stellen bezifferten Personalaufwuchs stemmen soll. Das ist eine gute Frage. Ich weiß es nicht. Wir haben das Personal nicht. Ich möchte es klar sagen, nicht dass der Eindruck entsteht, man zieht das Personal von anderen Stellen ab, nämlich von den Jobcentern, weil die das vermeintlich nicht mehr brauchen. Dem ist entgegenzutreten. Die brauchen weiterhin das Personal, weil wir nach wie vor jede Menge Schnittstellen haben. Abgesehen davon, ich spreche jetzt für die kommunalen Jobcenter sowie die kommunalen Träger in gemeinsamen Einrichtungen, die Neigung bei unseren Leuten zur BA zu wechseln, das wäre ja in den vergangenen 15 Jahren auch schon möglich gewesen, ist gering. Deswegen sehe ich da ein großes Problem, das zum Glück nicht unseres ist.“
Nicolas Schelling antwortete: „Vielen Dank für die Frage. Ich kann Frau Vorholz nur zustimmen. Wir sehen durch diesen Gesetzentwurf kein freiwerdendes Personal in unseren kommunalen Jobcentern bzw.in den gemeinsamen Einrichtungen, in denen der Deutsche Städtetag auch Träger ist. Wir stellen uns diese Frage auch, wo das Personal gefunden werden soll, um eine neue Organisationsform für diesen Familienservice zu schaffen. Ich glaube, irgendein Sachverständiger hat auch schon gesagt, wie gut der Familienservice gerade in der Fläche vertreten ist, also noch gar nicht so richtig. Deswegen befürworten wir, dass die Jobcenter zumindest für die Kinder und Jugendlichen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften weiterhin verantwortlich bleiben, damit auch der Aufwuchs an zusätzlichem Personal sich in Grenzen hält. Danke.“ (vgl. Wortprotokoll https://www.bundestag.de/resource/blob/980434/098110721133Deutscher Bundestag Drucksache 20/9907 20. Wahlperiode 22.12.2023 6d97cfd0c5693bffb63e/50-Sitzung_13-11-2023_Wortprotokoll.pdf, S. 29, Stand: 3. Dezember 2023).
Die Antworten der Sachverständigen auf die Fragen der Abgeordneten Nicole Höchst werfen in den Augen der Fragesteller weitere Fragen nach einer realistischen Umsetzung des Gesetzentwurfes auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat sich die Bundesregierung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Antworten der Sachverständigen der Beigeordneten beim Deutschen Landkreistag Berlin, Dr. Irene Vorholz, und dem Vertreter des Deutschen Städtetags Köln, Nicolas Schelling, zu der Frage nach der Bewältigung des Personals für das geplante Unternehmen, welches der Gesetzentwurf forciert, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Sind der Bundesregierung Studien bekannt, welche die Gesamtsumme der Kosten des angestrebten Gesetzentwurfes abschätzen, und wenn ja, wie viele Kosten würden danach annual für das Vorhaben anfallen?
Welche Gelder wurden für das benannte Vorhaben seitens der Bundesregierung haushalterisch wo eingespart, welche Kosten sollen für dieses Unternehmen in welchen Plänen veranschlagt werden?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Zweifel der Bundesagentur für Arbeit, den Zeitplan für die Einführung der Kindergrundsicherung in Schritten ab 2025 einhalten zu können (vgl. https://www.merkur.de/wirtschaft/kindergrundsicherung-ab-2025-zeitplan-laut-arbeitsagentur-voellig-unrealistisch-92512440.html, Stand: 15. Dezember 2023)?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung bei dem durch die Einführung der Kindergrundsicherung nötig werdenden Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden der Datenschutz sowie der Informationsfluss adäquat gewährleistet werden?
Wie sollte aus der Sicht der Bundesregierung im Kontext der Kindergrundsicherung mit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets umgegangen werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Bündnis Kindergrundsicherung bereits bemängelt hat, dass die Pläne nicht ausreichend genug seien, um Kinderarmut zu bekämpfen, wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu diesem besagten Zweifel eine Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (vgl. https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/september/gesetzesentwurf-zur-kindergrundsicherung-enttaeuscht-buendnis, Stand: 15. Dezember 2023)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Konzeption der Kindergrundsicherung im europäischen und internationalen Kontext?
Ist der Bundesregierung der Vorwurf bekannt, die Kindergrundsicherung begünstige besonders die polygame Familienkonstellation aus Mann, mehreren Frauen und Kindern, hat sie sich, wenn ja, dazu eine eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html, Stand: 11. Dezember 2023)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Forderungen der Gutachter aus dem wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums der Finanzen, „Die Kindergrundsicherung sollte ausschließlich den alltäglichen Bedarf Minderjähriger abdecken und daher, anders als von der Bundesregierung geplant, keine speziellen Wohnkostenzuschüsse wie in der angedachten Kinderwohnkostenpauschale enthalten“ (vgl. https://www.fr.de/wirtschaft/kindergrundsicherung-experten-kritisieren-fundamentale-probleme-zr-92589139.html, Stand: 15. Dezember 2023)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Kritik des Beirats des Bundesfinanzministeriums, dass das aktuelle System Haushalte mit ähnlichen Voraussetzungen, aber unterschiedlichem Wohnort ungleich behandle, eine Familie in Leipzig würde demnach mehr Geld aus den drei Systemen erhalten als eine vergleichbare Familie mit gleichem Einkommen in München (vgl. https://www.fr.de/wirtschaft/kindergrundsicherung-experten-kritisieren-fundamentale-probleme-zr-92589139.html, Stand: 15. Dezember 2023)?