BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weitestgehende Einstellung des deutschsprachigen Programms durch die Deutsche Welle

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

20.02.2024

Aktualisiert

08.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1014522.01.2024

Weitestgehende Einstellung des deutschsprachigen Programms durch die Deutsche Welle

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die „Deutsche Welle“ hat zum 1. Januar 2024 ihr lineares deutschsprachiges TV-Programm eingestellt (https://corporate.dw.com/de/einstellung-des-deutschen-tv-kanals-zum-01012024/a-66551841), obgleich die Förderung der deutschen Sprache zu ihrem gesetzlichen Kernauftrag gehört. Bereits vor einigen Jahren hatte die „Deutsche Welle“ ihr deutschsprachiges Radioprogramm aufgegeben. Auch die meisten deutschen Kanäle in den sozialen Medien werden nun aufgelöst, während die deutsche Internetseite auf ein Minimum reduziert wird. Insgesamt sollen über 100 Vollzeitstellen gestrichen werden (https://www.deutschlandfunk.de/drohende-abschaffung-deutschsprachiger-programme-bei-deutscher-welle-dw-sender-mitarbeiter-schreiben-102.html). Dem Vernehmen nach sollen für die deutsche Rumpfnetzseite nur noch viereinhalb festangestellte Mitarbeiter zuständig sein (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/protest-bei-deutsche-welle-kein-deutsch-mehr-18899058.html).

Die weitestgehende Abschaffung des deutschen Programms in Fernsehen, Funk und Internet, die damit vollzogen wird, stellt nach Ansicht der Fragesteller eine klare Missachtung des gesetzlichen Auftrags der „Deutschen Welle“ dar: Das Deutsche-Welle-Gesetz (DWG), das die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Sendeanstalt bildet, räumt der Nutzung und Förderung der deutschen Sprache eine Vorrangstellung unter ihren Aufgaben und Zielen ein. So bestimmt § 3 Absatz 2 DWG, dass die Angebote der „Deutschen Welle“ in deutscher Sprache verbreitet werden „sowie auch in anderen Sprachen“. Damit wird nach dem Verständnis der Fragesteller deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das wesentliche Angebot der „Deutschen Welle“ in deutscher Sprache zu erfolgen hat, und dass es sich bei den anderen Sprachen um die Ausnahme handelt. Das Primat der deutschen Sprache wird zusätzlich durch § 4 DWG hervorgehoben, der allgemein auf die Bedeutung des Deutschen als kulturelles Merkmal abstellt und als eines der Sendeziele konkret definiert: „Die Deutsche Welle fördert dabei insbesondere die deutsche Sprache.“

Die Kürzungsmaßnahmen der „Deutschen Welle“ gegen die deutsche Sprache fallen in einen Zeitraum, in dem sich immer mehr Bundesbürger über den Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unzufrieden zeigen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/umfrage-zu-den-offentlich-rechtlichen-unzufriedenheit-steigt-9379517.html). Aus Sicht der Fragesteller besteht Erkenntnisinteresse, ob die Bundesregierung, von deren Leistungsfähigkeit ebenfalls immer weniger Deutsche überzeugt sind (https://www.merkur.de/politik/faeser-neue-umfrage-ampel-kabinett-scholz-habeck-lindner-baerbock-zr-92725176.html), im Rahmen ihrer Pflicht zur Rechtsaufsicht (§ 62 DWG) Maßnahmen gegen die mutmaßlichen Gesetzesverstöße der „Deutschen Welle“ unternommen hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie bewertet die Bundesregierung die weitestgehende Abschaffung des deutschsprachigen Programms durch die „Deutsche Welle“ vor dem Hintergrund der Zunahme der wachsenden Unzufriedenheit mit dem Leistungsvermögen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland?

2

Wie bewertet die Bundesregierung in ihrer Funktion als Rechtsaufseher nach § 62 Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) die weitestgehende Abschaffung des deutschsprachigen Programms durch die „Deutsche Welle“? Hält die Bundesregierung diese für gesetzeskonform oder gesetzeswidrig im Hinblick auf die gesetzlich definierten Aufgaben und Ziele der Sendeanstalt (bitte mit Angabe von Gründen darlegen)?

3

Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG Maßnahmen ergriffen, oder plant sie solche, die sicherstellen, dass die „Deutsche Welle“ mit ihrer weitestgehenden Abschaffung des deutschsprachigen Programms nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorrang der deutschen Sprache und zur Vermittlung der deutschen Kulturnation nach § 3 Absatz 2 und § 4 DWG verstößt?

a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, Maßnahmen zu ergreifen?

4

Welche Fälle von Versagen der anstaltsinternen Kontrolle der Deutschen Welle sind der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt geworden, und wie oft hat sie von ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG in diesem Zeitraum Gebrauch gemacht (bitte nach Datum, kurzer Beschreibung des Falls und Art der Maßnahme der Bundesregierung aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. Januar 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen