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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5033)

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.01.2024

Aktualisiert

25.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1001310.01.2024

Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19

des Abgeordneten Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5033)

In ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/5033, welche Erwartungshaltung der Bundesregierung bezüglich der Leistungsfähigkeit der COVID-19-Impfstoffe bezüglich Eigenschutz und Schutz vor Übertragung des Virus auf Dritte der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2022 zugrunde lag, führt die Bundesregierung aus:

„Der 2G- bzw. 3G-Politik der Bundesregierung lag auf Grundlage der Erkenntnisse aus Zulassungs- und Anwendungsstudien die Annahme zugrunde, dass die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe das Übertragungsrisiko des Virus minderten.“

In einem Brief der Europäischen Arzneimittelagentur an eine Gruppe von Mitgliedern des EU-Parlaments vom 18. Oktober 2023 führt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) aus:

„You are indeed correct to point out that COVID-19 vaccines have not been authorised for preventing transmission from one person to another. The indications are for protecting the vaccinated individuals only. The product information for COVID-19 vaccines clearly states that the vaccines are for active immunisation to prevent COVID-19. In addition, EMA’s assessment reports on the authorisation of the vaccines note the lack of data on transmissibility.“ [deutsche Übersetzung der Fragesteller: „Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zugelassen sind, um die Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern. Die Indikationen sind auf den Schutz der geimpften Personen bezogen. In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung zur Verhinderung von COVID-19 vorgesehen sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe auf das Fehlen von Daten zur Übertragbarkeit hingewiesen.“]

Die EU-Zulassungsbehörde weist also darauf hin, dass in den Beurteilungsberichten der Behörde zu den diversen COVID-19-Impfstoffen jeweils ein Hinweis auf das Fehlen von Daten zur Minderung des Übertragungsrisikos der Impfstoffe enthalten ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Auf welche „Zulassungs- und Anwendungsstudien“ bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/5033 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welche Erkenntnisse zur Minderung des Übertragungsrisikos des Virus, die Grundlage für ihre 2G- und 3G-Politik in den Jahren 2021 und 2022 waren, bezog die Bundesregierung aus diesen Zulassungs- und Anwendungsstudien?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Beurteilungsberichten der EMA zu den diversen COVID-19-Impfstoffen jeweils ein Hinweis auf das Fehlen von Daten zur Minderung des Übertragungsrisikos der Impfstoffe enthalten ist, und wenn ja, seit wann?

Berlin, den 15. Dezember 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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