Doppel- und Mehrstaater unter den deutschen Tatverdächtigen der im Kontext des Nahostkonflikts seit dem 7. Oktober 2023 begangenen Straftaten
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9859 waren zum Stichtag 27. November 2023 beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) unter den insgesamt 463 Tatverdächtigen im Kontext des Nahostkonfliktes 259 deutsche Staatsangehörige verzeichnet (Antwort zu Frage 6, ebd.).
Diese 259 deutschen Tatverdächtigen wurden jedoch von der Bundesregierung nicht weiter nach Doppel- und Mehrstaatern aufgeschlüsselt, obwohl eine solche Ausdifferenzierung im Rahmen der Fragestellung erbeten wurde. An einer fehlenden Datenbasis kann dies nach Auffassung der Fragesteller nicht liegen, da beispielsweise der Berliner Senat in einer Antwort auf eine Anfrage des Mitglieds des Abgeordnetenhauses (AHG) Martin Trefzer (Mitglied der Fraktion der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus) durchaus in der Lage war, die Doppelstaater unter den deutschen Tatverdächtigen in Berlin auszuweisen (vgl. AGH-Drucksache 19/17005, Antwort zu Frage 11).
Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die von einzelnen Bundesländern angemahnte Gesetzesverschärfung mit dem Ziel, Doppelstaatern, die sich antisemitisch betätigen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2235232/cfdda9bbcb5618770e9a8dde8fedea87/2023-11-07-mpk-fluechtlingspolitik-data.pdf?download=1, S. 16, 17), ist es aus Sicht der Fragesteller wichtig, zu wissen, wie groß dieser Personenkreis potenziell ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Tatverdächtige wurden bezüglich der bundesweit seit dem 7. Oktober 2023 begangenen Straftaten im Zuge des Nahostkonflikts ermittelt?
Welche Nationalität haben die Tatverdächtigen, und wie viele Tatverdächtige entfallen jeweils auf die einzelnen Nationalitäten?
Wie viele der deutschen Tatverdächtigen haben noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit?
Welche weiteren Staatsangehörigkeiten haben diese deutschen Tatverdächtigen im Sinne von Frage 3, und wie viele Personen entfallen jeweils auf die einzelnen Varianten dieser Doppel- bzw. Mehrstaatigkeit?