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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Verschenkung des Danziger Paramentenschatzes an die Danziger Marienkirche in Polen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.01.2024

Aktualisiert

26.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514303.01.2024

Haltung der Bundesregierung zur Verschenkung des Danziger Paramentenschatzes an die Danziger Marienkirche in Polen

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 8. Dezember 2022 hat sich die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) mit dem römisch-katholischen Bistum Danzig-Oliva und der ihr zugehörigen Gemeinde der Marienkirche in einer Absichtserklärung darauf geeinigt, in den kommenden Jahren den sich in Deutschland befindlichen Teil des „Danziger Paramentenschatzes“ an seinen Herkunftsort im heutigen Polen „zurückzuführen“ (www.ekd.de/ruckkehr-danziger-paramentenschatz-76569.htm; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023). Der kunsthistorisch und kulturgeschichtlich einzigartige Schatz wird damit in polnisches Eigentum übergehen. Geplant ist, dass ein Museum bei der Marienkirche errichtet wird, das „für die Erhaltung, weitere Erforschung und Präsentation der Paramente optimale Bedingungen bietet“ (www.uek-online.de/3-5-artikel-content-1054-erklaerung-danziger-paramentenschaftz-1054.php; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023).

Zur Bewahrung „der Erinnerung an die Rettung der Paramente und als dauerhafte kulturelle Brücke zwischen Polen und Deutschland“, so teilte die UEK weiter mit, sollen im St. Annen-Museum in Lübeck und im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg weiterhin einzelne Danziger Paramente, dann allerdings als „Leihgaben“ der Marienkirche Danzig, ausgestellt werden. „Die exemplarische Präsentation Danziger Paramente in Deutschland“ bleibe also „gewahrt“ (www.ekd.de/ruckkehr-danziger-paramentenschatz-76569.htm; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023). Diese Auskunft muss vor dem Hintergrund, dass künftig nur mehr wenige „Leihgaben“ dieses einzigartigen Schatzes zu sehen sein werden, aus Sicht der Fragesteller als irritierend eingestuft werden.

Der „Paramentenschatz“ soll offenbar dem Beispiel des Dreifaltigkeitsaltars der Danziger St.-Georgs-Bruderschaft folgen, der den Zweiten Weltkrieg in Berlin unversehrt überstanden hatte. Dieser Altar (Altartafel [Retabel] und der Altarsockel [Predella] aus dem 15. Jahrhundert) (www.ekd.de/dreifaltigkeitsaltar-von-berlin-nach-danzig-zurueckgekehrt-73724.htm; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023) wurde im März 2020, wiederum auf Initiative der UEK, an die Marienkirche Danzig verschenkt. Die Verschenkung dieser beiden Danziger Kunstwerke war die bis dahin „bedeutendste von insgesamt vier Schenkungen, die die UEK in den letzten 13 Jahren tätigte“. Vorher waren bereits, so Henning Pahl, Leiter des Evangelischen Zentralarchivs in Berlin, zwei Abendmahlskelche, ein silbernes Kreuz, eine Oblatendose und ein Oblatenteller als „Geschenk an die Friedenskirche in Jauer/Niederschlesien überbracht“ worden (Henning Pahl: Das Kulturgut aus ehemaligen deutschen evangelischen Gemeinden östlich von Oder und Neiße zwischen Eigentumsfragen und Versöhnungshoffnung. Aus evangelischen Archiven. Neue Folge der „Allgemeinen Mitteilungen“, Nummer 61/2021, S. 9–26, hier: S. 11 f.).

Vor der Verschenkung des Dreifaltigkeitsaltars in die Marienkirche Danzig wurde seitens der UEK „die Zustimmung zuständiger Stellen der deutschen Bundesregierung eingeholt“ (Erklärung der UEK zur beabsichtigten Rückkehr des Danziger Paramentenschatzes zur Marienkirche Danzig, www.uek-online.de/3-5-artikel-content-1054-erklaerung-danziger-paramentenschaftz-1054.php; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023). Es muss nach Auffassung der Fragesteller deshalb davon ausgegangen werden, dass die Bundesregierung die Verschenkung wertvollen deutschen Kulturgutes gutheißt und unterstützt. Das wird durch eine Äußerung der Generalkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Danzig, Cornelia Pieper, unterstrichen, die in der Verschenkung des „Paramentenschatzes“ „ein großartiges Beispiel für zivilgesellschaftliche Initiativen“ sieht, „die diese Freundschaft (gemeint ist deutsch-polnische) voranbringen und vertiefen“ (www.hl-live.de/text.php?id=155618; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023).

Der „Paramentenschatz“ konnte Ende des Zweiten Weltkrieges von Mitgliedern der evangelischen Danziger Marienkirchengemeinde gerettet werden; maßgeblichen Anteil daran hatte der letzte evangelische Pastor an St. Marien, Dr. Gerhard Gülzow, der die unersetzlichen liturgischen Gewänder vor der anrückenden Roten Armee in den Westen retten konnte. Ein Teil gelangte nach Thüringen. Die dort verbliebenen knapp 200 Teile des „Paramentenschatzes“ wurden 1961 von der DDR-Regierung beschlagnahmt und dem polnischen Staat übergeben; sie befinden sich heute im Danziger Nationalmuseum (www.openpetition.de/petition/online/verbleib-des-1944-geretteten-danziger-paramentenschatzes-im-luebecker-st-annen-museum; www.ln-online.de/kultur/regional/danziger-paramente-in-luebeck-streit-um-rueckgabe-kostbarer-kirchengewaender-geht-weiter-DXGDDPOOFVAQHNANQW6BJMNJIU.html; letzter Zugriff: 6. Dezember 2023).

Über hundert Paramententeile gelangten nach Lübeck. Hier wurden sie zunächst in der Marienkirche Lübeck zusammengeführt und von der Evangelischen Kirche der Union (EKU; heute: UEK) als Rechtsnachfolgerin der untergegangenen Evangelischen Marienkirchengemeinde Danzig dauerhaft an das St. Annen-Museum Lübeck ausgeliehen (vgl. st-annen-museum.de/das-grosse-fest---danziger-textilschaetze-ii; letzter Zugriff: 6. Dezember 2023). Ein kleiner Bestand kam in das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg (www.gnm.de/sammlungen/sammlungen-a-z/textilien-kleidung-und-schmuck; letzter Zugriff: 6. Dezember 2023).

Der „Danziger Paramentenschatz“ gehört nach Umfang und Qualität zu den bedeutendsten textilen Beständen, die sich aus dem Mittelalter erhalten haben. Die ältesten überlieferten Objekte – es handelt sich um „Gewänder aus zentralasiatischen Seiden mit reichem Golddekor“ – stammen aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts (vgl. z. B. www.didymos-verlag.de/produkt/der-schatz-der-marienkirche-zu-danzig/; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023). Ein Großteil der für die Ausstattung der Altäre verwendeten Stoffe wurde in den Seidenzentren Italiens gewebt.

Anfang der 1990er-Jahre kam schon einmal die Diskussion auf, die Paramente wieder nach Danzig zu geben, weil sie in der Lübecker Marienkirche keinen Raum mehr fanden. Diesen Überlegungen wurde damals nach Ansicht der Fragesteller mit guten Gründen entschieden widersprochen. So schrieb Dr. Pieper, ein Freund des verstorbenen Pastors Gülzow, unter anderem an den Vorstand der Lübecker St. Marien-Gemeinde: „Wenn man die Paramente heute von polnischer Seite reklamiert, dann bedeutet diese Forderung, daß die Flüchtlinge nicht nur ihre Heimat und ihren Besitz aufgeben mußten, sondern nun auch noch das mühsam bewahrte Fluchtgepäck abgeben sollen. Dafür kann man keine Zustimmung erwarten“ (www.der-westpreusse.de/de/02-2018-3.html; letzter Zugriff: 4. Dezember 2023).

Die Abgabe des „mühsam bewahrten Fluchtgepäcks“ (s. o.) und damit wertvollsten nationalen Kulturgutes droht nun nach Auffassung der Fragesteller Realität zu werden. Aufgrund des hohen nationalen Wertes, den die Paramente kultur- und kunsthistorisch darstellen, darf aus Sicht der Fragesteller nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit sein. Ziel muss es nach Auffassung der Fragesteller sein, diese unersetzlichen nationalen Kulturgüter im Land zu behalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Generalkonsulin der Bundesrepublik Deutschland in Danzig, Cornelia Pieper, nach der die Verschenkung des deutschen „Paramentenschatzes“ „ein großartiges Beispiel für zivilgesellschaftliche Initiativen“ sei, „die diese Freundschaft (gemeint ist deutsch-polnische) voranbringe und vertiefe (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, kann hieraus abgeleitet werden, dass die Bundesregierung der Verschenkung des „Paramentenschatzes“ ohne Gegenleistung zustimmt (bitte ggf. die Gründe für diese Zustimmung aufführen)?

b) Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung die Auffassung der Generalkonsulin nicht?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann genau die sich in Lübeck bzw. Nürnberg befindlichen Teile des „Danziger Paramentenschatzes“ nach Danzig an die dortige Marienkirche zurückkehren sollen (wenn ja, bitte die Rahmenbedingungen der Rückkehr näher ausführen)?

3

Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verschenkung des „Danziger Paramentenschatzes“ ohne Gegenleistung an die Danziger Marienkirche eine Auffassung zum nationalen kunst- und kulturhistorischen Rang des „Danziger Paramentenschatzes“ gebildet?

a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hierbei gekommen (bitte auch darlegen, ob die Bundesregierung die Verschenkung dieses Schatzes von nationaler kulturgeschichtlicher Bedeutung zur Förderung der deutsch-polnischen Freundschaft für opportun hält)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum sie sich zu dem kunst- und kulturhistorischen Rang des „Danziger Paramentenschatzes“ vor dem Hintergrund der beabsichtigten Verschenkung dieses Schatzes bisher keine Auffassung gebildet hat?

4

Kann die Bundesregierung Argumente dafür angeben, warum der „Danziger Paramentenschatz“ nach Recherche der Fragesteller nicht als „national wertvolles Kulturgut“ gelistet ist, obwohl hier nach Einschätzung der Fragesteller der § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) Anwendung finden müsste, gemäß dem es sich hier um Kulturgut handelt, das „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands“ „und damit identitätsstiftend für die Kultur Deutschlands ist, und seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegt“ (www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/AllesZumKulturgutschutz/Kulturgutschutzgesetz/Kernpunkte/NationalwertvollesKulturgut/nationalwertvollesKulturgut_node.html)?

a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und welche Maßnahmen hat sie ggf. bisher ergriffen, um diese „Abwanderung“ (s. o.) national bedeutsamen Kulturgutes abzuwenden?

b) Wenn ja, wie ist vor diesem Hintergrund der Beschluss, die Paramente über einen „Schenkungsvertrag“ zwischen der UEK und der Danziger Marienkirche „zurückzugeben“, von der Bundesregierung einzuordnen (www.ln-online.de/kultur/regional/danziger-paramente-in-luebeck-streit-um-rueckgabe-kostbarer-kirchengewaender-geht-weiter-DXGDDPOOFVAQHNANQW6BJMNJIU.html, bitte erläutern, ob die UEK vor dem Hintergrund, dass es sich hier um national bedeutsames Kulturgut handelt, legitimiert ist, einen „Schenkungsvertrag“ einzugehen)?

c) Wenn nein, kann die Bundesregierung darlegen, warum es sich beim „Danziger Paramentenschatz“ aus ihrer Sicht nicht um Kulturgut handelt, das „besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands“ ist (bitte ggf. ausführen)?

5

Hat sich die Bundesregierung zu der polnischen Rechtsauffassung eine eigene Positionierung erarbeitet, dass mit der Verschiebung der Staatsgrenzen „nicht nur die ehemals deutschen Gebiete mit den darauf vorgefundenen Kulturgütern, Denkmälern und Bauwerken unter die Souveränität Polens gekommen sind, sondern auch die auf diesen vormals deutschen, nun polnischen Gebieten hergestellten Kulturgüter (,Territorialprinzip‘)“ (vgl. Henning Pahl: Das Kulturgut aus ehemaligen deutschen evangelischen Gemeinden, S. 17 f.), und wenn ja, wie lautet diese Positionierung?

6

Ist vor dem Hintergrund dieses von Polen vertretenen „Territorialprinzips“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Anspruch zu sehen, den Polen laut Auskunft der Bundesregierung auf den „Danziger Paramentenschatz“ in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre erhoben hat, der sich im St. Annen-Museum in Lübeck befindet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 13/8111, S. 8)?

7

Hat die polnische Seite diesen Anspruch auf Übergabe bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung aufrechterhalten, und wenn ja, welche Haltung hat die Bundesregierung dazu eingenommen, und wenn nein, kann die Bundesregierung angeben, aufgrund welcher Argumente die polnische Seite von ihrem „Anspruch“ auf „Übergabe“ des „Danziger Paramentenschatzes“ abgerückt ist (bitte ausführen)?

8

Kann die Bundesregierung die Gründe dafür angeben, warum sie auf Anfrage der UEK der Verschenkung des Dreifaltigkeitsaltars an die Marienkirche Danzig zugestimmt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Formel der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) von der „Rückkehr des Danziger Paramentenschatzes zur Marienkirche Danzig“ (www.uek-online.de/3-5-artikel-content-1054-erklaerung-danziger-paramentenschaftz-1054.php) als Anerkennung der polnischen Rechtsauffassung zu deuten ist, nach der die „Verlagerung“ des Dreifaltigkeitsaltars aus der Danziger Marienkirche und nun auch des „Danziger Paramentenschatzes“ als „Kulturgutraub anzusehen“ ist (vgl. Henning Pahl: Das Kulturgut aus ehemaligen deutschen evangelischen Gemeinden, S. 18), weil beides als Inventar der Marienkirche zu Polen gehöre?

a) Wenn ja, gab es in dieser Frage Kontakte mit Vertretern der UEK, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn ja, kann die Bundesregierung bestätigen, dass das polnische Ministerium für Kultur und nationales Erbe unter der Überschrift „Kriegsverlustkatalog“ ein Onlineregister aller Kulturgüter führt, die während des Zweiten Weltkriegs aus dem Hoheitsgebiet Polens in den Grenzen „nach 1945“ „gestohlen oder illegal ins Ausland ausgeführt wurden“ (vgl. Henning Pahl: Das Kulturgut aus ehemaligen deutschen evangelischen Gemeinden, S. 18, Fußnote 16), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu mit Blick auf deutsche Kulturgüter, die in dieser Zeit vor der heranrückenden Roten Armee nach Westdeutschland gerettet werden konnten und von der polnischen Seite als „gestohlen oder illegal ins Ausland ausgeführt“ klassifiziert werden, eine eigene Auffassung gebildet (bitte ggf. ausführen)?

c) Wenn nein, warum gab es in dieser Frage keine Kontakte mit Vertretern der UEK?

10

Gab es im Fall der Verschenkung des „Danziger Paramentenschatzes“ wie im Fall des Dreifaltigkeitsaltars eine Anfrage der UEK an die Bundesregierung, ob sie einer derartigen Verschenkung zustimmt?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung darlegen, ob sie auch in diesem Fall zugestimmt hat (bitte die Gründe für diese Zustimmung darlegen und auch darauf eingehen, ob die Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes einer derartigen Rückgabe nicht entgegenstehen, und wenn nein, warum nicht)?

b) Wenn nein, warum gab es im Fall des „Danziger Paramentenschatzes“ keine Anfrage der UEK an die Bundesregierung?

11

Plant die Bundesregierung, sich am Bau eines Museums bei der Marienkirche zu beteiligen, das „für die Erhaltung, weitere Erforschung und Präsentation der Paramente optimale Bedingungen“ bieten soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, mit welcher Summe wird sich die Bundesregierung am Bau dieses Museums beteiligen (bitte auch die Gründe dafür darlegen, warum sich die Bundesregierung am Bau dieses Museums mit Bundesmitteln beteiligen wird)?

b) Wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe dafür darlegen, warum sich die Bundesregierung am Bau dieses Museums nicht mit Bundesmitteln beteiligen wird (bitte ausführen)?

Berlin, den 13. Dezember

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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