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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die These des Völkermords an den Herero als Grundlage freiwilliger deutscher Entschädigungszahlungen an Namibia

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

30.01.2024

Aktualisiert

05.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514309.01.2024

Die These des Völkermords an den Herero als Grundlage freiwilliger deutscher Entschädigungszahlungen an Namibia

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, René Springer, Joachim Wundrak, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, Steffen Kotré, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Januar 1904 erhoben sich die Herero in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika, im heutigen Namibia, gegen die deutsche Herrschaft. Dabei ermordeten sie etwa 140 deutsche Farmer. Bei der Bekämpfung des Aufstands soll die deutsche „Schutztruppe“ im August bzw. September 1904 den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts verübt haben, indem sie die Herero in die wasserlose Wüste Omaheke trieb (vgl. Gründer, Horst: Geschichte der deutschen Kolonien, Paderborn 2018, S. 130).

Seit 2004 wird in der Bundesregierung offiziell von einem „Völkermord“ an den Herero und Nama gesprochen (vgl. Räther, Frank: Deutschland erkennt Völkermord an den Herero an, in: Berliner Zeitung vom 16. August 2004); im Jahr 2021 erkannte der damalige Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas die Vorgänge um die niedergeschlagene Erhebung der Herero und Nama 1904 als „Völkermord aus heutiger Sicht“ an – nicht zuletzt mit Blick darauf, dass es zu diesem Zeitpunkt im Völkerrecht noch keinen als „Völkermord“ definierten Tatbestand gegeben hatte (vgl. Ein Stein gegen das Vergessen, in: Neues Deutschland vom 22. April 2023). Dem folgte noch im selben Jahr der Abschluss eines „Versöhnungsabkommens“, in dem sich Deutschland verpflichtete, wegen der Vorgänge um die niedergeschlagenen Aufstände der Herero und Nama ca. 1,1 Mrd. Euro Entschädigung an Namibia zu zahlen (Popp, Maximilian: Es ist als hätten wir nie existiert, in: Der Spiegel vom 5. November 2022). Die Formulierung „Völkermord aus heutiger Sicht“ trägt darin unter anderem dem Umstand Rechnung, dass sie völkerrechtlich nicht von Relevanz ist und aus ihr juristisch keine finanziellen Entschädigungsansprüche abgeleitet werden können (vgl. Putsch, Christian: Die zähe Suche nach dem Schlussstrich, in: Die Welt vom 29. Mai 2021).

Zum ersten Mal vertrat der DDR-Historiker Prof. Dr. Horst Drechsler in den 1960er-Jahren die These vom Völkermord an den Herero. In seinem Buch „Aufstände in Südwestafrika“ schreibt er über den dafür als Hauptverantwortlichen angesehenen General Lothar von Trotha: „Trotha kannte nur ein Ziel: die Vernichtung der Herero. Dieses Ziel hoffte er am einfachsten zu erreichen, indem er die Herero in die Omaheke trieb. Ein solches Verbrechen kann man nur als Völkermord bezeichnen“ (vgl. Drechsler, Horst: Aufstände in Südwestafrika, Berlin 1984, S. 78).

Obwohl in der DDR die vielfach widerlegte Imperialismustheorie Lenins (vgl. Koenen, Gerd: Die Farbe Rot. Ursprünge und Geschichte des Kommunismus, München 2017, S. 675) als verbindlich galt, nach der „Kolonialismus und nationalsozialistischer Faschismus als ineinandergreifende Entwicklungen aufgefasst werden“ mussten, sodass zwischen „nationalsozialistischem Völkermord“ und „kolonialer Gewalt“ ein „Kausalzusammenhang“ konstruiert wurde (vgl. Bürger, Christine: Deutsche Kolonialgeschichte(n) – Der Genozid in Namibia und die Geschichtsschreibung der DDR und BRD, Bielefeld 2017, S. 132) und obwohl der westdeutsche Kolonialhistoriker Prof. Dr. Horst Gründer in seiner „Geschichte der deutschen Kolonien“ darauf verwies, dass es „nie zu einem Völkermord“ gekommen sei (vgl. Bürger, Horst: Kolonialgeschichte, S. 248), übernahmen Historiker wie Prof. Jürgen Zimmerer Drechslers These vom Völkermord an den Herero und verbreiteten sie (vgl. Zimmerer, Jürgen; Zeller, Joachim: Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904 – 1908) in Namibia und seine Folgen, Berlin 2004).

Nach der Konvention 180 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 fallen unter „Völkermord“: „das Töten von Angehörigen einer Gruppe“, das „Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden von Angehörigen einer Gruppe“, die „absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen“, die „Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung“ sowie die „zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“, wenn dies in der Absicht begangen wird, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“ (vgl. https://treaties.un.org/doc/Publication/UNTS/Volume%2078/volume-78-I-1021-English.pdf).

Über von Trotha, der am 3. Mai 1904 zum Oberbefehlshaber und Gouverneur ernannt wurde, um den Aufstand niederzuschlagen, heißt es jedoch: „Von Trothas Plan, die Herero in einer Entscheidungsschlacht am Waterberg einzukesseln und vernichtend zu schlagen, scheiterte im August 1904“ (vgl. Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste [WD] des Deutschen Bundestages „Einzelfragen zum Oberbefehlshaber der kaiserlichen ‚Schutztruppe‘ in ‚Deutsch-Südwestafrika‘ Lothar von Trotha“, WD 1 - 3000 - 018/212021, S. 5, https://www.bundestag.de/resource/blob/855620/da4256f6d584139c527efb161b66d606/WD-1-018-21-pdf-data.pdf).

Wie es weiter heißt, habe von Trotha die Verfolgung der Herero angeordnet, die jedoch Ende September 1904 aufgrund der vollständigen Erschöpfung der deutschen Truppen abgebrochen worden sei. Daraufhin habe von Trotha die Omaheke von seinen Truppen abriegeln und am 2. Oktober 1904 die ‚Proklamation an das Volk der Herero‘ erlassen, die alle Herero – Männer, Frauen und Kinder – zum Verlassen der deutschen Kolonie aufgefordert habe. „Wer dem nicht Folge leisten wollte, drohte er in seinem Aufruf unmissverständlich Gewalt an“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/855620/da4256f6d584139c527efb161b66d606/WD-1-018-21-pdf-data.pdf).

Indessen ist sich in den Augen der Fragesteller zu vergegenwärtigen, dass es sich bei der Omaheke um keine Wüste, sondern um eine im Westen des heutigen Namibias gelegene sogenannte Trockensavanne von fast 85 000 Quadratkilometern handelt – also um ein Gebiet, das etwas größer ist, als das von Österreich und dass „die Gesamtzahl der deutschen Soldaten, die zu irgendeiner Zeit während dieser Kriege einsatzfähig waren“ nicht mehr als „maximal 4 700 Mann“ betragen haben kann (Lau, Brigitte; Heywood, Annemarie: History and Historiography, Four Essays in Reprint, Windhoek 1995, nachgedruckt in: Schneider-Waterberg, Hinrich R.: Der Wahrheit eine Gasse, Beiträge zum Hererokrieg in Deutsch-Südwestafrika 1904 – 1907, Swakopmund 2020, S. 154 – 171).

Wie die Historikerin Brigitte Lau, bis zu ihrem Unfalltod im Jahre 1996 Leiterin des Nationalarchivs von Windhoek und Kritikerin der Völkermordthese, in ihren Aufzeichnungen schreibt, sei das, was die Deutschen „Schlacht am Waterberg“ und die Herero „Kämpfe von Hamakari“ nennen, keine Kesselschlacht und kein deutscher Sieg gewesen. Der amtliche Kriegsbericht des Generalstabs habe versucht, „die Tatsache zu beschönigen, dass sich die Truppe nach den Schlachten von Hamakari in vollkommener Unordnung und Verwirrung befand und noch nicht eingesehen hatte, dass der Hererokrieg eigentlich vorüber war“. Nach den unentschieden ausgegangenen Gefechten habe die Schutztruppe „nicht die leiseste Ahnung davon“ besessen, „dass die Herero abermals die Initiative ergriffen hatten und als Nation einen Exodus ins Exil und in den Tod gewählt hatten, anstatt den Krieg fortzusetzen mit der letztendlichen Aussicht auf ein Überleben unter kolonialer Unterdrückung“ (Lau, a. a. O., S. 166 f.).

Nach anderen Darstellungen wurde der Abzug der Herero durch die Omaheke von den deutschen Verfolgern nicht direkt erzwungen. So habe von Trotha in seinem Kriegstagebuch am 19. September 1904 gefragt: „Wo sind die Herero geblieben?“. Und am 30. September 1904 notierte er: „Verfolgen tue ich nicht mehr. Basta!“. Der Gegner, den er mit letzten Kräften zur Entscheidungsschlacht habe stellen wollen, sei verschwunden gewesen (Schneider-Waterberg, Hinrich R.: Der Wahrheit eine Gasse, Swakopmund 2018, S. 133). Zur Frage, wie viele Herero beim Rückzug durch die Omaheke umkamen, existieren indes nur Schätzungen. „Die Bevölkerungszahl der Herero vor dem Krieg ist einfach nicht bekannt“, erklärt beispielsweise Brigitte Lau; deshalb sei eine Auskunft über die Verluste unmöglich (Lau, a. a. O., S. 160).

Zudem wurde die Route durch die Omaheke in das britische Betschuanaland, notiert Klaus Lorenz, Oberstleutnant der Bundeswehr, „nach den Quellen schon vor 1903 außerhalb der Regenzeit von Hererogruppen unbekannter Stärke genutzt“. Das bedeute: „Es müssen mehr Wasserstellen und begrenzt auch mehr Weidegründe als angenommen in der Omaheke vorhanden gewesen sein, so dass für eine begrenzte Zahl von Menschen und Tieren Überlebensmöglichkeiten gegeben waren“. Klaus Lorenz spricht deshalb vom „Ende der Omaheke-Legende“ (Lorenz, Klaus: „Die Rolle der kaiserlichen Schutztruppe als Herrschaftsinstrument in Südafrika“, Magisterarbeit ohne Seitenangabe im Netz, Universität Hamburg 1999, https://www.grin.com/document/109477).

Wie Klaus Lorenz seinerseits unterstreicht, gelte General von Trothas „Vernichtungsbefehl […] als Grundlage für den Völkermord“ (Lorenz, ebd.). Allerdings habe von Trotha direkt nach der Verkündigung seiner berüchtigten „Proklamation an das Volk der Herero“ mit Stab und Truppe den Rückzug nach Windhoek angetreten. Zur „Abriegelung“ der Omaheke und Verfolgung der Herero habe er nur einige hundert Mann unter Major von Estorff zurückgelassen. Egal, ob der General zur Vernichtung der Herero bereit gewesen sei, er habe, wie der Chef des Generalstabes, Alfred von Schlieffen, in einem Schreiben an Reichkanzler Bernhard von Bülow feststellte, „nicht die Macht dazu“ besessen, „sie durchzuführen“. Vielmehr seien die Soldaten der „Schutztruppe“ von Wassermangel und Krankheiten zermürbt gewesen und in großer Zahl an Typhus, Malaria, Gelbsucht, durch Selbstmord und an der Ruhr gestorben (Schneider-Waterberg, a. a. O., S. 64).

Wie Brigitte Lau schreibt, „verließen“ von den insgesamt 20 867 deutschen Kriegsteilnehmern in Südwestafrika zwischen 1904 und 1907 dem Sanitätsbericht zufolge 13 029 die Truppe; über 10 000 davon wurden verwundet oder krank nach Hause geschickt. „Die Zahl der restlichen 3.000, über die der Sanitätsbericht schweigt, mag die Anzahl der Toten wiedergeben“ (Lau, a. a. O., S. 166).

Der Sanitätsbericht zeige, fasst Brigitte Lau zusammen, „nicht die Geschichte einer gewaltigen Kriegsmaschine aus kaltblütigen Killern, sondern ein Bild des Elends, der Unfähigkeit, des Leidens und der Schwäche. Es ist einfach nicht wahr, dass, sobald der Morgen des 12. August bei Hamakari graute, die deutsche Truppe aufbrach, um die entflohenen Herero ins Sandfeld zu treiben, damit sie dort umkämen, wie es die gegenwärtige Mythe angibt“ (Lau, a. a. O., S. 167).

Angesichts der offenbar schon seit Langem bestehenden Zweifel an der These, die Deutschen hätten Völkermord an den Herero und Nama verübt, aber der dennoch von Seiten Deutschlands ergangenen freiwilligen Verpflichtung, 1,1 Mrd. Euro Entschädigung dafür zu zahlen, sorgen sich die Fragesteller, zumal in der aktuellen gespannten Haushaltslage, um die sachgemäße und sorgfältige Verwendung von Steuergeldern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Bundesregierung aufgrund des in der Vorbemerkung der Fragesteller Dargestellten nach wie vor der Ansicht, dass die deutsche Schutztruppe 1904 einen Völkermord an den Herero verübt hat, und wenn ja, warum?

2

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Menschen bei diesem sogenannten Völkermord starben, und wenn ja, auf welche Quellen stützt die Bundesregierung ihre Erkenntnisse (bitte Quellen mit Seitenzahl, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr konkret angeben)?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass wissenschaftliche Zweifel an der Völkermordtheorie vorliegen, wenn ja, seit wann verfügt die Bundesregierung über diese Erkenntnisse, und wie gelangte sie dazu (bitte Jahreszahl und die konkreten Umstände angeben)?

4

Wird sich die Bundesregierung mit Blick auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Zweifel an der Völkermordthese eine Position dazu erarbeiten, und wenn ja, wird sie diese Position angesichts der vereinbarten Entschädigungszahlungen an Namibia der Öffentlichkeit kommunizieren, bzw. warum wird sie diese Position nicht der Öffentlichkeit kommunizieren?

5

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Völkermord im Sinne der Konvention 180 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 ein Mindestmaß an Absicht, Planung und Organisation voraussetzt?

6

Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob der sogenannte Völkermord an den Herero auf Absicht und Planung beruht habe, eine Position erarbeitet?

a) Wenn ja, wie lautet diese Position (bitte detailliert beschreiben)?

b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung zu der Frage, ob der sogenannte Völkermord an den Herero auf Absicht und Planung beruht habe, keine Position erarbeitet?

7

Verfügt die Bundesregierung über Beweise dafür, dass der sogenannte Völkermord an den Herero auf Absicht und Planung beruht hat?

a) Wenn ja, um welche Beweise handelt es sich (bitte detailliert beschreiben)?

b) Wenn nein, warum verfügt die Bundesregierung über keine Beweise dafür, dass der sogenannte Völkermord an den Herero auf Absicht und Planung beruht hat?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es sich bei der Omaheke, in welche die Herero vor der „Schutztruppe“ flohen, um keine Wüste, sondern um eine Trockensavanne mit Wasserstellen handelt und sie ein Gebiet von der Größe Österreichs umfasst?

9

Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die These, die „Schutztruppe“ habe im August 1904 die Omaheke „abgeriegelt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Position zu der Frage erarbeitet, ob insofern einige hundert deutsche Soldaten ein Gebiet von der Größe Österreichs hätten „abriegeln“ können, um dort ein vieltausendköpfiges Volk verdursten zu lassen?

a) Wenn ja, wie lautet diese Position (bitte detailliert beschreiben)?

b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die These, die „Schutztruppe“ habe im August 1904 die Omaheke „abgeriegelt“ keine Position zu der Frage erarbeitet, ob insofern einige hundert deutsche Soldaten ein Gebiet von der Größe Österreichs hätten „abriegeln“ können, um dort ein vieltausendköpfiges Volk verdursten zu lassen?

10

Wird die Bundesregierung mit Blick auf die widerstrebenden Meinungen unter Historikern zur Völkermordthese sowie der andererseits darauf basierenden Entschädigungszahlungen das im Jahr 2021 geschlossene „Versöhnungsabkommen“ mit der Republik Namibia aussetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wann wird sie das tun?

b) Wenn nein, warum wird die Bundesregierung mit Blick auf die widerstrebenden Meinungen unter Historikern zur Völkermordthese sowie der andererseits darauf basierenden Entschädigungszahlungen das im Jahr 2021 geschlossene „Versöhnungsabkommen“ mit der Republik Namibia nicht aussetzen (bitte detailliert ausführen)?

11

Hält es die Bundesregierung mit Blick auf das in der Vorbemerkung der Fragesteller Beschriebene sowie nicht zuletzt angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes für geboten, eine internationale Historikerkommission einzusetzen, und sie prüfen zu lassen, ob die Völkermordthese Bestand hat?

a) Wenn ja, wann wird sie das veranlassen?

b) Wenn nein, warum hält es die Bundesregierung mit Blick auf das in der Vorbemerkung der Fragesteller Beschriebene sowie nicht zuletzt angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes für nicht geboten, eine internationale Historikerkommission einzusetzen, und sie prüfen zu lassen, ob die Völkermordthese Bestand hat?

Berlin, den 5. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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